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Karl-Marx-Straße 3. BA in Berlin Neukölln, OT Neukölln. Vo 12/

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Karl-Marx-Straße 3. BA in Berlin Neukölln, OT Neukölln

Vo 12/14-00501

(2)

Teil A1: Erneuerung von Trinkwasseranlagen

Auftragsnummer:

IW30110159

(3)

1.01 Titel 1: Baustelleneinrichtung MLV-Nr.: v1.00.0000

Vorbemerkungen

Sofern das Leistungsverzeichnis aus mehreren Teilen besteht, sind in den Titeln 1 der Teilverzeichnisse nur die anteiligen Kosten einzusetzen.

Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise des Titels 1 einzurechnen:

a. Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und Materialien sowie das Si- chern, Absperren, Beschildern und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß den Bauaufsichts-, Verkehrs- und Unfall- verhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer der Bauarbeiten anzu stre- ben

b. Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den in Titel 1 ge- nannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen einschl. Siche- rung und Schutz der im Baustellenbereich vorhandenen Grün flä- chen, Gehölze und Bäume. Die Baumschutzverordnung in der je- weils gültigen Fassung ist zu beachten

c. Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das Absperren und Sichern nach den Regel plänen der vom Bundesministerium für Verkehr her- ausgegebenen Richt linien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) - in der jeweils gültigen Fassung - gemäß den Fest- legungen aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis d. Für alle darüber hinaus erforderlichen verkehrstechnischen Maßnah-

men (z. B.: für Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB, Ampelanlagen, Umgehungs straßen usw.) gelten die entsprechen- den Positionen des Abschnittes 1.020

e. Zur Wahrnehmung der Belange von blinden und sehbehinderten Fußgängern bei Baustellen auf Gehwegen ist die Absperrung um Fußbretter zu ergänzen, deren Oberkante sich ca. 25 cm über dem Fußweg befinden sollte

f. Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und Ver- kehrsleittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen jeder Art wie z. B.

Prellsteine, Pflanzkübel jeder Größe, Absperrpfosten, Absperrba- ken, Leitpfosten, Granit- oder Betonbegrenzungssteine, Schutzge- länder, Hinweisschilder usw. -wie in der Örtlichkeit vorhanden- im Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten

g. Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen Bauteilen

oder Materialien sind die örtlichen Bedingungen zu beachten

Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um auch seiner

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seits die äußerlich erkennbaren Umstände der gegebenen Situation bei der Preisbildung zu berücksichtigen

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1.01.10 1.10 Baustelle einrichten und räumen 1.01.10.1100 MLV-Nr.: 1.10.1100

Für das Anfahren, Aufstellen, Umbauen, Abbauen und Abfahren aller zur Bau durch führung notwendigen Einrichtungen wie Geräte, Maschi- nen, Baubuden, Bauwagen, Unterkunft-, Sanitär-, Magazin- und Werk- statt container, ferner der Materialien für Baugrubenverkleidungen und -aussteifungen sowie der Ab sperr ungen, Beschilderungen und Beleuch- tungen

Ausgenommen sind:

- An- und Abtransport für die grabenlose Neulegung ählich WN 322 bzw. Auswechselung nach WN 322

psch ...

1.01.10.1110 MLV-Nr.: 1.10.1110

An- und Abtransport der Anlage für die grabenlose Neulegung ähnlich WN 322 bzw. Auswechslung nach WN 322

psch ...

1.01.10.2000 MLV-Nr.: 1.10.2000

Für das Vorhalten der Baubuden, Bauwagen, Unterkunft-, Sanitär-, Magazin- und Werkstattcontainer sowie der Absperrungen,

Beschilderungen und Be leuch tungen während der festgelegten vertraglichen Bauzeit, ausgenommen je doch das Vorhalten der

Materialien für die Baugrubenverkleidungen und -aus steifungen, das in die jeweiligen Aushubpositionen einzurechnen ist

psch ...

1.01.10.2200 MLV-Nr.: 1.10.2200

Für das Vorhalten der zur Baudurchführung notwendigen Geräte und Maschinen, während der festgelegten vertraglichen Bauzeit. In den Ein- heitspreis sind jedoch nur die Vorhaltekosten aus unproduktiven Zeiten einzurechnen, die Vorhaltekosten für produktive Zeiten und die Betriebs- kosten sind in die Leistungs positionen einzurechnen.

Ausgenommen sind:

- das Vorhalten der Maschinentechnik für die grabenlose Neulegung ähnlich WN 322 bzw. Auswechselung nach WN 322, diese Leistungen sind in die entsprechenden Positionen im Titel 11 einzukalkulieren

psch ...

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Übertrag: ...

1.01.10.5000S Umsetzen der kompletten Baustelleneinrichtung einschließlich aller erforderli- chen Maschinen, Geräte und Materialien aufgrund Ausführung der Arbeiten des TBA (Straßenbauarbeiten) und der BVG (U-Bahn-Tunnelabdichtung) in kurzen Einzelabschnitten

8 mal ... ...

1.01.10 Baustelle einrichten und räumen ...

1.01 Baustelleneinrichtung ...

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1.02 Titel 2: Straßenbauarbeiten MLV-Nr.: v2.00.0000

Vorbemerkungen

Grundsätzlich ist das Aufbruchmaterial zum Wiedereinbau vorgesehen.

Das Abfahren und ggf. Entsorgen von Straßenaufbruchmaterialien, mit Ausnahme zum Zwischenlager, erfolgt auf Anweisung.

Als gefährlicher Abfall deklarierter Asphalt ist durch den Auftragnehmer in verschließbaren Containern getrennt zu lagern und nach Beprobung und Vorliegen der Ergebnisse zur Annahmestelle gemäß der Zuweisung durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH (SBB) durch Transportfirmen mit einem gültigen EfB-Zertikat nach § 54 KrWG zu transportieren. Diese Mehraufwendungen werden gesondert vergü- tet.

Kosten für Geh- und Fahrbahnwiederherstellungsarbeiten werden bei Beschädi gung durch den Einsatz von Baumaschinen und -geräten so- wie durch den Bau stellen verkehr oder Boden- und Materiallagerungen nicht vergütet.

Die Dicke des Straßenpflasters, das nach ZTV-A StB 12 in Verbindung mit den darüber hinausgehenden Festlegungen der ZTVL

A 5.2.1 vom Boden aus hub abzusetzen ist, wird einheitlich wie folgt fest- gelegt:

nicht erwähnte Befestigungen: nach örtlichem Aufmaß

Erfolgt anschließend an die Baumaßnahme weder eine provisorische noch eine endgültige Wiederherstellung der Straßenbefestigung über den Baugruben der Berliner Wasserbetriebe, werden die Aufbruchbrei- ten gemäß ZTV A -StB 12 in Verbindung mit den darüber hinausgehen- den Festlegungen der bisherigen ZTVL, Teil A Ziffer 3.2.1.4

(provisorische Herstellung) anerkannt.

Beim Baugrubenverbau für Spund- und Trägerbohlwände ist die Breite der Straßen befestigung für Aufbruch und Wiederherstellung wie folgt zu ermitteln:

• Bei Spundwänden ist die Achse der Spundwand zugrunde zu legen

• Bei Trägerbohlwänden ohne Berücksichtigung der Träger, diese Regelung gilt entgegen ZTV-A StB 12 in Verbindung mit den darüber hinausgehenden Festlegungen der ZTVL A 3.2.1.4

Etwaige erforderlich werdende zusätzliche Straßenbauarbeiten sind mit

den Einheitspreisen im Titel 3 abgegolten.

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Für Steinzeug-, Beton- und Stahlbetonrohre gilt folgendes:

Die der Berechnung der Aushubbreiten zugrunde gelegten Außendurch- messer (OD) nach Regelblatt 10 sind die Mindestwanddicken. Sofern vom Auftragnehmer Steinzeug-, Beton- und Stahlbetonrohre eingebaut werden, deren Abmessungen den Mindestaußendurchmesser über- schreiten, sind alle erforderlich werdenden zusätzlichen Straßenbauar- beiten mit den Angebotspreisen abgegolten.

Das Aufnehmen einer zum Teil bzw. abschnittsweise aufgeschütteten Ober flächenbefestigung aus Schotter, Schlacke-Lehmgemisch, Splitt und dgl., in jeder Dicke und das Wiederherstellen des alten Zustandes einschl. des eventuellen Lieferns von Zusatzmaterial sind - soweit diese Arbeiten nicht gesondert aufgeführt sind- durch die Angebotspreise der Aushub- und Verfüll positionen des Titels 3 abgegolten.

Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise des Titels 2 einzurechnen:

a. Sämtliche Zusatzkosten für das Wiegen und das Einholen, Erstellen bzw. Beibringen der erforderlichen Nachweise

Hierzu gehören:

1. Nachweis durch Wiegebelege geeichter Waagen. Die sich aus dem Aufmaß ergebenden Massen sind Höchstwerte, deren Überschreitung nicht vergütet wird

2. Die Wiegebelege müssen spätestens 10 Tage nach Antrans- port bei der Bauleitung der Berliner Wasserbetriebe vorliegen b. Kosten für ein Eignungsprüfungszeugnis und eine Umweltverträg-

lichkeitsprüfung (UVP) gemäß den Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen im Straßenbau beim Einbau von gebrauchten Baustoffen und industriel- len Nebenprodukten für ungebundenen Tragschichten

(Recyclingtragschichten)

Das Aufnehmen und Beiseitesetzen aller ausgebauten Stoffe

getrennt nach Baustoffen, das Reinigen von Rasengittersteinen von Boden, Wurzeln, Rasenresten usw. sowie das Abfahren zur freien Verwendung der ggf. nicht verwendbaren Bestandteile des Auf- bruchmaterials

c. Das Herstellen und Verdichten des Planums bei provisorischer Fahr- bahnwiederherstellung

d. Das gegebenenfalls erforderliche passgerechte Zuhauen, Schnei- den bzw. Trennen von Pflaster, Platten und Borden

e. Das Herstellen des Anschlusses an die vorhandene Befestigung, das Einschlämmen, Abdecken, Walzen, Nachbehandeln und dgl.

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soweit erforderlich

f. Das Liefern von Zusatzmaterial (Unterbettungen, Vermörtelung, Pflaster- und Einschlämmmörtel, etc.) sowie der Materialergänzun- gen bis zu 3 % der wiederherzustellenden Geh-, Rad- bzw. Fahr- bahnbefestigungsfläche

g. Längstransporte und Zwischenlagerungen von Aufbruchmaterialien h. Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Geh-

und Fahrbahnbefestigungen durch den Einsatz von Baumaschinen und -geräten, den Baustellenverkehr oder Boden- und Materiallage- rungen

i. Die ggf. durch Überschneidung von Baugruben entstehenden zu- sätzlichen Leistungen beim Neubau von Kanälen mit einmündenden Anschlusskanälen bzw. bei Rohrauswechselungen im Bereich kreu- zender Kanäle

j. Alle aus statischen Gründen entstehenden Mehrkosten für eine dop- pelte Verbohlung im oberen Bereich der Baugrubenverkleidung k. Das Unterhalten der Straßenbefestigung

l. Prüfungen zur Feststellung der Güte in Eigenüberwachung sofern in Abschnitten gebaut wird, die über die in den Positionen

"Dokumentation der Prüfungen zur Feststellung der Güte" festgeleg- ten Abrechnungsmodalitäten hinaus gehen - sofern Leistungen nicht nach WN/Rglbl. 16-1 ausgeführt werden z. B.: Pflasterarbeiten im Gehweg

Hierzu gehören:

1. Ablatten der Randzonen und der Baugrube/graben mit einem 4,00 m Richtscheit bzw. mittels Abschnüren

2. Bestimmung des Verformungsmoduls mittels dynamischen Plattendruckversuchs auf dem Rohplanum

3. Bestimmung des Verformungsmoduls mittels dynamischen Plattendruckversuchs auf der ungebundenen Tragschicht 4. Messung der Außentemperatur

5. Messung der Temperatur des Asphalt- Mischgutes und des Fu- genvergusses beim Einbau und Uhrzeit des Einbaus

6. Feststellung des Luftporengehaltes und des Ausbreitmaßes je Lieferschein (bei Beton)

7. Zusammenstellung der Einbaumengen und -arten per Liefer- schein

8. Mischprobenentnahme einschließlich versandfertige Verpa- ckung und Lagerung (2 Jahre) der Probe durch den Auftrag- nehmer auf Anforderung des Auftraggebers (bei Asphalt) 9. Konsistenzmessungen

m. Dokumentation der Prüfungen zur Feststellung der Güte, wenn kein

Plattendruckversuch erforderlich ist und Übergabe an die Bauleitung

Hierzu gehören:

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1. Ablatten der Randzonen und der Baugrube/graben mit einem 4,00 m Richtscheit bzw. mittels Abschnüren

2. Messung der Außentemperatur

3. Messung der Temperatur des Asphalt- Mischgutes und des Fu- genvergusses beim Einbau und Uhrzeit des Einbaus

4. Feststellung des Luftporengehaltes und des Ausbreitmaßes je Lieferschein (bei Beton)

5. Zusammenstellung der Einbaumengen und -arten per Liefer- schein

6. Mischprobenentnahme einschließlich versandfertige Verpa- ckung und Lagerung (2 Jahre) der Probe durch den Auftrag- nehmer auf Anforderung des Auftraggebers (bei Asphalt) 7. Konsistenzmessungen

n. Aufstellung eines Fugenplanes einschl. der Darstellung der Schein- fugen durch den Auftragnehmer und die Abstimmung mit der Baulei- tung des Auftraggebers und dem Straßenbaulastträger

o. Sämtliche Fotodokumentationen

p. Erschwernisse für das Aufbrechen von Großpflaster/ Kleinsteinpflas- ter jeder Art unter einer Asphaltdeckschicht/ unter bituminösen De- cken

Eine Frostzulage wird nicht gewährt

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1.02.10 2.10 Straßenaufbrucharbeiten 1.02.10.4600 MLV-Nr.: 2.10.4600

Mosaikpflaster in allen Größen auf Streckschicht in Sand- oder Kiesbettung aufnehmen

Abrechnungsdicke 5 cm

Die Sand- oder Kiesbettung wird mit den Aushubpositionen des Titels 3 vergütet.

35 m² ... ...

1.02.10.6000 MLV-Nr.: 2.10.6000

Gehwegplatten in Sand- oder Kiesbettung aufnehmen

20 m² ... ...

1.02.10.6100 MLV-Nr.: 2.10.6100

Gehwegplatten in Mörtelbettung aufnehmen

20 m² ... ...

1.02.10 Straßenaufbrucharbeiten ...

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1.02.15 Planum

1.02.15.2000 MLV-Nr.: 2.15.2000

Planum in Geh- und Radwegen, dem Gefälle entsprechend, im Auf- und Abtrag bis 2 cm, von Hand und Maschine mit einer Genauigkeit +- 2 cm herstellen und die gesamte Fläche, gegebenenfalls unter Wasserzuga- be, mit geeignetem Verdichtungsgerät auf mindestens Evdyn 25 MN/m2 verdichten. Das Verformungsmodul ist in Eigenüberwachung nachzu- weisen.

75 m² ... ...

1.02.15 Planum ...

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1.02.20 2.20 Endgültige Straßenwiederherstellung, ungebundene Bauweise (Borde, Geh- und Radwegwiederherstellung)

1.02.20.2000 MLV-Nr.: 2.20.2000

Mosaikpflaster aus vorhandenen Steinen einschl. der Streckschicht in Sandbettung herstellen einschl. Liefern aller zusätzlichen Materialien

35 m² ... ...

1.02.20.5100 MLV-Nr.: 2.20.5100

Gehwegplatten aus vorhandenem Material verlegen.

3 cm Kiessand oder Splittbrechsand vollflächig einbringen, verdichten, die Platten im Kalkmörtelbett, 2 cm dick, mit geraden, engen Fugen verlegen, einschlämmen und anschließend, vor dem Abbinden des Mörtels, reinigen.

Einschl. Liefern aller zusätzlichen Materialien

40 m² ... ...

1.02.20 Endgültige Straßenwiederherstellung, ungebundene Bauweise (Borde, Geh- und Radwegwiederherstellung)

...

1.02 Straßenbauarbeiten ...

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1.03 Titel 3: Erd-, Abbruch-, Einpress- und Gartenbauarbeiten MLV-Nr.: v3.00.0000

Vorbemerkungen

Unter Bezugnahme auf die DIN 18303/ VOB Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen- Teil C: Allgemeine technische Vertrags- bedingungen für Bauleistungen (ATV)- Verbauarbeiten Abschnitt 0.3 wird die Verbauart im Titel 03.10 und Titel 03.25 nicht vorgegeben Grundsätzlich gilt:

Auf der Baustelle ausgehobener, einbaubarer Boden ist auf der glei- chen Baustelle wieder einzubauen. Im Berliner Stadtgebiet kann Bo- den im Regelfall nicht im Baustellenbereich gelagert werden, somit werden Längstransporte und Zwischenlagerungen erforderlich.

Das Abfahren und ggf. Entsorgen von Boden, mit Ausnahme zum Zwischenlager, erfolgt auf Anweisung des Auftraggebers.

Boden/ Bauschutt >Z 2 ist durch den Auftragnehmer in verschließbaren Containern getrennt zu lagern und nach Beprobung und Vorliegen der Ergebnisse zur Annahmestelle gemäß der Zuweisung durch die Sonder- abfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH (SBB) mit Begleitschein, Transportgenehmigung bzw. durch einen Entsorgungsfachbetrieb Transport zu transportieren. Diese Mehraufwendungen werden geson- dert vergütet.

