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Reform der 2. Säule: Was wird diskutiert und wie weiter?

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Reform der 2. Säule:

Was wird diskutiert und wie weiter?

Dr. Roger Baumann, Partner c-alm AG PFS Ausbildungstag

23. September 2021

(2)

AGENDA

Ausgangslage

Reformvorschläge

Fazit

(3)

3

Reformstau (1/3) Ausgangslage

1985

2004

1. BVG-Revision:

Senkung Eintritt Senkung KoA Senkung UWS 7.2% -> 6.8%

Einführung des BVG

2010

Abstimmung:

Senkung UWS 6.8% -> 6.2%

72.7% Nein 52.7% Nein

2011-2012 Strukturreform:

OAKGovernance Transparenz

2017 AV 2020

Senkung UWS 6.8% -> 6.0%

Senkung KoA Zusatzrente AHV

(4)

Reformstau (2/3) Ausgangslage

09/2017 Ablehnung AV 2020

12/2017 BR-Entscheid Separate Reform AHV und BVG

12/2019

Vernehmlassung wird eröffnet.

BR übernimmt Sozialpartner- vorschlag 04/2018

Auftrag an Sozialpartner:

Ausarbeitung Reformvorschlag innerhalb 1 Jahr

Neuer Vorschlag vernünftiger Mittelweg auf Basis des ASIP- Vorschlag 01/2020

05/2019 ASIPveröffentlicht eigenes Modell

Vorstellung Sozialpartner- Vorschlag

SGV schert mit eigenem Modell aus

07/2019

05/2020 Ende der

Vernehmlassung

Botschaft des Bundesrats 11/2020

(5)

5

Reformstau (3/3) Ausgangslage

06/2021 Start der Beratung der Reform in der SGK-N

08/2021

SGK-N entscheidet in zweiter Beratung der Reform für ein neues Modell zur

Kompensation der

entstehenden Rentenverluste 02/2021

Erste Anhöhrung zur Reform in der SGK-N.

11/2020

ASIP und Mittelweg vereinen ihre

Vorschläge zum ASIP/Mittelweg- Vorschlag.

(6)

Ansprüche an eine BVG-Reform Ausgangslage

1

2 3

4

Umverteilung reduzieren! Denn: Umwandlungssatz ist aktuell zu hoch.

Umverteilung von ca. 6-7 Mrd. CHF pro Jahr*.

Das aktuelle Leistungsziel soll trotz der UWS-Senkung erhalten bleiben (z.B. durch Erhöhung der Beiträge)

Erhöhung Leistungsziel für tiefe Einkommen.

Denn: Aktuell zu tiefe Leistungen für Tieflöhner und Teilzeitangestellte (betroffen insb. Frauen)

Kompensationsmassnahmen. Die Übergangsgeneration vom aktuellen ins neue System soll möglichst nicht verlieren.

Leistung heutiges BVG

(6.8%) Leistung mit reduziertem Umwandlungssatz (6.0%)

1 4 2

3

Leistungsziele

heute neues System

Beitragserhöhung

5

Finanzierbarkeit: Die Reform sollte ein gutes Preis/Leistungs-Verhältnis haben

(7)

AGENDA

7

Ausgangslage

Reformvorschläge

Fazit

(8)

Überblick Leistungsplan Reformvorschläge

Parameter BVG aktuell Bundesrat

(Sozialpartner) SGK-N* ASIP/Mittelweg

Koordinationsabzug = 7/8a CHF 25’095 =7/16a CHF 12’548 =7/16a CHF 12’548 60% des AHV-Lohns maximal CHF 21’330

Eintrittsschwelle BVG = 3/4 CHF 21’510 = 3/4 CHF 21’510 =7/16 CHF 12’548 = 3/4 CHF 21’510

Minimal VL = 1/8 CHF 3’585 = 5/16 CHF 8’962 = 0 CHF 0** = 3/10 CHF 8’604

Maximal VL = 2 1/8 CHF 60’945 = 2 9/16 CHF 73’492 = 2 9/16 CHF 73’492 = 2 1/4 CHF 64’530

Startalter 25 25 20 20

Schlussalter (M/F) 65/64 65/64 65/64 65

Altersgutschriften

20-24:

25-34:

35-44:

45-54:

55-65:

0%7%

10%15%

18%

20-24:

25-34:

35-44:

45-54:

55-65:

0%9%

9%14%

14%

20-24:

25-34:

35-44:

45-54:

55-65:

9%9%

9%14%

14%

20-24:

25-34:

35-44:

45-54:

55-65:

9%9%

12%16%

16%

Rentenzuschlag

Höhe durch Bundes- rat

Finanzierung 0.5%AHV-Lohn

UWS (SA) 6.8% 6.0% 6.0% 6.0%

(9)

AGENDA

9

Leistungsziel

Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt?

