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Radioreport Recht Aus der Residenz des Rechts Dienstag, den 19. Oktober

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Robert Schlieker SÜDWESTRUNDFUNK

Bernd Wolf STUDIO KARLSRUHE

ARD-Rechtsredaktion Hörfunk

Radioreport Recht

Aus der Residenz des Rechts Dienstag, den 19. Oktober 2021

https://www.swr.de/swr1/sendung-swr1-radioreport-recht-100.html Mit Bernd Wolf

Tiere und Recht - Vom Welpenkauf bis zum Hundebiss

Atmo Hundebellen

Bernd Wolf: Kaum zu überhören. Heute geht es um Tiere. Rund 35 Millionen Haustiere gibt es in Deutschland. Hunde, Katzen, Ziervögel, Kleinsäuger wie Hamster. Und über eine Million sind durch Corona noch einmal dazu gekommen, weil die Leute im Lockdown gedacht haben: Ein Haustier, das wäre doch schön!

Wir gucken mal auf die Rechtsfragen, die Haustiere mit sich bringen. Und speziell über Hunde spreche ich heute mit meinem Gast Robert Schlieker, Journalist und Rechtsreferendar. Hallo Robert.

Robert Schlieker: Hallo Bernd.

Bernd Wolf: Es gibt so rund zehn, elf Millionen Hunde bei uns. Der Hund ist damit nur das zweitbeliebteste Tier der Deutschen nach, Robert, was ist dein Verdacht?

Robert Schlieker: Lass‘ mich raten. Katzen vermutlich?

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Bernd Wolf: Ja, genau. Katzen. 15 Millionen Katzen gibt es ungefähr.

Aber kommen wir mal zum Hund zurück? Rechtlichen Ärger kann es da ja eigentlich schon beim Kauf geben, oder?

Robert Schlieker: Ja tatsächlich schon beim Kauf. Stellt sich nämlich kurz nach dem Kauf heraus, dass das erworbene Tier krank ist, muss schnell eine teure Tierarztrechnung bezahlt werden. Und im schlimmsten Fall muss der liebgewordene Hund sogar abgegeben, oder wenn es ganz schlimm läuft, eingeschläfert werden.

Bernd Wolf: Das vertiefen wir jetzt mal nicht. Es gibt ja nun kein Gesetz, was quasi den Tierkauf en detail regelt. Wo ist denn das alles geregelt, was in diesem Fall passiert, wenn das Tier krank ist oder wie auch immer?

Robert Schlieker: Solche Dinge regelt das BGB, also das Bürgerliche Gesetzbuch. Und da steht geschrieben, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze, zum Beispiel das Tierschutzgesetz, geschützt werden. Aber auch, dass zumindest bestimmte Vorschriften, die für Sachen gelten, auf Tiere, soweit es geht, entsprechend angewendet werden.

Bernd Wolf: Also bedeutet es nun einen Unterschied oder keinen, ob ich jetzt, sagen wir mal, einen Kühlschrank kaufe oder einen Hund. Und der Kühlschrank ist defekt und der Hund krank?

Robert Schlieker: Naja, tatsächlich kommt es in beiden Fällen gleichermaßen darauf an, ob schon bei der Übergabe ein sogenannter Mangel vorlag.

Bernd Wolf: Und wann ist nun ein krankes Tier, in krankes Lebewesen, so mangelhaft wie ein Kühlschrank oder ein Auto, was man kauft?

Robert Schlieker: Über diese Frage habe ich mit Rechtsanwalt Andreas Ackenheil gesprochen. Er nennt sich Der Tieranwalt.

Andreas Ackenheil: Ein Tier ist immer dann mangelhaft, klar, wenn ich mit dem Tier zum Tierarzt muss, wenn es eine medizinische Behandlung braucht. Aber nicht jede Erkrankung führt automatisch dazu, dass ich beispielsweise im Kaufrecht die Anwendbarkeit des Gewährleistungsrechts habe, sondern nur dann, wenn eben der Mangel auf einen Umstand zurückzuführen ist, den der Verkäufer zu vertreten hat.

