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zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

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Markt Scheid egg Schalltechn isch e Un ter suchu n g zu r Än derun g des B ebauun g spl an es " Scheid egg -Süd Te il 1 "

Fassung vom 06.07.2021 Auftraggeber:

Markt Scheidegg Rathausplatz 6 88175 Scheidegg

Bericht-Nr.: 21-021/a Bearbeiter: P. Kurz Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu

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Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 2

Zusammenfassung

Der Markt Scheidegg beabsichtigt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1", um die planungsrechtliche Voraussetzung für eine konkrete Erweiterung des Hotels Allgäu Garni zu schaffen. Damit soll das touristische Angebot des Marktes Scheidegg verbessert werden. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als reines Wohngebiet (WR) festgesetzte Fläche wird im Zuge der 1.Änderung als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen, um eine zeitgemäße Nutzungsmi- schung zu ermöglichen.

Die konkrete Erweiterungsabsicht des Hotels Allgäu Garni liegt dem Markt bereits vor und wird in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt.

Vom Hotel Allgäu Garni wirken Gewerbelärmimmissionen auf bestehende schützenswerte Nutzungen ein. Des Weiteren wirken von den umliegenden bestehenden gewerblichen Nutzungen Gewerbelär- mimmissionen auf das Hotels Allgäu Garni ein.

Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Gewerbelärmimmissionen des Hotels Allgäu Garni auf die umliegenden schützenswerten Nutzungen bzw. die Gewerbelärmim- missionen der umliegenden Nutzungen auf das Hotels Allgäu Garni gemäß TALärm (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet.

Da als maßgebliche Emissionsquellen bei Beherbergungsbetrieben die Parkplatznutzung, Freisitzflä- chen und die Anlieferung zu betrachten sind, kann im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass lediglich im Nachtzeitraum mit Konflikten zu rechnen ist. Während der Nachtzeit ist lediglich von den Parkplätzen mit erhöhten Emissionen zu rechnen, daher wird in der vorliegenden schalltech- nischen Untersuchung ausschließlich die Stellplatznutzung zwischen 22:00 und 6:00 Uhr betrachtet.

Als Konfliktlösungen wurden im Rahmen einer Besprechung am 01.04.2021 bereits einige Möglich- keiten besprochen. Im weiteren Verlauf haben sich die betroffenen Parteien auf eine Lärmschutzwand mit einer maximalen Höhe von 3,0m und einer Länge von maximal 9,0m geeinigt. Diese Wand wurde bei den Berechnungen bereits berücksichtigt.

Die Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel am Hotel Allgäu Garni bzw. an der Umge- bungsbebauung zeigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerten der TALärm an den bestehenden Gebäuden bzw. an der geplanten Erweiterung des Hotels Allgäu Garni eingehalten werden. Im Be- reich der Baugrenzen ist im nordöstlichen Bereich des allgemeinen Wohngebietes mit geringfügigen Überschreitungen von bis zu 2dB zu rechnen.

Der Vergleich der zu erwartenden Spitzenpegel am Hotel Allgäu mit den zulässigen Spitzenpegel der TALärm zeigt, dass die Werte an der geplanten bzw. bestehenden Bebauung eingehalten werden.

Im Bereich der Baugrenze ist mit Überschreitungen von bis zu 3dB(A) zu rechnen. Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Berechnung, dass das Spitzenpegelkriterium der TALärm nahezu im gesamten Bereich nicht eingehalten wird. An den Bestandsgebäuden des Hotels Birkenmoor und des Hotels

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Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

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Bergblick ist bezüglich des Spitzenpegelkriterium mit keinen Konflikten zu rechnen. Im Bereich der Baugrenzen ist mir Überschreitungen von bis zu 6dB(A) zu rechnen.

Um den Konflikt im allgemeinen Wohngebiet zu verringern, sind Lärmschutzmaßnahmen an den Stellplätzen der Hotels umzusetzen. Da der Konflikt lediglich im Nachtzeitraum durch das Türen- schlagen von Pkws ausgelöst wird, empfiehlt es sich, für einen Teil der Stellplätze die Nutzungen bezüglich der An- und Abfahrt bzw. der Be- und Entladung auf den Tageszeitraum zu beschränken.

In einem iterativen Prozess wurde ermittelt, dass beim Hotel Garni Allgäu ein Stellplatz sowie beim Hotel Birkenmoor die westlichen Stellplätze für den Nachtzeitraum zu beschränken sind. Die Stell- plätze des Hotels Birkenmoor bestehen bereits und haben Bestandsschutz, daher ist die Beschrän- kung lediglich für den Fall von Umbaumaßnahmen umzusetzen. Die Einschränkung der Stellplätze kann durch eine entsprechende Beschilderung erreicht werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Nutzungseinschränkungen zeigt die Berechnung, dass das Spitzenpegelkriterium an der Bestandsbebauung eingehalten wird. Für den Konfliktbereich innerhalb der Baugrenze ist eine weitere Lärmschutzmaßnahme erforderlich.

Damit in den Überschreitungsbereichen innerhalb der Baugrenzen im allgemeinen Wohngebiet und im Sondergebiet kein Lärmkonflikt entsteht, ist eine weitere Lärmschutzfestsetzung erforderlich, wel- che voraussetzt, dass innerhalb dieser Bereiche keine Lüftungsöffnungen von schützenswerten Nut- zungen entstehen. Vorzugsweise sind innerhalb dieser Bereiche keine für den Nachtzeitraum schüt- zenswerte Nutzungen (z.B. Büros, Laubengänge, Küchen, bewirtete Räume der Restaurants, etc.) zu errichten. Alternativ können vor den schützenswerten Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.B.

vorgehängte Fassaden, Loggien, Wintergärten) vorgesehen werden oder Fenster als feststehende, lediglich zu Reinigungszwecken öffenbare Fenster ausgeführt werden. Wenn keine zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel ausreichende Fensteröffnungen im kon- fliktfreien Bereich umsetzbar sind, sind diese Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen.

Mit den ganannten Maßnahmen können die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Geltungsbereiches gewährleistet werden.

Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde.

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Inhaltsverzeichnis

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1 Situation und Aufgabenstellung 5

2 Verwendete Unterlagen und Informationen 6

3 Örtliche und betriebliche Gegebenheiten 7

3.1 Luftbild 7

3.2 Entwurf des Bebauungsplanes 8

4 Beurteilungsgrundlagen 8

5 Schallemissionen 9

5.1 Pkw-Fahrverkehr auf dem Gäste- und Mitarbeiterparkplatz 10

6 Berechnung der Schallimmissionen 11

7 Bewertung 12

7.1 Beurteilungspegel 12

7.2 Spitzenpegel 13

7.3 Konfliktlösung 13

8 Qualität der Prognose 14

9 Vorschläge für die Bauleitplanung 15

9.1 Festsetzungen 15

9.2 Begründung 15

9.3 Umweltbericht 17

10 Anhang 18

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1 Situation und Aufgabenstellung

Der Markt Scheidegg beabsichtigt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1", um die planungsrechtliche Voraussetzung für eine konkrete Erweiterung des Hotels Allgäu Garni zu schaffen. Damit soll das touristische Angebot des Marktes Scheidegg verbessert werden. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als reines Wohngebiet (WR) festgesetzte Fläche wird im Zuge der 1.Änderung als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen, um eine zeitgemäße Nutzungsmi- schung zu ermöglichen.

Die konkrete Erweiterungsabsicht des Hotels Allgäu Garni liegt dem Markt bereits vor und wird in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt.

Vom Hotel Allgäu Garni wirken Gewerbelärmimmissionen auf bestehende schützenswerte Nutzungen ein. Des Weiteren wirken von den umliegenden bestehenden gewerblichen Nutzungen Gewerbelär- mimmissionen auf das Hotels Allgäu Garni ein. Gemäß der Stellungnahme des Landratsamtes Lindau [3] sind die Gewerbelärmimmissionen sowohl auf das Hotel Allgäu Garni , als auch vom Hotel Allgäu Garni auf die Umgebungsbebauung im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu ermitteln und zu bewerten. Da als maßgeb- liche Emissionsquellen bei Beherbergungsbetrieben die Parkplatznutzung, Freisitzflächen und die Anlieferung zu betrachten sind, kann im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass lediglich im Nachtzeitraum mit Konflikten zu rechnen ist. Während der Nachtzeit ist lediglich von den Park- plätzen mit erhöhten Emissionen zu rechnen, daher wird in der vorliegenden schalltechnischen Un- tersuchung ausschließlich die Stellplatznutzung zwischen 22:00 und 6:00 Uhr betrachtet.

Den schützenswerten Nutzungen auf den Fl.-Nrn. 185/3 und 185/12 im Sondergebiet (SO) kann der Schutzanspruch eines Mischgebietes von 60/45 dB(A) tags/nachts gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zugeordnet werden [3]. Aufgrund des niedrigen Abstandes ist davon auszugehen, dass das Spitzenpegelkriterium an der Nutzung auf der Fl.-Nr. 231/30 nicht eingehalten wird, daher sind Lärmschutzmaßnahmen (bauliche und/oder organisatorische, z.B. Car- ports, Beschränkung der Nutzungszeiten der Stellplätze) erforderlich.

Als Konfliktlösungen wurden im Rahmen einer Besprechung am 01.04.2021 bereits einige Möglich- keiten besprochen. Im weiteren Verlauf haben sich die betroffenen Parteien auf eine Lärmschutzwand mit einer maximalen Höhe von 3,0m und einer Länge von maximal 9,0m geeinigt. Diese Wand wird bei den Berechnungen bereits berücksichtigt. Falls die Lärmschutzwand keinen ausreichenden Schutz bietet, ist zu prüfen, ob der Konflikt durch eine zusätzliche Beschränkung einiger Stellplätze (Beschilderung o.ä. - keine Be- und Entladung sowie An- und Abreise im Nachtzeitraum) gelöst werden kann.

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Die Sieber Consult GmbH wurde vom Markt Scheidegg beauftragt, für den Änderungsgeltungsbereich diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzei- gen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpas- sagen für den Umweltbericht vorzuschlagen.

2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Lageplan (dxf-Format)

[2] Luftbild (jpg-Format)

[3] Stellungnahme des Landratsamtes Lindau, Umwelt- und Naturschutz, Hr. Fritze vom 31.03.2021, – erhalten per E-Mail

[4] Entwurf der Bebauungsplanänderung "Scheidegg-Süd Teil 1" in der Fassung vom 24.06.2021, Sieber Consult GmbH

[5] Rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Scheidegg-Süd Teil 1" in der Fassung vom 06.05.1977

[6] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung

[7] Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [8] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung

[9] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TALärm) vom 28.08.1998, zuletzt geändert durch Be- kanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017, in Kraft getreten am 9. Juni 2017

[10] DIN18005-1 vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt1 zur DIN18005-1 vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"

[11] DINISO9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [12] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und

Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6.überarbeitete Auflage, Bay- erisches Landesamt für Umweltschutz, August 2007

[13] Programmsystem IMMI 2020 – Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Monitoring Systems GmbH + Co. KG

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3 Örtliche und betriebliche Gegebenheiten

Im Änderungsgeltungsbereich soll nach der Änderung ein Sondergebiet, in dem bereits im Bestand drei Hotels angesiedelt sind, sowie ein allgemeines Wohngebiet dargestellt sein.

Vom Hotel Allgäu Garni im Nordosten des Geltungsbereichs liegen konkrete Erweiterungsabsichten vor. Nach der geplanten Erweiterung soll das Hotel insgesamt über 121Betten und 38Stellplätze, verfügen. Davon sollen 22 der Stellplätze westlich des Gebäudes umgesetzt werden, weitere 7 sind südlich des Bestandsgebäudes entlang der Straße "Am Brunnenbühl" geplant. Südlich der geplanten Erweiterung entlang der Straße bestehen 15Stellplätze, wovon 9 erhalten bleiben sollen.

