• Keine Ergebnisse gefunden

Es wird empfohlen, Festsetzungen zum Insektenschutz (Licht, Photovoltaik)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Es wird empfohlen, Festsetzungen zum Insektenschutz (Licht, Photovoltaik)"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nr. Behörden Inhalt der Äußerung

(gekürzt, Originalschreiben liegen der Gemeinde vor)

Stellungnahme

Planer / Verwaltung Beschluss

1 Landratsamt Ravensburg Scopingtermin 16.04.2019

Siehe auch Ergebnispro- tokoll vom 16.04.2019

A. Naturschutz

Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können.

Die Gemeinde soll vorausschauend ermitteln und beurteilen, ob die Pla- nung auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse trifft. … Kartierbedarf wird insbesondere bei Zauneidechsen … Insekten (Nacht- kerzenschwärmer, Wildbienen) und Fledermäusen gesehen. Es wird da- rauf hingewiesen, dass durch vorhergehende Planungen (Bahnhofsmo- dernisierung/Ströhlewerweg) bereits Maßnahmen für die streng geschütz- te Zauneidechse durchgeführt worden sind und dass u.U. große Flächen zum Ausgleich erforderlich werden können.

Rodungsmaßnahmen sind zwischen Oktober und Februar durchzuführen.

Es wird empfohlen, Festsetzungen zum Insektenschutz (Licht, Photovol- taik) aufzunehmen.

B. Oberflächengewässer Keine Anregungen

C. Belange Bodenschutzes

Im Rahmen der Bauleitplanung ist der Flächenverbrauch und der Versie- gelungsgrad zu minimieren.

Ein Großteil der Fläche ist bereits überbaut bzw. durch gewerbliche Nut- zung vorbelastet. Allerdings gibt es noch eine Wiese mit ca. 0,5 ha, die derzeit als Schafweide genutzt wird und weitestgehend unbeeinträchtigt ist. Diese Böden sind vor Vergeudung und Vernichtung zu schützen. D.h.

bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorg- samen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen zu ver- meiden. Überschüssiger Oberboden ist einer sinnvollen möglichst hoch- wertigen Verwertung zuzuführen, z.B. Auftrag auf landwirtschaftlichen Flächen, Gartenbau. Für die Erschließungsarbeiten ist ein Bodenschutz- /Bodenmanagementkonzept zu erarbeiten. Zur Sicherstellung des fachge- rechten Umgangs mit dem Boden werden die Begleitung der Bodenarbei- ten durch eine bodenkundliche Fachkraft empfohlen.

Es wird ein Artenschutzgutachten erstellt (Büro 365° Überlingen). Art und Umfang der Untersuchungen werden mit der Naturschutzbehör- de abgestimmt.

Wird berücksichtigt.

Wird berücksichtigt.

Kenntnisnahme

Aufgrund der ehemaligen gewerb- lichen Nutzung ist der zusätzliche Flächenverbrauch gering. Es wird eine Bodenerkundungen durchge- führt. Anhand der Ergebnisse wer- den ein Bodenmanagementkon- zept sowie ein Entsorgungs- und Verwertungskonzept erstellt wer- den.

(2)

D. Altlasten

Die Fläche ist bisher nicht als Altlastenstandort im Kataster aufgenom- men. Dies würde erst geschehen, wenn die derzeitige Nutzung (holzver- arbeitender Betrieb) aufgegeben ist und weiterhin ein Altlastenverdacht besteht. Im Bebauungsplan ist ein mit der Bodenschutzbehörde abge- stimmtes Maßnahmenkonzept zu beschreiben. Dann kann auf die Kenn- zeichnung eines Altlastenstandortes im Lageplan des Bebauungsplans verzichtet werden.

E. Abwasser

Das Niederschlagswasser soll versickert werden. Die Versickerungsflä- chen müssen frei von Altlasten und Verunreinigungen sein. Bei der ab- wassertechnischen Erschließung sind die Regelungen des Wassergeset- zes und des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten.

Hinweise zur Vermeidung unbeschichteter Metalldächer und Dachinstalla- tionen sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

E. Grundwasser

Die Belange der Wasserversorgung sind hinreichend berücksichtigt, wenn dauerhaft ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung erfolgt.

Der Planbereich liegt innerhalb der Schutzzone III B des festgesetzten Wasserschutzgebietes Leutkircher Heide. Im Bebauungsplan ist auf die Bestimmungen der Rechtsverordnung des Landratsamtes Ravensburg vom 09.12.2005 hinzuweisen.

Es sind Hinweise zur Grundwasserbenutzung und zum Grundwasser- schutz in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Ein Maßnahmenkonzept wird vom Fachbüro (Baugrund Süd) erstellt.

