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Information und Buchung:

SPD Landesverband Rheinland-Pfalz / Gabi Stuckenberg - Bildungs- und Studienreisen - Langenschemelstr. 6, 67435 Neustadt

Tel.: 0172 - 834 84 72 / E-Mail: gabi.stuckenberg@spd.de

Emilia-Romagna 14.09. 20.09.2021 Höhepunkte Italiens

Kulturelle und kulinarische Leckerbissen an den schönsten Plätzen der italienischen Adria.

Malta 08.11. 14.11.2021 Insel der Johanniter

Auf halber Strecke zwischen Europa und Afrika liegt die kleine Inselrepublik mit ihrer vielfältigen Kultur.

Südbaden, ... 10.10. 14.10.2021 Basel und Elsass

Das Dreiländereck von Frankreich, Deutschland und Schweiz eine der schönsten Regionen Europas!

mit der unterwegs / SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

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mit der unterwegs / SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

www.spd-rlp.de Wenn Sie zu den leidenschaftlichen Italienfreunden zäh-

len, dann ist diese Reise genau das richtige für Sie. Neben dem Kunst- und Kulturgenuss der Emilia Romagna wer- den Sie einen Abstecher nach Umbrien und in die Mar- ken machen, Regionen, die noch nicht vom Massentou- rismus entdeckt wurden. Neben den kulturellen Höhe- punkten möchten wir Ihnen auch einige kulinarische Le- ckerbissen anbieten, um alle Sinne anzusprechen.

Dienstag, 14.09.21 / Anreise

Anreise mit einem modernen Komfortreisebus durch die Schweiz und vorbei an Mailand nach Torre Pedrera, unse- rem Hotelstandort für die nächsten Tage, wo wir be- reits zum Abendessen von Paolo Rossi in seinem Hotel Gabriella erwartet werden.

Mittwoch, 15.09.21 / Rimini und San Marino

Nach dem Frühstück treffen wir Marco, unseren Reise- leiter für die nächsten Tage. Zunächst zeigt er uns Ri- mini, das bei Weitem mehr zu bieten hat als „Bikini“

und „Lido“. Einst war die Stadt rö- mische Kolonie und wurde unter kaiserlicher Ver- waltung Au- gustus‘ mit schö-

nen Monumenten ausgestattet. Bei einem Rundgang sehen wir die Sehenswürdigkeiten, wie z.B. den Arc d’Augusto und den Piazza Tre Matiri, das einstige Fo- rum Romanum. Die Mittagspause wollen wir in einem der guten Fischrestaurants an der Küste einlegen (im Reisepreis enthalten). Wer keinen Fisch mag kann auch

Salat oder Pizza bestellen. Da- nach fahren wir nach San Marino, dem kleinen und doch so berühm- ten Stadtstaat (die älteste Re-

publik der Welt!), der hoch über der Adria auf dem Monte Titano thront - bei guter Fernsicht schaut man von hier bis zur Adria.

Donnerstag, 16.09.21 / Ravenna und Cesenatico

Heute zeigt uns Marco das glanzvolle Ravenna, einst von Wasser umschlungene Lagunenstadt, Hauptstadt des weströmischen Reiches und Residenz des goti- schen Königs Theoderich. Ravenna ist eine Schatztruhe gefüllt mit Kunst,

Geschichte und Kultur. Zu den be- sonderen Se- henswürdigkei- ten gehört die Ba- silika San Vitale

mit ihren faszinierenden Wandmosaiken - von so über- ragender Bedeutung, dass die UNESCO sie zum Welt- kulturerbe der Menschheit erklärt hat, wie auch wei- tere Kirchen und Teile der historischen Altstadt. Wir besichtigen das Grabmal von Dante Alighieri und das Battistero Neoniano sowie die Basilica di Saint’Apolli- nare. Auf der Rückfahrt legen wir eine Pause im Bade- ort Cesenatico ein, um dort den von Leonardo da Vinci geplanten Hafen zu besichtigen, der allein durch seine Form sehr effektiv gegen Versandung geschützt ist.

Freitag, 17.09.21 / Cesena und Gradara

Cesena entstand als echte Stadt in römischer Epoche

und litt unter den Folgen, als der Untergang des Rei-

ches begann. Barbaren, Goten, Byzantiner und schließ-

lich der Kirchenstaat herrschten über die Stadt. Es folg-

ten mächtige Lokalherren, eine kurze Zeit als Haupt-

stadt des Herzogtums der Romagna, die Adelsfamilie

der Borgia, um bis zur Einigung Italiens erneut in die

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Hände des Kirchenstaates zu geraten. Die Biblioteca Mala- testiana ist eine seit 1452 be- stehende öffentliche Biblio- thek in Cesena. Seit 2005 steht sie unter dem UNESCO- Welterbesiegel. Danach la- den wir Sie zu einer Verkos- tung landestypischer Pro- dukte in ein Weingut ein, das in den sanften Hügeln des

Hinterlandes von Rimini liegt. Viele Reisegäste kennen Roberta, bei dir wir immer die Verkostung vor ihrem Hofladen zwischen den alten Olivenbäumen abhielten.

Ab 2021 wird diese Verkostung (im Reisepreis enthal- ten) bei ihrem Bruder auf dem Weingut auf der gegen- überliegenden Seite des Tals stattfinden. Danach fah- ren wir in die Festungsstadt Gradara, deren Geschichte dem Volk hauptsächlich durch Paulo und Francesca be- kannt ist. Die verbotene Liebe zueinander endete auf tragische Weise in dem Schloss, das wir besichtigen werden.

Samstag, 18.09.21 / Ascoli Piceno

Nach dem Frühstück fahren wir mit Marco tief in die die Region Marken hinein, nach Ascoli Piceno. Wer

„ B ella Italia“ liebt, wird sich in Ascoli Piceno verlieben!

