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Leitlinien der Hochschule Geisenheim zum Umgang mit Forschungsdaten

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Academic year: 2022

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Leitlinien der Hochschule Geisenheim zum Umgang mit Forschungsdaten

1. Präambel

Für die Hochschule Geisenheim sind Forschungsdaten eine wesentliche Grundlage und Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit. Die langfristige Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten leistet einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit (Nachprüfbarkeit) und eröffnet wichtige Anschlussmöglichkeiten für die weitere Forschung (Nachnutzbarkeit) als gleichberechtigte Ziele. Der verantwortungsvolle und wissenschaftsgerechte Umgang mit Forschungsdaten ist Grundlage für den Fortschritt bei Gewinnung und Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und insofern ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung ihrer Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. In diesem Sinne fördert und unterstützt die Hochschule Geisenheim ein nachhaltiges Forschungsdatenmanagement.

2. Definitionen

Forschungsdaten

Forschungsdaten sind alle Daten, die im Laufe eines wissenschaftlichen Prozesses erzeugt, bearbeitet oder genutzt werden oder dessen Ergebnis sind. Forschungsdaten können je nach Wissenschaftsdisziplin in unterschiedlichen Formaten vorliegen. Die Vielfalt solcher Daten entspricht der Vielfalt unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen, Erkenntnisinteressen und Forschungsverfahren. Forschungsdaten sind u.a.

alle digitalen Daten, die im Verlauf von Experimenten, Messungen, Labor-, Gewächshaus- und Freilandversuchen, Simulationen, Computerprogramm- Entwicklungen, Quellenforschungen, Erhebungen, Umfragen oder durch die Digitalisierung von Objekten (z. B. Sammlungen, Proben oder Modelle) entstehen oder deren Ergebnis sind. Mit ihnen verbunden sind auch die zu ihrem Verständnis erforderliche Dokumentation und Software.

Forschungsdatenmanagement

Unter Forschungsdatenmanagement wird der gesamte Umgang mit digitalen Daten in der Forschung, von der Planung ihrer Generierung über ihre Erzeugung, Aufbereitung Verwendung und Verarbeitung in Forschungsvorhaben bis hin zu ihrer permanenten Archivierung oder aber auch Löschung verstanden, der darauf abzielt die vorgenannten Ziele zu erreichen. Dies beinhaltet insbesondere die spezifische Dokumentation ihrer Entstehung, die sichere Speicherung zur nachhaltigen Aufbewahrung, die fachgerechte Aufbereitung und die geeignete Veröffentlichung.

Forschungsdatenmanagementplan

Ein Forschungsdatenmanagementplan dokumentiert den systematischen und nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten und ist Teil eines jeden Forschungsvorhabens. Ein Forschungsdatenmanagementplan enthält eine Beschreibung aller relevanten im Laufe des Vorhabens entstehenden Daten sowie ein Konzept für den Umgang mit ihnen im Hinblick auf Genauigkeit, Vollständigkeit, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Verbleib, sowie Urheber- und Nutzungsrechte.

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3. Verantwortlichkeiten

Die Projektleiterinnen und Projektleiter sowie eigenverantwortlich Forschende sind während der gesamten Dauer des Forschungsvorhabens für das Management aller entstehenden Forschungsdaten verantwortlich. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und somit u. a. eine langfristige Archivierung sicherzustellen sowie die einschlägigen Anforderungen der Forschungsförderer und –partner umzusetzen. Sie entscheiden im Einvernehmen mit den beteiligten Forscherinnen und Forschern über die Auswahl der zu archivierenden Forschungsdaten und den Zeitpunkt, den Ort und die Konditionen ihrer Archivierung und ggf. ihrer Veröffentlichung. Dabei berücksichtigen sie ethische, datenschutz-und urheberrechtliche Aspekte. Insbesondere die Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung sollen adressiert werden. Sie gestalten das Forschungsdatenmanagement in ihren Arbeitsgruppen und treffen Regelungen für den Ortswechsel ihrer Mitglieder.

4. Empfehlungen

Die Hochschule Geisenheim empfiehlt ihren Mitgliedern die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen und zugrundeliegenden Forschungsdaten auf einer fachlichen oder institutionellen Plattform im Sinne des freien Zugangs zu Wissenschaft und Forschung. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen die Veröffentlichung erfolgt, liegt in der Eigenverantwortung der Forschenden, unter Einhaltung des jeweils geltenden rechtlichen Rahmens.

5. Angebot der Hochschule Geisenheim

Die Hochschule Geisenheim nimmt an dem vom HMWK geförderten Verbundprojekt Hessische Forschungsdateninfrastrukturen (HeFDI) teil und unterstützt und fördert so die Forschenden bei der Umsetzung eines nachhaltigen Forschungsdatenmanagements im Sinne dieser Leitlinien durch zentrale Maßnahmen. Die in der Bibliothek angesiedelten Forschungsdatenreferenten arbeiten eng mit den übrigen hessischen Hochschulen und dem Hessischen BibliotheksInformationsSystem-Verbund (HEBIS) zusammen und unterstützen durch Beratung und Schulung bei der Erstellung von Forschungsdatenmanagementplänen und –strategien, sowie zu Archivierungs- und Veröffentlichungsfragen. Die Hochschule Geisenheim bietet mit Projektfortschritt im Verbund mit den anderen Projektpartnern geeignete Archivierungs- und Veröffentlichungsmöglichkeiten an. Die Methoden eines fachspezifischen Forschungsdatenmanagements sollen in Lehre und Fortbildung angemessen verankert werden, insbesondere in forschungsbezogenen Praktika, Projekten und Abschlussarbeiten.

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