ILNAS-EN ISO 3451-4:2000
Kunststoffe - Bestimmung der Asche - Teil 4: Polyamide (ISO 3451-4:1998)
Plastiques - Détermination du taux de cendres - Partie 4: Polyamides (ISO
3451-4:1998)
Plastics - Determination of ash - Part 4:
Polyamides (ISO 3451-4:1998)
09/2000
ILN A S- EN ISO 3451 -4 :2000 - Pr ev ie w o nl y C op y vi a ILN A S e- Sh op
Nationales Vorwort
Diese Europäische Norm EN ISO 3451-4:2000 wurde als luxemburgische Norm ILNAS- EN ISO 3451-4:2000 übernommen.
Alle interessierten Personen, welche Mitglied einer luxemburgischen Organisation sind, können sich kostenlos an der Entwicklung von luxemburgischen (ILNAS), europäischen (CEN, CENELEC) und internationalen (ISO, IEC) Normen beteiligen:
- Inhalt der Normen beeinflussen und mitgestalten - Künftige Entwicklungen vorhersehen
- An Sitzungen der technischen Komitees teilnehmen
https://portail-qualite.public.lu/fr/normes-normalisation/participer-normalisation.html
DIESES WERK IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT
Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt noch in sonstiger Weise genutzt werden - sei es elektronisch, mechanisch, durch Fotokopien oder auf andere Art!
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EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE
EN ISO 3451-4
September 2000
ICS 83.080.20 Ersatz für EN ISO 3451-4:1995
Deutsche Fassung
Kunststoffe - Bestimmung der Asche - Teil 4: Polyamide (ISO 3451-4:1998)
Plastics - Determination of ash - Part 4: Polyamides (ISO 3451-4:1998)
Plastiques - Détermination du taux de cendres - Partie 4:
Polyamides (ISO 3451-4:1998)
Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 8.September 2000 angenommen.
Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzen Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.
Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management- Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich.
E U R O P Ä I S C H E S K O M I T E E F Ü R N O R M U N G EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION C O M I T É E U R O P É E N D E N O R M A L I S A T I O N
Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brüssel
© 2000 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.
Ref. Nr. EN ISO 3451-4:2000 D
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Inhalt
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Vorwort . . . 2
1 Anwendungsbereich . . . 3
2 Normative Verweisung . . . 3
3 Prinzip . . . 3
3.1 Ungefülltes Material . . . 3
3.2 Gefülltes und glasfaserverstärktes Material . . . 3
3.3 Flammgeschütztes, glasfaserverstärktes Material . . . 3
4 Reagenzien (Verfahren C oder Verfahren A in Anwesenheit von DBB) . . . 4
5 Prüfgeräte . . . 4
6 Durchführung . . . 4
6.1 Probenmenge . . . 4
6.2 Ungefülltes Material . . . 4
6.3 Gefülltes und glasfaserverstärktes Material . . . 5
6.4 Flammfest eingestelltes und glasfaserverstärktes Material, das Antimontrioxid und/oder verflüchtigbare Zusätze enthält . . . 5
7 Auswertung . . . 5
8 Präzision . . . 5
9 Prüfbericht . . . 6
Anhang ZA (normativ) . . . 7
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Vorwort
Der Text der Internationalen Norm vom Technischen Komitee ISO/TC 61 "Plastics" der "International Organization for Standardization" (ISO) wurde als Europäische Norm durch das Technische Komitee CEN/TC 249 "Kunststoffe"
übernommen, dessen Sekretariat vom IBN gehalten wird.
Diese Europäische Norm ersetzt EN ISO 3451-4:1995.
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis März 2001, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis März 2001 zurückgezogen werden.
Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
Anerkennungsnotiz
Der Text der Internationalen Norm ISO 3451-4:1998 wurde von CEN als Europäische Norm ohne irgendeine Abänderung genehmigt.
ANMERKUNG: Die normativen Verweisungen auf Internationalen Normen sind im Anhang ZA (normativ) aufgeführt.
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WARNHINWEIS: Für die Anwendung dieses Teils von ISO 3451 sind unter Umständen der Einsatz gefährlicher Chemikalien und Materialien und die Anwendung gefährlicher Verfahren erforderlich. Dieser Teil von ISO 3451 beabsichtigt nicht, alle mit ihrer Anwendung verbundenen Sicherheitsprobleme, falls vorhanden, anzusprechen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, entsprechende Verhaltensregeln für Sicherheit und Gesundheit festzulegen und deren Übereinstimmung mit den Bestimmungen aller europäischen und nationalen Regelungen sicherzustellen.