Das Hotel Bergblick im Südosten des Geltungsbereichs verfügt über 26Betten. Die 13Stellplätze bestehen entlang der Straße "Am Brunnenbühl" und werden auch in der Änderung des Bebauungs- planes an dieser Stelle festgesetzt. Für zukünftige mögliche Erweiterungen werden im Bebauungs- plan ebenfalls Bereiche für Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen festgesetzt.

Das Wellnesshotel Birkenmoor im Südwesten des Geltungsbereichs verfügt über 28Betten und ca.

16 Stellplätze entlang der Straße. Die Bereiche der Stellplätze werden ebenfalls in der Änderung des Bebauungsplanes festgesetzt.

3.1 Luftbild

Geplante Erweiterung Hotel Allgäu Garni

Hotel Birkenmoor

Hotel Bergblick Bestehende Stellplätze

Bestehende Stellplätze Geplante Stellplätze

Allgemeines Wohngebiet

Bestehende Stellplätze

maßstabslos

N

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3.2 Entwurf des Bebauungsplanes

4 Beurteilungsgrundlagen

Gemäß §1 Abs.6 Baugesetzbuch (BauGB) [6] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN18005-1 (Schallschutz im Städtebau) [10] konkretisiert.

Den im Geltungsbereich vorliegenden bzw. vorgesehenen Nutzungen werden folgende Orientierungs- werte gemäß DIN18005, Teil1, Beiblatt1 zugeordnet:

Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN18005-1, Beiblatt1 in dB(A)

tagsüber nachts

Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45 bzw. 40

Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 50 bzw. 45

Dem im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiet wird der Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) zugeordnet, da dies der bestehende bzw. geplanten Nutzung am nächsten kommt.

N

maßstabslos

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Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm herangezogen werden. Die Nachtzeit beginnt um 22:00Uhr und endet um 6:00Uhr.

Die Orientierungswerte der DIN18005-1, Beiblatt1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden.

Für die Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN18005- 1 grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die TALärm (z.B. bei Beschwerden, bei Erweiterung des Gewerbebetriebes oder bei Nutzungsänderung) herangezogen.

In der TALärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich bei einem allgemeinen Wohngebiet (WA) bzw. Mischgebiet (MI) nicht von den Orientie- rungswerten für Gewerbelärm der DIN18005-1 unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte wie Grenzwerte gehandhabt.

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00Uhr) für einen Beurteilungszeit- raum von 16Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant bei- trägt (TALärm, Ziffer6.4).

Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30dB(A) und nachts um nicht mehr als 20dB(A) überschreiten (TALärm, Ziffer6.1).

Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schall- immissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein Zuschlag von 6dB(A) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00Uhr und von 20:00 bis 22:00Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00Uhr, 13:00 bis 15:00Uhr und von 20:00 bis 22:00Uhr (TALärm, Ziffer6.5).

5 Schallemissionen

Bei der Ermittlung der Schallemissionen der im Geltungsbereich befindlichen Beherbergungsbetriebe werden die folgenden Geräuschquellen betrachtet (vgl. Eingabedaten in Anhang1):

− Pkw-Fahrverkehr auf dem Gäste- und Mitarbeiterparkplatz (vgl. Kapitel5.1)

Die Lage und Form der zum Ansatz gebrachten Schallquellen sind im Lageplan in Anhang2 darge- stellt.

Von den folgenden Geräuschquellen ist lediglich im Tageszeitraum mit immissionsrelevanten Ge- räuschemissionen zu rechnen:

− Freisitzflächen

− Anlieferungen

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5.1 Pkw-Fahrverkehr auf dem Gäste- und Mitarbeiterparkplatz

Die Berechnung der Schallemissionen der Parkplätze für Mitarbeiter und Gäste erfolgt gemäß der Parkplatzlärmstudie [12].

Gemäß Tabelle33 der Parkplatzlärmstudie ist bei Hotels mit mehr als 100Betten mit einer Bewe- gungshäufigkeit von 0,07Pkw-Bewegungen pro Bett und Stunde während des Tageszeitraumes und von 0,06Bewegungen pro Bett während der zu beurteilenden lautesten Nachtstunde zu rechnen [12]. Bei Hotels mit weniger als 100Betten ist mit einer Bewegungshäufigkeit von 0,11Pkw-Bewe- gungen pro Bett und Stunde während des Tageszeitraumes und von 0,09Bewegungen pro Bett wäh- rend der zu beurteilenden lautesten Nachtstunde zu rechnen [12]. Damit ergeben sich im Tageszeit- raum und während der zu beurteilenden lautesten Nachtstunde die folgenden Bewegungshäufigkei- ten:

Hotel Bewegungen pro Stunde Bewegungen pro Stellplatz und

Stunde

tagsüber Lt. Nachtstunde tagsüber Lt. Nachtstunde

Allgäu Garni 8,5 7,3 0,223 0,192

Birkenmoor 3,1 2,5 0,193 0,156

Bergblick 2,9 2,3 0,220 0,177

Aus diesen Bewegungshäufigkeiten ergibt sich gemäß Parkplatzlärmstudie für die einzelnen Park- plätze folgende Schallleistungspegel :

Hotel/ Parkplatz Schallleistungspegel LW in [dB(A)]

tagsüber Lt. Nachtstunde

Allgäu Garni / westlicher Parkplatz (22Stp.) 76,7 76,0

Allgäu Garni/ mittlerer Parkplatz (7Stp.) 68,9 68,3

Allgäu Garni/ östlicher Parkplatz (9Stp.) 70,0 69,4

Birkenmoor/ westlicher Parkplatz (8Stp.) 68,9 68,0

Birkenmoor/ östlicher Parkplatz (8Stp.) 68,9 68,0

Bergblick (13Stp.) 73,1 72,1

In den Schallleistungspegeln sind die Zuschläge KPA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 0dB(A) und KI (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 4dB(A) enthalten. Dieser Ansatz berücksichtigt insbeson- dere Nebengeräusche wie Türenschlagen.

Die Emissionshöhe des Parkplatzes beträgt 0,50m.

