• Keine Ergebnisse gefunden

Innovativer Bewirtschafter für landwirtschaftliches Anwesen im Landkreis Konstanz gesucht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Innovativer Bewirtschafter für landwirtschaftliches Anwesen im Landkreis Konstanz gesucht"

Copied!
11
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Innovativer Bewirtschafter für landwirtschaftliches Anwesen im Landkreis Konstanz gesucht

Ausschreibung der Stadt Singen

zur Vergabe des Schorenhofs, Gemarkung Hilzingen

Stand August 2021

(2)

2 1. Grundinformationen

Die Stadt Singen ist Eigentümerin des Schorenhofs - einem kleinen landwirtschaftlichen An- wesen am Fuß des Vulkanbergs Hohentwiel im Landkreis Konstanz. Das Anwesen liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Hilzingen und besteht aus einer Hofstelle mit Wohnhaus, Stall, Scheune und kleineren Nebengebäuden sowie ca. 20 Hektar Grünland und Acker in hofna- her Lage (s. Anlage 1).

Die Stadt hat den Schorenhof geerbt. Mit dem Erbe verbindet die Stadt einen wertschätzen- den Umgang und die Vorstellung, ein innovatives und zukunftsfähiges Bewirtschaftungskon- zept mit ökologischem Mehrwert zu realisieren. Dabei verfolgt die Stadt das Ziel, den land- wirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle als eigenständigen Betrieb zu erhalten und sucht einen Bewirtschafter, der den Hof künftig selbst bewohnt und bewirtschaftet (ggf. im Nebenerwerb).

Da die Stadt das ökologische Potential der landwirtschaftlichen Flächen stärker nutzen möchte, wird in Abhängigkeit von dem künftigen Bewirtschaftungskonzept, eine Erhöhung des Grünlandanteils angestrebt. Vor diesem Hintergrund erachtet die Stadt ein auf Natur- schutz und Landschaftspflege ausgerichtetes Bewirtschaftungskonzept mit Weidetierhaltung für sinnvoll. Für den möglichen Aufbau eines Landschaftspflegebetriebs kommen ggf. wei- tere Flächen der Stadt Singen mit naturschutzfachlichem Pflegebedarf in Betracht. Ferner besteht ein Flächenpotenzial des Landschaftserhaltungsverbands Konstanz (LEV KN), der im Hegau Flächen beweiden und/oder mechanisch pflegen lässt.

Die Stadt steht grundsätzlich aber auch anderen nachhaltigen Ideen aufgeschlossen gegen- über und weist explizit darauf hin, dass ein pädagogisch ausgerichtetes Bewirtschaftungs- konzept ebenfalls sehr begrüßt würde. Darüber hinaus kommen auch soziale Komponenten (Integration, Inklusion) sowie Direktvermarktungsangebote infrage. Grundlegend wichtig ist aus Sicht der Stadt eine nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen.

2. Gebäudebestand

Das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude des Schorenhofs wurden zu Beginn der 1960iger Jahre errichtet. Flächengrößen:

 Wohnhaus mit Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss: reine Wohnfläche ca. 134 m²

 Anbau Wirtschaftsraum, Geräteraum und Garage: ca.44 m² Nutzfläche

 Scheune und Stall: ca. 573 m² und ca. 134 m²

Der Gebäudebestand weist einen hohen Renovierungs- und Modernisierungsbedarf auf.

3. Landwirtschaftliche Flächen

Die landwirtschaftlichen Flächen befinden sich in ebener Tallage über Niedermoor und an schwach bis mäßig geneigten, überwiegend ost-/südostexponierten Hängen. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit der Flächen wird als mittel bis hoch eingestuft. Aktuell entfallen etwa 12 Hektar auf Acker und 8 Hektar auf Grünland.

Der gesamte Betrieb liegt im Landschaftsschutzgebiet Hegau. Auf einer Fläche befindet sich ein zu erhaltendes Feuchtbiotop. Im Grünlandbereich ist eine ca. 0,9 Hektar große Fläche als artenreiche FFH-Flachlandmähwiese erfasst, welche durch extensive Bewirtschaftung zu erhalten ist. Des Weiteren ist ein Teil der Flächen für den Biotopverbund mittlerer Standorte von Bedeutung, bei dem es v. a. um den Erhalt und die Förderung von artenreichem Grün- land und Streuobstwiesen geht. Eine der Ackerflächen grenzt an einen ökologisch hochwerti- gen Biotopkomplex aus Magerrasen, Felspartien und Schonwald an. Es handelt sich um eine südexponierte, trocken-warme Kuppe mit regional bedeutsamen Pflanzenvorkommen.