Triers italienische Partnerstadt ist ein Geheimtipp für alle Italienfans. Sie kennen die Piazza Navona in Rom?

Oder den Markusplatz von Venedig? - Damit kann die sensationelle Piazza del Popolo in Ascoli Piceno locker konkurrieren! Eingerahmt von Renaissance-Häusern und Laubengängen, gilt sie als eine der schönsten Plätze Italiens - der ideale Ort zum „dolce far niente“!

Sonntag, 19.09.21 / Urbino

Mit Urbino, Stadt des Geistes, der Kunst und der Poe- sie, erwartet uns heute eine faszinierende Renais- sancestadt. Fe-

derico da Mon- tefeltro, Herr der Stadt während der Renaissance, hat dank seiner auserlesenen kul-

turellen Bildung, die bedeutendsten Vertreter der itali- enischen Renaissance an seinen Hof gerufen. In dieser Wiege der Kultur haben Künstler wie Raffaello und

Bramante mit ihrer künstlerischen Tätigkeit begonnen.

Bei unserem Rundgang kommen wir auch am Geburts- haus des Malers Raffaello vorbei, dessen Räume man besichtigen kann. Nachmittags fahren wir Richtung Küste zum Naturpark Monte San Bartolo, der sich wie ein welliges Aufeinanderfolgen von zum Meer hin ab- sinkenden Ausläufern hinzieht

Montag, 20.09.21 / Heimreise

Nach dem Frühstück starten wir zur Heimreise durch die Schweiz zum Ausgangspunkt unserer Reise. Unterwegs fahren wir noch die Ausstiegsstellen an. Ankunft am spä- ten Abend.

Unser Hotel

In Torre Pedrera ist das familiengeführte 3-Sterne-Hotel Gabriella für 6 Nächte unser Zuhause. Nur 30 Meter vom Strand entfernt, verfügt es über Zimmer mit Dusche/WC, Balkon, Sat-TV, WLAN,

Föhn und Klimaanlage.

Im Reisepreis enthalten:

 Hin- und Rückfahrt im Komfortreisebus sowie Reiseprogramm lt. Reiseverlauf

 6x Übernachtung mit Halbpension im guten Mit- telklassehotel Gabriella in Torre Pedrera

 Örtliche deutschsprachige Reiseleitung während der Ausflüge in Italien

 Imbiss im Weingut + Mittagessen im Fischrestaurant

 Eintrittsgelder in Gradara/Cesena/Ravenna

 Quietvox-Audiosystem

 Reisebegleitung durch Gabi Stuckenberg Nicht enthalten:

 Trinkgelder, weitere Mahlzeiten, Getränke, persönliche Ausgaben

Preise pro Person:

im Doppelzimmer € 825,-

Einzelzimmerzuschlag € 84,-

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

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mit der unterwegs / SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

www.spd-rlp.de Reise mit uns gemeinsam in das wunderschöne Dreilän-

dereck. Ob bei den französischen Nachbarn im Elsass, dem Markgräflerland im südlichen Zipfel von Baden, oder aber die Schweiz mit der Kantonshauptstadt Basel: Eindrücke gilt es viele zu sammeln. Zwischen den Gipfeln der Vo- gesen und dem Elsässer Tiefland liegt die mittelalterliche Siedlung Riquewihr im Herzen der Elsässer Weingegend.

Der Ort ist ein wahres „Freilichtmuseum“. Freiburg im Breisgau ist für sein mildes Klima und die „Bächle“, die sich durch das mittelalterliche Stadtzentrum ziehen, be- kannt. Basel in der Schweiz liegt unweit der Grenzen zu Frankreich und Deutschland. Als Wahrzeichen der mittel- alterlichen Altstadt gilt das im 16. Jh. erbaute Rathaus mit seiner roten Sandsteinfassade. In diesem Dreieck liegen zwei der interessantesten Museen Mitteleuropas: die Fondation Beyeler und das Kunstmuseum Basel. Unter- wegs laden wir euch ein zu einer Verkostung des berühm- ten Munster-Käse und zu einer Weinprobe am sonnenver- wöhnten Kaiserstuhl. Das Dreiländereck von Frankreich, Deutschland und der Schweiz gilt zu Recht als eine der schönsten Regionen Europas - überzeugt euch selbst!

Sonntag, 10.10.21 / Elsass und Anreise nach Lörrach Nach nur etwas mehr als zwei Stunden Fahrt von Neu- stadt/Weinstraße erreichen wir unser erstes Ziel, die Hoch- königsburg im Elsass. 757 Meter liegt sie über der Rhein- ebene. Die Ursprünge liegen schon bei den Hohenstaufen, bis sie durch die Hände der Habsburger, der Stadt Séléstat, des deutschen Kaisers Wilhelm II., der sie aufwändig res- taurieren ließ und des französischen Staates schließlich 2007 in den Besitz des französischen Départements Bas- Rhin gelangte. Zur Mittagszeit sind wir in Riquewihr, einem entzückenden Winzerort und eines der schönsten Dörfer

Frankreichs. In den zahlreichen Gasthäusern kann man es sich nach dem gemeinsamen Rundgang gut gehen lassen, die eine oder andere Spezialität und von den köstlichen Weinen des Ortes

probieren. Ge- meinsam verkos- ten wir am Nach- mittag eine wei- tere Spezialität der Region: den

Münsterkäse, der traditionell im Münstertal hergestellt wird und auf vielfältige Art, z.B. mit etwas Kümmel oder auch als „Siesskas“ genossen wird. Danach verlassen wir das Elsass, fahren zurück nach Deutschland und erreichen unser Hotel Meyerhof im Zentrum von Lörrach am Abend.

