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Gliederungsübersicht. Einführung. Umsatzsteuer. Einkommensteuer. Gewerbesteuer. Körperschaftsteuer. Dr. Hermann Weber

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Academic year: 2022

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(1)

Gliederungsübersicht

A Einführung

B Umsatzsteuer

C Einkommensteuer D Gewerbesteuer

E Körperschaftsteuer

(2)

Rechtsformen – Steuergesetze

St-BMG Einkommen (s. § 2 Abs. 5 S. 1 EStG) Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG)

Gewerbeertrag (s. § 6 GewStG)

Umsatz

(s. §§ 1 Abs. 1, Kapitalgesellschaften,

insbes. GmbH, AG (s. GmbHG, AktG)

Kapitalgesellschaft (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Gewerbebetrieb (s. § 2 Abs. 1 u. 2 GewStG)

Unternehmer

(s. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, Personengesellschaften,

insbes. OHG, KG (s. §§ 105 ff HGB)

Mitunter- (Mitunter- nehmer nehmerschaft) (s. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

-

Gewerbebetrieb

(s. §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Unternehmer

(s. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, (Einzel-)Unternehmer,

insbes. e. K.

(s. § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Gewerbetreibender (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

-

Gewerbebetrieb (s. §§ 2 Abs. 1,

5 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Unternehmer

(s. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, HR/GR

StR EStG

KStG

GewStG

UStG

(3)

GewSt-Tatbestandsmerkmale

1. Steuersubjekt

= Unternehmer (§ 5 Abs. 1 S. 1 GewStG) 2. Steuergegenstand

= Ertragskraft des Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG) 3. Bemessungsgrundlage

= Gewerbeertrag (§ 6 GewStG) 4. Steuersatz

= Steuermeßzahl (= 3,5 %, § 11 Abs. 2 GewStG) + (kommunaler) Hebesatz (§ 16 Abs. 1 GewStG)

(4)

Gliederungsübersicht

D Gewerbesteuer

I Steuersubjekt II Steuerobjekt

III Ermittlung der Gewerbesteuer IV Gewerbeverlust

V Anrechnung der GewSt auf die ESt

(5)

I. Steuersubjekt

= Steuerpflichtiger

= Unternehmer (§ 5 I 1)

- Gewerbetreibender (EU), § 5 I 2 - Pers. Ges. (§ 5 I 3)

- KapGes. (§ 2 II)

(6)

Organschaft, § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG

 Organgesellschaft i.S. der §§ 14, 17 oder 18 KStG;

▪ finanzielle Eingliederung

▪ Gewinnabführungsvertrag

 gilt als Betriebsstätte des Organträgers;

 Ermittlung des Gewerbevertrages bei Organgesellschaft und Zurechnung beim Organträger;

 Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrages nach

dem Verhältnis der Arbeitslöhne im Konzern.

(7)

Gliederungsübersicht

D Gewerbesteuer

I Steuersubjekt II Steuerobjekt

III Ermittlung der Gewerbesteuer IV Gewerbeverlust

V Anrechnung der GewSt auf die ESt

(8)

Steuerobjekt Gewerbebetrieb-Ertragskraft

Gewerbebetrieb kraft gewerblicher

Tätigkeit

§ 2 Abs. 1 GewStG

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

§ 2 Abs. 2 GewStG

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

§ 2 Abs. 3 GewStG

§ 15 Abs. 2 EStG:

Einzelunternehmen Personen-

gesellschaften

Kapitalgesellschaften § 14 AO:

zB rechtsfähige Vereine mit Gastwirtschaft

Formen von Gewerbebetrieben

(9)

Gliederungsübersicht

D Gewerbesteuer

I Steuersubjekt II Steuerobjekt

III Ermittlung der Gewerbesteuer 1. Allgemeine Vorgehensweise

2. Hinzurechnungen und Kürzungen 3. Gewerbesteuermessbetrag

4. Hebesatz IV Gewerbeverlust

V Anrechnung der GewSt auf die ESt

(10)

Allgemeine Vorgehensweise (1)

- HB-Ergebnis (vor STEE)

± Anpassung nach § 60 Abs. 2 EStDV bei Personengesellschaften:

Stufe 1: von der HB zur StB

Stufe 2: Sonder-Vergüt./Sonder-BE und -BA

= stl. Ergebnis nach EStG/KStG

(ggfs. einheitliche und gesonderte Feststellung bei Mitunternehmerschaften)

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

(11)

Allgemeine Vorgehensweise (2)

Gewinn aus Gewerbebetrieb

gemäß EStG bzw. KStG (§ 7)

+ Hinzurechnungen (§ 8)