4. Nutzungsbedingungen

Um das am Ende ausgewählte beste Konzept auch langfristig im Sinne des Erblassers zu sichern, soll das Objekt nicht verkauft, sondern im Wege eines langfristigen Erbbaurechts auf zunächst 50 Jahre vergeben werden. Zur Bestellung des Erbbaurechts ist zunächst ein neues Grundstück zu bilden, auf dem das Wohnhaus und die sonstigen landwirtschaftlichen

(3)

3

Gebäude stehen. Aktuell hat das Grundstück eine Gesamtgröße von 40.000 m², auf der ein Erbbaurecht nicht zweckmäßig bestellt werden kann. Die genaue Größe des Erbbaugrund- stücks wird unter anderem vom Konzept abhängen, insbesondere davon, ob weitere Ge- bäude/Anbauten benötigt werden – Genehmigungsfähigkeit vorausgesetzt. Aktuell geht die Stadtverwaltung von einer Größe des neu zu bildenden Grundstücks von etwa 4.000 bis 6.000 m² aus.

Als Grundlage für die Berechnung des Erbbauzinses wird von einem durchschnittlichen Bo- denwert in diesem Bereich von 75 Euro ausgegangen. Der Erbbauzins soll dinglich gesichert 6 Prozent betragen. Mit dem künftigen Bewirtschafter des Schorenhofs wird dieser Erbbau- zins aber schuldrechtlich auf die ersten 25 Jahre auf 2,5 Prozent und dann auf 4 Prozent ver- einbart, solange wie das Konzept tatsächlich verwirklicht und betrieben wird.

Die finalen Konditionen des Erbbauvertrages werden durch den Gemeinderat vor der erfor- derlichen notariellen Beurkundung abschließend entschieden. Eine Festlegung soll jetzt noch nicht erfolgen, um im Auswahlverfahren ggf. auch sehr guten Konzepten, die jedoch wirt- schaftlich nicht renditestark sind, eine Chance / Fördermöglichkeit offen zu halten.

Die sonstigen - nicht bebauten - landwirtschaftlichen Grundstücksflächen werden über die üblichen landwirtschaftlichen Pachtverträge mit den üblichen Pachtkonditionen vergeben.

Während die Gebäude nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach der notariellen Be- urkundung des Erbbauvertrags zeitnah zur Verfügung stehen, werden die landwirtschaftli- chen Flächen aufgrund bestehender Pachtverträge voraussichtlich erst Mitte 2022, teilweise erst Ende 2023, frei.

Der Bewerber ist dazu verpflichtet, die Immobilie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Erbbauvertrags selbst zu beziehen und mit der Umsetzung des vorgelegten landwirt- schaftlichen Bewirtschaftungskonzepts zu beginnen.

5. Planungsrechtliche Grundlagen

Das Anwesen liegt im unbeplanten Außenbereich. Aus diesem Grund richten sich die Mög- lichkeiten für bauliche Maßnahmen generell nach den gesetzlichen Bestimmungen für Bau- vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Genehmigungsfähigkeit von baulichen Verän- derungen wird von der zuständigen Unteren Baurechtsbehörde am Landratsamt Konstanz für den jeweils konkret vorliegenden Einzelfall beurteilt.

Bei der Planung von Um- und Ausbauarbeiten ist ferner zu berücksichtigen, dass sich das Anwesen im Landschaftsschutzgebiet Hegau befindet. Des Weiteren stehen auf dem aktuell abgegrenzten Erbbaugrundstück einige Bäume, die aufgrund ihres Stammumfangs und ihrer Größe als erhaltenswert eingestuft werden (s. Anlage 2). Die Stadt Singen würde es begrü- ßen, wenn diese Bäume im Zuge von Neuplanungen soweit wie möglich geschont werden und erhalten bleiben könnten.

Das Antrags- und Genehmigungsverfahren für etwaige Neu- und Umbaumaßnahmen inkl.

Abrissarbeiten ist durch die Bewerberin/den Bewerber zu führen.

6. Ausschreibungsunterlagen

Den Bewerbern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

 Lageplan und Luftbild mit Grundstücken des Anwesens (Anlage 1)

 Luftbild mit Abgrenzung des Erbbaugrundstücks und erhaltenswerten Bäumen (Anlage 2)

 Fotos des Anwesens (Anlage 3)

 Bei Bedarf können Baupläne in den Bauantragsunterlagen eingesehen werden

Eine Besichtigung der Liegenschaft ist nach Terminvereinbarung (ggf. Sammeltermin) mög- lich.

(4)

4 Für Fragen stehen zur Verfügung:

 Frau Bublitz, Abt. für Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Tel. 07731 / 85-195, sindy.bublitz@singen.de

 Herr Nestlen, Abteilung Liegenschaften, Tel. 07731 / 85-480, daniel.nestlen@singen.de

7. Bewerbungsunterlagen

Die Stadt Singen führt einen Ideenwettbewerb zur Zukunft des Schorenhofs durch. Interes- senten sind dazu aufgerufen, ein Bewirtschaftungskonzept unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Rahmenbedingungen einzureichen. Mit der Bewerbung sind folgende Unter- lagen vorzulegen:

 Formblatt mit allgemeinen Angaben zum Bewerber (Anlage 4)

 Bewirtschaftungskonzept mit Aussagen zu Tierhaltung und ggf. weiteren Konzeptelemen- ten

 Wirtschaftsplan

 Finanzierungsplan

 Zeitplan bis zum Einzug und zur Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit Die Bewerbung ist in digitaler Form per E-Mail bis spätestens zum 15.11.2021 an umweltschutz@singen.de zu richten.