Baugruben bzw. Rohrgräben sind erschütterungs-, schwingungsfrei und geräuscharm herzustellen. Rammarbeiten sind ausgeschlossen.

Dieses gilt nicht sofern in der Leistungsbeschreibung anderes angege- ben ist.

Sofern örtliche Gegebenheiten eine andere Aushubbreite als in den gültigen Regelblättern und Werknormen erfordern, ist diese in Ab- stimmung mit dem Auftraggeber festzulegen.

Beim Ausbau von Asbestzementrohren für Kanäle gilt die WN 408 sinngemäß.

Auszubauende Rohre jeder Art bis zu einem Außendurchmesser von 360mm -mit Ausnahme von Asbestzement- und Druckrohren- sind aus der Baugrube herauszuschaffen und zur freien Verwendung des Auftragnehmers abzufahren. Das Beseitigen, Herausschaffen und Abladen der Rohre bzw. des Abbruchmaterials ist durch die Einheits- preise Bodenaushubpositionen des Titels 3 abgegolten.

Die Regelungen zur getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling gemäß der Gewerbeabfallver- ordnung (GewAbfV) und die POP-Abfall-Überwachungsverord- nung (POP-Abfall-ÜberwV) sind

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einzuhalten.

Kopflöcher für Schweißverbindungen sowie Kopflöcher für Montage- arbeiten von Flanschverbindungen >= DN 400 werden vergütet. Für jedes Kopfloch ist eine entsprechende Fotodokumentation als Nach- weis vorzulegen. Die Kosten für die Fotodokumentation ist in die An- gebotspreise des Titels 3 einzurechnen.

Kopflöcher für Muffenverbindungen sowie Kopflöcher für Flanschver- bindungen < DN 400 werden nicht gesondert vergütet.

Bodenaustausch ist nach örtlichem Aufmaß gemeinsam mit der Bau- leitung der Berliner Wasserbetriebe festzulegen.

Bei endgültiger Fahrbahnwiederherstellung durch den Auftragnehmer der Berliner Wasserbetriebe gilt:

Füllboden muss Boden der Frostempfindlichkeitsklasse F1 sein.

Der Einbau von bindigen Böden ist nur im Einvernehmen mit der Bau- leitung der Berliner Wasserbetriebe vorzunehmen.

Die Baugruben für die Instandsetzung von Einsteigschächten oder die Instandsetzung von Straßenabläufen sind in die Positionen des Titels 3. 10 "m3-Aushubpositionen mit Verbau nach Wahl des Auftragneh- mers" einzurechnen. Eventuelle Kosten für punktuelle Baugruben mit höherem Verbauanteil sind mit den Angebotspreisen des Titels 3.10 abgegolten.

Bei geschlossener Bauweise von Kanälen für nichtbegehbare Quer- schnitte sind die Zielbaugruben wie folgt herzustellen:

b = Außendurchmesser der Vortriebsanlage plus Zuschlag gemäß DIN EN 1610 Ausgenommen hiervon sind Vortriebsrohre DN 200 und DN 250 bei denen ein Zuschlag von 2x 0,35m gewährt wird l = 2,00 m im Lichten

Eventuell erforderliche Tieferschachtungen in Zielbaugruben für Stra- ßenkanäle und für Anschlusskanäle bzw. Vorstreckungen

(Kopflöcher) werden nicht gesondert vergütet.

Werden vom Auftraggeber Spundwände zwingend vorgeschrieben, so ist für die Abrechnung von Boden, der im Schutze von Spundwän- den ausgehoben wird, die Achse der Spundwandeinfassung als Be- grenzung der Aushubmenge zugrunde zulegen.

Für den Ausbau von Druckrohren gilt folgendes:

Bei der Abrechnung von Boden, der beim Ausbau von Druckrohren ausgehoben wird, wird die Differenz zwischen vorhandener Gelän- deoberkante abzüglich Straßenaufbau und Grabentiefe gemäß Wer- knorm WN 408 Bild 1 zugrunde gelegt, erforderliche

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Mehraufwendungen für Tieferschachtungen sind mit dem Einheits- preis abgegolten.

Für Ausbau von Kanälen gilt folgendes:

Bei der Abrechnung von Boden, der beim Ausbau von Kanälen aus- gehoben wird, wird die Differenz zwischen vorhandener Geländeober- kante abzüglich Straßenaufbau und Rohrkämpfer zugrunde gelegt, erforderliche Mehraufwendungen für Tieferschachtungen über den Rohrkämpfer hinaus sind mit dem Einheitspreis abgegolten.heitspreis abgegolten.

Das Aufnehmen einer zum Teil bzw. abschnittsweise aufgeschütteten Oberflächenbefestigung aus Schotter, Schlacke-Lehmgemisch, Splitt und dgl., in jeder Dicke und das Wiederherstellen des alten Zustan- des einschl. des eventuellen Lieferns von Zusatzmaterial ist -soweit diese Arbeiten nicht gesondert aufgeführt sind- durch die Einheitsprei- se der Aushub- und Verfüllpositionen abgegolten.

Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise des Titels 3 einzurechnen:

a. Zusätzliche Leistungen, die ggf. durch Überschneidung von Bau- gruben beim Neubau, Ausbau und bei der Instandsetzung von Kanälen oder Druckrohrleitungen mit einmündenden Anschlüssen bzw. bei Rohrauswechselungen im Bereich kreuzender Kanäle und Druckrohrleitungen entstehen

b. Zusätzliche Aushubbreiten (Arbeitsräume etc.) und zusätzliche Mehrtiefen, die für den Auftragnehmer im Bereich des Rohrgra- bens für Arbeiten an Druckrohrleitungen (z. B. Armatureneinbau, Muffenverbindungen, Flanschenverbindungen < DN 400) erforder- lich sind

c. Etwaige Arbeiten im Bereich von Arbeitsbühnen, Arbeitsstreifen, Böschungen usw. außerhalb der Baugrube

d. Alle Erschwernisse die sich aus dem verwendeten Verbau (z. B.:

Holz, Bohrträger, Kanaldielen usw) ergeben

e. Das Verfüllen der Löcher beim Ziehen von Trägern

f. Alle aus statischen Gründen entstehenden Mehrkosten für eine doppelte Verbohlung im oberen Bereich der Baugrubenverklei- dung

g. Flächen außerhalb des Rohrgrabens für den Abtrag und das Ein- bringen von Oberboden bzw. für den Abtrag und das Andecken von Rasen oder Grasflächen im Bereich von Rohr- und Bodenla- gerungen sowie für den Baustellenverkehr

h. Das Vorhalten der Materialien für die Baugrubenverkleidungen- und aussteifungen, das in die jeweiligen Aushubpositionen einzu- rechnen sind

i. Kosten für die grün geprüfte Statik

j. Das Aufnehmen und Abfahren von Wildwuchs (Unkraut, hohes Gras usw.)

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k. Herstellen von Arbeitsebenen sowie das Sichern und Anpassen von Böschungen. Sie sind standsicher, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der benötigten Geräte und Maschi- nen, vorzusehen

Die grün geprüften statischen Nachweise durch einen Prüfingenieur bei Baugruben, auch geringerer Tiefe als 5,00 m, sind mit den Ein- heitspreisen des Titels 3 Erdarbeiten abgegolten

Für Bauteile aus Beton und Stahlbeton gilt die Norm der Berliner Wasserbetriebe für Druckrohrnetze und das Kanalnetz WN/Rgbl. 110 sowie DIN 1045 und DIN EN 206 in Abhängigkeit von der gewählten Dicke und den Anwendungsbedingungen

Abrechnungsgrundsätze für Baugruben von Kanal- Hausan- schlussleitungen/ Hauskästen:

• Die Baugrubenlänge (Abrechnungslänge) für Kanal- Hausan- schlussleitungen ist die Strecke gemessen von der Rohrachse des Straßenkanals bis einschließlich erste Reinigungsöffnung

(Enddeckel Hauskasten). Die erforderliche Überschachtung von maximal 0,30 m hinter dem Reinigungsrohr (Hauskasten) wird nicht gesondert vergütet

• Beim Einbau eines Reinigungsrohres (Hauskasten) im Zuge einer Kanalbaumaßnahme wird eine Baugrube mit einer Länge von ma- ximal 1,80 m (gemessen ab Grundstücksgrenze) vergütet. Die Überschachtung hinter de m Reinigungsrohr (Hauskasten) beträgt maximal 0,30 m, die Länge der Überschachtung hinter dem Reini- gungsrohr (Hauskasten) ist in der Länge von maximal 1,80 m ent- halten. Die erforderliche Überschachtung von maximal 0,30 m im öffentlichen Straßenland wird nicht gesondert vergütet.

In den Überschachtungsbereichen wird keine zusätzliche Rohrle- gung vergütet.