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Robert Schlieker: Verantwortlich ist der Verkäufer grundsätzlich nur für das, was bei der Übergabe schon zumindest angelegt war. Bricht sich der kerngesunde Hund zum Beispiel beim Spielen ein Bein, kann man nicht zum Verkäufer gehen und sagen, das kaputte Bein sei ein Mangel. Das Gesetz hilft dem Käufer allerdings bei Beweisproblemen.

Andreas Ackenheil: Dann haben wir eben die gesetzliche Grenze von sechs Monaten. Wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, dann wird von Gesetzes wegen vermutet, er wäre schon bei Übergabe vorgelegen, auch wenn er optisch noch nicht erkennbar war.

Robert Schlieker: Und dann muss eben der Verkäufer beweisen, dass er ein gesundes Tier übergeben hat. So banal es klingt, am besten versucht man direkt beim Kauf ein gesundes Tier auszuwählen. Ich habe den Tierarzt Georg Petry aus Rüdesheim am Rhein besucht und ihn gefragt, wie erkenne ich als Laie denn einen gesunden Hund?

Georg Petry: Wenn Sie einen jüngeren Hund holen, ist es natürlich so, dass der schon aktiv sein sollte, sich normal bewegen sollte, nicht im hintersten Eckchen sitzen sollte. Dass die Augen klar sind, dass er nicht hustet oder schnieft. Man kann auch schonmal sich durchaus die Ohren angucken, ob da irgendwie einem schon der Dreck entgegenkommt.

Robert Schlieker: Aber auch mit einigen Fragen an den Verkäufer kann man sich auch so schon ein ganz gutes Bild machen.

Georg Petry: Wie oft sind sie entwurmt worden? Besteht eine tierärztliche Betreuung? Wie sind sie sozialisiert worden? Sind sie nur draußen? Sind sie in der Wohnung? Haben sie Kontakt mit Menschen, mit anderen Tieren, mit Katzen?

Bernd Wolf: Okay, was sollte ich beim Kauf dann noch in rechtlicher Hinsicht beachten?

Robert Schlieker: Aus Beweisgründen sollte der Vertrag auf jeden Fall schon mal schriftlich geschlossen werden. Idealerweise nimmt man sogar einen Zeugen mit. Nicht einlassen sollte man sich auf einen Gewährleistungsausschluss. Letztlich hilft aber auch oft das Bauchgefühl, meint der Rechtsanwalt.

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Andreas Ackenheil: Wenn Punkte in dem Vertrag beispielsweise durchgestrichen sind, überklebt worden sind.

Bernd Wolf: Alles klar. Besteht denn rechtlich ein Unterschied darin, ob ich einen Hund vom Züchter kaufe oder mir einen aus dem Tierheim hole?

Robert Schlieker: Ja. Tierheime schließen meistens nämlich nur sogenannte Überlassungsverträge. Der Käufer wird nur Besitzer und nicht Eigentümer.

Bernd Wolf: Aha, das heißt, der gehört mir gar nicht. Aber ist das überhaupt wichtig?

Robert Schlieker: Ja, auf jeden Fall. Die Tierheime sichern sich nämlich so den Zugriff auf den Hund. Sie wollen damit ihre Tiere vor schlechter Haltung schützen. Ein gutes Konzept eigentlich, wenn man bedenkt, was viele dieser Tiere ohnehin schon durchmachen mussten.

Allerdings bringt es auch Unsicherheiten mit sich, sagte mir der Rechtsanwalt Ackenheil.

Andreas Ackenheil: Der Nachteil ist, dass ich mir nie sicher sein kann, dass das Tier dauerhaft bei mir bleibt.

Bernd Wolf: Das heißt aber auch, in der Regel macht man mit einem Hund aus dem Tierheim eigentlich nichts falsch, oder?

Robert Schlieker: Nein, ganz im Gegenteil. Gerade in jüngster Zeit suchen Tierheime händeringend nach Abnehmern. Vor günstigen Angeboten im Internet sollte man aber dringend die Finger lassen, meint auch der Rechtsanwalt.

Andreas Ackenheil: Die Mutterhündinnen werden unter erbärmlichsten Umständen im Ausland gehalten. Reinste Gebärmaschinen. Das wäre nach deutschen gesetzlichen Regelungen nicht möglich. Und das alles nur aus reinster Profitgier. Ich kann keinen Käufer verstehen, der auf einem Hinterhof aus einem Wagen, Kofferraum heraus einen Hund kauft. Und das Ganze nur macht, weil er weniger Geld bezahlen möchte.