In einem Maßnahmenkonzept werden entsorgungsrelevante (ab Z1.1) und nicht entsorgungsrele- vante Bereiche unterschieden. Das Untersuchungsraster wird je nach Belastungsgrad zunächst im Be- reich des 1. Bauabschnittes eng gefasst. Der 2. Bauabschnitt kann erst nach Abriss der Bestandsge- bäude untersucht werden.

Das Maßnahmenkonzept wird in der Begründung des Bebauungs- plans beschrieben.

Wird berücksichtigt.

Wird berücksichtigt

Wird berücksichtigt. Das Baugebiet wird an die Trinkwasserversorgung der Stadt Leutkirch angeschlos- sen.

Aufnahme entsprechender Hinwei- se in den Bebauungsplan.

Aufnahme entsprechender Hinwei- se in den Bebauungsplan.

(3)

Der nördliche und westliche Teil des Plangebiets kann bei Extremhoch- wassern betroffen sein. Bei Extremhochwassern kann der Wasserspiegel im Plangebiet auf ca. 653,2 m ü.NN ansteigen.

Durch hochwasserangepasstes Bauen (Wahl der Straßenhöhe und der Erdgeschossfußbodenhöhe, weiße Wanne etc.) soll verhindert werden, dass Oberflächenwasser in Bauwerke gelangt.

F. Immissionsschutz

Zu untersuchen ist sowohl der Gewerbelärm aus der Umgebung wie auch aus dem Gebiet selbst (Holzhandel wird erst im 2. Bauabschnitt aufgege- ben).

Verkehrslärm: Es sind die Prognosewerte der Bahn für 2030 anzusetzen.

Da in der DIN 18005 keine Orientierungswerte für urbane Gebiete defi- niert sind, können Werte für Mischgebiete angesetzt werden – nachts 50dB(A) bei Verkehrslärm.

Da es sich lediglich um begrenzte Überflutungsflächen (im Westen des Plangebiets) und geringe Überflutungshöhen (1-2 dm) han- delt, lässt sich das Problem durch geringfügige Anhebung der Straße (auf ca. 553,3 m ü NN) und eine leichte Geländemodellierung ent- lang der Westgrenze bewältigen.

Es wird ein Lärmgutachten erstellt GSA). Im Westen werden für die Gewerbefläche flächenbezogene Schalleistungspegel in Ansatz gebracht (GE 60 dB(A)/qm).

Da der bestehende Holzhandel bereits heute bzgl. des Lärms Rücksicht auf die Gemengelage (GE/Wohnen) nehmen muss und die Betriebszeiten auf 7-20.oo Uhr begrenzt bleiben (kein Lieferver- kehr im Nachtzeitraum), kann das zeitlich begrenzte Nebeneinander (Inbetriebnahme 1. Bauabschnitt u.a. mit Wohnnutzung und Weiter- führung der Holzhandlung bis 2023) akzeptiert werden.

Berücksichtigung im Lärmgutach- ten.

(4)

Nr. Bürger Inhalt der Äußerung

(gekürzt, Originalschreiben liegen der Gemeinde vor)

Stellungnahme Planer / Verwaltung

Beschluss

B1 Im Beschluss vom 05.10.2018 (Az 621.41) wurde eine 2-4 geschossige Bebauung genehmigt. Vor kurzem haben wir von einem Hochhaus mit 8 Etagen (incl.

Dach) und Balkonen gehört. Einen solchen baulichen Marker für Leutkirch halten wir für … wesentlich zu hoch. Das Gebäude passt nicht zu dem angrenzenden Wohngebiet.

Die Mehrbelastung durch den Verkehr (Baustellenfahr- zeuge, Autos, Fahrräder) und die Personen, die dort leben wollen, nimmt extrem zu. Die Engpässe Säge- straße und Storchenstraße in Richtung Wangener Stra- ße werden noch mehr belastet, wie sie es jetzt schon sind.

In der Sitzung vom 05.10.2018 (Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans) wurde bereits ein städtebaulicher Akzent im Westen des Plangebiets diskutiert. Es soll ein verdichte- tes, funktionsgemischtes Quartier entstehen. Am 25.02.

erfolgte der Gemeinderatsbeschluss, den vorgelegten städ- tebaulichen Entwurf mit einem 7-geschossigen Gebäude (plus Dachgeschoss als Staffelgeschoss) in das Bebau- ungsplanverfahren aufzunehmen. Eine Höhenanpassung an die südlich gelegene, teilweise nur eingeschossige Bebau- ung, ist nicht sinnvoll. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden muss im Innenstadtbereich eine ent- sprechend hohe bauliche Dichte angestrebt werden. Der städtebauliche Entwurf mit seiner 2-geschossigen Randbe- bauung nach Süden (verdichtete Einfamilienhäuser) der 3-4- geschossigen Bebauung im Gebietskern und dem 7-

geschossigen Marker im Westen ist schlüssig und flächen- sparend. Die angestrebte Dichte entspricht einem innen- stadtnahen Quartier.