Als im Zuge einer Kanalbaumaßnahme gelten alle diejenigen Rei- nigungsrohre (Hauskästen), die innerhalb der vertraglichen Bau- zeit bzw. vor Abnahme der Kanalbaumaßnahme beauftragt wer- den (das Datum der Bestellung für die Hausanschlüsse liegt vor dem Datum der Abnahme)

• Beim nachträglichen Anschluss eines Reinigungsrohres

(Hauskasten) an eine vorhandene Vorstreckung wird eine Bau-

grube mit einer Länge von maximal 2,10 m vergütet, die Über-

schachtung ab Grundstücksgrenze im öffentlichen Straßenland be-

trägt maximal 0,30 m und die Überschachtung hinter dem Reini-

gungsrohr (Hauskasten) beträgt ebenfalls maximal 0,30 m. Die

Längen beider Überschachtungen sind in der Baugrubenlänge von

maximal 2,10 m enthalten. In

den Überschachtungsbereichen wird keine zusätzliche Rohrlegung

vergütet

(18)

1.03.10 3.10 Bodenaushub und -entsorgung MLV-Nr.: v3.10.0000

Vorbemerkungen zum Bodenaushub

Boden für Baugruben lösen und ausheben. Den zum Verfüllen der Bau- gruben erforderlichen und geeigneten Aushubboden lagern.

Die Baugrubenbreiten richten sich nach den Werknormen bzw. Regel- blättern.

Ohne schriftliche Begründung und deren Bestätigung durch die Bauleitung der Berliner Wasserbetriebe werden Mehrbreiten für Gräben und Baugruben gegenüber den Regelblättern/ Werknormen nicht gesondert vergütet.

Für die Abrechnung der Baugrabenbreiten gelten allein nur die in den Regelblättern/ Werknormen angegebenen Grabenbreiten ent- sprechend der Rohrdimension. Die lichten Grabenbreiten entspre- chend der DIN 4124 sind zwingend einzuhalten. Aus der Verwen- dung der Verbauart erforderlich werdende Verbreiterungen und al- le sich daraus ergebenden Mehraufwendungen werden nicht ge- sondert vergütet.

Für den Bodenaushub mit Verbau gilt zusätzlich Folgendes:

Die Baugruben sind mit einem vom Auftragnehmer zu wählenden und anzugebenden Verbau einzusteifen, der Verbau ist vorzuhalten und die Baugruben sind nach Fertigstellung der vorzunehmenden Arbeiten zu entsteifen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Regelblatt 10 Tabelle 2 und 2a. In diesen Tabellen ist eine blaue Linie eingetra- gen.

Unterhalb dieser eingetragenen Linie darf kein waagerechter Norm- verbau eingesetzt werden. Sinngemäß erfolgt auch die Anpassung der Werknorm 408.

Dieses ist bei der Kalkulation und bei der Angabe der gewählten Verbauart zu berücksichtigen.

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Alle erforderlichen Ein- und Aussteifungsarbeiten für die Baugruben b. Alle Erschwernisse die sich aus der Verwendung von Spundwänden,

stählernen Kanaldielen und beim Einsatz von Bohr- und Rammträ- gern ergeben, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind c. Längstransporte und Zwischenlagerungen, Hin- und Rücktransport

von wiedereinbaubarem Boden auf ein Zwischenlager nach Wahl des Auftragnehmers in jeder Entfernung einschl. der erforderlichen Ladearbeiten sowie der Aufwendungen für das Zwischenlager

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d. Auszubauende Rohre jeder Art bis zu einem Außendurchmesser von 360mm -mit Ausnahme von Asbestzement- und Druckrohren- sind aus der Baugrube herauszuschaffen und zur freien Verwen- dung des Auftragnehmers abzufahren. Das Beseitigen, Heraus- schaffen und Abladen der Rohre bzw. des Abbruchmaterials ist durch die Einheitspreise Bodenaushubpositionen abgegolten Alle erforderlichen Umsteifungsarbeiten für die Baugruben sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen der Rohrlegung bzw. des Kanalbaus im Titel 11 bzw. Titel 23 einzurechnen

Der Abbruch bzw. das Ausbauen von Kanälen jeder Art über 360 mm Außendurchmesser (rd. 0,1 m² Querschnitt) wird nach den Positionen des Titels 3 gesondert vergütet.

Der Ausbau von Druckrohren für die Trinkwasserversorgung bzw. für die Abwasserentsorgung wird nach den Positionen des Titels 11 geson- dert vergütet

*** MLV-Nr.: v3.10.1000

MLV-Nr.: v3.10.1000

Boden für Baugruben ohne Einsteifung lösen und ausheben. Den zum Verfüllen der Baugruben erforderlichen und geeigneten Aushubboden lagern.

Als Baugrubenbreite gilt die Sohlenbreite 1.03.10.1010 MLV-Nr.: 3.10.1010

Boden der Klasse 3 bis 1,25 m Tiefe

5 m³ ... ...

1.03.10.1020 MLV-Nr.: 3.10.1020

Boden der Klasse 4 bis 1,25 m Tiefe

5 m³ ... ...

*** MLV-Nr.: v3.10.2100

MLV-Nr.: v3.10.2100 Boden der Klasse 3 1.03.10.2102 MLV-Nr.: 3.10.2102

in jeder Tiefenlage von 0,00 bis 1,75 m Gewählte Verbauart:

'vom Bieter ggf. nachzureichen'

45 m³ ... ...

1.03.10.2104 MLV-Nr.: 3.10.2104

in jeder Tiefenlage von 0,00 bis 2,50 m

(20)

Übertrag: ...

Gewählte Verbauart:

'vom Bieter ggf. nachzureichen'

20 m³ ... ...

*** MLV-Nr.: v3.10.2200

MLV-Nr.: v3.10.2200 Boden der Klasse 4 1.03.10.2202 MLV-Nr.: 3.10.2202

in jeder Tiefenlage von 0,00 bis 1,75 m Gewählte Verbauart:

'vom Bieter ggf. nachzureichen'

45 m³ ... ...

1.03.10.2204 MLV-Nr.: 3.10.2204

in jeder Tiefenlage von 0,00 bis 2,50 m Gewählte Verbauart:

'vom Bieter ggf. nachzureichen'

20 m³ ... ...

*** MLV-Nr.: v3.10.3000

MLV-Nr.: v3.10.3000

Zulage für das Bewegen von Boden jeder Art in den anfallenden Tiefenlagen unter einer geschlossenen Masse von Hindernissen (z. B.

Kabel, Rohrleitungen, Brücken).

Für den Bodeneinbau wird keine Zulage gewährt 1.03.10.3010 MLV-Nr.: 3.10.3010

Boden auf einer Strecke von 2,00 m bis 6,00 m Länge

5 m³ ... ...

1.03.10.3020 MLV-Nr.: 3.10.3020

Boden auf einer Strecke von mehr als 6,00 m Länge

5 m³ ... ...

*** MLV-Nr.: v3.10.5000

MLV-Nr.: v3.10.5000

Klinkermauerwerk in Zementmörtel, Holz, Beton/ Polymerbeton oder Stahlbeton von mehr als 0,03 m3 Einzelaufmaß sowie Rohre jeder Art für Entwässerungskanäle mit einem Außendurchmesser von mehr als 360 mm (0,1 m2 Querschnitt) in der Baugrube abbrechen und

Übertrag: ...

(21)

Übertrag: ...

herausschaffen.

Gesondert vergütet wird jedoch der Ausbau und die Entsorgung von As- bestzementrohren

Abrechnungsgrundlage: Feste Masse

1.03.10.5010 MLV-Nr.: 3.10.5010

Klinkermauerwerk in Zementmörtel, Beton, Holz und Rohre jeder Art für Entwässerungskanäle

1 m³ ... ...

1.03.10.5020 MLV-Nr.: 3.10.5020 Stahlbeton

1 m³ ... ...

1.03.10.5100 MLV-Nr.: 3.10.5100

Findlinge von mehr als 0,03 m3 Einzelaufmaß aus der Baugrube herausschaffen und zur freien Verwendung abfahren

1 m³ ... ...

1.03.10.5200 MLV-Nr.: 3.10.5200

Aushubmasse (verdrängten bzw. zum Verfüllen nicht geeigneten Boden, Mauerwerk-, Beton- und Stahlbetonabbruch, Holz, Rohre jeder Art -Ausnahme Asbestzement- und Druckrohre-, in gewachsenem bzw. fes- tem Zustand gemessen zur freien Verwendung abfahren einschl. der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Beprobung für die Abfuhr und der getrennten Sammlung gem. Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV und der POP-Abfall-ÜberwV sowie Auf- und Abladen

65 m³ ... ...

1.03.10 Bodenaushub und -entsorgung ...

(22)

1.03.15 3.15 Bodeneinbau 1.03.15.1100 MLV-Nr.: 3.15.1100

Verdichtungsfähigen Boden, mit dem die in den ZTVL angegebenen Lagerungsdichten erreicht werden, liefern

45 m³ ... ...