Gemeinsames Abendessen in einem örtlichen Restaurant.

Montag, 11.10.21 / Basel

40 Museen auf 37 qkm machen Basel zur Stadt mit der höchsten Museumsdichte der Schweiz. Doch bevor wir uns ausführlich mit einem von ihnen, dem Kunstmuseum, be- schäftigen, lernen wir bei einer Stadtführung die Sehens- würdigkeiten ken-

nen. Historische Wahrzeichen der Stadt sind der große Marktplatz mit dem reich ver- zierten Rathaus

aus rotem Sandstein und das spätromanisch-gotische

Münster. Am Nachmittag bleibt auf jeden Fall noch Zeit für

einen Spaziergang durch die Altstadt, vorbei an kleinen

Boutiquen, antiken Bücherläden und auch Läden moderner

Designer. Doch zurück zu den Museen. Wir widmen uns

ausführlich dem Kunstmuseum Basel, das 2013 von der

Londoner Times zu einem der fünf besten Museen weltweit

gekürt wurde. Es gilt als das älteste öffentlich zugängliche

Kunstmuseum der Welt und beherbergt die größte Kunst-

sammlung der Schweiz. In den drei Häusern finden sind

Werke von Lucas Cranach d. Ä. und Hans Holbein d. J. aus

dem 16. Jahrhundert über van Gogh und Degas bis hin zur

Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts von Picasso, Warhol

und Richter. Der Abend bleibt programmfrei in Lörrach.

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Dienstag, 12.10.21 /

Fondation Beyeler Augst Bad Säckingen

50 Jahre lang haben die Eheleute Hildy und Ernst Beyeler Kunstwerke zusammengetragen, seit 1994 wird diese au- ßergewöhnliche Sammlung in einem eigens dafür errichte- ten Gebäude des Stararchitekten Renzo Piano in der Base- ler Vorortgemeinde Riehen gezeigt. Hauptsächlich sind es die 250 Werke der klassischen Moderne und der Gegen- wart von Künstlern wie Monet, Kandinsky, Giacometti, Mondrian und Lichtenstein, die die 330.000 jährlichen Be- sucher anzieht, doch gibt es auch Stammeskunst aus Afrika, Ozeanien und Alaska sowie wechselnde Sonderausstellun- gen zu bewundern. Ein Kontrastprogramm erwartet uns am Nachmittag. Nur wenige Kilometer rheinaufwärts liegen die Römischen Ruinen von Augst, der ehemaligen römischen Kolonie Augusta Raurica. Auf einem Rundgang durch das weitläufige Areal der Römerstadt finden sich u.a. ein Am- phitheater, Tempel, das Forum, Bäderanlagen mit Wasser- leitung, ein Töpferofen, Überreste einer Hypokaustenhei- zung, u.v.a.m.. Zum Abschluss des Tages bummeln wir durch Bad Säckingen, bekanntgeworden als „Trompeter- stadt“ (1854 erschien das Buch „Der Trompeter von Säckin- gen“ von Joseph Victor von Scheffel) , wo wir auch gemein- sam zu Abend essen. Höhepunkte der liebevoll sanierten Altstadt sind das Fridolinsmünster, die längste gedeckte Holzbrücke Europas und das Trompeterschloss. Zum Abend kehren wir zurück nach Lörrach.

Mittwoch, 13.10.21 / Schaffhausen und Stein am Rhein 20 km westlich des Bodensees liegt Schaffhausen. An sich schon ein hübsches Schwei- zer Städtchen ist es doch berühmt geworden durch den Rheinfall: Auf einer Breite von 150 m stürzt das Wasser aus 23 m in die Tiefe - einer der wasser- reichsten und größten Europas. Das ist ohnehin schon be- eindruckend anzusehen, doch machen wir das Erlebnis noch beeindruckender, indem wir uns dem tosenden Was- ser mit einem Boot nähern. Der weitere Tagesverlauf ist et- was ruhiger geplant. Stein am Rhein ist eine kleine Stadt in der Schweiz mit einer hübschen preisgekrönten Altstadt.

Rund um den Rathausplatz findet man Fachwerkhäuser mit prächtigen bunten und detailreichen Fassadenmalereien, für die die Stadt bekannt ist. Ideal also, um einen Bummel zu unternehmen, bevor wir nach Lörrach zurückkehren.

Donnerstag, 14.10.21 / Schwarzwaldrundfahrt Freiburg im Breisgau und Kaiserstuhl

Heute verlassen wir unseren Standort in Lörrach, doch be- vor wir die Heimreise antreten, liegen noch einige schöne Erlebnisse vor uns. Zunächst steht eine Rundfahrt auf zum Teil landschaftlich schönen Straßen durch den Schwarz- wald auf dem Programm, bevor wir uns in Freiburg im Breisgau genauer umsehen. Auch die südlichste Großstadt Deutschlands hat eine beeindruckende Altstadt, die hier durch die „Bächle“ – kleine Wasserläufe, die sich durch die Gassen der Altstadt ziehen – unverwechselbar ist. Allmäh- lich müssen wir an die Heimreise denken, doch zuvor besu- chen wir noch die Region am Kaiserstuhl und genießen bei einer Weinprobe die regionalen Erzeugnisse. Danach keh- ren wir in die Pfalz und in unsere Heimatorte zurück.

Unser Hotel

Das Drei-Sterne-Hotel Meyerhof liegt direkt an der Fußgängerzone mit- ten in Lörrach. Alle 44 Zimmer des Hauses sind modern und großzügig

ausgestattete Nichtraucherzimmer und verfügen über Bad mit Dusche und WC, Föhn, Schreibtisch, kostenloses WLAN, TV, Telefon und Klimaanlage.

