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Versionsänderung / Aktualisierung. o o. o o o o o. Schutzkonzept Pflegezentren Freienbach / Covid-19 Version 3.1 2/24

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Academic year: 2022

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1. Lockerung: 18. Mai 2020

Einzelne externe Dienstleister (Physio und Podologie) dürfen den Betrieb aufnehmen.

Externe Besuche bei Dritt- anbietern (Optiker, Zahnarzt, ...) dürfen unter klaren Bedingungen

wahrgenommen werden.

Essensbereiche dürfen

"normal" belegt werden.

Interne Aktivierung darf mit maximal 10 Personen stattfinden.

2. Lockerung: 02. Juni 2020

Externe Dienstleister (Coiffeur, Pedicure, Maniküre, ...) dürfen den Betrieb aufnehmen.

Einzelne Besuche auf den Zimmern sind erlaubt.

Besuche im Aussenbereich des Areals sind eingeschränkt erlaubt.

Handwerker sind wieder zugelassen.

3. Lockerung: 08. Juni 2020

Bewohner der

Alteswohnungen können wieder zum Mittagessen kommen (Pfarrmatte).

Aussenbereich wird geöffnet.

Ausflüge in kleinen Gruppen möglich

Gottesdienste sind wieder möglich.

Interne Veranstaltungen (Aktivierung) ohne Einschränkungen Spaziergänge von

Bewohnern ausserhalb des PZ-Geländes erlaubt.

Isolationszimmer werden aufgehoben

4. Lockerung: 15. Juni 2020

Transporte durch

Drittanbieter wieder erlaubt Kontrollierter Besuch ist möglich.

Interne Weiterbildungen sind wieder möglich

5. Schritt: 01.08.2020

- Verschärfung der Besuchzeiten

- maximale Besucherzahl 3 - Restauration RW

geschlossen

- Cafeteriabetrieb PM mit eingeschränktem Angebot - Bestuhlung Pause

- Feriendeklaration Personal

Maskentragpflicht für ALLE Maskentragpflicht auf den Pflegeabteilungen und MA mit Bewohnerkontakt

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6. Lockerung: Juni - September 2021

- Öffnung Cafeteria PM und RW für Angehörige und Besucher der Bewohnenden mit Zertifikatspflicht und eingeschränkter Personenzahl/Tisch - Lockerung Besuchszeiten - Aufhebung Anmeldung und Besucherzahl, jedoch

Registration

- Pausenregelung MA nach 3-G-Regeln

- Wiederaufnahme Veranstaltungen ohne externe Besucher - Quarantänepflicht Bewohner und MA je nach Impfstatus

7. Lockerung: November 2021

- Einführung von Reihentests über beide Häuser.

Obligatorisch für MA, freiwillig für Bewohnende

- Booster-Impfung für Bewohnende ab 65. Jahren

Allgemeine Maskentragpflicht für MA und Besucher

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Ferienabwesend

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Selbstdeklaration Auslandreise zu COVID-19

Geschätzte Mitarbeitende

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät weiterhin dringend von nicht zwingend notwendigen Reisen ab. Durch den Bundesrat sind die Länder aus welcher bei einer Rückkehr eine Qua- rantäne angeordnet wird, definiert und wird laufend aktualisiert. Die Liste ist unter www.bag.ad- min.ch (Einreise in die Schweiz) abrufbar und somit verbindlich. Auf der gleichen Website fin- den Sie auch Informationen über die Meldepflicht gegenüber dem Bund / Kanton.

Wer aus einem Risikoland in die Schweiz zurückkehrt, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben (10 x 24 Stunden) und sich innerhalb der ersten zwei Tage von der Rückkehr bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flug- zeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Ein- reise bei den kantonalen Behörden melden.

Um die Sicherheit auch weiterhin in unseren Häuser zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese Selbstdeklaration für Ihre Ferientage bei Ihrer Reiseplanung vor der Abreise und bei Reiseän- derungen nochmals nach Ihrer Rückkehr zuzustellen.

Name, Vorname, Arbeits-Bereich / Station Ferien von / bis

Ferien in

Quarantänepflichtig Ja / Nein Ja ☐ Nein ☐ Quarantäne absolviert von / bis

Ich nehme zur Kenntnis, dass die oben erwähnten Daten bis 31.12.2021 im Personaldossier aufbewahrt werden.

Datum: ___________________________________

Unterschrift Mitarbeitende: ___________________________________

Unterschrift Vorgesetzte: ___________________________________

Geht via direkte Vorgesetzte an die Verwaltung (Claudia Rohde)

Erhalt (Datum) ___________________________________

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