• Keine Ergebnisse gefunden

Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Erlaubnisse für Arbeitsstellen auf öffentlichem Verkehrsgrund 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Feststellung des verantwortlichen Bauleiter

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 45 Abs. 1, 2, 6, §46 StVO 5. Betroffene Personen und Empfänger

5a) Betroffene Personen (Kategorien) Antragsteller

5b) Empfänger der Daten

Sachbearbeiter untere Straßenverkehrsbehörde Landratsamt Fürth

Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf

Tel.: 0911 / 9773-1001 Tel.: 0911 / 9773-1012

E-Mail: landrat@lra-fue.bayern.de

Landratsamt Fürth

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth Markus Hirn

Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf 0911/9773-1024 0911/9773-1025

E-Mail: datenschutz@lra-fue.bayern.de

(2)

6a) Die Daten werden an folgende Stellen zur Weiterverarbeitung weitergeleitet:

Gemeinden, Staatliches Bauamt, Überwachungsstellen

6b) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Wenn ja Land und Rechtsgrundlagen) keine Übermittlung in ein Drittland

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Bitte Rechtsgrundlagen angeben) gem. Einheitsaktenplan 10 Jahre

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen Einwilligung durch Antragsstellung

11. Löschfristen

gem. Einheitsaktenplan 10 Jahre

Seite 2 von 12 25.08.2020

(3)

Fahrerlaubnisrecht

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §21 FeV

5. Betroffene Personen und Empfänger

5a) Betroffene Personen (Kategorien) Antragsteller

5b) Empfänger der Daten

Sachbearbeiter des Fahrerlaubniswesen Landratsamt Fürth

Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf

Tel.: 0911 / 9773-1001 Tel.: 0911 / 9773-1012

E-Mail: landrat@lra-fue.bayern.de

Landratsamt Fürth

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth Markus Hirn

Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf 0911/9773-1024 0911/9773-1025

E-Mail: datenschutz@lra-fue.bayern.de

(4)

6a) Die Daten werden an folgende Stellen zur Weiterverarbeitung weitergeleitet:

u.a. gem. §48 Abs. StVG, §49 ff. FeV Kraftfahrtbundesamt, Gemeinden, andere Kreisverwaltungsbehörden bei Wohnsitzwechsel, Bundesdruckerei, die zur Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug der Strafen oder Ordnungswidrigkeiten zuständi

6b) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Wenn ja Land und Rechtsgrundlagen) keine Übermittlung in ein Drittland

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Bitte Rechtsgrundlagen angeben)

§§ 2 Abs. 9, 61 StVG

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§4 Abs. 1, 21 FeV

11. Löschfristen

§§ 2 Abs. 9, 61 StVG

Seite 4 von 12 25.08.2020

(5)

Fahrlehrerfahrerlaubis

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. § 1 Abs. 1 FahrlG 5. Betroffene Personen und Empfänger

5a) Betroffene Personen (Kategorien) Antragsteller

5b) Empfänger der Daten Sachbearbeiter Fahrlehrerwesen Landratsamt Fürth

Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf

Tel.: 0911 / 9773-1001 Tel.: 0911 / 9773-1012

E-Mail: landrat@lra-fue.bayern.de

Landratsamt Fürth

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth Markus Hirn

Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf 0911/9773-1024 0911/9773-1025

E-Mail: datenschutz@lra-fue.bayern.de

(6)

6a) Die Daten werden an folgende Stellen zur Weiterverarbeitung weitergeleitet:

u.a. gem. §57 ff FahrlG: Kraftfahrtbundesamt, Regierung der Oberpfalz, Mitarbeiter des Führerscheinwesens

6b) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Wenn ja Land und Rechtsgrundlagen) keine Übermittlung in ein Drittland

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Bitte Rechtsgrundlagen angeben)

§67 FahrlG

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen

§ 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 1, 4, 57 FahrlG

11. Löschfristen

§ 67 FahrlG

Seite 6 von 12 25.08.2020

(7)

Fahrschulerlaubnis

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. §17 FahrlG 5. Betroffene Personen und Empfänger

