• Keine Ergebnisse gefunden

Transparenzdatenbank: Meldungen der Bundesländer höchst unterschiedlich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Transparenzdatenbank: Meldungen der Bundesländer höchst unterschiedlich"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen vom 12. März 2021 1

Transparenzdatenbank:

Meldungen der Bundesländer höchst unterschiedlich

Die übersichtliche Darstellung öffentlicher Leistungen, die Unterstützung bei der Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen und das Bereitstellen von Informationen zur effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel – dies sind Ziele der Transparenzdatenbank. Allerdings halten die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes im heute vorgelegten Follow-up-Bericht „Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung“ fest, dass das Finanzministerium für die überprüften Jahre – 2015 bis Mai 2020 – weiterhin keinen Überblick darüber hatte, in welchem Ausmaß meldepflichtige Leistungen nicht in der Transparenzdatenbank aufschienen.

Die Länder erfassten ihre Leistungsangebote gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung in der Transparenzdatenbank. Eine gesetzliche Verpflichtung, darüber hinaus auch Zahlungen zu melden, bestand jedoch nicht. Die Länder übermittelten in unterschiedlichem Ausmaß freiwillig Zahlungsdaten an die Transparenzdatenbank:

Oberösterreich meldete seit 2017 ein, Niederösterreich und Tirol seit 2018, Vorarlberg seit 2019. Im Zeitraum 2015 bis 2019 kamen 50 Prozent der Ländermeldungen – insgesamt 4,780 Milliarden Euro – von Oberösterreich. Das Burgenland, Kärnten und Wien meldeten zusammen drei Prozent der Zahlungen.

Gemeinden führten in der Praxis keine freiwilligen Einmeldungen durch.

Der Rechnungshof betont in seinem Follow-up-Bericht, dass ein Hauptnutzen der Transparenzdatenbank – ein gebietskörperschaftenübergreifender Überblick über öffentliche Leistungen (insbesondere über Förderungen) – ohne die vollständige Einmeldung von Zahlungen der Länder und Gemeinden nicht verwirklicht werden konnte. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen daher dem Finanzministerium erneut, zur Verbesserung der Vollständigkeit der Meldungen und zur Verbesserung der Übersicht über Unvollständigkeiten von den Bundesministerien und Ländern zumindest jährlich Vollständigkeitserklärungen einzufordern. Diese sollten fehlende Leistungsangebote und fehlende Einmeldungen explizit anführen und begründen.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

(2)

Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen vom 12. März 2021 2

Rechnungshof empfiehlt: kompetenzrechtliche Absicherung

Der Rechnungshof hatte in seinem Vorbericht darauf hingewiesen, dass die Regelungskompetenz für die Transparenzdatenbank sowohl beim Bund als auch bei den Ländern lag. Die kompetenzrechtliche Basis für die Einrichtung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank fehlte. Es bestand keine einheitliche Einmeldeverpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden. Das Finanzministerium setzte Schritte zur Vorbereitung einer bundesverfassungs- rechtlichen Absicherung der Transparenzdatenbank. Dennoch: Zur Zeit der Follow-up-Überprüfung lag ein entsprechender Gesetzesentwurf nicht vor. Der Rechnungshof hält daher seine Empfehlung an das Finanzministerium aufrecht, sich für eine kompetenzrechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank durch eine Verfassungsbestimmung einzusetzen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten.

Von 22 überprüften Empfehlungen setzte das Finanzministerium 13 vollständig um, fünf teilweise und vier nicht.

(3)

Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen vom 12. März 2021 3

Der Rechnungshof veröffentlichte heute noch zwei weitere Follow-up-Berichte:

„Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien“ und „IT- Projekt ZEPTA der Pensionsversicherungsanstalt und nachfolgendes Standard- produkt ePV“.

Insgesamt wurden 80 Prozent der überprüften Empfehlungen vollständig oder teil- weise umgesetzt. Der Rechnungshof wirkt.

Wirksamkeit

des Rechnungshofes

Umsetzungsgrad:

80 Prozent der Empfehlungen wurden zur Gänze oder teilweise umgesetzt.

80 % %

12 39 13

zur Gänze umgesetzt teilweise umgesetzt keine Umsetzung Umsetzung:

insgesamt Empfehlungen64

Bericht:

IT-Projekt ZEPTA der Pensionsversicherungs- anstalt und nachfolgendes Standardprodukt ePV Empfehlungen ergingen an:

Pensionsversicherungs- anstalt

Bericht:

Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung

Empfehlungen ergingen an:

Bundesministerium für Finanzen Bericht:

Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien Empfehlungen ergingen an:

Bundeskanzleramt Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Bundesministerium für Inneres

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der RH blieb daher bei seiner Empfehlung, die Leistungsziele für die Abgabeneinbringung so zu gestalten, dass sie von den Teams Abgabensicherung beeinflusst werden können und so

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass der Aufsichtsrat der WIEN ENERGIE GmbH, in dem die WIENER STADTWERKE GmbH den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen ersten

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass gemäß den neuen Rahmenbedingungen aus dem Jahr 2017 (TZ 4) die Prognosekosten für den Brenner Basistunnel weiterhin dem Aufsichtsrat

Der RH hatte im Vorbericht für die Jahre 2014 bis 2016 festgestellt, dass die Annahmen, die der Beschlussfassung der Regierungsvorlage und der Implementierung der

2.1 (1) Der RH hatte dem Bundesdenkmalamt in seinem Vorbericht (TZ 6) empfohlen, die eingesetzten Ressourcen aufzuzeichnen und den erbrachten Leistungen zuzu- ordnen, um

(2) Im Nachfrageverfahren hatte das Ministerium mitgeteilt, die Empfehlung durch die Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten– und Leistungsrechnung an

(2) Das Ministerium hatte im Nachfrageverfahren mitgeteilt, dass die Verankerung der Grundsätze des Bundes–Public Corporate Governance Kodex im Gesellschaftsvertrag der

9.1 (1) Der RH hatte der Austro Control in seinem Vorbericht (TZ 24) empfohlen, mit Unterstützung des Ministeriums auf den Entfall von Ausnahmebestimmungen zur Vorrückung in