Das tägliche Verkehrsaufkommen erhöht sich an der Säge- straße / Wangener Straße um etwa 700 Kfz-Fahrten pro 24 Stunden. Die häufigsten Fahrten finden vormittags zwischen 6 und 8 Uhr, in der Mittagszeit zwischen 12 und 14 Uhr und zum Feierabend zwischen 16 und 18 Uhr statt. Zwischen abends 20 Uhr und morgens 6 Uhr rechnet man mit einer Zunahme von weniger als 0,5 Fahrten pro Stunde. In der höchst belasteten Spitzenstunde des zu erwartenden Neu- verkehrsaufkommens (morgens zwischen 7 und 8 Uhr) sind pro Minute ca. 2 beginnende sowie 2 endende Fahrten zu verzeichnen. Diese wiederum verteilen sich im vorhandenen Straßennetz (z.B. Sägestraße, Storchenstraße, Poststraße), sodass pro Richtung in der Sägestraße sowie Storchenstra- ße rechnerisch rd. 0,6 Fz/min zu erwarten sind. Außerdem fällt der bisherige gewerbliche Lkw-Lieferverkehr (Sägewerk und Holzhandel) weitestgehend weg. Die Sägestraße wird im südlichen Bereich auf ca. 6,25 Fahrbahnbreite verbreitert.

(5)

Die Mehrbelastung ist aus gutachterlicher Sicht (Modus Consult) verträglich.

Es wird versucht, den Baustellenverkehr verträglich zu orga- nisieren.

B2 M.W.

Anwohner Seilerstr.

04.04.2019

Der Einsprecher fühlt sich erdrückt von diesem ‚monst- rös hohen Gebäude‘ (22,5 m hoch / 8 Geschosse) ne- ben seinem 1-geschossigen Bungalow. Auch die Nach- barhäuser sind nur maximal 1,5-geschossig. Es sei auch nach Ansicht der Nachbarschaft eine Bausünde und verschandele die ganze Wohngegend.

In der Stadtratssitzung wurde gesagt, dass neben den Wohngebäuden in der Seilerstraße nur maximal 2- geschossige Häuser geplant sind.

Durch das Monstrum in unmittelbarer Nähe … sinkt der Wohnwert erheblich und das Grundstück erfährt einen erheblichen Wertverlust. Er könne sich dann auf seinem Grundstück nicht mehr frei bewegen, weil man sich … beobachtet fühle und jeder auf die Bestandsgebäude herabsehen könne. … Ein wirksamer Sichtschutz sei nicht mehr möglich. Das Gebäude nimmt einem großen Teil des Baugebiets die Abendsonne.

Es gibt geeignetere Stellen im Baugebiet z.B. Nähe Bahnhof oder Leutkircher Bank-Gebäude wo dieser sog.

Marker nicht in Konflikt mit eingeschossigen Einfamili- enhäusern kommt. Bitte überdenken Sie den Bebau- ungsplan.

Zur Höhenentwicklung siehe Stellungnahme B1.

Östlich des 7-geschossigen Gebäudes ist eine 2-ge- schossige (+Staffelgeschoss) Bebauung mit verdichteten Einfamilienhäusern (Doppelhäuser und Reihenhäuser) vor- gesehen. Die unterschiedlichen Gebäudehöhen wurden im Gemeinderat erläutert und diskutiert.

Ein Wertverlust durch die nördlich anschließende dichtere Bebauung wird nicht gesehen. Eine dichtere als die 1-2- geschossige Bestandsbebauung ist nach geltendem Pla- nungsrecht auch an der Seilerstraße zulässig. Eine Ver- schattung weniger Gebäude an der Seilerstraße erfolgt le- diglich in einem kurzen Zeitraum in den Sommermonaten nach ca. 18 Uhr, wenn die Sonne im Nordwesten untergeht.

Die Besonnung bleibt ausreichend erhalten.

Eine Verdichtung der Bebauung ist entlang der Bahnstrecke aus Lärmschutzgründen (4-geschosse zzgl. Staffelge- schoss) und im Osten (gewerblicher Schwerpunkt 4 höhere Geschosse ohne Staffelgeschoss) vorgesehen.

B3 K.H.