1.03.15.1200 MLV-Nr.: 3.15.1200

Steinfreien, rolligen, nicht bindigen und gut verdichtungsfähigen Boden, mit dem die in den ZTVL angegebenen Lagerungsdichten erreicht werden, für den Bereich der Leitungszone gemäß DIN EN 1610 und DWA-A 139 liefern

20 m³ ... ...

1.03.15.1300 MLV-Nr.: 3.15.1300

Boden der Klasse 3 einbauen und verdichten

110 m³ ... ...

1.03.15.1500 MLV-Nr.: 3.15.1500

Boden für den Bereich der Leitungszone einbauen und verdichten

20 m³ ... ...

1.03.15.1700 MLV-Nr.: 3.15.1700

Fließfähiger selbstverdichtender Boden (Flüssigboden, z. B.: RSS- Bo- den oder gleichwertig), nach Aushärtung spatenlösbar, liefern und zwi- schen bzw. unter Leitungen und Kabelbündel hohlraumfrei einbauen bzw. einschlämmen

5 m³ ... ...

1.03.15.2000 MLV-Nr.: 3.15.2000

Die ordnungsgemäße Verdichtung des Bodens in den verfüllten Baugruben und Rohrleitungsgräben ist in Abstimmung mit dem

Straßenbaulastträger in Anlehnung an die ZTVL nachzuweisen und zu dokumentieren. Hierfür hat der Auftragnehmer sich eines anerkannten Institutes oder Laboratoriums seiner Wahl zu bedienen.

Durchgefallene Proctorproben gehen zu Lasten des Auftragnehmers

2 St ... ...

1.03.15.2100 MLV-Nr.: 3.15.2100

Die ordnungsgemäße Verdichtung des Bodens in den verfüllten Baugruben und Rohrleitungsbaugruben ist gem. ZTVA-StB 12 mittels leichter Rammsondierung nachzuweisen und zu dokumentieren. Für die Durchführung der Sondierung sowie für die Auswertung hat der

Auftragnehmer sich eines anerkannten Institutes oder Laboratoriums

Übertrag: ...

(23)

Übertrag: ...

seiner Wahl zu bedienen.

Durchgefallene Rammsondierungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers

3 St ... ...

1.03.15 Bodeneinbau ...

(24)

1.03.40 3.40 Brücken, Leitungen, Kabel

*** MLV-Nr.: v3.40.2000

MLV-Nr.: v3.40.2000

Befahrbare Brücken nach DIN 1072 nach Wahl des Auftragnehmers, z. B.: Brückenplatten, über der offenen Baugrube erforderlichenfalls mit Schrammbord und Geländer herstellen, unterhalten und später wieder abbauen.

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Das Liefern und Vorhalten sämtlicher Bauteile und Baustoffe

b. Zusätzlich erforderliche Straßenbau- und Erdarbeiten für die Herstel- lung der Widerlager

c. Eine grün geprüfte statische Berechnung d. Kosten für die statische Berechnung

e. Das mehrmalige Aufnehmen und Wiederverlegen des eingebauten Brückenbelags an der gleichen Stelle

1.03.40.2010 MLV-Nr.: 3.40.2010

Für eine Verkehrsbelastung nach Brückenklasse 12 für Grundstückseinfahrten

6 m² ... ...

1.03.40.2020 MLV-Nr.: 3.40.2020

Für eine Verkehrsbelastung nach Brückenklasse 30

6 m² ... ...

*** MLV-Nr.: v3.40.3000

MLV-Nr.: v3.40.3000

Freigelegte Leitungen und /oder Kabelbündel mit einer Länge größer 2,00 m und einem Gesamtquerschnitt größer 0,10 m2 aufhängen oder unterstützen, die Konstruktion vorhalten und nach Durchführung der Ar- beiten in der Baugrube wieder entfernen und die Leitungen bzw. Kabel- bündel wieder verlegen.

Das Aufhängen oder Unterstützen freigelegter Leitungen und/ oder Ka- belbündel jeden beliebigen Gesamtquerschnitts einer Länge bis 2,00 m wird nicht vergütet

1.03.40.3010 MLV-Nr.: 3.40.3010

Gesamtquerschitt über 0,10 m2 bis 0,20 m2

5 m ... ...

1.03.40.3020 MLV-Nr.: 3.40.3020

Gesamtquerschitt über 0,20 m2 bis 0,30 m2

Übertrag: ...

(25)

Übertrag: ...

5 m ... ...

1.03.40.3030 MLV-Nr.: 3.40.3030

Gesamtquerschnitt über 0,30 m2

5 m ... ...

1.03.40.3100 MLV-Nr.: 3.40.3100

Freigelegte Leitungen und /oder Kabelbündel bei einer Länge größer 2,00 m und einem Gesamtquerschnitt bis 0,10 m2 in der Baugrube auf- hängen oder unterstützen, die Konstruktion vorhalten und nach Ab- schluss der Arbeiten in der Baugrube wieder entfernen und die Leitun- gen bzw. Kabelbündel wieder verlegen.

Das Aufhängen oder Unterstützen freigelegter Leitungen und Kabelbün- del bei einer Länge bis 2,00 m und einem Gesamtquerschnitt bis 0,10 m2 wird nicht vergütet

20 m ... ...

1.03.40 Brücken, Leitungen, Kabel ...

(26)

1.03.50 3.50 Kabelschutzhauben, Kabelformsteine 1.03.50.1000 MLV-Nr.: 3.50.1000

Kabelschutzhauben oder Abdeckplatten aufnehmen, lagern und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder verlegen

10 m ... ...

*** MLV-Nr.: v3.50.2000

MLV-Nr.: v3.50.2000

Kabelformsteine zerschlagen und zur freien Verwendung abfahren.

Neue geteilte Kabelformsteine liefern und einbauen 1.03.50.2010 MLV-Nr.: 3.50.2010

zweizügig

5 m ... ...

1.03.50.2020 MLV-Nr.: 3.50.2020 dreizügig

5 m ... ...

*** MLV-Nr.: v3.50.3000

MLV-Nr.: v3.50.3000

Geteilte Kabelformsteine aufnehmen, zwischenlagern und wieder einbauen

1.03.50.3010 MLV-Nr.: 3.50.3010 zweizügig

5 m ... ...

1.03.50.3020 MLV-Nr.: 3.50.3020 dreizügig

5 m ... ...

1.03.50 Kabelschutzhauben, Kabelformsteine ...

1.03 Erd-, Abbruch-, Einpress- und Gartenbauarbeiten ...

(27)

1.11 Titel 11: Rohrlegungsarbeiten MLV-Nr.: v11.00.0010

Die Einheitspreise verstehen sich unter Zugrundelegung handelsübli- cher Rohr längen für Gussrohre sowie Stahlrohre mit den angegebenen Rohrlängen. Der Einbau von Passlängen und Formstücken ist ebenfalls einzubeziehen.

Mehrmengen durch Verschnitt werden vergütet. Die Verschnittmengen sind gesondert auf den Aufmaßen zu vermerken.

Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise des Titels 11 einzurechnen:

a. Ausheben und Verfüllen der Kopflöcher -ausgenommen Schweißer- kopflöcher-

b. Auspumpen des ggf. durch die Rohrtrennung oder nach Teilstre- cken- bzw. Gesamtdruckprüfung zufließenden Wassers aus vorhan- denen alten und neu gelegten Druckleitungen - ausgenommen gem.

ZTVL Teil B Ziff. 4. 3.3

c. Teilstreckendruckprüfungen sowie Ausführung einer Druckprüfung für die gesamte Rohrstrecke nach DVGW- Arbeitsblatt W 400-2 (WN 175, WN 176, WN 178)

d. Einbringen der Einbaugarnituren,

e. Ausführung der Anlagen- und Bauteiledesinfektion und der Leitungs- spülung (Keimfreispülung unter Aufsicht und bis zur Freigabe durch die Bauleitung der BWB) gem. DIN EN 805, DIN 2000, DVGW W291 und DVGW W400-2

f. Ein- und Ausbau von Widerlagern und Endverschlüssen für Druck- prüfungen

g. Schützen der Rohrleitungen gegen innere Verunreinigung während der Verlegung

h. Verschließen sämtlicher Öffnungen bei Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsende

i. Druckdichtes Verschließen von vorhandenen Leitungen bis ein- schließlich DN 400 GGG sowie Entfernen des druckdichten Ver- schlusses

j. Einholen einer grün geprüften Statik für sämtliche Widerlager und Absteifungen aller Art für nicht längskraftschlüssig verlegte Druck- rohre >= DN 400 vor der Innendruckprüfung, sowie Vorlage der grün geprüften Statik bei der Bauleitung der Berliner Wasserbetriebe Einbindungen an in Betrieb befindlichen Rohren sind kurzfristig auf An- weisung ggf. im Schichtbetrieb mit entsprechender Vergütung nach den geltenden Über stundensätzen durchzuführen.

Aufgemessen wird die Baulänge der Rohre und Formstücke, Zulagen für den Einbau von Formstücken werden nicht gewährt.