5a) Betroffene Personen (Kategorien) Antragsteller

5b) Empfänger der Daten Sachbearbeiter Fahrlehrerrecht Landratsamt Fürth

Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf

Tel.: 0911 / 9773-1001 Tel.: 0911 / 9773-1012

E-Mail: landrat@lra-fue.bayern.de

Landratsamt Fürth

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth Markus Hirn

Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf 0911/9773-1024 0911/9773-1025

E-Mail: datenschutz@lra-fue.bayern.de

(8)

6a) Die Daten werden an folgende Stellen zur Weiterverarbeitung weitergeleitet:

u.a. gem. §57 ff. FahrlG: Kraftfahrtbundesamt, Regierung der Oberpfalz, Mitarbeiter des Fahrerlaubniswesen

6b) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Wenn ja Land und Rechtsgrundlagen) keine Übermittlung in ein Drittland

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Bitte Rechtsgrundlagen angeben)

§67 FahrlG

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen gem. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 17, 22, 57 FahrlG

11. Löschfristen

§67 FahrlG

Seite 8 von 12 25.08.2020

(9)

Mitwirkung bei der Kfz-Steuererhebung

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Erfassung von Halter-, Fahrzeug- und Kontodaten zur Erhebung der Kfz-Steuer

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

§ 36 FZV, § 1 KraftStDV

5. Betroffene Personen und Empfänger

5a) Betroffene Personen (Kategorien) Antragsteller

5b) Empfänger der Daten Kfz-Zulassungsbehörde Landratsamt Fürth Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf

Tel.: 0911 / 9773-1001 Tel.: 0911 / 9773-1012

E-Mail: landrat@lra-fue.bayern.de

Landratsamt Fürth

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth Markus Hirn

Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf 0911/9773-1024 0911/9773-1025

E-Mail: datenschutz@lra-fue.bayern.de

(10)

6a) Die Daten werden an folgende Stellen zur Weiterverarbeitung weitergeleitet:

Hauptzollamt

6b) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Wenn ja Land und Rechtsgrundlagen) keine Übermittlung in ein Drittland

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Bitte Rechtsgrundlagen angeben) keine Speicherung

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen

§36 FZV

11. Löschfristen

sofort nach Weiterleitung

Seite 10 von 12 25.08.2020

(11)

Zulassungsrecht

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

4a) Zweck der Verarbeitung

Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Art. 4 Abs. 1 BayDSG, §§ 32, 34 StVG, 6 Abs. 1 FZV 5. Betroffene Personen und Empfänger

5a) Betroffene Personen (Kategorien) Antragsteller

5b) Empfänger der Daten Kfz-Zulassungsbehörde Landratsamt Fürth Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf

Tel.: 0911 / 9773-1001 Tel.: 0911 / 9773-1012

E-Mail: landrat@lra-fue.bayern.de

Landratsamt Fürth

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth Markus Hirn

Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf 0911/9773-1024 0911/9773-1025

E-Mail: datenschutz@lra-fue.bayern.de

(12)

6a) Die Daten werden an folgende Stellen zur Weiterverarbeitung weitergeleitet:

Kraftfahrtbundesamt, andere Stellen im Rahmen der §§ 35-36b StVG

6b) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Wenn ja Land und Rechtsgrundlagen)

§42 FZV

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Bitte Rechtsgrundlagen angeben)

§ 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen

§34 StVG

11. Löschfristen

§ 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister

Seite 12 von 12 25.08.2020

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Büro der Stadtverordnetenversammlung gibt personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Person/en an zur Bearbeitung des Anliegens beteiligte

• auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 EU-DSGVO, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung oder mittels automatisiertem Verfahren verarbeitet werden. •

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und In- formationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Arndtstraß 2 in

Auftrags- und Rechnungsdaten werden nach haushaltsrechtlichen Maßgaben (z. Belegpflicht) für die Dauer der Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend

Die Ideen- und Beschwerde-Stelle gibt personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Person/en an zur Bearbeitung des Anliegens beteiligte Stellen weiter, sofern dies

• auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung oder mittels automatisiertem Verfahren verarbeitet

e DSGVO (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öf- fentlichen Interesses) erfolgt. Eine Verarbeitung ist dann nur noch möglich, wenn nachweis-

Kann ein Sachverhalt nicht mit der Hilfe der betroffenen Person aufgeklärt werden, dürfen personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erhoben