Anwohner Storchenstraße 03.04.2019

Der Einsprecher befürchtet negative Auswirkungen der Planung (Fläche, Anzahl der Wohnungen, Gebäudegrö- ße etc.) auf den Verkehr und das bestehende Straßen- netz. Die Storchenstraße habe bereits durch die Bahn- hofsarkaden … und die Durchbindung an die Wurza- cher- und die Bahnhofstraße einen stetig zunehmenden Verkehr erfahren. Dies gilt für den Durchgangs- und Lieferverkehr und für das Parken. Insbesondere im Win- ter ist die erforderliche Durchfahrtsbreite häufig nicht

Das tägliche Verkehrsaufkommen in der Storchenstraße liegt derzeit bei 1700 Fahrbewegungen pro Tag (ca. 190 in der abendlichen Spitzenstunde bzw. 3 Fahrbewegungen pro Minute). Dies teilt sich auf in Eigenverkehr und Durchgangs- verkehr. Der Durchgangsverkehr ist insgesamt gering. Die Verkehrsbelastung erhöht sich infolge der Planung sowohl an der Sägestraße / Wangener Straße als auch in der Stor- chenstraße um jeweils etwa 700-800 Kfz-Fahrten pro 24 Stunden. Im nördlichen Abschnitt bis zur Poststraße erhöht

(6)

mehr gegeben.

Im Kreuzungsbereich Wangener-/Herlatzhofer- /Storchenstraße wird die Situation für Linksabbieger weiter verschlechtert. Die Planung sieht mit einem Hotel, einem Parkhaus sowie weiteren gewerblichen Nutzun- gen verkehrsintensive Einrichtungen vor, deren Verkehr wohl kaum über die lange Erschließungsschleife nach Süden abgewickelt werden soll … Mit der Planung wird die Storchenstraße (überwiegend Wohnnutzungen) übermäßig belastet.

Der Einsprecher fordert eine faire Lösung zur gleichmä- ßigen Verteilung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens zwischen Storchenstraße und Sägestraße. … Dazu müsse die Durchfahrt durch das Plangebiet und die Zufahrt zur Wangener Straße entsprechend attraktiv gestaltet werden. Z.B. durch eine mittige direkte Verlän- gerung und Durchbindung der Sägestraße oder eine Straßenanbindung für Hotel und Parkhaus anstelle des Fußweges zur Charlottenstraße. Damit kann von der Wangener Straße direkt zum Parkhaus / Gewerbehaus / Hotel gelangen. Mit dieser Umplanung können auch die Wegebeziehungen im Baugebiet selbst verkürzt werden.

Maß der Bebauung. Die vorliegende Planung sieht ge- genüber 1,5-geschossigen Einfamilienhäusern in der Paulinenstraße (einspurig und ohne Gehweg) ein 4- stöckiges Hotel (zzgl. Dachaufbau/Fahrstuhl) mit einer Wandlänge von 50 m und einer Gebäudehöhe von mind. 14 m vor (ca. doppelt so hoch wie die Monster- mauer an der Poststraße). Hinzu kommen Fenster, die gegenüber der bestehenden Bebauung keinerlei Pri- vatsphäre mehr belassen.

sich die Verkehrsbelastung um ca. 1100 Fahrzeuge in 24 Stunden. Die Mehrbelastung wird aus gutachterlicher Sicht (Modus Consult) als verkehrlich verträglich eingestuft.

Am genannten Knotenpunkt ist im Bestand lediglich zur abendlichen Spitzenstunde eine mangelhafte Leistungsfä- higkeit zu verzeichnen. Als kritische Ströme erweisen sich erwartungsgemäß die Linksabbieger aus der Herlatzhofer Straße bzw. aus der Storchenstraße. Hieraus lässt sich Handlungsbedarf bereits aus dem Bestand ableiten. Es wird eine Ertüchtigung des Knotenpunktes durch eine Lichtsig- nalanlage diskutiert.

Sowohl in der Storchenstraße als auch in der Sägestraße werden zusätzlich ca. 700 Fahrbewegungen pro Tag zusätz- lich prognostiziert. Eine gleichmäßige Verteilung ist somit angestrebt. Eine Verbindung für den Durchgangsverkehr ist gegeben. Eine möglichst kurze Verbindung zwischen Post- straße/Wurzacher Straße zur Wangener Straße durch das Plangebiet und über den zentralen Platz ist nicht das Ziel der Planung.

Im angesprochenen Bereich sind gemäß bestehendem Be- bauungsplan ‚Eugenstraße/Charlottenstraße‘ 2-geschossige Gebäude (zzgl. Dachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss) mit einer Firsthöhe von 10 m in einem Mischgebiet zulässig. Die festgesetzte offene Bauweise erlaubt Gebäudelängen bis 50 m. Die Planung (evtl. Hotel) sieht auf der Nordseite in 15 m Abstand ein 4-geschossiges Gebäude (ohne zusätzliches Staffelgeschoss) vor. Der Abstand zum eingeschossigen Anbau beträgt 13 m. Die Höhenabwicklung ist städtebaulich verträglich.