Im Reisepreis enthalten:

 Hin- und Rückfahrt im Komfortreisebus sowie Reiseprogramm lt. Reiseverlauf

 4x Übernachtung mit Frühstück im Hotel Meyer- hof in Lörrach

 2x Abendessen in Restaurants

 3x ganztägige örtliche Reiseleitung

 Geführte Stadtbesichtigung in Basel

 Eintrittsgelder Kunstmuseum Basel, Fondation Beyeler, Römische Ruinen Augst

 Verkostung Münsterkäse

 Bootsfahrt am Rheinfall

 Weinprobe am Kaiserstuhl

 Quietvox-Audiosystem

 Reisebegleitung durch Gabi Stuckenberg Nicht enthalten:

 Trinkgelder, weitere Mahlzeiten, Getränke, persönliche Ausgaben

Preise pro Person:

im Doppelzimmer € 635,-

Einzelzimmerzuschlag € 104,-

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

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mit der unterwegs / SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

www.spd-rlp.de Auf halber Strecke zwischen den Kontinenten Europa und

Afrika liegt im Mittelmeer die kleine Inselrepublik Malta.

Weil sich von hier der Mittelmeerraum kontrollieren lässt, war die Inselgruppe zu allen Zeiten ein begehrtes Erobe- rungsobjekt. Phönizier, Griechen, Römer, Araber, der Jo- hanniterorden, der die heutige Hauptstadt Valletta grün- dete, und nicht zuletzt die Briten, die Malta erst 1964 in die Unabhängigkeit entließen, sie alle hinterließen ihre Spuren in Kultur, Tradition, Küche und Sprache. Ein ab- wechslungsreiches Ausflugsprogramm mit vielen Besich- tigungen, unvergesslichen Eindrücken und schönen Erleb- nissen runden diese Reise ab.

Montag, 08.11.21 / Anreise

Treffen der Gruppe am Flughafen Frankfurt (Bustransfer auf Wunsch zubuchbar) und Flug nach Malta. Hier werden wir bereits von der örtlichen Reiseleitung erwartet und zu unserem Urla ubsdomizil an der St. Paul’s Bay begleitet.

Dienstag, 09.11.21 / Hauptstadt Valletta

Heute steht ein Ausflug in die maltesische Hauptstadt auf dem Programm, die aufgrund ihres kulturellen Reichtums 1980 als Gesamtmonument in die Liste des Weltkulturer- bes der UNESCO aufgenommen wurde und im Jahr 2018 den Titel Europäische Kulturhauptstadt trug. Valletta wurde im 16. Jh. unter dem Großmeister des Johanniter-

Ordens Jean de la Vallette auf einer Landzunge als Fes- tungsstadt errich- tet. Zunächst geht es zu Fuß zu den oberen Barracca

Gärten, die einen herrlichen Ausblick auf den Grand Har- bour, Europas schönsten Naturhafen, bieten. Der anschlie- ßende Stadtrund-

gang führt uns u.a.

in den sehenswer- ten Großmeister- palast, der heute als Sitz des Staats- präsidenten und

des Parlaments dient, sowie in die beeindruckende Johan- nes-Kathedrale mit dem bedeutendsten Gemälde von Ca- ravaggio “Die Enthauptu ng Johannes des Täu fers“. Danach erleben wir die Multivisionsshow Malta 5D, ein Kino mit Spezialeffekten, in dem die bunte und beeindruckende maltesische Geschichte anschaulich dargestellt wird.

Mittwoch, 10.11.21 / Blaue Grotte, Marsaxlokk und Prähistorische Tempel

Dieser Ausflug führt uns zunächst nach Wied iz-Zurrieq, wo wir bei gutem Wetter während einer Bootsfahrt das wun- derbare Lichtspiel im Wasser der Blauen Grotte bewun- dern können (Extrakosten: Bootsfahrt). Nächster Stop ist im malerische Fischerdorf Marsaxlokk. Hier sehen wir die für Malta so typischen bunten Boote und gönnen uns eine kleine Pause in einem der netten Cafés am Hafen. Weiter geht es zur Höhle der Finsternis Ghar Dalam und zum Hagar-Qim Tempel, dessen stehende Steine und die herrli- che Lage nahe der Steilküste den Besucher faszinieren.

Donnerstag, 11.11.21 / Gozo (fakultativ) Nach 25 Minuten

Fährüberfahrt erreichen wir Maltas kleine Schwester Gozo – eine Welt der

Ruhe und

Beschaulichkeit. In der Dwejra-Bucht bestaunen wir den

Fungus-Felsen, besuchen die imposante Zitadelle der

Hauptstadt Victoria und bummeln über den belebten

Markt und durch die hübschen kleinen Gassen. Nach einem

kurzen Film über die Geschichte und die Tradition der Insel

fahren wir in den Süden ins malerische Fischerdorf Xlendi.

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Nach einem letzten Halt bei den prähistorischen Tempeln von Ggantija kehren wir mit der Fähre wieder zurück auf die Hauptinsel Malta.

(Fakultativausflug Gozo € 52, - pro Person)

Freitag, 12.11.21 / Mdina und Rabat

Wir fahren heute zunächst nach Mdina, in die auf einem Hochplateau im Herzen der Insel gelegene ehema- lige Hauptstadt Maltas. Wir erkun- den die von Mau- ern umgebene

“schweigende Stadt“ bei einem Sp aziergang vorbei an mit- telalterlichen Palästen, Klöstern und alten Villen. In der Nachbarstadt Rabat besuchen wir die St. Paul‘s Gotte, in der man der Legende zufolge den Apostel nach seinem Schiffbruch auf Malta gefangen hielt, sowie das Wigna- court-Museum, das Kunstwerke aus dem Kirchenbestand zeigt. Zum Abschluss des Ausflugs statten wir den St. An- tonio Gardens, den schönsten botanischen Gärten auf Malta, einen kurzen Besuch ab.