Robert Schlieker: Ich war zu Besuch in einer Hundeschule. Beim Rheingauer Pfoten-Treff in Oestrich-Winkel im Rheingau habe ich einige

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Hundebesitzerin 1: Das ist die Kayla, das ist ein Irish Terrier. Und den haben wir von der Züchterin aus Karlsruhe. Das war der erste Wurf von der Züchterin, also ganz klein, ganz hoppy. Wird auch vielleicht der letzte sein.

Ganz familiär, ganz nett, ganz süß.

Hundebesitzerin 2: Das ist ein Tricolor Hawanese. Und den habe ich gekauft in Rastede bei einer ganz, ganz lieben Dame, dessen Papa zehnfacher Weltmeister sogar ist. Aber das war mir nicht wichtig. Mir war einfach nur reinrassig und von einem Züchter wichtig.

Hundebesitzerin 3: Das ist der Buddy. Und das ist ein reinrassiger Mischling. Was da alles drin ist? Keine Ahnung. Der kommt aus dem Tierschutz, weil ich einfach denke, Züchter - ja, da bin ich nicht so der Freund davon. Die Hunde, die habe es eher verdient, weil sonst werden sie irgendwann eingeschläfert oder sonst irgendetwas.

Bernd Wolf: Schön. Robert nehmen wir mal an bei der Anschaffung des Hundes lief alles so rund wie bei diesen drei Frauen. Kann ich dann den Hund mit nach Hause nehmen und ab sofort wohnt er dann bei mir in meiner Mietwohnung?

Robert Schlieker: Ja, ganz so einfach ist es nicht. Allerdings schweigt auch das Gesetz zu dieser Frage. Der BGH hat schon 2013 entschieden, dass die Hunde- und Katzenhaltung zumindest nicht per se durch formelhafte Klauseln im Mietvertrag ausgeschlossen werden kann. Ein Freibrief, muss ich sagen, ist das allerdings nicht. Die Hundehaltung kann nämlich von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. Da müssen die Interessen des Mieters mit denen des Vermieters abgewogen werden.

Bernd Wolf: Nun haben wir ja bereits viel über Rechte eines Tierhalters und eines Tierkäufers gesprochen. Welche Pflichten hat denn ein Hundehalter?

Robert Schlieker: Wenn wir zunächst mal im Nachbarschaftsverhältnis bleiben, muss er zum Beispiel verhindern, dass der Hund das Beet im Nachbargarten umgräbt oder dort andere Geschenke hinterlässt. Bei Wiederholungsgefahr kann der Nachbar sich hier sogar gerichtlich wehren.

Aber auch im öffentlichen Raum darf man mit einem Hund nicht alles tun und lassen, was man will.

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Bernd Wolf: Da fällt mir ein, gibt es denn eigentlich eine Leinenpflicht?

Robert Schlieker: Generell gibt es in Deutschland zum Hundeanleinen kein einheitliches Gesetz, so dass jedes Bundesland und zusätzlich jede Stadt Hundeanleinpflicht für sich selbst regeln kann. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel gibt es kein Landesgesetz, das eine generelle Leinenpflicht vorsieht, allerdings mit zwei wichtigen Ausnahmen. Gefährliche Hunde, das ist in Rheinland-Pfalz zum Beispiel der Pitbull-Terrier, müssen nicht nur auf der Straße, sondern sogar im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern an der Leine geführt werden.

Außerdem gilt für diese auch eine Maulkorbpflicht. Und ansonsten hilft nur ein Blick in die Gefahrenabwehrverordnung der eigenen Gemeinde. In der Landeshauptstadt Mainz gilt zum Beispiel Leinenzwang in öffentlichen Anlagen und in Fußgängerzonen. In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es keine generelle Leinenpflicht auf Landesebene. Eine Ausnahme gilt auch hier für gefährliche Hunde und für Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind.