(7)

Im westlichen Teil des Baugebiets ist der Unterschied noch größer. Neben einem 1,5-geschossigen Einfamili- enhaus mit Walmdach soll nördlich gelegen ein 7- geschossiges … Gebäude entstehen. Die baulichen Unterschiede könnten mit rund 8m zu 25m Höhe nicht größer sein. Die daneben liegende Versickerungsfläche wird aufgrund der abgeschiedenen Lage und Umgebung in den kommenden Jahren vermutlich ein Brennpunkt für soziale Problemfälle darstellen.

Betrachtet man zwischen diesen beiden Großbauten (Marker und Hotel) die im Planteil vorgesehenen Rei- henhäuser entlang des Bestands in der Seilerstraße, so wird diesen Häusern … ebenso eine Monsterwand mit rund 10 m Höhe gegenübergestellt. Auch hier könnte die Planung mehr Rücksicht auf den Bestand nehmen … Durch die Reduzierung der Gebäudehöhen zur beste- henden angrenzenden Wohnbebauung … wird sich die Planung sanft und gemeinverträglich (z.B. nur 1 Stock- werk höher als der Bestand) einfügen.

Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen und Fahr- radabstellflächen. Mit der Vorgabe, ca. 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten, geht die Stadt in die rich- tige Richtung. Man muss sich allerdings bewusst sein, dass durch den wachsenden Trend zum Zweit- oder Drittauto … die Straßen als Parkplatz genutzt werden.

… Wenn das Parken nicht eingeschränkt wird, werden Bahn- und Berufspendler neben der Storchenstraße, Poststraße und Wurzacher Straße auch die Straße im Baugebiet als Parkfläche nutzen.

Es folgen Anregungen für Verkehrsregelungen / Park- raumbewirtschaftung zum Schutz der Anwohner inner- halb und außerhalb des Plangebietes.

Es ergeht die Bitte an die Mitglieder des Leutkircher Gemeinderates, die vorgelegte Planung in allen Punkten zu hinterfragen und zu durchleuchten.

Nördlich der derzeit zumeist eingeschossigen Bestandsge- bäude sollen in der Planung 2-geschosssige Gebäude mit zurückversetztem Staffelgeschoss zulässig sein. Vergleich- bare zweigeschossige Baukörper sind nach geltendem Pla- nungsrecht auch an der Seilerstraße zulässig.

Eine eingeschossige Bebauung kann nicht als Referenz für eine innerstädtische Entwicklung von Leutkirch herangezo- gen werden. Der Schonende Umgang mit Grund und Boden fordert eine hohe Verdichtung.

Das 7-geschossige Gebäude bildet eine städtebauliche Sondersituation, soll den Auftakt der innerstädtischen Be- bauung markieren und ein Erkennungssymbol für Leutkirch entlang der Bahnlinie sein.

Weitere Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs einschließ- lich des Parkraums behält sich die Stadt Leutkirch vor.

(8)

B4 Anwohnerin Seilerstraße 26.03.2019

Auf dem Plangebiet befinden sich verschiedene Eidech- senarten, Blindschleichen, ein Turmfalke, diverse Klein- lebewesen und Schmetterlinge (darunter der Schwal- benschwanz) Diese müssen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Insbesondere der Bereich des ehemaligen Bretterlagers und der Steinquader, welche sich als Lebensräume geschützter Tierarten eignen, sollen besonders betrachtet werden.

Berücksichtigung im Rahmen eines Artenschutzgutachtens.

Die Ergebnisse werden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und in das Bebauungsplanverfahren einfließen.

B5 S.A.

Anwohner Seilerstr.

04.04.2019

Uns wurde in Aussicht gestellt, dass wir einen 1-1,5m breiten Streifen an unserer Nordseite erwerben können.

Wir wären dankbar, wenn diese Zusage verbindlich und zeitnah umgesetzt werden könnte.

Die Seilerstr. dient gegenwärtig fast ausschließlich als Zufahrtstraße für Anwohner. Durch das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen in der Sägestraße könnte die Seilerstraße als Durchfahrtsstraße genutzt werden.

Um dem vorzubeugen würden sich die Anwohner eine Verkehrsberuhigung (Spielstraße) wünschen.

Grundstücksveräußerungen sind nicht Gegenstand des Be- bauungsplans

Das Verkehrsgutachten sieht keine nennenswerte Erhöhung des Verkehrs. Die Gestaltung der Seilerstraße ist nicht Ge- genstand des Bebauungsplans

Das Anliegen wird von der Stadtverwaltung geprüft.

B6 W.F.

Anwohner Seilerstraße 05.04.2019

In der angrenzenden Seilerstraße gibt es bereits heute Probleme mit der Abwassersituation. Vor allem bei Starkregen kann es zum Volllaufen der Keller kommen.