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Da im vorliegenden Fall durch die Lärmemissionen im Tageszeitraum mit keinen Konflikten zu rech- nen ist, werden diese bei der Berechnung nicht betrachtet.

Da es sich bei allen Hotels um eher gehobene Hotels handelt, bei denen die Gäste vor Ort zu Abend essen ist davon auszugehen, dass im Nachtzeitraum mit deutlich weniger Parkbewegungen zu rech- nen ist, als die Parkplatzlärmstudie angibt. Check-Ins und Check-Outs sind im Nachtzeitraum auf- grund der Hotelöffnungszeiten nicht möglich. Es ist daher davon auszugehen, dass im Nachtzeitraum mit keinem "Kofferraumschlagen" zu rechnen ist. Bei der Spitzenpegelbetrachtung während der Nachtzeit wird daher als lautestes Einzelereignis das Geräusch beim Schließen von Türen auf dem Parkplatz angenommen.

6 Berechnung der Schallimmissionen

Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer7.5 der DIN18005-1 nach TALärm [9]

in Verbindung mit der DINISO9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien) [11].

Es werden alle unter Kapitel5 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungspro- gramm [13] eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Flächenschallquelle) er- fasst. Weiterhin werden die Lage der geplanten Wohnbebauung sowie reflektierende und abschir- mende Gebäudefassaden berücksichtigt.

In der DINISO9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind-Mitte- lungspegelLAT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionspunkt) berücksichtigt die Richtwir- kungskorrekturDC und die Dämpfung auf Grund der geometrischen AusbreitungAdiv, durch Luftabsorp- tionAatm (10°C, 70% rel. Luftfeuchtigkeit), durch BodendämpfungAgr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DINISO9613-2 Ziffer7.3.2), durch AbschirmungAbar so- wie auf Grund sonstiger EffekteAmisc. Der Mitwind-MittelungspegelLAT (DW) wird gemäß folgender Be- ziehung ermittelt:

LAT (DW)=LW+DC–Adiv–Aatm–Agr–Abar–Amisc

Des Weiteren ist gemäß TALärm die meteorologische KorrekturCmet nach DINISO9613-2 zu berück- sichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionspunkt auch die KonstanteC0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Tem- peraturgradienten) erforderlich. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet=0dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel".

Bei der Berechnung der Schallimmissionen des Spitzenpegels wird der Spitzenschalldruckpegel ge- mäß dem oben genannten Verfahren in der Umgebung bestimmt und zur Beurteilung herangezogen (vgl. TALärm ZifferA.2.3.5).

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Bei der Spitzenpegelbetrachtung während der Nachtzeit wird als lautestes Einzelereignis das Ge- räusch beim Schließen von Türen (Lmax=97,5dB(A) [12]) auf dem Parkplatz angenommen. Bei Ansatz dieses maximalen Pegels ergibt sich gemäß der Parkplatzlärmstudie [12] ein erforderlicher Mindestabstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionspunkte von 15m zur Bebauung in einem Mischgebiet (MI) und von 28m zur Bebauung in einem allgemei- nen Wohngebiet (WA). Da beim westlichen Parkplatz des Hotels Allgäu Garni eine Lärmschutzwand umgesetzt wird und eine Garage zwischen dem Parkplatz und der angrenzenden Wohnbebauung besteht, werden die Spitzenpegel mittels des Schallausbreitungsberechnungsprogrammes [13] be- rechnet.

Es wurden die Beurteilungspegel sowie die Spitzenpegel im Plangebiet für das 1.Obergeschoß (re- lative Höhe: 5,60m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind im Anhang3 in Form einer farbigen Rasterlärmkarte für den Nachtzeitraum für den Bereich des Hotels Allgäu Garni dargestellt. In An- hang4 bis 6 sind die Beurteilungspegel in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Nachtzeit- raum für die jeweilige Umgebungsbebauung dargestellt. Die Spitzenpegel sind im Anhang7 für das Hotel Allgäu Garni und in Anhang8 bis 10 für die jeweilige Umgebungsbebauung dargestellt.

7 Bewertung 7.1 Beurteilungspegel

Der Vergleich der zu erwartenden Beurteilungspegel am Hotel Allgäu Garni (Anhang3) bzw. an der Umgebungsbebauung (Anhang4-6) mit den zulässigen Immissionsrichtwerten der TALärm zeigt, dass die Werte nachts eingehalten werden können. Im Bereich der Baugrenzen ist im nordöstlichen Bereich des allgemeinen Wohngebietes mit geringfügigen Überschreitungen von bis zu 2dB zu rechnen. Wie in Kapitel5.1 dargestellt ist, sind für die Parkplätze im Tageszeitraum Schallleistungspegel von ma- ximal 1dB(A) über den jeweiligen nächtlichen Schallleistungspegeln anzusetzen. Da die Immissions- richtwerte der TALärm für den Tageszeitraum 15dB(A) höher sind als die geltenden Immissionsricht- werte der lautesten zu beurteilenden Nachtstunde, ist davon auszugehen, dass selbst unter Berück- sichtigung der Anlieferungen sowie Freisitzflächen mit keinen Konflikten im Tageszeitraum zu rechnen ist.

Bezüglich der Beurteilungspegel sind somit zusätzlich zu der vorgesehenen Lärmschutzwand weitere Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des allgemeinen Wohngebiets für die Einhaltung des nächtlichen Immissionsrichtwertes erforderlich.

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7.2 Spitzenpegel

Der Vergleich der zu erwartenden Spitzenpegel am Hotel Allgäu Garni (Anhang7) mit den zulässigen Spitzenpegel der TALärm zeigt, dass die Werte an der geplanten bzw. bestehenden Bebauung einge- halten werden. Im Bereich der Baugrenze ist mit Überschreitungen von bis zu 3dB(A) zu rechnen. Für diesen Bereich sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes zeigt die Berechnung (Anhang8), dass das Spitzen- pegelkriterium der TALärm nahezu im gesamten Bereich überschritten wird, daher sind weitere Lärm- schutzmaßnahmen erforderlich.