Übergangsgeneration

Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?

Kosten Leistungsplan

Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?

(10)

Finanzierungsperspektive

«Wieviel können die 0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne finanzieren?»

Exkurs: Bundesrats-Vorschlag «Rentenzuschlag»

Leistungsziel

Die Bestimmung der Höhe des Umlagebeitrages ab dem 16. Jahr nach der Revision obliegt dem Bundesrat. Im Gesetz verankert ist einzig der Finanzierungssatz von 0.5%

auf alle AHV-pflichtigen Löhne.

0 CHF

pro Jahr 1200 CHF

pro Jahr 600 CHF

pro Jahr Szenario 1

«Auflösung der Umlagebeiträge» Szenario 2

«Eher tief» Szenario 3

«Eher hoch»

Realistischer Bereich

(11)

11

*S0: Szenario 1, Rentenzuschlag 0 CHF p.a.; S600: Szenario 2, Rentenzuschlag 600 CHF p.a.; S1200: Szenario 3, Rentenzuschlag 1200 CHF p.a.

Bundesrats-Vorschlag: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsziel

Leistungsausbau aufgrund

tieferem Koordinationsabzug und höheren Sparbeiträgen

Erhalt des aktuellen Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich

Ersatzquote

(12)

SGK-N Modell: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsziel

Reduktion des Startalters kompensiert unbefristete Rentenzuschläge

Erhalt des Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich

Ersatzquote

Reduktion

Eintrittsschwelle auf 12’548

(13)

13

Modell ASIP/Mittelweg: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsziel

Leistungsausbau aufgrund

%-ualem Koordinationsabzug

Erhalt des Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich

Ersatzquote

(14)

Bundesrats-Vorschlag: Langfristige Rentenveränderung (in%)°

Leistungsziel

Leistungsausbau aufgrund

tieferem Koordinationsabzug und Rentenzuschlag

Leistungsreduktion bei Szenario 1 ohne Rentenzuschläge nach 15 Jahren

(15)

15

* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente)

SGK-N Modell: Langfristige Rentenveränderung (in%)*

Leistungsziel

Leistungsausbau aufgrund

tiefem Koordinationsabzug und Startalter

Reduktion

Eintrittsschwelle

(16)

Modell ASIP/Mittelweg: Langfristige Rentenveränderung (in%)*

Leistungsziel

Leistungsausbau aufgrund

%-ualem Koordinationsabzug

(17)

17

Fazit

Leistungsziel

• Das aktuelle Leistungsziel wird – trotz Reduktion des BVG-UWS – bei allen vorgeschlagenen Modellen im BVG-Lohnbereich eingehalten.

• Die langfristige Kompensation der Umwandlungssatzsenkung basiert auf

− der Erhöhung der Sparbeiträge: ASIP/Mittelweg, (Bundesrat 25-34), (SGK-N 25-34)

− der Erhöhung des versicherten Lohns: ASIP/Mittelweg, Bundesrat, SGK-N

− einer Senkung des Eintrittsalters: ASIP/Mittelweg, SGK-N

• In allen Modellen kommt es zu einem grösseren Leistungsausbau im unteren Lohnbereich.

• Im SGK-N Modell wird zusätzlich die Eintrittsschwelle stark reduziert.

(18)

AGENDA

Leistungsziel

Wie wirken sich Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt?

Übergangsgeneration

Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?

Kosten Leistungsplan

Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?

(19)

19 Quelle: Botschaft Reform BVG 21, S. 75

Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG)

Kosten Bundesrat-Vorschlag

(20)

• Das SGK-N Modell unterscheidet sich nur in Eintrittsschwelle und Startalter vom Bundesratsmodell. Es verzichtet aber auf den unbefristeten

Rentenzuschlag.

• Zustäzlich sieht das SGK-N-Modell zur Kompensation der

Übergangsgeneration befristete Beiträge von 0.4% der BVG-Lohnsumme vor.** Dies entspricht 840 MCHF pro Jahr.

Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle Kosten SGK-N Vorschlag

Entwicklung vom Bundesrats-Vorschlag zum SGK-N Vorschlag

Massnahme Kosten

Ausgangslage Bundesrats-Vorschlag 3’000 MCHF

Verzicht auf unbefristeten Rentenzuschlags -1’800 MCHF

Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle* 900 MCHF

Total SGK-N Vorschlag 2‘100 MCHF

(21)

21

Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG) Kosten Modell ASIP/Mittelweg

Erhöhung der jährlichen AN/AG-Beiträge

Fazit:

• Das ASIP/Mittelweg-Modell führt zu einer Erhöhung der jährlichen AN/AG- Sparbeiträge um rund 1.6 Mrd. CHF.

• Pro Memoria: Kostenschätzung des BSV für Bundesratsvorschlag 2014 2.3 Mrd. CHF

Datengrundlage: Bundesamt für Sozialversicherungen, IK-Register 2016; Keine Projektion, RA Frauen 64

*Berücksichtigung Überobligatorium mit Betroffenheitsgewicht 41% (Botschaft BVG Reform)

(22)

AGENDA

Leistungsziel

Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt?

Übergangsgeneration

Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?

Kosten Leistungsplan

Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?

(23)

23

Modell Art der Kompensation Dauer der

Kompensation Finanzierung Umverteilung

ASIP/Mittelweg

%-uale Erhöhung (linear abgestuft) des BVG- Altersguthabens unter Anrechnung des Überobligatoriums

10 Jahre

Dezentral:

Durch die jeweilige PK. Keine Umverteilung zwischen den PKs. Finanzierung durch bisherige Rückstellungen.

Von Aktiven zu Neu- Rentnern nur in betroffenen Kassen

Bundesrat

pauschaleRentenerhöhung für alle die bis 2035 mit

Schlussalter 65 oder später in Pension gehen und eine Rente beziehen. Keine Anrechnung des Überobligatoriums

15 Jahre

Zentral:

0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne, SiFo BVG erhebt Beiträge bei den

Vorsorgeeinrichtungen.

Von jung zu alt und von höheren Löhnen zu tieferen Löhnen in allen Kassen

SGK-N

Fixe Rentenzuschläge für die ersten 15 Jahrgänge

(abgestuft), unter Berücksichtigung des Anrechnungsprinzips

15 Jahre

Zentral:

0.4% der versicherten Löhne.

SiFo erhebt Beiträge bei den Vorsorgeeinrichtungen.

Von jung zu alt und von über-

obligatorischen zu obligatorischen Kassen

AV 2020 (pro memoria)

absolute Erhöhung des AGH, um alte Schattenrechnung halten zu

können. 20 Jahre

Zentral:

Sicherheitsfonds gewährt Zuschüsse; Es ist mit neuer Prämie zu rechnen, welche von allen PKs bezahlt wird.

Von jung zu alt und von über-

obligatorischen zu obligatorischen Kassen

ASIP/Mittelweg, Bundesrat und SGK-N Modell

Überblick Kompensationsmassnahmen

(24)

Schematischer Überblick Übergangsgeneration

BVG-Leistung

bisher BVG-Leistung mit tieferem UWS Modell ASIP/Mittelweg

- BVG-nahe Pläne - mittleres/starkes Überobligatorium

Modell Bundesratsvorschlag

- BVG-nahe Pläne - mittleres/starkes Überobligatorium

Umhüllende Leistung

bisher

Umhüllende Leistung neu

BVG-Leistung

bisher BVG-Leistung mit tieferem UWS

Umhüllende Leistung

bisher

Umhüllende Leistung neu

Kompensationseinlage

«un-garantierter»

Rentenzuschlag Garantierter Rentenzuschlag

Beitragserhöhung

86% der Versicherten!(*) 14% der Versicherten

Beitragserhöhung

(25)

25

Übergangsgeneration

ASIP/Mittelweg: Finanzierung Kompensationsmassnahmen

Die zurückgestellten Kompensationseinlagen sind tiefer als die aufgelösten Rückstellungen. Der Deckungsgrad verbessert sich sofort.

• Die PKs bilden Rückstellungen für Pensionierungsverluste.

• Bei einer Senkung des Umwandlungssatz können diese Rückstellungen teilweise aufgelöst werden.

• Die Kompensationseinlagen werden neu zurückgestellt und sind tiefer als die aufgelösten Rückstellungen.

