• Keine Ergebnisse gefunden

Rahmenvereinbarung für die Teilnahme am Aktionsgutschein Merziger Bonus-Gutschein

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rahmenvereinbarung für die Teilnahme am Aktionsgutschein Merziger Bonus-Gutschein"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rahmenvereinbarung für die Teilnahme am Aktionsgutschein „Merziger Bonus-Gutschein“

Zwischen

Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, vertreten durch den Bürgermeister Marcus Hoffeld, und

_____________________________________

Name des Unternehmens

_____________________________________

vertreten durch

_____________________________________

Anschrift

_____________________________________

PLZ, Ort

(im Folgenden Gutscheinpartner) wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Präambel

Von 01.03.2021 bis 01.05.2021 werden auf Beschluss des Stadtrats vom 10.02.2021 städtisch finanzierte Aktionsgutscheine seitens der Kreisstadt Merzig an Bürger, zur Einlösung bei teilnehmenden Betrieben, herausgegeben. Die Kreisstadt Merzig stellt insg. 200.000,-€ zur je 20%igen Gutschein Bonus-Bezuschussung im obigen Zeitraum. Die einzelnen Gutscheine haben jeweils einen Wert von 10 Euro, 25 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 150 Euro und 200 Euro zzgl. 20% igen Bonus.

Die eingelösten Gutscheinwerte werden den Gutscheinpartnern nach Vorlage erstattet.

Der Gutscheinpartner nimmt mit Unterzeichnung dieses Vertrags an der Aktion „Merziger Bonus- Gutschein“ teil. Im Rahmen der Aktion können Kunden die o. g. Bonusgutscheine über bestimmte Einkaufswerte käuflich erwerben und diese in teilnehmenden Betreiben einlösen.

Im Folgenden werden unter Abschnitt I. die Teilnahmebedingungen zum Bonusgutschein geregelt.

Abschnitt II. enthält gemeinsame Regelungen für beide Gutscheine.

I. Aktion „Merziger Bonus-Gutschein“

1. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenfrei.

2. Der Gutscheinpartner füllt das zum Zwecke der Durchführung des Vertrags das anliegende Datenblatt aus und erkennt die Teilnahmebedingungen an. Die angegebenen Daten werden ausschließlich zur Umsetzung dieser Aktion verwendet. Der Gutscheinpartner erklärt, dass die darin enthaltenen Angaben der Wahrheit entsprechen und dass er mit der Verwendung der Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung einverstanden ist.

(2)

3. An der Aktion teilnehmen können im Wesentlichen Unternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Dienstleistung mit Sitz in der Kernstadt Merzig sowie den Stadtteilen.

Ausgenommen sind: SB-Warenhäuser, Discounter, Bäckereien, Metzgereien, Getränkecenter, Tankstellen, Apotheken, Drogeriemärkte, Tierfutterhandel, Spielstätten, Handwerksbetriebe.

4. Der Gutscheinpartner ist sich damit einverstanden, dass sein Betrieb auch auf der Website der Kreisstadt Merzig (www.merzig.de), ggfl. auch auf der Website des Vereins für Handel und Gewerbe Merzig e.V. (www.merzig-echt-schoen.de), in den Sozialen Medien (instagram, facebook) sowie in weiteren Werbemitteln wie Flyern, Plakaten oder Broschüren aber auch in Printmedien (z.B. in Neues aus Merzig und Saarbrücker Zeitung) genannt bzw. verlinkt werden darf.

5. Der Gutscheinpartner ist verpflichtet, den „Merziger Bonus-Gutschein“ im Aktionszeitraum vom 01.03.2021 bis 31.05.2021 als Zahlungsmittel zu akzeptieren und danach keine Aktionsgutscheine mehr als Zahlungsmittel anzunehmen.

Nach Ablauf des Aktionszeitraums besteht keine Möglichkeit mehr zur Einlösung des Bonus- Gutscheins, wobei der Gutschein-Grundbetrag (ohne den Bonusgutschein) für den Zeitraum von 3 Jahren seine Gültigkeit behält.

Bei Nichteinlösung des Bonusgutscheins verfällt der Bonus-Betrag am 01.06.2021.

Die Kreisstadt Merzig behält sich vor, die Laufzeit der Aktion zu verlängern, oder auch zu verkürzen, sollte der zur Verfügung gestellte Betrag von 200.000 € vor Ende des Zeitraums bereits aufgebraucht sein.

6. Die Gutscheine sind in der Tourist-Info der Kreisstadt Merzig, der Stadthalle Merzig sowie bei der Sparkasse Merzig Wadern (Hauptstelle Schankstraße) erhältlich. Bei Bedarf (in Ausnahmefällen) wird auch eine Auslieferung organisiert.

7. Pro Einkauf sind Gutscheine bis max. 200 Euro einlösbar. Auszahlungen von Restbeträgen sind nicht gestattet.

Bei Einlösung des Gutscheins / der Gutscheine muss der Gutscheinpartner den Gutschein mit dem entsprechenden Datum versehen und auf dem Kassenbon kenntlich machen, dass für den Kauf ein Aktionsgutschein eingelöst wurde.