An dem Bestandsgebäude des Hotels Birkenmoor ist bezüglich des Spitzenpegelkriterium mit keinen Konflikten zu rechnen (vgl. Anhang9). Im Bereich der Baugrenze ist im nordöstlichen Bereich mit Überschreitungen von bis zu 4dB(A) zu rechnen, daher sind für diesen Bereich ebenfalls Lärmschutz- maßnahmen erforderlich.

Gleichermaßen ist am Hotel Bergblick an der Bestandsbebauung mit keinen Konflikten bezüglich des Spitzenpegelkriteriums zu rechnen (vgl. Anhang10), im Bereich der Baugrenze wird das Spitzenpe- gelkriterium jedoch um bis 6dB(A) überschritten. Somit sind auch für diesen Bereich Lärmschutzmaß- nahmen erforderlich.

7.3 Konfliktlösung

Zur Lösung des Lärmkonfliktes sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die nachfolgenden Vor- schläge für Lärmschutzmaßnahmen wurden so gewählt, dass der Bestand der Hotels sowie der Wohn- bebauung nicht eingeschränkt wird.

Damit in den Überschreitungsbereichen innerhalb der Baugrenzen im allgemeinen Wohngebiet und im Sondergebiet kein Lärmkonflikt entsteht, ist eine weitere Lärmschutzfestsetzung erforderlich, wel- che voraussetzt, dass innerhalb dieser Bereiche keine Lüftungsöffnungen von schützenswerten Nut- zungen entstehen. Vorzugsweise sind innerhalb dieser Bereiche keine für den Nachtzeitraum schüt- zenswerte Nutzungen (z.B. Büros, Laubengänge, Küchen, bewirtete Räume der Restaurants, etc.) zu errichten. Alternativ können vor den schützenswerten Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.B.

vorgehängte Fassaden, Loggien, Wintergärten) vorgesehen werden oder Fenster als feststehende, le- diglich zu Reinigungszwecken öffenbare Fenster ausgeführt werden. Wenn keine zum Zwecke der Ge- sundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel ausreichende Fensteröffnungen im kon- fliktfreien Bereich umsetzbar sind, sind diese Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen An- lagen zu versehen.

Um den Konflikt im allgemeinen Wohngebiet zu verringern, sind Lärmschutzmaßnahmen an den Stell- plätzen der Hotels umzusetzen. Da der Konflikt lediglich im Nachtzeitraum durch das Türenschlagen von Pkws ausgelöst wird, empfiehlt es sich, für einen Teil der Stellplätze die Nutzungen bezüglich der

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An- und Abfahrt bzw. der Be- und Entladung auf den Tageszeitraum zu beschränken. Die maßgebli- chen Stellplätze wurden dabei mittels iterativem Berechnungsverfahren ermittelt (vgl. Anhänge 11- 15). In Anhang11 wurden die westlichen 11Stellplätze des geplanten Parkplatzes vom Hotel Allgäu Garni betrachtet, dabei ist zu erkennen, dass die maximal zulässigen Spitzenpegel um ca. 5dB(A) überschritten werden.

In Anhang12 wurde ein Szenario betrachtet, bei dem am nördlichsten Stellplatz der westlichen 11Stellplätze des geplanten Parkplatzes vom Hotel Allgäu Garni keine An- und Abfahrt bzw. keine Be- und Entladung zulässig ist. Das Ergebnis zeigt, dass unter dieser Voraussetzung die zulässigen Spitzenpegel an der Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet eingehalten werden können.

In Anhang13 wurden die östlichen 11Stellplätze des westlichen geplanten Parkplatzes des Hotels Allgäu Garni hinsichtlich des zu erwartenden Spitzenpegels betrachtet. Das Ergebnis zeigt, dass das Spitzenpegelkriterium an der Bestandsbebauung eingehalten wird. Eine nächtliche Nutzungsein- schränkung dieser 11Stellplätze ist somit nicht erforderlich.

Aus der Rasterlärmkarte in Anhang14 ist zu erkennen, dass durch den westlichen Parkplatz des Hotels Birkenmoor bereits im Bestand mit einem erheblichen Konflikt zu rechnen ist. Anhang15 zeigt die Situation, wenn die westlichen Parkplätze am Hotel Birkenmoor bei Um- oder Neubaumaßnahmen für den Nachtzeitraum in Ihrer Nutzung beschränkt werden.

Somit ergibt sich, dass beim Hotel Garni Allgäu ein Stellplatz sowie beim Hotel Birkenmoor die west- lichen Stellplätze für den Nachtzeitraum zu beschränken sind. Die Stellplätze des Hotel Birkenmoores bestehen bereits und haben Bestandsschutz, daher ist die Beschränkung lediglich für Fall von Umbau- maßnahmen umzusetzen. Die Beschränkung der Stellplätze kann durch eine entsprechende Beschil- derung erreicht werden.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Nutzungseinschränkungen zeigt die Berechnung (vgl.

Anhang16), dass das Spitzenpegelkriterium im Bereich der Bestandsbebauung eingehalten wird. Für den Konfliktbereich innerhalb der Baugrenze ist eine weitere Lärmschutzmaßnahme, mit gleichem Inhalt wie beim Überschreitungsbereich der Hotels, in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Mit den genannten Maßnahmen können die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse gewährleistet werden.

8 Qualität der Prognose

Die Prognoseberechnungen erfolgen mit auf der sicheren Seite liegenden Ansätzen für die Schall- emissionen der Betriebsvorgänge der bestehenden Hotels und der geplanten Erweiterung. Die ermit- telten Beurteilungspegel stellen die maximal zu erwartenden Geräuschbelastungen auf Grundlage der vorliegenden Planungen und Angaben dar.