UWS 6.8%

UWS 6.0%

Kompensation

Rückstellung für Pensionierungsverlust (vgl. FRP2 und OAK-Weisung W –03/2014)

Auflösung

(26)

Übergangsgeneration

ASIP/Mittelweg: Finanzierung Kompensationsmassnahmen

Resultierender „effektiver“

Umwandlungssatz gemäss BVG nach

Kompensationseinlage Umwandlungssatz gemäss BVG

Freiwerdendes Potential laufende Finanzierung

Die Senkung des Umwandlungssatz mit Kompensationseinlage wirkt wie eine schrittweise Senkung über 10 Jahre und entlastet jede Pensionskasse.

(27)

* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 27

**BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens

Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Modell Bundesrat: Übergangsgeneration

Alter 65 – 50**

Alter 60-56**:

Kompensationshöhe noch 150 CHF pro Monat

Alter 65-61**: Kompensation 200 CHF pro Monat

Rentenerhöhung/-kürzung

Gleiche absolute Kompensation pro 5 Jahrgänge für alle Löhne, deshalb profitieren Tieflöhner relativ mehr.

Alter 55-51**:

Kompensationshöhe noch 100 CHF pro Monat

Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich!

Alter 50**: Erster Jahrgang mit

«un-garantiertem» Rentenzuschlag:

Annahme 50 CHF im Monat (Szenario 600)

(28)

Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Modell SGK-N: Übergangsgeneration

Alter 65 – 50**

Alter 60-56**:

Kompensationshöhe noch 150 CHF pro Monat

Alter 65-61**: Kompensation 200 CHF pro Monat

Rentenerhöhung/-kürzung

Gleiche absolute Kompensation pro 5 Jahrgänge für alle Löhne, deshalb profitieren Tieflöhner relativ mehr.

Alter 55-51**:

Kompensationshöhe noch 100 CHF pro Monat

Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich!

Alter 50**:

Erster Jahrgang ohne Kompensationseinlage.

(29)

* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 29

**BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens

Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Modell ASIP/Mittelweg: Übergangsgeneration

-0.1%;

Alter 65**

Alter 65 –55**

Alter 55**: Erster Jahrgang ohne Kompensationseinlage, aber noch nicht lange im neuen Modell versichert.

Tiefe Löhne:

%-ualer Koordinationsabzug und

Einlagen kompensieren UWS-Reduktion

Rentenerhöhung/-kürzung

-5.7%;

Alter 55**

(30)

• In der Vergangenheit war der Realzins deutlich höher als die ursprünglich angenommenen 0% (Goldene Regel: Nominalzins = Lohnwachstum).

Das sozialpolitische Leistungsziel wurde deshalb mehr als erfüllt.

• Durch die Senkung des Umwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% werden die Pensionskassen entlastet. Durch diese Entlastung können die Pensionskassen (langfristig) den Versicherten höhere Zinsen gutschreiben (Schätzung: +0.5%).

• Damit werden die Einbussen der «Verliererjahrgänge» fast vollständig kompensiert.

Positive Realverzinsung Übergangsgeneration

Zeitraum Realzins*

1985 - 2017 1.17%

1991 –2017 1.33%

1996 –2017 1.51%

2007 –2017 (10y) 0.79%

2013 –2017 (5y) 0.85%

(31)

31

-5.1%

-3.3%

Bei allen vorgeschlagenen Modellen gibt es Verlierer bei den oberen Löhnen unter Verwendung der goldenen Regel.

Verliererjahrgänge mit der goldenen Regel Übergangsgeneration

Rentenkürzung

Alter BR Mit 50 0 CHFUB**

Alter 50*BR Mit UB**

600 CHF

Alter 55*BR Mit UB**

1’200 CHF

-3.9%

2.4%

1.1%

-0.1%

Verliererjahrgang mit Historie und 0.7% Realzins.

Verliererjahrgang mit goldener Regel.

-5.7%

Asip/

Mittel- Alter weg

55*

SGK-N Alter

50*

*BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens

**UB: Umlagebeitrag

(32)

• In sämtlichen Modell entstehen insbesondere in den oberen Bereichen trotz Kompensationsmassnahmen Verlierer.

• Wenn die goldene Regel «Lohnwachstum = Zins = Realzins = 0%» hält, dann sind die stärksten Verlierer im BR-Modell je nach Szenario zwischen -5.1% und -3.3% und damit besser gestellt als unter dem ASIP/Mittelweg Vorschlag (-5.7%).

• Wenn die goldene Regel übertroffen wird (d.h. positiver Realzins 0.7%), dann gibt es keine Verlierer mehr.

• Sowohl ASIP/Mittelweg Vorschlag als auch BR-Modell gibt es keine volkswirtschaftlich relevanten Kosten der Kompensationsmassnahmen:

- Im ASIP/Mittelweg werden Kompensationsmassnahmen dezentral finanziert.