Zur Trennung vom vorhandenen Rohrnetz wird bei Rohrschnitten an

(28)

Guss rohren mit einer größeren Nennweite als DN 400 eine Rohrsäge mit Bedienung vom Auftraggeber gestellt. Die Trennung vom vorhande- nen Netz bei Stahl- Abwasserdruckleitungen ist jedoch vom Auftragneh- mer vorzunehmen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Rohrtrennung ohne Funkenflug erfolgt. Diese Aufwendungen sind in die Einheitspreise der Positionen Ausbau von Rohren und Armaturen einzurechnen.

Die Rohraußenreinigung (Entfernung von Bodenresten Anhaftungen im Bereich der Rohrschnittstellen (ca. 0,75 m) ist in die Einheitspreise der Positionen Ausbau von Rohren und Armaturen einzurechnen

Für den Ausbau von Rohren gilt:

Das ausgebaute Material verbleibt im Besitz des Auftraggebers.

Die davon zu verschrottende bzw. zu entsorgende Menge wird mit ei- nem separaten Schrott- Verwertungsvertrag bzw. wie in den Vorbemer- kungen beschrieben geregelt.

Die Transportkosten sowie die ggf. anfallenden Deponiegebühren sind in den Einheitspreis einzurechnen

Für Bauteile aus Beton und Stahlbeton gilt die Norm der Berliner Was- serbetriebe für Druckrohrnetze und das Kanalnetz WN/Rgbl. 110 sowie DIN 1045 und DIN EN 206

(29)

1.11.05 11.05 Materialreservierungsprozess 1.11.05.1000 MLV-Nr.: 11.05.1000

Die Berliner Wasserbetriebe stellen weiterhin das Druckrohrmaterial für Trinkwasser- und Abwasserdruckrohrleitungen zur Verfügung. Das Ma- terial bleibt im Besitz der Berliner Wasserbetriebe.

Ausnahme:

Material von Investoren. Dieses bleibt weiterhin im Besitz des Investors.

Der Auftragnehmer hat jedoch eine eigenverantwortliche Reservierung von Druckrohrmaterialien für Trinkwasser und Abwasser vorzunehmen.

Dazu stellen die Berliner Wasserbetriebe voraussichtlich Ende 2018 einen kostenlosen Zugang zu einem digitalen Materialkatalog (e-Mats) zur Verfügung. Der Auftragnehmer kann hieraus das benötigte Material digital bei den Berliner Wasserbetrieben reservieren.

Zu einem gewählten Hauptprodukt (z. B.: Rohr, Hydrant) werden dann die logisch dazugehörenden Bauteile ergänzt und dem Auftragnehmer als „Produktbundle“ angeboten.

Technische Voraussetzung ist ein Windows PC mit Internetanschluss.

Bis zur Aktivierung des Zuganges erhält der Auftragnehmer übergangs- weise mit den Ausschreibungsunterlagen einen „Druckrohr-

Materialkatalog_MüN (Excel- Liste)“. Hieraus kann der Auftragnehmer das reservierbare Lagermaterial entnehmen.

Aus diesem Katalog hat er die Material- Zusammenstellung für das Pro- jekt (anteilig je Kostenträger) vorzunehmen und die Reservierung bei dem zuständigen Bauleiter zu veranlassen.

Der Auftragnehmer hat mit Stichtag Auftragserteilung eine Frist von 14 Tagen für die Reservierung der Lagermaterialien einzuhalten.

Materialien, die nicht in dem „Druckrohr- Materialkatalog_MüN (Excel- Liste)“ enthalten sind, werden wie Sondermaterial (Nicht- Lagermaterial und Sonderformteile) behandelt.

Hierzu erfolgt ggf. ein gesonderter Bestellprozess. Die Bestellung erfolgt dann durch die Bauleitung der Berliner Wasserbetriebe nach Aufforde- rung durch den Auftragnehmer.

Daher ist durch den Auftragnehmer grundsätzlich die Reservie- rungsmöglichkeit von Nicht- Lagermaterialien rechtzeitig (unter Einhaltung der für Lagermaterialien genannten Frist) mit dem Bau- leiter abzustimmen.

psch ...

1.11.05.2000 MLV-Nr.: 11.05.2000

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich mit eigener Logistik das

durch ihn reservierte Lagermaterial (Druckrohrmaterial für Trinkwasser

(30)

Übertrag: ...

und Abwasserdruckrohrleitungen) aus dem Hauptlager Jungfernheide (Motardstraße 35, 13629 Berlin) der Berliner Wasserbetriebe abzuholen und auf einer Lagerstelle nach Wahl des Auftragnehmers zu transportie- ren.

Das Material wird im Hauptlager durch die Berliner Wasserbetriebe auf- geladen.

Der Auftragnehmer hat die Transporte/ Lieferfristen mit dem zuständi- gen Disponenten im Hauptlager Jungfernheide abzustimmen. Bei der Übergabe der Druckrohrmaterialien erhält er einen Warenbegleitschein.

Materialtransporte können durch den Auftragnehmer so oft wie nötig ausgeführt werden.

Wiederverwertbares Material (nur ganze Rohrlängen, keine geschnitte- nen Rohre, keine Sonderformteile, keine Schieber) sind durch den Auf- tragnehmer in Abstimmung mit dem Hauptlager zurückzuführen. Hierzu muss er den Warenbegleitschein vorlegen.

Kosten für ggf. zusätzlich benötigte Lagerstellen werden nicht gesondert vergütet

Folgende Öffnungszeiten gelten für Materiallieferung und Abholung im Zentrallager:

Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr Freitag 7:00 Uhr bis 13:30 Uhr In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Abladen der Rohre und Rohrleitungsteile auf der Lagerstelle des Auftragnehmers

b. Unterlagshölzer und Keile für die Lagerung

c. Lagern, Transportieren einschl. Auf- und Abladen von der Lagerstel- le des Auftragnehmers zur Verwendungsstelle

d. Die Entsorgung von gegebenenfalls zurückbleibendem Verpa- ckungsmaterial z. B.: Rohr-Endkappen) einschließlich sämtlicher Transporte

e. Sämtliche Leistungen nach Wahl des Auftragnehmers um Beschädi- gungen der Rohrmaterialien beim Transport/ Lagerung zu vermei- den

f. Diebstahlschutz nach Wahl des Auftragnehmers (z. B: durch Ein- hausungen ect.)

g. Entsorgung nach Wahl des Auftragnehmers von nicht mehr ver- wendbares Material (z. B: geschnittene Rohre, keine ganzen Rohr- längen, Schieber, Sonderformteile)

psch ...

1.11.05.3000 MLV-Nr.: 11.05.3000

Für nachträglich durch den Auftragnehmer nichtverschuldete Transporte Bereitstellung eines Transportfahrzeuges bis 7,5 Tonnen (ganze

Übertrag: ...

(31)

Übertrag: ...

Rohrlängen) um aus dem Hauptlager Jungfernheide (Motardstraße 35, 13629 Berlin) der Berliner Wasserbetriebe nachträglich Lagermateriali- en (Druckrohrmaterial für Trinkwasser und Abwasserdruckrohrleitungen) abzuholen und auf die Baustelle zu transportieren einschl. Abladen.

Das Material wird im Hauptlager durch die Berliner Wasserbetriebe auf- geladen.

Der Auftragnehmer hat die Transporte/ Lieferfristen mit dem zuständi- gen Disponenten im Hauptlager Jungfernheide abzustimmen

pro Hin- und Rückfahrt

psch ...

1.11.05.3100 MLV-Nr.: 11.05.3100

Für nachträglich durch den Auftragnehmer nichtverschuldete Transporte Bereitstellung eines Transportfahrzeuges über 7,5 Tonnen (ganze Rohrlängen) um aus dem Hauptlager Jungfernheide (Motardstraße 35, 13629 Berlin) der Berliner Wasserbetriebe nachträglich Lagermateriali- en (Druckrohrmaterial für Trinkwasser und Abwasserdruckrohrleitungen) abzuholen und auf die Baustelle zu transportieren einschl. Abladen.

Das Material wird im Hauptlager durch die Berliner Wasserbetriebe auf- geladen.

Der Auftragnehmer hat die Transporte/ Lieferfristen mit dem zuständi- gen Disponenten im Hauptlager Jungfernheide abzustimmen

pro Hin- und Rückfahrt

psch ...