Samstag, 13.11.21 / Die Drei Städte und Hafenrundfahrt Die Städte Vittoriosa, Cospicua und Senglea werden meist nur “Die Drei Städte“ genannt. Sie liegen rings um den Grand Harbour im Süden Maltas und gewähren einen faszi- nierenden Einblick in die maritime Geschichte der Insel. Sie besitzen eine ebenso reiche Geschichte wie Maltas Haupt- stadt Valletta, denn sie sind die Heimat der Ritter von St.

John, die dort zahlreiche Kirchen, pompöse Paläste und im- posante Bastionen hinterlassen haben. Wir schlendern durch die engen Gassen von Vittoriosa, auch Birgu genannt, die liebevoll mit Pflanzen dekoriert sind und deren restau- rierte Fassaden alte Gebäude in neuem Glanz erstrahlen lassen, entlang der Bastionen vom Couvre Port bis zum Fort St. Angelo. Trotz der massiven Schäden, die den zahlrei- chen Palästen, barocken Kirchen und Aubergen der Johan- niter Ritter im 2.Weltkrieg zugefügt wurden, hat sich das historische Hafenviertel seinen besonderen Charme und speziellen Charakter erhalten. Unterwegs sehen wir das

"Freiheitsdenkmal" und die schon im 11. Jh. gegründete, üppig ausgestattete Pfarrkirche St. Lorenzo al Mare. Am Nachmittag haben wir während einer Schiffsfahrt durch den Jachthafen Marsamxetto und den Grand Harbour in Valletta - den größten Naturhafen im Mittelmeerraum - die

Gelegenheit, die Befestigungsmauern, die antiken Bau- werke Vallettas und die drei alten Städte vom Wasser aus zu bewundern.

Sonntag, 14.11.21 / Heimreise

Heute heißt es Abschied nehmen. Vormittags bringt uns unser Bus zum Flughafen Malta, von wo aus wir nach Frank- furt zurückkehren. Anschließend Bustransfer in die Heimat- region (sofern gebucht).

Unser Hotel Die 4-Sterne-Hotel- anlage San Antonio Hotel & Spa liegt im lebendigen Ferien- ort Qawra in St.

Paul’s Bay . In der näheren Ho-

telumgebung befinden sich Bars, Restaurants sowie Ein- kaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten, zum nächsten Felsstrand sind es ca. 200 m. Die Hotelanlage im mauri- schen Stil verfügt über mehrere Bars und Restaurants, ei- nen eigenen Strand, kostenfreies W-LAN sowie mehrere Pools und einen beheizten Innenpool. Alle Zimmer sind ausgestattet mit Bad oder Dusche/WC, Föhn, Klimaan- lage/Heizung, Telefon, Minibar, Deckenventilator sowie Sat.-TV und verfügen über einen kostenfreien Safe, einen Tee- und Kaffeekocher, kostenfreies W-LAN sowie Balkon.

Im Reisepreis enthalten:

 Flug Frankfurt - Malta - Frankfurt

 Transfers Flughafen – Hotel - Flughafen

 6x Übernachtung mit Frühstück im 4-Sterne-Hotel San Antonio Hotel & Spa in Qawra

 Örtliche Ökosteuer

 6x Büfett-Abendessen im Hotel inkl. Getränken (Hauswein, Bier, Softdrinks, Saft, Wasser, Kaffee)

 Ausflugsprogramm lt. Beschreibung inkl. Eintritte

 Quietvox-Audiosystem

 Örtliche deutschsprechende Reiseleitung während der Ausflüge

 Reisebegleitung durch Gabi Stuckenberg Nicht enthalten:

 Trinkgelder, weitere Mahlzeiten, Getränke, per- sönliche Ausgaben , Fakultativausflug Gozo (€ 52, - pro Person)

Preise pro Person:

im Doppelzimmer € 765,-

Einzelzimmerzuschlag € 120,-

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

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Sicherheit für Ihre Reise!

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Sind Sie an den Produkten der HanseMerkur Reiseversicherung interessiert?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die FFR GmbH.

Das Werbeblatt gibt den Versicherungsschutz nur zum Teil wieder.

Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen. Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung möglichst mit der Reisebuchung ab, um von Anfang an den Versicherungsschutz zu genießen. Ansonsten gelten unsere Abschlussfristen, die Ihnen Ihr Veranstalter gerne mitteilt.

1 Reise-Rücktrittsversicherung

Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie:

Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulant behandelte Erkrankungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,– EUR).

3 Reise-Krankenversicherung

Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstatten wir u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rück- transports ins Heimatland. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.

2 Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Außerdem tragen wir die Mehrkosten bei verspä- teter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genomme- nen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

4 Notfall-Versicherung

Unser Notruf-Service steht Ihnen während Ihrer Reise an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung. Dieser be- inhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenver- lust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln. Unser Schutzengel hilft Ihnen bei einem Schaden an Ihrem Eigentum oder an Ihrem Auto.

5 Reisegepäck-Versicherung

Bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres mitgeführten Gepäcks ersetzen wir Ihnen den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,– EUR. Wird Ihr Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstatten wir alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,– EUR. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.

6 Reise-Unfallversicherung

Im Invaliditätsfall durch einen Unfall zahlen wir Ihnen ein einmaliges Schmerzensgeld, je nach Grad der dauerhaften Verletzung. Bei Unfalltod beträgt die Leistung 20.000,– EUR.