8. Vergabeverfahren

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Stadtverwaltung die eingegangenen Bewerbungen prüfen und eine Vorauswahl von geeigneten Bewerbern treffen. Anschließend wird eine ge- meinderätliche Auswahlkommission über die in der engeren Wahl befindlichen Bewerbungen beraten und einen Vergabevorschlag formulieren. Die Vergabeentscheidung wird durch den Gemeinderat im Laufe des ersten Halbjahres 2022 getroffen werden.

Die Bewerber werden über das Ergebnis informiert. Die Stadt behält sich vor, keinem der Be- werber den Zuschlag zu erteilen und die Ausschreibung ohne Vergabe des Schorenhofs ab- zuschließen. Ein Ersatz von Aufwendungen ist ausgeschlossen.

9. Datenschutzerklärung

Hinweise der Stadtverwaltung Singen - Fachbereich Bauen - Abteilung Verwaltung und Liegenschaften zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO)

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Im Rahmen Ihrer Bewerbung um die Vergabe des landwirtschaftlichen Anwesens Schoren- hof (Gemeinde Hilzingen) werden Ihre personenbezogenen Daten (s. Formblatt) von der Stadt Singen erhoben und gespeichert.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs.1 Buchst. b) DS-GVO, da die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspar- tei Sie sind oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf An- frage von Ihnen erfolgen.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an keinen Dritten übermittelt.

Drittlandtransfer

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland außerhalb der EU übermittelt.

(5)

5 Speicherdauer

Ihre für die oben genannten Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung Singen – Fachbereich Bauen – Abteilung Verwaltung und Liegenschaften so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung des unter Absatz 1 ge- nannten Zwecks oder aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der Daten- schutz-Grundverordnung, dem Landesdatenschutzgesetz oder weiterer spezialgesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Danach werden die personenbezogenen Daten unverzüglich ge- löscht.

Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten, Betroffenenrechte

Die Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten der Stadt Singen sowie nähere Informationen über ihre Rechte als Betroffener (Recht auf Auskunft Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung in Art. 16 DS-GVO oder Löschung in Art.

17 DS-GVO oder auf Einschränkung der Verarbeitung in Art. 18 DS-GVO sowie auf Daten- übertragbarkeit Art. 20 DS-GVO über Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbe- hörde) können Sie im Internet unter www.singen.de unter „Datenschutz“ abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch direkt von Ihrem Sachbearbeiter oder dem behördli- chen Datenschutzbeauftragten (Telefon 07731/85-500, Telefax 07731/85-503, E-Mail: daten- schutzbeauftragter@singen.de).

(6)

6

Anlage 1: Lageplan und Luftbild mit Grundstücken des Schorenhofs

Zum Schorenhof gehören die auf dem nachfolgenden Luftbildausschnitt markierten und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Grundstücke (alle Gemarkung Hilzingen):

(7)

7 Tab.1: Übersicht Grundstücke Schorenhof

Flächen-

Nr. Flurstück-Num-

mer Größe in

ha Acker / Grünland

1 14816/1 0,38 davon ca. 0,25 ha Acker

2 14816 2,56 davon ca. 1,18 ha Acker

3 14839 2,49 davon ca. 1,30 ha Acker

4 14858 4,74 Grünland

5 14854 0,22 Grünland

6 14855 0,30 Grünland

7 14863 2,50 Acker

8 14874 2,96 davon ca. 2,03 ha Acker

9 14877 4,41 Acker

Fläche gesamt in ha: 20,56

(8)

8

Anlage 2: Luftbild mit Abgrenzung des Erbbaugrundstücks und erhaltenswerten Bäu- men

(9)

9 Anlage 3: Fotos vom Anwesen

(10)

10

(11)

11

Anlage 4: Formblatt für die Bewerbung um das landwirtschaftliche Anwesen Schoren- hof, Gemarkung Hilzingen (Landkreis Konstanz)

Vorname:

Name:

Straße:

PLZ / Ort:

Telefon:

E-Mail:

Geburtsdatum:

Aktuell ausgeübter Beruf:

Ich bin ☐ Vollerwerbslandwirt ☐ Nebenerwerbslandwirt

Bemerkungen: ____________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

_________________________________________________________________________

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem

Ihre Daten werden nach der Erhebung solange in der Stadtverwaltung Zwickau, Bür- geramt, SG Wahlen gespeichert, bis Sie der weiteren Verarbeitung

benannten Übermittlung von personenbezogenen Daten von Ihnen an den*die Mittelgeber*in sowie für den Fall einer etwaigen Veröffentlichung (bspw. namentliche Nennung und/oder

Der Ausdruck Mitarbeiter rechnerisch bildet somit eine etablierte und standardisierte Vergleichsgröße (Indikator für das Benchmarking). Die ausschließlich genutzte Form

Wir bestätigen, dass die genannte Person für uns durchschnittlich mindestens …… Stunden pro Woche und seit wenigstens zwei Jahren seit Datumsangabe ehrenamtlich tätig ist und

Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder

Für die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (vgl. oben) werden zusätzliche Anforderungen gestellt, die § 12 LDSG entnommen werden