Da gibt es auch, wie in Rheinland-Pfalz, eine Maulkorbpflicht. Auch in der Nähe von Kinderspielplätzen und Spiel- und Liegewiesen gilt generell eine Leinenpflicht. Die Stadt Stuttgart schreibt auf kommunaler Ebene zum Beispiel an verschiedenen öffentlichen Orten eine kurze Leine vor.

Bernd Wolf: Gibt es denn in Sachen Anlein- oder Leinenpflicht weitere Sachen, die man wissen sollte?

Robert Schlieker: Eine Anleinpflicht kann auch die Behörde als eine Auflage zur Hundehaltung jedem individuellen Hundebesitzer auferlegen, wenn der Hund sich auffällig gezeigt hat, zum Beispiel jemanden gebissen, gejagt oder sogar eine Person geschädigt hat.

Bernd Wolf: Robert Schlieker, Hunderechtsexperte, du warst ja wie du sagst, bei Andreas Ackenheil, dem Anwalt, der sich Tieranwalt nennt. Welche Themen kommen denn dem noch so auf den Tisch seiner Kanzlei?

Andreas Ackenheil: Aktuell sind die gravierendsten Probleme tatsächlich der Behandlungsfehler beim Tierarzt und dicht gefolgt, würde ich sagen, von der Problematik nach Hundebeißattacken.

Robert Schlieker: Ein Grund für die vielen Beißvorfälle sei auch die Pandemie gewesen. Im Homeoffice seien viele Menschen einfach öfter mit dem Hund unterwegs gewesen. Ich habe ihn auch gefragt wer haftet denn, wenn mein Hund, den Postboten oder beim Gassigehen einen Spaziergänger

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Andreas Ackenheil: Wir haben grundsätzlich die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung, Paragraf 833 BGB. Sinngemäß bedeutet dieser Paragraf, dass ich für alles, was mein Hund verursacht, für alle Schäden hafte und zunächst einmal verschuldensunabhängig.

Bernd Wolf: Was entscheidet er nun im Einzelfall über den Umfang der Haftung?

Robert Schlieker: Letztlich, ob der Betroffene die Situation mitverschuldet hat. Hier ein recht anschauliches Beispiel.

Andreas Ackenheil: Wir haben immer wieder die Problematik, beispielsweise mit Joggern. Dass ein Jogger an dem Hund vorbeiläuft. Der Hund zwickt ihn kurz, beißt ihn. Und da ist natürlich dann auch wieder die Frage, wie entscheiden die Gerichte diesen Einzelfall? Durfte der Hund das, weil er sich vielleicht bedroht gefühlt hat? Der Jogger sagt, der Hund muss aber auf die Seite gehen. Ich möchte ja hier vorbeilaufen. Und da hat beispielsweise das Oberlandesgericht in Koblenz vor einigen Jahren entschieden, dass ein Jogger notfalls sogar anhalten muss, um zu vermeiden, dass es zu so einer Konfliktsituation kommt.

Bernd Wolf: Wundert mich jetzt alles ein bisschen. Ich muss dem Hund ausweichen, und der Halter muss nicht den Hund sozusagen vor mir wegziehen. Wenn ich beispielsweise rechts laufe, Hundehalter haben ja oft die seltsame Angewohnheit, links den Weg zu benutzen, also sozusagen gegen die Jogg- und Fahrrichtung. Aber alles, das klingt so ein bisschen nach, bist ja selbst schuld, wer sich beißen lässt?

Robert Schlieker: Nein, nein, ganz und gar nicht. Mitverschulden des gebissenen Fremden wird üblicherweise nur dann berücksichtigt, wenn sich dieser falsch verhalten hat. Und so formuliert es das OLG Sachsen-Anhalt gegen Gebote des eigenen Interesses vorwerfbar verstoßen hat.

Bernd Wolf: SWR1 Radioreport Recht. Tiere könnten diese Sendung auch als Podcast abonnieren. Überall, wo es Podcasts gibt. Und Sie können uns auch schreiben. Eine Mail an redaktion.recht@swr.de. Unsere E-Mail- Adresse redaktion.recht@swr.de.

Robert Schlieker, kann ich dann als Hundehalter etwas tun, damit mein Hund gar nicht erst auf die Idee kommt, zuzubeißen? Das wäre ja wohl der

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einfachste Weg, um sich Ärger zu ersparen. Nach meinem Empfinden als Jogger zum Beispiel ist das auch seine Pflicht?