./. Kürzungen (§ 9)

./. Gewerbeverlust (§ 10a)

= Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1

(abzurunden auf volle hundert Euro) ./. Freibetrag für natürliche Personen

und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1)

= Gewerbeertrag nach § 11 Abs. 1

X Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2)

= Steuermessbetrag X Hebesatz

= Gewerbesteuer

(§ 16)

(§ 11 Abs. 1)

Gemeinde

GewSt-Bescheid Messbescheid BetriebsFA

(12)

Hinzurechnungen, § 8 GewStG

Hinzurechnungen und Kürzungen, §§ 8, 9 GewStG (1)

1. Ein Viertel, insbes.

der Schuldzinsen gem. Nr. 1 a)

aus 20 % (Zinsanteil) der Miet- und Pachtzinsen inkl.

Leasingraten für bewegl. WG des AV gem. Nr. 1 d)

aus 50 % (Zinsanteil) aus Miet- und Pachtzinsen inkl.

Leasingraten für unbeweg. WG des AV gem. Nr. 1 e)

2. Stfr. Dividenden aus Streubesitz gem. Nr. 5

3. Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften gem. Nr. 8 4. Spenden gem. Nr. 9

nach FB von 100 T€ (§ 8 Nr. 1 a. E. GewStG)

(13)

Hinzurechnungen und Kürzungen, §§ 8, 9 GewStG (2)

1. Abzüge wegen Grundbesitz gem. Nr. 1

2. Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften gem. Nr. 2

3. Gewinne aus Schachtelbeteiligungen gem. Nrn. 2 a und 7, soweit nicht schon bei Ermittlung des Einkommens als stfr.

behandelt.

4. Gewerbeertrag ausländischer Betriebsstätten gem. Nr.3

Kürzungen gem. § 9 GewStG

(14)

GewSt- Übungsfall: Hinzurechnungen - Kürzungen

M betreibt als EU in O. (GewSt-HS 380 %) einen Baustoffgroßhandel. Im Wj.

02 hat er einen HB-Gewinn i.H.v. 425 T€ erwirtschaftet.

Ergebniswirksam wurden verbucht:

GewSt.-Rst. 56.500,00 €

Zinsaufwendungen 123.800,00 €

Mietzahlungen Lagerhalle 72.280,00 €

Verlustanteil aus einer betrieblichen KG-Beteiligung 12.300,00 € Erträge aus einer 30%-GmbH-Beteiligung 11.820,00 € (KESt und SolZ wurden als Steuerguthaben verbucht)

Wie hoch ist die GewSt im Wj. 02?

(15)

Lösung: Hinzurechnungen - Kürzungen

HB-Gewinn 425.000,00

- GewSt-Rst (§ 4 Abs. 5 b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) + 56.500,00 € - Bet.-Erträge

TEV § 3 Nr. 40 EStG

Freistell. 40 % - 4.728,00 €

Gewinn aus § 15 EStG 476.772,00 €

+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) 25 % aus

- Zinsaufwand a) 123.800,00 € - 50 % Mieten c) 36.140,00 € 159.940,00 € ./. FB (Nr. 1 a.E.) 100.000,00 €

59.940,00 € + 14.985,00 €

Verlustanteil KG (Nr. 8) + 12.300,00 €

- Kürzungen (§ 9 GewStG)

Schachtel-Div., soweit im Gewinn erhalten (Nr. 2a) - 7.092,00 €

Gewerbeertrag 496.965,00 €

abgerundet (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG) 496.900,00 €

./. FB § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG 24.500,00 €

472.400,00 € Steuermessbetrag, § 11 Abs. 2 GewStG

= 3,5 % v. 472.400,00 € = 16.534,00 €

GewSt: StMB x HS 380 % (§ 16 Abs. 1 GewStG) 62.829,00 €

(16)

Gewerbesteuermessbetrag

 Abrundung des Gewerbebetrages auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG)

 Freibetrag in Höhe von € 24.500 für natürliche Personen und Personengesellschaften

(§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG)

 Steuermesszahl: 3,5% (§ 11 Abs. 2 GewStG)

 Steuermessbetrag: Gewerbeertrag x Messzahl

(17)

Gewerbesteuermessbetrag

Zerlegung

 Betriebsstätten in mehreren Gemeinden;

 Jede Gemeinde erhebt die GewSt nach dem Teil des Steuermaßbetrages, der auf sie entfällt

(§ 4 I 2 GewStG);

 Zu diesem Zweck wird der Steuermessbetrag zerlegt,

grds. nach dem Verhältnis der in den Betriebsstätten

gezahlten Arbeitslöhne (§§ 28,29 GewStG).