8. Der Gutscheinpartner kann die angenommenen Gutscheine bei der Kreisstadt Merzig oder der Sparkasse Merzig-Wadern abgeben (bis max. zum 04.06. Einlösung inklusive Bonus, danach nur noch der Gutschein-Grundbetrag). Auszahlung erfolgt nicht in Bar sondern per Überweisung von der Stadt Merzig (für Gutscheine die bei der Sparkasse abgegeben werden entsteht eine entsprechend längere Bearbeitungszeit, da diese erst von Sparkasse an Stadt zur Überweisung weiter gereicht werden müssen).

9. Der Kulanz-Umtausch für mit Aktionsgutscheinen bezahlte Ware ist ausgeschlossen. Darum bitte auch auf Kassenbon kenntlich machen wenn Ware mit Aktionsgutschein bezahlt, da bei Rückgabe der Ware kein Bonusbetrag in bar ausgezahlt werden darf sondern nur der Betrag des Wert-Gutscheins.

10. Der Gutscheinpartner ist verpflichtet, die Bonus-Gutscheine bei Annahme auf Echtheit zu prüfen (Kopierschutz: Auf Gutschein befindet sich ein Logo Stadt Merzig welches mittels Schwarzlicht erkennbar ist!). Eine spätere Reklamation bei den Einlösestellen ist

(3)

III. Vertragsbeendigung / Haftung / Schlussbestimmungen

1. Die Teilnahme kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund oder einvernehmlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung der Teilnahme bis zum Aktionsende nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist unter Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen zu erklären.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3. Der Gutscheinpartner versichert, dass er im Besitz einer gültigen Gewerbeerlaubnis und sonstigen notwendigen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen ist.

4. Mögliche Schadensersatzansprüche des Gutscheinpartners sind ausgeschlossen.

5. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

6. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind unter Wahrung des Grundsatzes der Vereinbarungstreue neu zu bestimmen. Dabei ist eine der unwirksamen Bestimmung dem Sinn und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Vertragsparteien zu wählen.

IV. Datenschutz (separates Blatt)

Regelungen zum Datenschutz zur Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO befinden sich in der diesem Vertrag beigefügten Anlage und sind Bestandteil des Vertrags.

Merzig, den _____________

_________________________________

Unterschrift des Gutscheinpartners/ ggf. Firmenstempel

____________________________________ ____________________________________

Unterschrift Kreisstadt Merzig

(4)

Anlage zur Rahmenvereinbarung: Datenblatt des Partners

Daten des Partners:

_______________________________________________________

Straße/ Hausnummer,

_______________________________________________________

PLZ Ort

_______________________________________________________

Telefon

_______________________________________________________

Email

_______________________________________________________

Webseite

Kontodaten:

Kontoinhaber: ____________________________________________

Bank: ___________________________________________________

IBAN: ___________________________________________________

SWIFT/BIC: ______________________________________________

(5)

Damit wir die Betriebe auf www.merzig.de/merziger-bonus-gutschein kategorisieren können, bitten wir Sie die vorgeschlagenen Kategorien anzukreuzen. Mehrfachnennungen sind möglich. In dem leeren Feld können Sie weitere Kategorien benennen.

Augenoptik und Hörakustik Babyausstattungen

Cafés Bekleidung

Blumen und Pflanzen Bücher und Schreibwaren Deko, Geschenke und Kunst Foto und Fotozubehör Gastronomie

Haushaltswaren Heimtextilien Hotels

Instrumente, Tonträger und Noten Feinkost

Mode und Bekleidung Schmuck

Schuhe, Taschen und Lederwaren Wochenmarkt

Ausgeschlossen sind: SB-Warenhäuser, Discounter, Bäckereien, Metzgereien, Getränkecenter, Tankstellen, Apotheken, Drogeriemärkte, Tierfutterhandel, Spielstätten, Handwerksbetriebe

ACHTUNG:

Diese Rahmenvereinbarung bitte vollständig ausgefüllt per Mail (wirtschaftsfoerderung@merzig.de) oder per Post (Kreisstadt Merzig, Wirtschaftsförderung, Brauerstr. 5, 66663 Merzig zurücksenden!

Sobald diese bei uns eingegangen ist, veröffentlichen wir Sie als Teilnehmer/

Akzeptanzstelle.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bis heute, haben Sie, Herr Borger, über Presse, Fernse- hen und die Sozialen Medien viel über die Situation am Wolfspark berichtet, was vielleicht auch für

Es ist ein Mitgliedsbeitrag in Form eines jährlich zu entrichtenden Geldbetrages zu leisten. Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.. Die Mitgliederversammlung ist

Der neue Bildungsgang „Fachoberschule für Informatik“ ist gleichzeitig ein Schulversuch der Kultusministerkonferenz (KMK), da eine eigenständige Fachrichtung Informatik in

Zugehörige Modulbögen: Nebeneingang Tourist-Information Wischhafen, Rampe zum Nebeneingang öffentliches WC und Tourist-Information Wischhafen, Flur/Weg/Gang innen

Zugehörige Modulbögen: Nebeneingang Tourist-Information Wischhafen, Rampe zum Nebeneingang öffentliches WC und Tourist-Information Wischhafen, Flur/Weg/Gang innen

Landkreis Saarlouis Landkreis Merzig-Wadern Die Bildungspartner auf dieser Liste wurden vom Ministerium für Bildung und Kultur nicht geprüft.. Liste

Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen und Speicher gemäß Kapitel 10.2.4 „Wirkleis- tungsabgabe“, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge gemäß Kapitel 8.10 und

In unserer Pfarrei sind für die neue Amtszeit folgende Personen in den Pfarrgemeinderat gewählt:..