1 Anwendungsbereich
Dieser Teil von ISO 3451 legt Verfahren zur Bestimmung der Asche von gefüllten und ungefüllten Polyamiden fest. Dabei wird den in ISO 3451-1 angegebenen allgemeinen Richtlinien gefolgt. Bei ungefülltem Material ist entweder Verfahren A oder Verfahren C von ISO 3451-1 : 1997 anzuwenden. Bei ungefülltem und
glasfaserverstärktem Material ist Verfahren A von ISO 3451-1 : 1997 anzuwenden.
Für glasfaserverstärktes, gefülltes Material, das Antimontrioxid und/oder sonstige leicht zu verflüchtigende Zusätze, wie z. B. Zinksulfid als Pigment, als Flammschutz enthält, wird eine Änderung eingeführt, um diese Zusätze als flüchtige Bromverbindung(en) zu entfernen.
2 Normative Verweisung
Das folgende normative Dokument enthält Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text Bestandteil des vorliegenden Teils von ISO 3451 sind. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Internationalen Norm waren die angegebenen Ausgaben gültig. Alle normativen Dokumente unterliegen der Überarbeitung. Vertragspartner, deren Vereinbarungen auf dieser Internationalen Norm basieren, werden gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob die jeweils neuesten Ausgaben der im folgenden genannten Normen angewendet werden können. Die Mitglieder von IEC und ISO führen Verzeichnisse der gegenwärtig gültigen Internationalen Normen.
ISO 3451-1 : 1997, Plastics – Determination of ash – Part 1: General methods.
3 Prinzip
3.1 Ungefülltes Material
Direktes Veraschen durch Abbrennen der organischen Bestandteile und Behandlung des Rückstandes bei hoher Temperatur bis zum Erreichen der Massenkonstanz (Verfahren A von ISO 3451-1 : 1997).
Enthält das Material Metallhalogenide und/oder Metalle (besonders in Anwesenheit von halgogeniertem Material), die dazu neigen, während des Abbrennens der organischen Bestandteile zu verdampfen, so kann die
Veraschung nach Sulfatisieren durchgeführt werden (ISO 3451-1 : 1997). Dieses Verfahren besteht in der Erhitzung der mit konzentrierter Schwefelsäure versetzten organischen Bestandteile bis zu einer Temperatur, bei der Abrauchen und anschließend Abbrennen der organischen Bestandteile einsetzen, und der abschließenden Behandlung der Rückstände bei hoher Temperatur, bis die Massenkonstanz erreicht ist.
3.2 Gefülltes und glasfaserverstärktes Material
Direktes Veraschen durch Abbrennen der organischen Bestandteile und Behandlung des Rückstandes bei hoher Temperatur bis zum Erreichen der Massenkonstanz (Verfahren A von ISO 3451-1 : 1997) (siehe Anmerkung 1 von Abschnitt 3.3).
3.3 Flammgeschütztes, glasfaserverstärktes Material
Veraschen durch Abbrennen der organischen Bestandteile in Anwesenheit von Dekabrombiphenyl (DBB) und an- schließende Behandlung der Rückstände bei hoher Temperatur, bis Massenkonstanz erreicht ist (Verfahren A von ISO 3451-1 : 1997).
ANMERKUNG 1 Einige Zusätze, wie z. B. Zinksulfid, werden durch Abbrennen der organischen Bestandteile bei Kontakt mit Dekabrombiphenyl (DBB) ebenfalls als Bromide verflüchtigt. Bezüglich des (der) im Material vorhandenen Zusatzes (Zusätze) und der entsprechenden Neigung zur Verflüchtigung während des Abbrennens bei Kontakt mit DBB sind entweder beim Hersteller Informationen anzufordern oder Daten durch Prüfung analysenreiner Chemikalien zu erheben.
ANMERKUNG 2 Es dürfen auch Flammverzögerungsmittel mit hohem Bromgehalt, wie z. B.
Ethylen-bis(tetrabromphthalimid) oder bromiertes Polystyren, verwendet werden. Anwendbarkeit und Menge der zu verwendenden Chemikalien können durch Aschebestimmungen nach 6.4 bestimmt werden, wobei die Menge des Flammverzögerungsmittels zu steigern ist, bis Massenkonstanz erreicht ist. Die Chemikalie sollte für die Verwendung in Pulverform vorliegen.