(18)

Hebesatz

 Festsetzung durch Gemeinde

 Steuermessbetrag x Hebesatz = GewSt

 Hebesatz muss mind. 200% betragen!

§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG

 Zweck der Regelung: „Gewerbesteuer-Oasen“

sollen verhindert werden

(19)

Gliederungsübersicht

D Gewerbesteuer

I Steuersubjekt II Steuerobjekt

III Ermittlung der Gewerbesteuer IV Gewerbeverlust

V Anrechnung der GewSt auf die ESt

(20)

Behandlung von Verlusten in der GewSt

Gewerbesteuerliche Verlustberücksichtigung

innerhalb eines Erhebungszeitraums

zwischen verschiedenen Erhebungszeiträumen

Verlustverrechnung zwischen verschiedenen gewerblichen

Betrieben nicht möglich Ausnahme: Organschaft

Vortrag gem. § 10a GewStG bis zu 1 Mio. € unbeschränkt darüber hinaus bis zu 60 % des

1 Mio. € übersteigenden Betrages

(analog zu 10d Abs. 2 EStG) Rücktrag nicht möglich!

(21)

Gliederungsübersicht

D Gewerbesteuer

I Steuersubjekt II Steuerobjekt

III Ermittlung der Gewerbesteuer IV Gewerbeverlust

V Anrechnung der GewSt auf die ESt

(22)

Anrechnung der GewSt, § 35 EStG

Voraussetzung: (anteilige) Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Einzel-U. und Mitunternehmern

Umfang der

Steuerermäßigung: 3,8 fache des GewSt-Messbetrages (pauschaliert, keine Erstattung)

Gewinne und Verluste mehrerer Betriebe des Stpfl. sind zu verrechnen (horizontaler

Verlustausgleich)

Beschränkung: auf den Anteil der ESt, der auf die im zvE enthaltenen gewerblichen Einkünfte entfällt

Wirkung: Entlastungseffekt abhängig von Hebesatz und ESt-Satz (weitgehende Entlastung bei ca.

380% Hebesatz und 45% ESt-Satz)

Achtung: Nicht verbrauchte Ermäßigungsbeträge können nicht vorgetragen werden.

(23)

ESt- + GewSt-Übungsfälle

Pauschale Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG 1. Der ledige G betreibt in O. (HS 400 %) einen Weingroßhandel.

Im Wj. 01 erzielt er einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 100 T€.

An SA kann G 20 T€ geltend machen.

a) Wie hoch ist die GewSt?

b) Wie hoch ist die ESt (nach GewSt-Anrechnung)?

2. Der verheiratete M hält wie die ledige K 50 % an der

Brennstoffhandel oHG in L. (HS 380 %), die im Wj. 02 einen

Gewinn von 200 T€ erwirtschaftet. Bei M und K fallen je 10 T€ SA an.

a) Wie hoch ist die GewSt?

b) Wie hoch ist die ESt (nach GewSt-Anrechnung)?

(24)

Lösung: Pauschale Anrechnung der GewSt auf die ESt nach

§ 35 EStG Lösung 1:

GewSt

Gewinn aus Gewerbebetrieb/Gewerbeertrag 100.000,00 € - FB nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG 24.500,00 € 75.500,00 € StMB bei StMZ von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) 2.643,00 € GewSt bei HS von 400 % (§ 16 Abs. 1 GewStG) 10.572,00 €

==========

ESt

Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) 100.000,00 €

- SA (§ 10 EStG) 20.000,00 €

Eink/ZvE 80.000,00 €

ESt nach GT 25.404,00 €

GewSt-Anrechnung gem. § 35 EStG

GewSt-MB x 3,8 10.043,00 €

verbl. ESt 15.361,00 €

(25)

Lösung: Pauschale Anrechnung der GewSt auf die ESt nach

§ 35 EStG

Lösung 2:

GewSt

Gewinn aus Gewerbebetrieb/Gewerbeertrag 200.000,00 €

- FB (§ 11 Abs. Nr. 1 GewStG) 24.500,00 €

175.500,00 €

==========

StMB bei StMZ 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) 6.143,00 € ESt

Gewinn aus Gewerbebetrieb M K

(§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) 100.000,00 € 100.000,00 €

SA 10.000,00 € 10.000,00 €

Eink/ZvE 90.000,00 € 90.000,00 €

ESt ST 21.688,00 € GT 29.604,00 €

GewSt-Anrechnung gem. § 35 EStG Anteil GewSt-MB je 3.072,00 €

Faktor 3,8 je 11.674,00 € 11.674,00 €

verbl. ESt 10.014,00 € 17.930,00 €

========= =========

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