Robert Schlieker: Ja, das sehe ich genauso. Wer einen Hund kauft, muss ihn auch anständig erziehen.

Bernd Wolf: Nun gibt's ja aber diese Situationen, in denen man einem aggressiv aussehenden Hund gegenübersteht, und dieser ist im schlimmsten Fall nicht angeleint. Und ich habe Angst, dass er jeden Moment losstürmen und zuschnappen könnte. Wie gehe ich denn in so einer Situation damit um?

Robert Schlieker: Ja, hier kann ich auch wieder nur auf den Hundeprofi verweisen.

Hundeprofi: Hunde achten am allermeisten auf die Körpersprache des Menschen. Das heißt, ich stelle mich kräftig hin, Oberkörper ist aufrecht. Ich zeige dem Hund, dass ich keine Angst vor ihm habe. Das Schlimmste, was man wirklich machen kann, ist wegzulaufen, vielleicht noch mit den Händen und Armen bisschen zu zappeln, so dass ich ihm ein gutes Angriffsziel gebe.

Bernd Wolf: Da sind wir ja schon fast in einer Krisensituation, also in einer wirklich sehr, sehr heiklen Situation, wo ich fast schon in der Notwehr bin. Was der Hundetrainer da sagt, das kann meines Erachtens wirklich nur das letzte Mittel sein. Ich als Jogger hab‘ nämlich überhaupt keine Lust, mich auf solche gefährlichen Spielchen einzulassen, insbesondere wenn ich Schiss vor Hunden habe. Und ich denke, die Hauptverantwortung liegt beim Halter, also dem Frauchen oder dem Herrchen. - Aber gut, was soll ich denn jetzt tun, wenn es trotzdem zu einem Biss gekommen ist?

Robert Schlieker: Wenn das eingetreten ist, also wirklich ein Biss stattgefunden hat, gilt es zunächst einmal die Kontaktdaten des Halters herauszufinden. Das ist besonders wichtig. Außerdem Daten möglicher Zeugen geben lassen. Wer Zettel und Stift dabei hat, kann den Ablauf des Vorfalls, wie bei einem Autounfall eigentlich, in ein paar Sätzen aufschreiben und sich das Ganze vom Halter als richtig unterschreiben lassen. Die Bissspuren sollte man fotografieren und einen Arzt aufsuchen. Und was Tierbisse letztendlich so gefährlich macht, das hat mir Tierarzt Petry erklärt.

Georg Petry: Weil eben leider Hundebesitzer oder auch Katzenbisse dazu neigen, sich zu entzünden durch die Bakterien, die dann einfach unter

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Bernd Wolf: Okay, du hast gesagt, ich soll mich mit dem Halter dann sozusagen verständigen. Was soll ich aber tun, wenn der Halter nicht so kooperativ ist, aus der Kategorie „Der wollte nur spielen“, und dann einfach abhaut, nachdem sein Hund mich gebissen hat.

Robert Schlieker: Ja, ganz einfach, die Polizei rufen. Beißt nämlich der eigene Hund einen anderen Menschen, kann das sogar eine Straftat sein. War der Hundehalter besonders nachlässig beim Beaufsichtigen des Hundes, kann der Biss eine fahrlässige Körperverletzung darstellen. Hat er den Hund sogar willentlich auf jemanden gehetzt, was jetzt zum Glück nicht allzu oft vorkommt, kann das sogar eine gefährliche Körperverletzung sein. Zerreißen Hemd oder Hose beim gewollten Hundeangriff, ist das außerdem eine Sachbeschädigung.

Bernd Wolf: Okay, an der Stelle darf man, glaube ich, auch mal sagen Pfefferspray ist gegen angreifende Tiere ausdrücklich erlaubt.

Vielen Dank an Robert Schlieker, Rechtsreferendar und, jetzt können wir es ja sagen Robert, Hundehalter, richtig?

Robert Schlieker: Ja, genau, das stimmt.

Bernd Wolf: Und das war der SWR1 Radioreport Recht, Tiere und Recht vom Welpen-Kauf bis zum Hundebiss. Vielen Dank fürs Zuhören, sagt Bernd Wolf.

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