1.11.05 Materialreservierungsprozess ...

(32)

1.11.10 11.10 Einbau von Rohren und Formstücken

*** MLV-Nr.: v11.10.1000

MLV-Nr.: v11.10.1000

Einbau von Rohren und Formteilen einschl. Herstellen der Rohrverbin- dungen auch mit dem bestehenden Rohrnetz

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Die Ausführung der notwendigen Schneidarbeiten b. Die Ausführung der notwendigen Schweißarbeiten (PE) c. Die Ausführung der notwendigen Rohrschutzarbeiten

d. Der erforderliche Einbau der Schubsicherungen bei Krümmern, Ab- zweigen und Endverschlüssen

e. Der Einbau von TYTON- SIT Plus (DN 80 bis DN 600) und BLS/

Universal TIS-K (> DN 600) für das Herstellen der Muffenver bindun- gen

f. Der Einbau von TIS-K- bzw. BLS- Schubsicherungsringen für das Herstellen der längskraftschlüssigen Muffenverbindung

Rohrlängen

GGG- Rohr: 6 m

PE- Schutzrohr: 6 m 1.11.10.1010 MLV-Nr.: 11.10.1010

Rohr DN 80 GGG; Rohrverbindungsart: TYTON- SIT Plus

1 m ... ...

1.11.10.1012 MLV-Nr.: 11.10.1012

Rohr DN 100 GGG; Rohrverbindungsart: TYTON- SIT Plus

80 m ... ...

1.11.10.5000 MLV-Nr.: 11.10.5000

Ersatzleitung aus Stahl DN 65/ DN 80 bzw. Schnellkupplungsrohr DN 100 bzw. PE-HD DN 50, DN 65/ DN 80 und DN 100 mit allen Form- stücken (ggf. Guss) sowie allen erforderlichen Rohrverbindungen ein- bauen und zur Wiederverwendung ausbauen, einschließlich Auf- und Abladen, transportieren im Baustellenbereich, sichern und spülen. Das Sichern der Ersatzleitung (z. B.: Erdarbeiten, Abbohlen, Schlauch- brücken) ist im Einheitspreis enthalten. Erforderliche Pflaster- bzw. Stra- ßenaufbruch und Wiederherstellungsarbeiten sind nach den Positionen des Titels 2 abzurechnen.

Weiterhin einzurechnen ist auch die provisorische Umbindung von Er- satzleitung in die Versorgungsleitung (herstellen und entfernen) einschl.

erforderlicher Materialbereitstellung und aller Nebenarbeiten.

Übertrag: ...

(33)

Übertrag: ...

Die Umbindung für Hausanschlüsse ist ebenfalls abgegolten.

Das Rohrmaterial wird vom Auftraggeber geliefert

125 m ... ...

1.11.10 Einbau von Rohren und Formstücken ...

(34)

1.11.30 11.30 Einbau von Armaturen

*** MLV-Nr.: v11.30.2000

MLV-Nr.: v11.30.2000

Einbau von Schiebern, Absperrklappen, Hydranten, Lufthähnen, An- bohrarmaturen, Absperrventilen, Rohrkupplungen, X- Stücke und Ein- schweißschieber

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Einbau sämtlicher Zubehörteile b. Die Herstellung aller Verbindungen

Ferner sind für das Einbauen von Lufthähnen bzw. Lüftungsarmaturen und Ab sperrventilen folgende Leistungen in den Einheitspreis ebenfalls einzurechnen:

a. Das Anbohren der Rohrleitung

b. bei Stahlrohren das Aufschweißen des Gewindestutzens sowie das Ent fernen und Wiederherstellen des Außen- und Innenrohrschutzes c. Bei GGG-Rohren das Einbauen der Anbohrschelle ein schließlich er-

forderliche zusätzliche Erdarbeiten (Vertiefung des Bau grabens) Die Umführungen der Absperrklappen werden jedoch mit gesonderten Positi onen abgerechnet

1.11.30.2011S Anbohrarmatur WN 439 einbauen einschl. Anbohrung:

Absperrventil einschl. Passstück PE-HD DN 32 bis 50 für Hausan- schlussleitungen liefern, einbauen und Einbindung der PE-HD An- schlussleitung DN 32 bis 50 herstellen, einschließlich

a. Anbohren der Versorgungsleitung einschl. Setzen der Bohrlochhülse in jeder Dimension bis DN 300 GGG bzw. St mit PE- Umhüllung für eine PE-HD Anschlussleitung DN 32 bis DN 50

b. Erforderliche zusätzliche Erdarbeiten wie die Vertiefung des Baugra- bens um die Anbohrschelle

c. Montage der Anbohrschelle/ Anbohrarmatur Form B d. Montage Hülsrohr, Schlüsselstange und Hülsrohrdeckel e. Insbesondere für PE-HD Anschlussleitungen: Die Montage der

Schweiß fittings / Steckverbinder an die Anbohrschelle und das Ver- binden mit der PE-HD Anschlussleitung

f. Einbau der Tragplatte und der Straßenkappe

3 St ... ...

1.11.30.2013S Anbohrarmatur WN 439 einbauen einschl. Anbohrung:

Absperrventil einschl. Passstück PE-HD DN 32 bis 50 für Hausan- schlussleitungen liefern, einbauen und Einbindung der PE-HD

Übertrag: ...

(35)

Übertrag: ...

Anschlussleitung DN 32 bis DN 50 herstellen, einschließlich

a. Anbohren der Versorgungsleitung einschl. Setzen der Bohrlochdicht- hülse in jeder Dimension bis DN 300 GGG bzw. St mit FZM- bzw.

FZMplus- Umhüllung für eine PE-HD Anschlussleitung DN 32- 50 er- forderliche zusätzliche Erdarbeiten wie die Vertiefung des Baugra- bens um die Anbohrschelle

b. Montage der Anbohrschelle/ Anbohrarmatur Form B c. Montage Hülsrohr, Schlüsselstange und Hülsrohrdeckel d. Insbesondere für PE-HD Anschlussleitungen: Die Montage der

Schweiß fittings / Steckverbinder an die Anbohrschelle und das Ver- binden der Schweißfittings / Steckverbinder und das Verbinden mit der PE-HD Anschlussleitung

e. Einbau der Tragplatte und der Straßenkappe

4 St ... ...

1.11.30.2024 MLV-Nr.: 11.30.2024 Schieber DN 80

1 St ... ...

1.11.30.2026 MLV-Nr.: 11.30.2026 Schieber DN 100

1 St ... ...

1.11.30.2072 MLV-Nr.: 11.30.2072 Hydrant DN 80

1 St ... ...

1.11.30.2172 MLV-Nr.: 11.30.2172 X-Stück DN 100 einbauen

2 St ... ...

1.11.30 Einbau von Armaturen ...

(36)

1.11.37 11.37 Rohrauswechslung ohne Baugraben

*** MLV-Nr.: v11.37.2000

MLV-Nr.: v11.37.2000

Grabenlose Rohrauswechselung von Druckrohren (gemäß WN 322) ge- gen Rohre aus duktilem Gusseisen einschließlich Herstellen der Rohr- ver bindungen mittels längskraftschlüssigen Steckmuffenverbindungen (TIS-K bzw. BLS) sowie aller Nebenarbeiten.

Die Vermeidung von dynamischen Energien durch eine erschütterungs- freie Betriebsweise muss gewährleistet sein, insbesondere das Aufbrin- gen dynamischer Energie auf Betriebsrohre (z.B. rütteln, schwingen, schlagen, pressen), ist nicht erlaubt.

Die auf den Neurohrstrang wirkende Zugkraft ist abhängig vom Rohr- werkstoff, Rohrdurchmesser und der Verbindungsart prozessbegleitend während des gesamten Auswechselungsvorganges einschl. der Still- standszeiten zu messen und zu dokumentieren. Die Daten sind im Bei- sein des Bauleiters der BWB auszulesen und diesem zu übergeben.

Die Abmessungen der Maschinen- und Rohrbaugrube richten sich nach der verwendeten Anlage und den bautechnischen Gegebenheiten.

Die Erd- und Straßenbauarbeiten für die Maschinen- und Rohrbaugru- ben werden nach den Positionen im Titel 2 und Titel 3 entsprechend den Breiten des Rohrgrabens nach WN 408 abgerechnet.

Abrechnungslängen der einzelnen Rohrauswechselabschnitte siehe Zeich nungen, jeweils zwischen Innenseite Maschinen- und Innenseite Rohr baugrube. Sämtliche Entlastungs-, Zwischen- sowie Hindernis- baugruben, die dazwischen liegen, werden übermessen.

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Auf-, Ab-, Umbau und Umsetzen, Vorhalten und Betreiben der erfor- derlichen Geräte und Maschinen

b. Die Erd- und Straßenbauarbeiten für sämtliche Zwischenbaugruben (z. B.: Entlastungsbaugruben) die zwischen Anfang und Ende der in den Projektzeichnungen dargestellten grabenlosen Auswechse- lungsstrecke liegen

c. Eventuell zusätzlich erforderliche Erd- und Straßenbauarbeiten (Über breiten gegenüber den Baugräben nach WN 408 und Mehrtie- fen) für die Maschinen- und Rohrbaugrube

d. Bei einer Nennweitenverkleinerung ist der Ringraum (Hohlraum) um das eingezogene Neurohr ggf. durch geeignete Maßnahmen in Ab- stimmung mit den BWB zu verfüllen. Die Auswahl der Verfüllmate- rialien ist in Abhäng igkeit der Bodenart vorzunehmen (in bindigen Böden: Wasser- Zement- Suspension; in nicht bindigen kapillarbre- chenden Bodenarten: Verfüll material, das ein Wegfließen des Was- seranteils in das umgebende Erdreich verhindert (z.B.