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Rundumschutz

bis 31 Tage Reisepreis bis EUR

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250,– 16,–

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500,– 21,–

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1.000,– 41,–

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3.000,– 95,–

4.000,– 129,–

6.000,– 189,–

10.000,– auf Anfrage 1 2

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B U C H U N G S A U F T R A G

Frau

Gabi Stuckenberg

Bildungs- und Studienreisen SPD-LV Rheinland-Pfalz Langenschemelstr. 6

67435 Neustadt/Weinstraße

oder per Mail: gabi.stuckenberg@spd.de

 Ja, Reisebestätigung per E-Mail (statt per Post)

Hiermit melde ich mich/uns verbindlich für folgende Reise an:

 Emilia-Romagna vom 14.09. - 20.09.2021

Zustieg:  Idar-Oberstein  Bad Kreuznach  Alzey  Frankenthal  Neustadt/W.  Landau

 Südbaden, Basel und Elsass vom 10.10. - 14.10.2021

Zustieg:  Worms  Frankenthal  Neustadt/W.  Landau

 Malta (Flugreise) vom 08.11. - 14.11.2021 Zustieg:  Flughafen Frankfurt/M.

Teilnehmer: Nachname und Vorname (Rufname) lt. Schreibweise im Reisepass/Ausweis 1. ... Geb.datum... Staatsangeh.:………

2. ... Geb.datum... Staatsangeh.:………

3. ... Geb.datum... Staatsangeh.:………

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Vegetarier oder Allergie auf ………...………...………

Zimmer:  Doppelzimmer  Einzelzimmer

- bitte wenden Anmelder/ in:

Name: ...

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E-Mail/ Fax: ...

Die Zustiege werden ab 3 Personen pro Zustieg garantiert.

Weitere Zustiegsmöglichkeiten auf Anfrage!

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mit der unterwegs / SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

Abschluss einer Reiseversicherung (HanseMerkur Reiseversicherung AG):

 Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie  SPD-Rundumschutz

 Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung)  keine Versicherung gewünscht

Zahlung:

 Rechnung  Bankeinzug (SEPA)  Kreditkarte

(Weiterführende Unterlagen hierzu übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung)

 Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise habe ich erhalten.

(bitte ankreuzen – der Buchungsauftrag kann sonst nicht bearbeitet werden!)

Die Reisebedingungen (AGB) der FFR GmbH / SPD-ReiseService habe ich zur Kenntnis genommen.

 Eingeschränkte Mobilität: Ja, ich wünsche Beratung ob diese Reise für mich geeignet ist.

Datum: ... 1. Unterschrift ...………...………...……….

Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.

Datum: ...2. Unterschrift ...………...………...………..

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Durchführender Reiseveranstalter: FFR GmbH, Wilhelmstr. 140, 10963 Berlin, Tel. 030-25 59 46 00

Eines ist natürlich völlig klar:

Diese Reise wird nur dann stattfinden, wenn wir sie verantwortungsbewusst nach den zum Zeitpunkt

der Reise geltenden Coronaregeln durchführen können. Selbstverständlich werden wir alle geltenden

Bestimmungen und Verordnungen beachten, für die Teilnahme ist die Vorlage eines Impf - oder

Genesenausweises oder eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich. Sollte die Reise im Falle

einer Verschlechterung der pandemischen Lage abgesagt werden müssen, werden die bereits

geleisteten Zahlungen selbstverständlich umgehend von uns zurückerstattet.

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Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService trägt die volle Verantwortung für die ordnungs- gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzu bieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundes- republik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung des Reisenden gewährleistet. FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService / SPD-ReiseService hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden, E-Mail: ruv@ruv.de / Telefon: +49 611 533-585 / Telefax: +49 611 533 4500 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrich- tung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService/

SPD-ReiseService verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden

ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nach- folgend auch „Reisende“) für die Teilnahme an Reisen des SPD-ReiseService. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie gelten ergänzend zu den §§

651 a bis y des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bild- schirmsysteme durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtun- gen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Daten- träger übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reisever- anstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten er- füllt hat und wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt. Die vom Reisever- anstalter gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand- teil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetz- lichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nach Vertragsabschluss kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen besteht, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 und 6 möglich.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständ- licher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB über- geben wurde. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversi- cherung abgeschlossen. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übergeben worden ist. Stornokosten, Umbuchungsent- gelte und Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. Leistet der Reisende die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reisever- anstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mah- nung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.

4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem ver- einbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichun- gen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Diffe- renzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Der Reisende ist im Falle einer erheblichen Ände- rung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver- langen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Reisende hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter

nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als an- genommen. Hierüber ist der Reisende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.

4.2 Preisänderungen

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise gelten- den Wechselkurse wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesonde- re die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Be- förderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Der Reiseveranstalter hat den Reisenden in diesem Fall über die Preiserhöhung und deren Gründe, sowie die Berechnung der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der durch den Reiseveranstalter gesetzten Frist reagiert. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich Reisepreis- senkungen aus den vorgenannten Kosten an den Reisenden nach Maßgabe des § 651 f Abs. 4 BGB auf dessen Verlangen weiterzugeben. Der Reisende kann eine solche Preissenkung insbesondere dann verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Kosten, die auch zu einer Preiserhö- hung führen können, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter geführt hat. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungs- ausgaben abzuziehen. Den Nachweis, in welcher Höhe Verwaltungsaufgaben entstanden sind, hat der Reiseveranstalter zu führen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unver- züglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reise- vertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Reisenden

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rück- trittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen am Bestim- mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Reise oder die Beförde- rung von Personen an dem Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, nicht an) die vom Rei- severanstalter nicht zu vertreten sind, kann der Reiseveranstalter angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung der Höhe der Entschädigung sind der Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter er- sparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was er durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist, zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder ge- ringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Standardgebühren

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises

vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises

vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises

vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises

ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, in- dividuell berechnete konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt wesentliche höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, ander- weitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeit-

Reisebedingungen des SPD-ReiseService ab 01.07.2018

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kostenlos möglich. Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver- sicherung empfohlen. Dies ist möglich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Infolge eines Rücktritts ist der Reiseveranstalter unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.