(15)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 15

9 Vorschläge für die Bauleitplanung 9.1 Festsetzungen

Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwir- kungen im Sinne des BImSchG zu treffen. Es werden folgende Festsetzungen vorgeschlagen:

Lärmschutzfestsetzung LS1 (Konfliktbereiche innerhalb der Baugrenzen)

− Vor den Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer) sind entweder verglaste Vorbauten (z.B. vorgehängte Fassaden, Loggien, Wintergärten, Laubengänge) vorzusehen oder die Fenster von Aufenthaltsräumen sind als feststehende, lediglich zu Reinigungszwecken öffenbare Fenster auszuführen. Wenn keine weitere Fensteröffnung in den konfliktfreien Bereich (außerhalb der LS1 Linie) vorhanden ist, sind diese Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen.

Lärmschutzfestsetzung LS2 (Nutzungseinschränkung der Stellplätze)

− Im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00Uhr) sind An- und Abfahrten auf die gekennzeichneten Stell- plätze sowie die Be- und Entladung der dort parkierten Pkw unzulässig. Dies ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Beschilderung, entsprechende Hinweise an die Gäste bei Anreise) sicherzustel- len.

Aktive Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzwand beim westlichen Parkplatz des Hotel Allgäu Garni)

− Im gekennzeichneten Bereich ist eine aktive Lärmschutzmaßnahme jeweils komplett in der einge- zeichneten Länge mit einer relativen Höhe von 3,0m über der Parkplatzoberkante als Vorausset- zung für die Nutzung des westlichen Parkplatzes des Hotels Allgäu Garni zu errichten. Die aktive Lärmschutzmaßnahme ist fugendicht mit einem Mindestflächengewicht von 10kg/m² auszuführen und fugendicht an das bestehende Nebengebäude auf der Fl.-Nr.: 231/30 anzuschließen.

9.2 Begründung

In der Begründung zum Bebauungsplan sind die Festsetzungen zu erläutern. Folgender Text wird vorgeschlagen:

"Dem Markt Scheidegg liegen bereits konkrete Erweiterungsabsichten des Hotels Allgäu Garni vor und wurden bei der Betrachtung der zu erwartenden Schallimmissionen im Änderungsgeltungsbe- reich berücksichtigt. Vom Hotel Allgäu Garni wirken Gewerbelärmimmissionen auf bestehende schüt- zenswerte Nutzungen ein. Des Weiteren wirken von den umliegenden bestehenden gewerblichen Nutzungen Gewerbelärmimmissionen auf das Hotels Allgäu Garni ein.

(16)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 16

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der Gewerbelärmimmissionen des Hotels Allgäu Garni auf die umliegenden schützenswerten Nutzungen bzw. der Gewerbelärmimmissionen der umliegenden Nutzungen auf das Hotel Allgäu Garni durch die Sieber Consult GmbH durchgeführt (Gutachten vom 06.07.2021). Die betroffenen Parteien haben sich vorab auf eine Lärmschutzwand entlang des nordwestlich geplanten Parkplatztes mit einer ma- ximalen Höhe von 3,0m und einer Länge von maximal 9,0m geeinigt. Diese Wand wurde bei den Berechnungen berücksichtigt.

Die Berechnung der zu erwartenden Beurteilungspegel am Hotel Allgäu Garni bzw. an der Umge- bungsbebauung zeigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerten der TALärm an den bestehenden Gebäuden bzw. an der geplanten Erweiterung des Hotels Allgäu Garni eingehalten werden. Im Be- reich der Baugrenzen ist im nordöstlichen Bereich des allgemeinen Wohngebietes mit geringfügigen Überschreitungen zu rechnen. Der Vergleich der zu erwartenden Spitzenpegel am Hotel Allgäu Garni mit den zulässigen Spitzenpegel der TALärm zeigt, dass die Werte an der geplanten bzw. bestehen- den Bebauung eingehalten werden. Im Bereich der Baugrenze ist mit Überschreitungen von bis zu 3dB(A) zu rechnen. Für das allgemeine Wohngebiet zeigt die Berechnung, dass das Spitzenpegel- kriterium der TALärm nahezu im gesamten Bereich überschritten wird. An den Bestandsgebäuden des Hotels Birkenmoor und des Hotels Bergblick ist bezüglich des Spitzenpegelkriterium mit keinen Konflikten zu rechnen. Im Bereich der Baugrenzen ist mit Überschreitungen von bis zu 6dB(A) zu rechnen.

Um den Konflikt im allgemeinen Wohngebiet zu verringern, sind Lärmschutzmaßnahmen an den Stellplätzen der Hotels umzusetzen. Da der Konflikt lediglich im Nachtzeitraum durch das Türen- schlagen von Pkws ausgelöst wird, wird die Nutzung einiger Stellplätze auf den Tageszeitraum be- züglich der An- und Abfahrt bzw. der Be- und Entladung beschränkt. Die Berechnungen haben erge- ben, dass beim Hotel Allgäu Garni ein Stellplatz sowie beim Hotel Birkenmoor die westlichen Stell- plätze für den Nachtzeitraum einzuschränken sind. Die Stellplätze des Hotel Birkenmoores bestehen bereits und haben Bestandsschutz, daher ist die Beschränkung lediglich für den Fall von Umbau- maßnahmen umzusetzen. Die Einschränkung der Stellplätze kann durch eine entsprechende Beschil- derung erreicht werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Nutzungseinschränkungen wird das Spitzenpegelkriterium an der Bestandsbebauung eingehalten, innerhalb der Baugrenze jedoch teilweise überschritten. Damit in den Überschreitungsbereichen innerhalb der Baugrenzen im allge- meinen Wohngebiet und im Sondergebiet kein Lärmkonflikt entsteht, ist eine weitere Lärmschutz- festsetzung erforderlich, welche festsetzt, dass innerhalb dieser Bereiche keine Lüftungsöffnungen von schützenswerten Nutzungen entstehen. Vorzugsweise sind innerhalb dieser Bereiche keine für den Nachtzeitraum schützenswerte Nutzungen (z.B. Büros, Laubengänge, Küchen, bewirtete Räume der Restaurants, etc.) zu errichten. Alternativ können vor den schützenswerten Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.B. vorgehängte Fassaden, Loggien, Wintergärten) vorgesehen werden oder Fenster als feststehende, lediglich zu Reinigungszwecken öffenbare Fenster ausgeführt werden. Wenn keine zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel ausreichende

(17)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 17

Fensteröffnungen im konfliktfreien Bereich umsetzbar sind, sind diese Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen.

Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte und somit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, sind im Bebauungsplan die genannten Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärm- schutzfestsetzungen enthalten."

9.3 Umweltbericht

Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkun- gen zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender Text vorgeschlagen:

"Bestandsaufnahme: Der Bereich wird überwiegend durch Beherbergungsbetriebe genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärmemissionen der bestehenden Betriebe ein. Nutzungskonflikte liegen im Bestand teilweise bereits durch Überschreitungen des Spitzelpegelkriteriums bei der Nutzung von Stellplätzen im Nachtzeitraum vor.

Prognose bei Durchführung: Durch die geplante Erweiterung des nördlichen Beherbergungsbetriebes sind Lärmeinwirkungen auf die Umgebungsbebauung zu erwarten, die zu Nutzungskonflikten führen können. Des Weiteren sind die bereits bestehenden Lärmkonflikte im Rahmen der Durchführung zu lösen. Um eine Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TALärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) im Änderungsgeltungsbereich zu gewährleisten, sind Lärmschutzfestsetzun- gen (nächtliche Nutzungseinschränkung der Stellplätze, verglaste Vorbauten oder feststehende Fens- ter im Konfliktbereich) im Bebauungsplan enthalten. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Men- schen kann daher ausgeschlossen werden."

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Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 18

10 Anhang

− Anhang1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen

− Anhang 2: Lageplan mit Schallquellen

− Anhang 3: Rasterlärmkarte der Gewerbelärmimmissionen auf das Hotel Allgäu Garni für den Nachtzeitraum

− Anhang 4: Rasterlärmkarte der Gewerbelärmimmissionen vom Hotel Allgäu Garni (inkl. Vorbe- lastung) auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

− Anhang 5: Rasterlärmkarte der Gewerbelärmimmissionen vom Hotel Allgäu Garni (inkl. Vorbe- lastung) auf das Hotel Birkenmoor für den Nachtzeitraum

− Anhang 6: Rasterlärmkarte der Gewerbelärmimmissionen vom Hotel Allgäu Garni (inkl. Vorbe- lastung) auf das Hotel Bergblick für den Nachtzeitraum

− Anhang 7: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel auf das Hotel Allgäu Garni für den Nachtzeitraum

− Anhang 8: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel vom Hotel Allgäu Garni (inkl. Vorbelastung) auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

− Anhang9: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel vom Hotel Allgäu Garni (inkl. Vorbelastung) auf das Hotel Birkenmoor für den Nachtzeitraum

Anhang 10: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel vom Hotel Allgäu Garni (inkl. Vorbelastung) auf das Hotel Bergblick für den Nachtzeitraum

− Anhang 11: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel vom westlichen Teil des geplanten Parkplatzes auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

Anhang 12: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel vom westlichen Teil des geplanten Parkplatzes mit nächtlicher Nutzungseinschränkung des nördlichsten Stellplatzes auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

− Anhang 13: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel vom östlichen Teil des geplanten Parkplatzes auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

− Anhang 14: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel von den Parkplätzen des Hotels Birkenmoor auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

− Anhang 15: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel von den Parkplätzen des Hotels Birkenmoor mit nächtlicher Nutzungseinschränkung des westlichen Parkplatzes auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

− Anhang 16: Rasterlärmkarte der Spitzenpegel von den Parkplätzen unter Berücksichtigung der nächtlicher Nutzungseinschränkungen auf das allgemeine Wohngebiet für den Nachtzeitraum

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Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Gutachten mit 19 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 19

Gutachten erstellt am: 06.07.2021

……… Sieber ConsultGmbH, Lindau (B)

(Unterschrift) bearbeitet: B. Eng. P.Kurz

……… geprüft: Dipl.-Ing. L. Brethauer (Unterschrift)

Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genann- ten Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird aus- schließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der Ergeb- nisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist nur zusammen mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung der Sieber ConsultGmbH. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen eine Unterschrift.

(20)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Anhang1 mit 4 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 1

Anhang1: Lister der Eingabedaten, Schallquellen

Parkplatzlärmstudie (6) Vorhaben auf WA

PRKL001 Bezeichnung PP Vorhaben West Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Vorhaben Lw (Tag) /dB(A) 76.69

Knotenzahl 9 Lw (Nacht) /dB(A) 76.04

Länge /m 94.25 Lw (Ruhe) /dB(A) 76.69

Länge /m (2D) 94.25 Lw" (Tag) /dB(A) 49.87

Fläche /m² 481.48 Lw" (Nacht) /dB(A) 49.22

Lw" (Ruhe) /dB(A) 49.87

Konstante Höhe /m 0.00

Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613-2)

Parkplatz P+R - Parkplatz

Modus Normalfall (zusammengefasst)

Kpa /dB 0.00

Ki /dB 4.00

Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen

B 22.00

f 1.00

N (Tag) 0.22

N (Nacht) 0.19

N (Ruhe) 0.22

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-

Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

TA Lärm (2017) 97.5 0.0 0.0 0.0 - 0.0

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h

Emi.-

Var. Lw" /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lw"r /dB(A)

mit Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 49.2 1.00 1.00000 0.00 49.2

ohne Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 49.2 1.00 1.00000 0.00 49.2

PRKL002 Bezeichnung PP Vorhaben Süd Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Vorhaben Lw (Tag) /dB(A) 68.93

Knotenzahl 6 Lw (Nacht) /dB(A) 68.28

Länge /m 46.05 Lw (Ruhe) /dB(A) 68.93

Länge /m (2D) 46.05 Lw" (Tag) /dB(A) 49.27

Fläche /m² 92.60 Lw" (Nacht) /dB(A) 48.62

Lw" (Ruhe) /dB(A) 49.27

Konstante Höhe /m 0.00

Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613-2)

Parkplatz P+R - Parkplatz

Modus Normalfall (zusammengefasst)