Der Anwohner befürchtet, dass durch die neu hinzutre- tende Bebauung eine Überlastung der Kanalanlage entsteht und sich die Probleme bei der Bestandsbebau- ung ausweiten. Daher soll bei der Planung besonders auf eine entsprechende Dimensionierung der Abwas- seranlage geachtet werden.

Wird bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

B7 C.B.

Anwohner Seilerstraße 07.04.2019

Die Gebäude sind zu hoch. Auf der Nordseite unseres 1,5-geschossigen Hauses sollen Gebäude mit 3 Stock- werken entstehen. Diese sind dann mindestens doppelt so hoch wie die Bestandsgebäude. … Die neuen Ge- bäude sollen zudem sehr nah an die Grenze gebaut werden. Die Schlafzimmer der Bestandsgebäude sind häufig nach Norden ausgerichtet und die neuen Nach-

Nördlich der im baurechtlichen Sinne eingeschossigen Be- standsgebäude sollen in der Planung 2-geschosssige Ge- bäude mit zurückversetztem Staffelgeschoss zulässig sein.

Vergleichbare Baukörper sind auch an der Seilerstraße zu- lässig.

Die Bestandsgebäude an der Seilerstraße weisen Firsthö- hen von ca. 7-9 m auf. An der Wangener Straße 12-13 m.

(9)

barn schauen direkt in die Betten. Bei meinem nördlich angeordneten Freisitz schauen mir die neuen Nachbarn direkt auf den Teller.

Aufgrund dieser extrem höheren Gebäude und der na- hen Grenzbebauung sehe ich mich in unserer Pri- vatsphäre eingeschränkt. Anstatt der größeren Reihen- häuser könnten hier auch kleinere Einfamilienhäuser ebenfalls 1,5-stöckig stehen.

Die geplante Bebauung passt nicht zu den Bestands- bauten: Neben den bestehenden 1,5-geschossigen Ein- familienhäusern mit Satteldächern sollen sehr hohe, große quaderförmige Bauten (Duplo-Häuser) entstehen, welche nicht zu den Bestandsgebäuden passen.

Auf die aktuellen Bewohner und Eigentümer der existie- renden Bestandsbauten wird zu wenig Rücksicht ge- nommen. Dieses schöne Fleckchen soll nun komplett zubetoniert werden? … Von irgendwelchen Gründä- chern auf einem Hausdach hat keiner was.

Städtebaulicher Akzent (8-stöckiges Hochhaus) wird sehr kritisch gesehen. Die Bewohner können ungehin- dert auf die Grundstücke und die Häuser der bereits Anwohnenden blicken … Das ist ein enormer Eingriff in die Privatsphäre. Die Schnittdarstellungen zeigen keine Gegenüberstellung der 1- bis 1,5-stöckigen Bestands- gebäude mit dem 8-stöckigen Hochhaus.

Verkehrsbelastung: Die Anbindung über die Sägestraße in die Wangener Straße ist auch durch die Tankstelle auf der gegenüberliegenden Seite unübersichtlich. Es besteht die Gefahr, dass der Verkehr über die Kreuzung Möhrlinstraße/ Wangener Straße abfließt. Dies ist we- gen der Lärmbelastung und der Gefahren für Kinder untragbar. Es müssen Maßnahmen (evtl. Seilerstr. als Spielstraße, Einfahrverbot in Richtung Zulassungsstelle etc.) getroffen werden, dass sich die Situation in der Seilerstraße nicht verschlimmert.

Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser sind max. 9,5 m hoch. Der Abstand der geplanten Gebäude zur Grenze be- trägt im Bereich Seilerstraße ca. 7-8m. Dies ist ausreichend.

Derartig hohe Grenzabstände werden seitens der Bestands- bebauung nicht überall eingehalten.

Städtebauliches Ziel ist gem. dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, eine innerstädtische Ver- dichtung zu gewährleisten. Die Bebauung bildet eine ange- messene Höhenstaffelung zum Bestand.

In den Schnitten (städtebaulicher Entwurf) sind die der ge- planten Gebäude nur schematisch dargestellt. Zulässig sol- len zweigeschossige Doppel- und Reihenhäuser mit Flach- dächern sein. Ein zusätzliches Staffelgeschoss ist zulässig.

Als Maßstab für flächensparendes Bauen und verdichtete Einfamilienhäuser nahe der Innenstadt können nicht die Bestandsgebäude gelten. Die Realisierung einer dichteren und höheren Bebauung ist auch auf den Bestandsgrundstü- cken zulässig.

Es handelt sich nicht um ein Hochhaus im baurechtlichen Sinne. Es wurde ein Modell erstellt, in dem die Höhenver- hältnisse korrekt dargestellt und erkennbar sind.