§ 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück- treten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durch- führung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Ver- letzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstal- ter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließ- lich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bei Schiffsreisen kann der Reise- veranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapitäns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer ander- weitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzu- weisen.

Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschrei- bung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisever- trag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reiseausschreibung beziffert sowie der Zeitpunkt an- gegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss. Zudem wird auch in der Buchungsbestätigung die Min- destteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben.

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Rei- se wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen an- deren Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

7. Obliegenheiten des Kunden 7.1. Mängelanzeige

Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungs- störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Be- anstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiselei- tung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit ge- eignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechts- verbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzu- zeigen, so ist der Anspruch auf Minderung nach § 651 m BGB und auf Schadensersatz nach § 651 n BGB ausgeschlossen.

Bei Reisegepäck sind Verlust, Beschädigungen und Verspätung unverzüglich den Beförderungs- unternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend und unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzu- zeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust bin nen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tage nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reise- veranstalters anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

7.2. Kündigung

Wird die Reise infolge eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise in- folge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zu- lässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestim- mung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

sularische Unterstützung

b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.

8. Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mög- licherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

8.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von dem Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Gastes die Verletzung von Hinweis-, Ausklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsschluss sowie über deren even- tuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.

9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat eigene Pflichten verletzt.

9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vor- schriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

10. Geltendmachung von Ansprüchen Verjährung und Verbraucherstreitbeilegung 10.1 Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reise- veranstalter geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

10.2 Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reiseveranstalter nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektroni- schen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlich- keit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten aus- führenden Fluggesellschaft ein, so wird der Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.

11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar:

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.

12. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann den Reisever- anstalter nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts- ort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßge- bend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Stand: 01.07.2018

SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und

ReiseService GmbH, Berlin, Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-

Haus) 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 Fax 0 30 / 25 59-46 99

info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de

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REISEN IN CORONA-ZEITEN

Zu den schönsten Tagen im Jahr gehört mit Sicherheit der Urlaub. Die weltweite Corona-Pandemie stellt uns vor große Herausforderungen, denn wir möchten einerseits nicht auf unseren wertvollen Urlaub verzichten, andererseits wollen wir uns auch keiner Infektionsgefahr aussetzen.

R E I S E K A T A L O G 2 0 2 1 H Y G I E N E K O N Z E P T

Als Reiseveranstalter sind wir uns dieser Verantwortung bewusst und haben umfang- reiche Vorkehrungen getroffen. Natürlich gibt es Bereiche, beispielsweise im Flugver- kehr, wo wir keinen oder nur einen sehr be- grenzten Einfluss haben. Selbstverständlich werden wir alle Gäste vor Reisebeginn mit Hinweisen in den Reiseunterlagen auf die konkreten Maßnahmen und Vorkehrungen am jeweiligen Reiseziel informieren.

Einen hundertprozentigen Schutz kann es nicht geben. Jedoch helfen die beschriebe- nen Maßnahmen erheblich, ein Infektions- risiko zu minimieren. Wir vertrauen auf die Solidarität und das Verantwortungs- bewusstsein unserer Gäste. Mit unserem Konzept und den damit verbundenen Maß- nahmen versuchen wir, ehrliche Antworten auf viele Fragen zu liefern.

AHA

Diese „AHA-Regeln“ kennen wir schon aus unserem Alltag. Sie sind essenzieller Be- standteil der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie – nicht nur auf Reisen, son- dern im täglichen Leben.

A: ABSTAND HALTEN!

Bitte achtet während der Reisen auf den ge- botenen Mindestabstand. Natürlich ist das nicht überall möglich (beispielsweise im Flugzeug oder in den Bussen). Mehr dazu in den nachfolgenden Hinweisen.

H: HYGIENE!

Auch wenn es manchmal schwerfällt: Wir verzichten auf das Händeschütteln und behelfen uns mit einem Lächeln. Häufiges Händewaschen und das regelmäßige Des- infizieren der Hände haben wir nun schon in unseren Alltag integriert.

A: ALLTAGSMASKEN!

Das Tragen des Mund-Nase-Schutzes schützt vor allem andere! Mit dem korrekten Tragen dieser Masken beweisen wir auch im Alltag nicht nur Eigenverantwortung, sondern leis- ten unseren solidarischen Beitrag gegenüber unseren Mitmenschen.

FLUGZEUG

Auch am Flughafen gelten die AHA-Regeln, sowohl beim Check-in als auch beim Einstieg in das Flugzeug. Die Flughäfen verfahren recht unterschiedlich, jedoch werden über- all Abstandsmarkierungen das Einhalten der Abstandsregeln erleichtern. In jedem Fall müssen die Vorschriften des Flughafens und der Fluggesellschaft eingehalten werden.

Wir empfehlen zum Eigenschutz das Tragen von FFP2-Masken, die bis zu 94  % der einge- atmeten Luft filtern müssen. Selbstverständ- lich ist jedoch mindestens das Tragen einer Alltagsmaske am Flughafen und während des Fluges Pflicht!

HOTEL

Wir achten darauf, dass unsere Hotelpartner die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehört der entsprechende Abstand in den Restaurants, der meist da- durch erreicht wird, dass nicht alle Plätze be- setzt werden. Die Mitarbeiter im Restaurant weisen häufig die Plätze an. Manchmal ist die Einführung von mehreren Sitzungen zu den Mahlzeiten erforderlich.