Kpa /dB 0.00

Ki /dB 4.00

Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen

B 7.00

f 1.00

N (Tag) 0.22

N (Nacht) 0.19

N (Ruhe) 0.22

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-

Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

TA Lärm (2017) 97.5 0.0 0.0 0.0 - 0.0

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h

Emi.-

Var. Lw" /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lw"r /dB(A)

(21)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Anhang1 mit 4 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 2

mit Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 48.6 1.00 1.00000 0.00 48.6

ohne Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 48.6 1.00 1.00000 0.00 48.6

PRKL003 Bezeichnung PP Vorhaben Ost Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Vorhaben Lw (Tag) /dB(A) 70.03

Knotenzahl 6 Lw (Nacht) /dB(A) 69.38

Länge /m 54.58 Lw (Ruhe) /dB(A) 70.03

Länge /m (2D) 54.58 Lw" (Tag) /dB(A) 49.57

Fläche /m² 110.96 Lw" (Nacht) /dB(A) 48.92

Lw" (Ruhe) /dB(A) 49.57

Konstante Höhe /m 0.00

Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613-2)

Parkplatz P+R - Parkplatz

Modus Normalfall (zusammengefasst)

Kpa /dB 0.00

Ki /dB 4.00

Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen

B 9.00

f 1.00

N (Tag) 0.22

N (Nacht) 0.19

N (Ruhe) 0.22

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-

Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

TA Lärm (2017) 97.5 0.0 0.0 0.0 - 0.0

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h

Emi.-

Var. Lw" /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lw"r /dB(A)

mit Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 48.9 1.00 1.00000 0.00 48.9

ohne Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 48.9 1.00 1.00000 0.00 48.9

PRKL004 Bezeichnung PP Bergblick Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Bergblick Lw (Tag) /dB(A) 73.07

Knotenzahl 7 Lw (Nacht) /dB(A) 72.12

Länge /m 91.41 Lw (Ruhe) /dB(A) 73.07

Länge /m (2D) 91.41 Lw" (Tag) /dB(A) 50.14

Fläche /m² 196.21 Lw" (Nacht) /dB(A) 49.20

Lw" (Ruhe) /dB(A) 50.14

Konstante Höhe /m 0.00

Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613-2)

Parkplatz P+R - Parkplatz

Modus Normalfall (zusammengefasst)

Kpa /dB 0.00

Ki /dB 4.00

Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen

B 13.00

f 1.00

N (Tag) 0.22

N (Nacht) 0.18

N (Ruhe) 0.22

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-

Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

TA Lärm (2017) 97.5 0.0 0.0 0.0 - 0.0

(22)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Anhang1 mit 4 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 3

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h

Emi.-

Var. Lw" /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lw"r /dB(A)

mit Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 49.2 1.00 1.00000 0.00 49.2

ohne Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 49.2 1.00 1.00000 0.00 49.2

PRKL006 Bezeichnung PP Birkenmoor Ost Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Birkenmoor Lw (Tag) /dB(A) 68.89

Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /dB(A) 67.96

Länge /m 57.48 Lw (Ruhe) /dB(A) 68.89

Länge /m (2D) 57.48 Lw" (Tag) /dB(A) 46.49

Fläche /m² 173.52 Lw" (Nacht) /dB(A) 45.57

Lw" (Ruhe) /dB(A) 46.49

Konstante Höhe /m 0.00

Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613-2)

Parkplatz P+R - Parkplatz

Modus Normalfall (zusammengefasst)

Kpa /dB 0.00

Ki /dB 4.00

Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen

B 8.00

f 1.00

N (Tag) 0.19

N (Nacht) 0.16

N (Ruhe) 0.19

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-

Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

TA Lärm (2017) 97.5 0.0 0.0 0.0 - 0.0

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h

Emi.-

Var. Lw" /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lw"r /dB(A)

mit Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 45.6 1.00 1.00000 0.00 45.6

ohne Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 45.6 1.00 1.00000 0.00 45.6

PRKL007 Bezeichnung PP Birkenmoor West Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Birkenmoor Lw (Tag) /dB(A) 68.89

Knotenzahl 6 Lw (Nacht) /dB(A) 67.96

Länge /m 57.20 Lw (Ruhe) /dB(A) 68.89

Länge /m (2D) 57.20 Lw" (Tag) /dB(A) 48.39

Fläche /m² 112.05 Lw" (Nacht) /dB(A) 47.47

Lw" (Ruhe) /dB(A) 48.39

Konstante Höhe /m 0.00

Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613-2)

Parkplatz P+R - Parkplatz

Modus Normalfall (zusammengefasst)

Kpa /dB 0.00

Ki /dB 4.00

Oberfläche Asphaltierte Fahrgassen

B 8.00

f 1.00

N (Tag) 0.19

N (Nacht) 0.16

N (Ruhe) 0.19

(23)

Markt Scheidegg  Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Scheidegg-Süd Teil 1"

Anhang1 mit 4 Seiten, Fassung vom 06.07.2021

Seite 4

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-

Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

TA Lärm (2017) 97.5 0.0 0.0 0.0 - 0.0

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h

Emi.-

Var. Lw" /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lw"r /dB(A)

mit Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 47.5 1.00 1.00000 0.00 47.5

ohne Ruhezeitzuschlag:

Nacht (22h-6h) 1.00 Nacht 47.5 1.00 1.00000 0.00 47.5

(24)

Legende Gebäude Baugrenze Lärmschutzwand Parkplätze

7

9a

9b 9c 11

HsNr. 13

10 12

185/11

185/12

185/14 185/4

185/3

227/1

231/13

227/3 227/2

231/30

228/3

231/29 231/22

231/12 7

9a

9b 9c 11

HsNr. 13

10 12

185/11

185/12

185/14 185/4

185/3

227/1

231/13

227/3 227/2

231/30

228/3

231/29 231/22

231/12

0 M 1:750 50 m

Anhang 2: Lageplan mit Schallquellen Markt Scheidegg

Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes

"Scheidegg-Süd Teil 1"

Fassung vom 06.07.2021

IMMI 2020/1

Referenzen

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