Die Einmündung in die Wangener Straße ist gemäß Ver- kehrsgutachten ausreichend leistungsfähig. Durch Verbreite- rung des Einfahrtsbereiches in die Sägestraße wird die Situ- ation auch verkehrstechnisch verbessert. Die Gestaltung der Seilerstraße ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.

Evtl. Verkehrsregelungen behält sich die Stadtverwaltung vor.

(10)

Was wird für Familien unternommen? Es entstehen laut Bebauungsplan kaum Spielplätze. Wie sieht es mit ei- nem zusätzlichen Kindergarten aus?

Aktuell grenzt mein Grundstück an eine grüne Wiese, künftig an quaderförmige Betonbunker. Ich befürchte durch eine solche Bebauung eine Wertminderung mei- nes Eigentums.

Ich bitte darum, die Planungen nochmals zu überden- ken, um eine verträgliche Lösung für Alle zu erhalten.

Im Geschosswohnungsbau und auf öffentlichen Grünflächen werden ausreichende Freiflächen entstehen. Zudem sind 2 Spielplätze vorgesehen. Die Nutzung als Kindergarten oder Einrichtung zur Kinderbetreuung ist prinzipiell zulässig.

Eine Freihaltung der westlichen Teilfläche als Wiese ist nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzung wirtschaft- lich unzumutbar. Quaderförmige Betonbunker sind nicht vorgesehen. Eine Wertminderung wird nicht gesehen.

B8 F.H.

Anwohner Seilerstraße 05.04.2019

Die Häuser sind zu hoch und zu nah angrenzend. Auch das 7-stöckige Haus passt nicht in das Siedlungsbild (Schattenwurf)

Städtebauliches Ziel ist gem. dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, eine innerstädtische Ver- dichtung zu gewährleisten. Die Bebauung bildet eine ange- messene Höhenstaffelung zum Bestand.

Der Schattenwurf auf die Bestandsbebauung ist äußerst gering und beschränkt sich auf die Abendstunden in den Sommermonaten.

B9 G.E.

Südlich angrenzender Eigentümer

28.03.2019

Im westlichen Plangebiet ist ein ‚städtebaulicher Auftakt‘

ein achtgeschossiges Gebäude vorgesehen. … Da ein achtgeschossiges Gebäude im Ortsteil einmalig ist und alles überragt, hat es eine erdrückende Wirkung auf die angrenzenden Grundstücke, mindert deren Wert und verletzt das planungsrechtliche Gebot der Rücksicht- nahme.

Städtebauliches Ziel ist gem. dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, eine innerstädtische Ver- dichtung zu gewährleisten. Die Bebauung bildet eine ange- messene Höhenstaffelung zum Bestand.

B 10

M.G.

Anwohner Wangener Str.

25.03.2019

Beantragt, für sein geplantes Mehrfamilienhaus und die im Norden gelegene Tiefgaragenausfahrt von Flst.Nr.

742 eine Grundstückszufahrt über Flst.Nr. 744.

Beanspruchung der öffentlichen Grünfläche (evtl. Gehwege- verbindung nach Osten) für eine private Erschließung des Flst.Nr. 744 ist nicht vorgesehen.

B 11

Sammelschreiben ca. 25 Anwohner Seilerstraße, Hinter den Zäunen, Möhrlinstraße 17.05.2019

370 Wohnungen mit 1000 Bewohnern sind gegenüber dem Altbestand zwischen Seiler- und Wangener Straße (derzeit ca. 100 Einwohner) zu viel. Die gravierende Zunahme von Anwohnern in dem begrenzten Gebiet wird zwangsläufig zu Problemen führen.

Eine intensive Nachnutzung an diesem ehemaligen Gewer- bestandort entspricht dem städtebaulichen Ziel der Stadt Leutkirch. Das Ziel besteht darin, gem. dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden eine innerstädti- sche Verdichtung zu gewährleisten. Die Bebauung bildet

(11)

Das führt auch zu einem deutlich gesteigerten Ver- kehrsaufkommen. Die Zufahrt zur Wangener Straße via Sägestraße ist verkehrstechnisch ungünstig, da es sich um eine risikoreiche Kreuzung handelt. Schon jetzt wird

… die Alternative über die Seiler – und Möhrlinstraße genutzt. Es ist zu erwarten, dass sich dies durch die Anwohner Storchengärten verstärken wird. Die Folgen für die Anwohner und spielende Kinder wären erheblich.

Ähnliches gilt für die Zufahrt Storchenstraße, wobei die Situation durch das geplante Hotel noch verschärft wird.

Es ist schwer vorstellbar, dass die Umgebung des Bau- gebiets die zu erwartende Verkehrslast aufnehmen kann. Schon aus diesem Grund scheint die Planung überdimensioniert.