In den öffentlichen Bereichen (Rezeption, Flure etc.) sind die Alltagsmasken vorge- schrieben. Desinfektionsspender sind in den öffentlichen Bereichen vorhanden.

BUSFAHRTEN

Auch für Busfahrten gilt, dass Mindestab- stände nicht immer eingehalten werden können. Folgende Maßnahmen machen eine Busfahrt nach unserer Einschätzung möglich: Wir werden die Busse nicht ma- ximal auslasten, da wir Gedränge vermei- den wollen. Nach Möglichkeit werden wir die Fahrgäste versetzt und einzeln in den Reihen platzieren. Das gilt natürlich nicht für Personen, die gemeinsam ein Zimmer bewohnen oder zum selben Hausstand ge- hören. Koffergriffe werden desinfiziert und wir sorgen für ausreichend Desinfektions- mittel an Bord. Vermehrte Pausen werden zur ordentlichen Durchlüftung des Busses genutzt.

AUSFLÜGE

Wir statten alle TeilnehmerInnen mit Audio- systemen aus, damit während der Besich- tigungen die Abstandsregeln eingehalten werden können. Geführte Besichtigungen in Städten und Museen werden in Gruppen von maximal 25 Personen durchgeführt.

Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter sind angewiesen, an den jeweiligen Treffpunkten darauf zu achten, dass die Örtlichkeit für eine Ansammlung geeignet ist.

KREUZFAHRTEN

Wir fahren ausschließlich mit den „kleinen“

Hochseekreuzfahrtschiffen, wie z. B. mit MS Hamburg (max. ca. 400 Passagiere). Damit unterscheiden sich „unsere“ Schiffe deutlich von den sogenannten Megalinern mit zum Teil mehreren Tausend Passagieren.

Auch auf unseren Flusskreuzfahrtschiffen ist das Platzangebot pro Gast sehr günstig;

sofern erforderlich, werden wir diese Reisen in der Teilnehmerzahl begrenzen. Die Ree- dereien haben umfangreiche Hygienekon- zepte entwickelt, die ständig an die aktuelle Situation angepasst werden und das Reisen wieder möglich machen.

Neben den im Abschnitt „Hotel“ genann- ten Maßnahmen werden entsprechend der jeweiligen Reederei und des Schiffstyps bei- spielsweise kontaktlose Fiebermessungen durchgeführt, für den Ernstfall Quarantäne- kabinen vorgehalten und die Wege innerhalb des Schiffes mit Laufrichtungen markiert, um mögliche enge Begegnungen z. B. in Gän- gen zu vermeiden.

GEMEINSAM wollen wir wieder unterwegs sein und spannende Ziele und Menschen kennenlernen!

HYGIENEKONZEPT

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Allgemeine Hinweise

 Der erste und letzte Reisetag dienen der Hin- und Rückreise.

 Alle Flugangebote vorbehaltlich der Verfügbarkeit in der reservierten Buchungsklasse.

 Im Fall von (nachweislichen) Preissteigerungen der beteiligten Verkehrsträger für erhöhte Treibstoffkosten o- der Erhöhung behördlicher Steuern und Gebühren behalten wir uns eine Preisänderung gemäß Punkt 4.2. un- serer AGB/Reisebedingungen vor.

 Insbesondere aufgrund der Wegstrecken bei Ausflügen und Besichtigungen sind diese Reisen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt bis nicht geeignet. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Ihrer Buchung von uns individuell beraten.

 Der Reisende darf jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung einer Entschädigung von der Reise zurücktreten.

Wir verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften zum Reiserücktritt unter Punkt 5 der AGBs.

 Zur persönlichen Absicherung empfehlen wir dringend den Abschluss von Reiseversicherungen zur Deckung der Kosten für einen erforderlichen Reiserücktritt sowie für eine Unterstützung einschließlich einer Rückbeför- derung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

 Für diese Reisen benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Staatsan- gehörige anderer Länder und Besitzer doppelter Staatsangehörigkeit lassen sich bitte vor ihrer Buchung von uns individuell beraten. Auskünfte erteilt auch das jeweilige zuständige Konsulat.

 Die Reihenfolge der Ausflüge kann aus organisatorischen Gründen variieren.

 Leistungsänderungen jederzeit vorbehalten

 Besondere Wünsche (Gehbehinderung, Speisenunverträglichkeiten, Vegetarier, Allergiker, etc.) bitten wir uns im Vorfeld mitzuteilen. Diese werden von uns an die Leistungsgeber übermittelt, sind jedoch unver- bindlich und nicht Bestandteil des Reisevertrages.

 Die Vergabe der Busplätze erfolgt nach Eingang der Buchung.

 Spezielle Wünsche (Busplätze, spezielle Zimmer etc.) sind immer unverbindliche Kundenwünsche und nur nach Verfügbarkeit zu erfüllen.

 Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Durchführung der Reise gemäß Punkt 9 unserer AGB abzusagen.

 Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Rest- betrag ist ohne weitere Aufforderung bis 21 Tage vor Reisebeginn zu leisten.

 Reiseunterlagen werden 14 Tage vor Reisebeginn versendet.

 Bildnachweise: shutterstock (Panorama Weinberge Piemont), alle anderen privat oder pixabay.

Information und Buchung:

SPD Landesverband Rheinland-Pfalz - Gabi Stuckenberg/Bildungs- und Studienreisen -

Langenschemelstr. 6, 67435 Neustadt Tel.: 0172 - 834 84 72

E-Mail: gabi.stuckenberg@spd.de

Reiseveranstalter

im Sinne des Reiserechts:

Eine Marke der FFR GmbH Wilhelmstraße 140 | 10963 Berlin

Telefon: 030-25594-600

E-Mail: info@spd-reiseservice.de

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