(37)

Bentonit). Die Ringraumverfüllung ist hinsichtlich des einge setzten Materials, der Verbrauchsmenge und des Verfülldruckes zu doku- mentieren

Gesondert vergütet werden:

a. Der Einbau aller Armaturen, wie Schieber, Hydranten und An- schlussventile etc. einschließlich aller erforderlichen Einbauteile.

b. Die Erd- und Straßenbauarbeiten für Zwischenbaugruben zum Ein- bau der unter Punkt a) beschriebenen Armaturen nach den entspre- chenden Positionen im Titel 2 und 3

c. Die im Zuge der grabenlosen Auswechselungsstrecke in die Maschi- nen- und Rohrbaugrube eingebauten Rohre werden als offene Rohr- legung/ Auswechselung abgerechnet.

d. Der Ausbau der neuen Rohre im Bereich der einzubauenden Arma- turen.

e. Sämtliche erforderliche Messungen und Dokumentationen gemäß WN 322 (Die TV-Inspektion wird mit eigenen Mitarbeitern der BWB durchgeführt).

Rohrlänge: 6 m Material:

GGG* - duktiles Gussrohr GGG nach WN 545, längskraftschlüssig (System TIS-K oder BLS), Zementmörtel-Umhüllung nach

DIN EN 15542

Beim Ausbau von Asbestzementrohren jeder Art ist folgendes zu beach- ten und einzukalkulieren

Asbestzementrohre müssen möglichst von Hand zerstörungsfrei aus den Steckverbindungen gezogen und ausgebaut werden. Ist dieses nicht möglich, sind die Rohre mit geeigneten Geräten (z. B. langsam laufenden Rohrsägen) unter Einsatz von Sprühmitteln zu trennen.

Bruchstellen sind zu besprühen. Erdverlegte, erdfeuchte Asbestzement- rohre dürfen maschinell ausgebaut werden. Es sind nur geprüfte Ar- beitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 519 die im Verzeich- nis des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) gelistet sind einzusetzen. Die ausgebauten Asbestzementrohre sind im Arbeitsbereich so aufzubereiten, dass eine Freisetzung von Asbestfa- sern vom Anfallort bis zum Transportcontainer ausgeschlossen ist.

Weiterhin einzurechnen sind:

Lieferung und Einsatz aller Hilfsstoffe sowie Auffangen, Reinigung und

Entsorgung des Sprühmittels und sämtlicher personenbezogenen und

sicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem ge-

sondert beauftragten Aufsichtführenden entsprechend den Vorschriften

und Richtlinien der TRGS 519, der Gefahrstoffverordnung und unter

Einhaltung der DVGW 396.

(38)

Die Vergütung der Deponiekosten erfolgt gesondert durch den Auftrag- geber

Der Transport der Asbestzementabfälle wird gesondert vergütet 1.11.37.2018 MLV-Nr.: 11.37.2018

DN 100 GG gegen 100 GGG

Art des Verfahrens (Press-/ Zieh- bzw. Hilfsrohrverfahren) 'vom Bieter ggf. nachzureichen'

Maschine:

'vom Bieter ggf. nachzureichen'

80 m ... ...

1.11.37 Rohrauswechslung ohne Baugraben ...

(39)

1.11.40 11.40 Ausbau von Rohren zur Verschrottung bzw. Entsorgung

*** MLV-Nr.: v11.40.1000

MLV-Nr.: v11.40.1000

Ausbau von Rohren und Rohrleitungsteilen zur Verschrottung

Ausbau von Rohren mit Formstücken, einschließlich evtl. vorhandener Ver ankerungen, Anbohrventile mit Einbaugarnituren und Straßenkap- pen.

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Ausführung der notwendigen Schneidarbeiten (bei Rohrschnitten an Guss rohren mit einer größeren Nennweite als DN 400 wird die Rohr- säge mit Bedienung vom Auftraggeber gestellt)

b. Lösen aller Verbindungen, Beiseitesetzen der Rohre und Rohrlei- tungsteile nach dem Ausbau

1.11.40.1014 MLV-Nr.: 11.40.1014

Rohr DN 65 GG bis DN 100 GG

146 m ... ...

1.11.40 Ausbau von Rohren zur Verschrottung bzw. Entsorgung ...

(40)

1.11.44 11.44 Ausbau von Armaturen zur Verschrottung

*** MLV-Nr.: v11.44.1000

MLV-Nr.: v11.44.1000

Ausbau von Schieber, Absperrklappen, Hydranten, Lufthähnen und sonstigen Armaturen zur Verschrottung

In den Einheitspreis ist einzurechnen:

a. Ausführung der notwendigen Schneidarbeiten b. Lösen aller Verbindungen

c. Bei seite setzen der Armaturen nach dem Ausbau 1.11.44.1016 MLV-Nr.: 11.44.1016

Schieber DN 100

1 St ... ...

1.11.44.1094 MLV-Nr.: 11.44.1094 Hydrant DN 80

1 St ... ...

1.11.44.1104 MLV-Nr.: 11.44.1104 X-Stück DN 100

2 St ... ...

1.11.44.1105S Anbauarmatur für HAS DN 32 bis DN 50

7 St ... ...

1.11.44 Ausbau von Armaturen zur Verschrottung ...

1.11 Rohrlegungsarbeiten ...

(41)

Zusammenstellung

1.01.10 Baustelle einrichten und räumen ...

1.01 Baustelleneinrichtung ...

1.02.10 Straßenaufbrucharbeiten ...

1.02.15 Planum ...

1.02.20 Endgültige Straßenwiederherstellung, ungebundene Bauweise (Borde, Geh- und Radwegwiederherstellung)

...

1.02 Straßenbauarbeiten ...

1.03.10 Bodenaushub und -entsorgung ...

1.03.15 Bodeneinbau ...

1.03.40 Brücken, Leitungen, Kabel ...

1.03.50 Kabelschutzhauben, Kabelformsteine ...

1.03 Erd-, Abbruch-, Einpress- und Gartenbauarbeiten ...

1.11.05 Materialreservierungsprozess ...

1.11.10 Einbau von Rohren und Formstücken ...

1.11.30 Einbau von Armaturen ...

1.11.37 Rohrauswechslung ohne Baugraben ...

1.11.40 Ausbau von Rohren zur Verschrottung bzw. Entsorgung ...

1.11.44 Ausbau von Armaturen zur Verschrottung ...

1.11 Rohrlegungsarbeiten ...

Summe ...

(42)

Teil A2: Erneuerung von Trinkwasseranlagen

Auftragsnummer:

IW30040261

(43)

2.01 Titel 1: Baustelleneinrichtung MLV-Nr.: v1.00.0000

Vorbemerkungen

Sofern das Leistungsverzeichnis aus mehreren Teilen besteht, sind in den Titeln 1 der Teilverzeichnisse nur die anteiligen Kosten einzusetzen.

Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise des Titels 1 einzurechnen:

a. Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und Materialien sowie das Si- chern, Absperren, Beschildern und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß den Bauaufsichts-, Verkehrs- und Unfall- verhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer der Bauarbeiten anzu stre- ben

b. Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den in Titel 1 ge- nannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen einschl. Siche- rung und Schutz der im Baustellenbereich vorhandenen Grün flä- chen, Gehölze und Bäume. Die Baumschutzverordnung in der je- weils gültigen Fassung ist zu beachten

c. Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das Absperren und Sichern nach den Regel plänen der vom Bundesministerium für Verkehr her- ausgegebenen Richt linien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) - in der jeweils gültigen Fassung - gemäß den Fest- legungen aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis d. Für alle darüber hinaus erforderlichen verkehrstechnischen Maßnah-

men (z. B.: für Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB, Ampelanlagen, Umgehungs straßen usw.) gelten die entsprechen- den Positionen des Abschnittes 1.020

e. Zur Wahrnehmung der Belange von blinden und sehbehinderten Fußgängern bei Baustellen auf Gehwegen ist die Absperrung um Fußbretter zu ergänzen, deren Oberkante sich ca. 25 cm über dem Fußweg befinden sollte

f. Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und Ver- kehrsleittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen jeder Art wie z. B.

Prellsteine, Pflanzkübel jeder Größe, Absperrpfosten, Absperrba- ken, Leitpfosten, Granit- oder Betonbegrenzungssteine, Schutzge- länder, Hinweisschilder usw. -wie in der Örtlichkeit vorhanden- im Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten

g. Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen Bauteilen

oder Materialien sind die örtlichen Bedingungen zu beachten

Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um auch seiner

(44)

seits die äußerlich erkennbaren Umstände der gegebenen Situation bei der Preisbildung zu berücksichtigen

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