- Im BR-Modell werden die Kosten direkt mit dem künftig konstanten

Umlagebeitrag finanziert, der die ersten Jahre einfach einseitig verteilt wird.

• Im SGK-N-Modell müssen für die Dauer der Kompensation Beiträge von 0.4% (nach des Versicherten Lohnes erhoben werden. Dies entspricht Kosten von ca. 840 MCHF pro Jahr. Diese Beiträge können voraussichtlich in 5-Jahres-Schritten reduziert

werden.

Fazit

Übergangsgeneration

(33)

AGENDA

33

Ausgangslage

Reformvorschläge

Fazit

(34)

Check Fazit

Modell Bundesrat SGK-N ASIP/Mittelweg Umverteilung +1.3 Mia CHF p.a. -0.2 Mia CHF p.a. -0.2 Mia CHF p.a.

Leistungsziel* 86 TCHF Lohn: 0% 86 TCHF Lohn: +3% 86 TCHF Lohn: +3%

Stärkung tiefe

Löhne/Teilzeit* 30 TCHF Lohn: +20% 30 TCHF Lohn: +19% 30 TCHF Lohn: +14%

Übergangs-

generation* Verliererjahrgang /

86 TCHF Lohn: -3.9% Verliererjahrgang /

86 TCHF Lohn: -5.1% Verliererjahrgang / 86 TCHF Lohn: -5.7%

Kosten +3.0 Mia CHF p.a. +2.1 Mia CHF p.a.

+1.6 Mia CHF p.a.

+0.8 Mia CHF ÜgK*

1 O ✓

2 3

4 O O

✓ ✓

✓ ✓

5 O ✓

O

O ✓

(35)

35

Und wie weiter?

Fazit

Die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission wischte den vom Bundesrat gestützten Sozialpartner-Kompromiss von

Arbeitgeberverband und Gewerkschaften vom Tisch. Dieser sah einen mit 0,5 Lohnprozent solidarisch finanzierten

Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken vor. Die Bürgerlichen störten sich an den pauschalen Rentenzuschläge für alle, die sie als «Gieskannenprinzip» kritisierten.

Blick, 03.09.2021

Doch bei der zentralen Kontroverse über das Ausmass der «Kompensationen» für die Senkung des Umwandlungssatzes folgte die Kommission der Regierung nicht. Sie

unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel- Landschaft), der an einen Vorschlag des Schweizerischen Versicherungsverbands angelehnt war.

NZZ, 20.08.2021

Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) betont, dass mit diesem Modell gerade Menschen mit tiefen Einkommen vom Rentenzuschlag ausgeschlossen würden: «Das ist eine Rentenreform gegen Arbeitnehmende, vor allem gegen jene mit tiefen Löhnen und mit Teilzeitanstellungen. Auch für die Frauen gibt es keine Antworten.»

srf.ch, 20.08.2021

Wenig Freude hat man beim Gewerbeverband an der vorgeschlagenen Senkung der Eintrittsschwelle, die bisher sakrosankt war. Die Idee dazu scheint vom BSVgekommen zu sein, das sie als einfachste Lösung zur Beseitigung der Probleme bei Teil- und Mehrfachbeschäftigten vorgeschlagen hat.

vorsorgeforum, 06.09.2021

Die bürgerliche Seite leidet –wieder einmal – genug an inneren Spannungen und divergie- renden Interessen. Banken gegen Versiche- rungen und Versicherungen gegen den ASIP, das macht die Durchsetzung einer vernünfti- gen Lösung schon schwierig genug. Dass nun die Arbeitgeber in Nibelungentreue an ei- nem Modell festhalten, dass eigentlich nicht zu verteidigen ist und von allen Parteien rechts von der SPabgelehnt wird, ist schlicht nicht nachvollziehbar."

vorsorgeforum, 06.09.2021

Die Sozialpartnerhingegen bleiben standhaft bei ihrem Vorschlag: Sie hielten an ihrem Modell mit dem

Rentenzuschlag für alle fest, betonen heute sowohl der Arbeitgeberverbandals auch der Gewerkschaftsbund.

srf.ch, 20.08.2021

«Die Reformen, so wie sie heute auf dem Tisch liegen, sind ein Affront gegenüber den

Arbeitnehmenden», zog Travailsuisse-Präsident Adrian Wühtrich (41)Fazit.

Blick, 03.09.2021

(36)

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