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Resolution „Komplexversorgung: Kooperation und Vernetzung“

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Academic year: 2022

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Resolution

verabschiedet vom 38. DPT

38. Deutscher Psychotherapeutentag 23./24. April 2021 Komplexversorgung: Kooperation und Vernetzung

Der Deutsche Psychotherapeutentag begrüßt den gesetzlichen Auftrag, im § 92 Absatz 6b SGB V eine neue Richtlinie für die multiprofessionelle Versorgung von Patient*innen mit komple- xem psychotherapeutischem oder psychiatrischem Behandlungsdarf zu erarbeiten. Ziel der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung nach dieser Richtlinie ist eine Verbesserung der Versorgung insbesondere von schwer psychisch kranken Patient*innen.

Durch eine aktiv gestaltete Vernetzung und Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgrup- pen, die an der Behandlung von Patient*innen mit komplexem Behandlungsbedarf beteiligt sind, können die einzelnen Behandlungselemente strukturiert und koordiniert angeboten werden.

Der Deutsche Psychotherapeutentag befürwortet eine geregelte Kooperation von Psychothe- rapeut*innen mit Ärzt*innen und weiteren Gesundheitsfachkräften.

Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen sind erste Anlaufstellen für die Patient*innen, die sich direkt oder über die Hausärzt*innen, Kliniken oder andere Zuweiser*innen in den Pra- xen melden. Sie stellen die Indikation und nehmen die Patient*innen in die „Komplexversor- gung“ auf, wenn aufgrund der Diagnose und der Schwere der Erkrankung eine multiprofessi- onelle Behandlung im Rahmen der „Komplexversorgung“ angezeigt ist. Gemeinsam mit der Patient*in wird festgelegt, wer Bezugspsychotherapeut*in bzw. Bezugsärzt*in sein soll und verantwortlich die weitere Behandlung plant und die Zusammenarbeit koordiniert.

Psychotherapeut*innen unterstützen einen zeitnahen Zugang und qualitätsgesicherte Diag- nostik und Behandlung sowie leitlinienorientierte abgestimmte Behandlungspläne. Bezugs- psychotherapeut*innen bzw. Bezugsärzt*innen sind dabei zentrale Ansprechpartner*innen für die Patient*innen und übernehmen die Behandlungskoordination in einem patientenindi- viduell zusammengesetzten Behandlungsteam, das aus mindestens einer Psychotherapeut*in und einer Fachärzt*in sowie je nach Behandlungsbedarf hinzugezogenen weiteren

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Gesundheitsfachkräften besteht. Gemeinsame Fallakten, gemeinsame Fallkonferenzen und Qualitätszirkel ergänzen das Konzept.

Auch für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche sollten entsprechende Konzepte zur Umsetzung in der Regelversorgung entwickelt werden.

Psychotherapeut*innen besitzen die entsprechende Kompetenz und sind bereit, sich in der Vernetzungsarbeit zur Verbesserung der Patient*innenversorgung aktiv zu engagieren und diese mitzugestalten.

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