Ebenso übertrieben scheint uns die Bebauung an sich, vor allem das 8-stöckige Hochhaus. Dieses als Marker bezeichnete Gebäude steht in unmittelbarer Nähe klei- ner Einfamilienhäuser und passt nicht in die Umgebung.

Genauso wenig passen die daran anschließenden 23 Reihenhäuser zur angrenzenden Bebauung. Letztlich stehen im Bereich der Seilerstraße 10 kleine Einfamili- enhäuser 23 deutlich höheren Reihenhäusern und ei- nem 25 m hohen Hochhaus mit voraussichtlich 32 Woh- nungen gegenüber. Die bisherigen Anwohner erhalten also auf einen Schlag 4-5 Nachbarn, direkt angrenzende an ihr Grundstück. Das niedrigste Gebäude der Seiler- straße erhält mit dem Hochhaus noch deutlich mehr neue Nachbarn. Auf die Privatsphäre der Angrenzer, die hier seit Jahrzehnten wohnen wird in dieser Planung keine Rücksicht genommen.

Es ist nachvollziehbar, dass das Gelände angesichts des herrschenden Wohnungsmangels und auch aus wirtschaftlichen Gründen bestmöglich genutzt werden soll. Diesen Vorgaben sollten jedoch nicht alle anderen Aspekte untergeordnet werden. Verkehrsanbindung, Sicherheit, Lärmemission, Privatsphäre der Bürger und

eine angemessene Höhenstaffelung zum Bestand.

Das neue Baugebiet führt zu einer Zunahme des Verkehrs.

Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, das die Zunahme und Verteilung des Verkehrs ermittelt und bewertet.

Die genannten Straßen und Knotenpunkte können laut Gut- achten Modus Consult den Verkehr zumutbar aufnehmen.

Die Seilerstraße erhält demnach keine nennenswerten Zu- wächse.

Die Einmündung Sägestraße/Wangener Straße wurde bis- her auch durch LKW-Lieferverkehr des Sägewerks genutzt.

Dieser LKW-Verkehr fällt künftig weg. Zudem wird der Ein- mündungsbereich verbreitert und verkehrstechnisch verbes- sert

Eine Höhenanpassung an die südlich gelegene, teilweise nur eingeschossige Bebauung, ist nicht sinnvoll. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden muss im Innenstadtbereich eine entsprechend hohe bauliche Dichte angestrebt werden. Der städtebauliche Entwurf mit seiner 2- geschossigen Randbebauung nach Süden (verdichtete Ein- familienhäuser) der 3-4-geschossigen Bebauung im Ge- bietskern und dem 7-geschossigen Marker im Westen ist schlüssig und flächensparend. Die angestrebte Dichte ent- spricht einem innenstadtnahen Quartier.

(12)

auch das subjektive empfinden bzw. die Akzeptanz der Bürger sollte den Entscheidungsträgern ebenso wichtig sein. In den bisher geführten Gesprächen – sowohl mit Anwohnern als auch mit nicht direkt betroffenen Leutkir- chern – fand sich wenig Zuspruch für den Planungsent- wurf, insbesondere nicht für das Hochhaus.

Wir bitten Sie deshalb, die Planung in der aktuellen Form nochmals zu überdenken um zu einer verträgliche- ren Lösung zu kommen. An der Diskussion über einen alternativen Planungsentwurf beteiligen wir uns gerne.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

gebung nach Berlin gekommen, darunter über 600 niedergelassene Ärzte und Zahn­.. ärzte, Physiotherapeuten, Arzthelfer und Pflegekräfte

Bevor im Jahr 2006 eine gut ausgebaute Umgehung eröffnet wurde, galt die Yungas-Straße als gefährlichste Straße der Welt und hatte den Übernamen Straße des Todes (span. el

Der laufende Ergebnisbeitrag der langfristigen Kapitalanlagen wird im kommenden Geschäftsjahr voraussichtlich auf einem vergleichbaren Niveau liegen wie im Jahr 2018. Unsicherhei-

Revisionsschacht für Abwasser ist bereits vorhanden - muss aber hausseitig noch angeschlossen werden. Sämtliche Ausbaubeiträge

Die Bergstraße konnte in fünfmonatiger Bauzeit in dem Bereich zwischen Maudacher Straße 439 und Hindenburgstraße von Grund auf erneuert, der Schlossplatz angelegt und zwei

über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten, (Gestaltungssatzung). Erstellt

79 Schließ- lich verschwanden sämtliche „Alltagsprobleme des materiellen Lebens [...] nicht im Nebel der patriotischen Rhetorik von 1914.“ 80 Am Ende war das „Verdecken von

[r]