Reform der 2. Säule:
Was wird diskutiert und wie weiter?
Dr. Roger Baumann, Partner c-alm AG PFS Ausbildungstag
23. September 2021
AGENDA
Ausgangslage
Reformvorschläge
Fazit
3
Reformstau (1/3) Ausgangslage
1985
2004
1. BVG-Revision:
Senkung Eintritt Senkung KoA Senkung UWS 7.2% -> 6.8%
Einführung des BVG
2010
Abstimmung:
Senkung UWS 6.8% -> 6.2%
72.7% Nein 52.7% Nein
2011-2012 Strukturreform:
OAKGovernance Transparenz
2017 AV 2020
Senkung UWS 6.8% -> 6.0%
Senkung KoA Zusatzrente AHV
Reformstau (2/3) Ausgangslage
09/2017 Ablehnung AV 2020
12/2017 BR-Entscheid Separate Reform AHV und BVG
12/2019
Vernehmlassung wird eröffnet.
BR übernimmt Sozialpartner- vorschlag 04/2018
Auftrag an Sozialpartner:
Ausarbeitung Reformvorschlag innerhalb 1 Jahr
Neuer Vorschlag vernünftiger Mittelweg auf Basis des ASIP- Vorschlag 01/2020
05/2019 ASIPveröffentlicht eigenes Modell
Vorstellung Sozialpartner- Vorschlag
SGV schert mit eigenem Modell aus
07/2019
05/2020 Ende der
Vernehmlassung
Botschaft des Bundesrats 11/2020
5
Reformstau (3/3) Ausgangslage
06/2021 Start der Beratung der Reform in der SGK-N
08/2021
SGK-N entscheidet in zweiter Beratung der Reform für ein neues Modell zur
Kompensation der
entstehenden Rentenverluste 02/2021
Erste Anhöhrung zur Reform in der SGK-N.
11/2020
ASIP und Mittelweg vereinen ihre
Vorschläge zum ASIP/Mittelweg- Vorschlag.
Ansprüche an eine BVG-Reform Ausgangslage
1
2 3
4
Umverteilung reduzieren! Denn: Umwandlungssatz ist aktuell zu hoch.
Umverteilung von ca. 6-7 Mrd. CHF pro Jahr*.
Das aktuelle Leistungsziel soll trotz der UWS-Senkung erhalten bleiben (z.B. durch Erhöhung der Beiträge)
Erhöhung Leistungsziel für tiefe Einkommen.
Denn: Aktuell zu tiefe Leistungen für Tieflöhner und Teilzeitangestellte (betroffen insb. Frauen)
Kompensationsmassnahmen. Die Übergangsgeneration vom aktuellen ins neue System soll möglichst nicht verlieren.
Leistung heutiges BVG
(6.8%) Leistung mit reduziertem Umwandlungssatz (6.0%)
1 4 2
3
Leistungsziele
heute neues System
Beitragserhöhung
5
Finanzierbarkeit: Die Reform sollte ein gutes Preis/Leistungs-Verhältnis habenAGENDA
7
Ausgangslage
Reformvorschläge
Fazit
Überblick Leistungsplan Reformvorschläge
Parameter BVG aktuell Bundesrat
(Sozialpartner) SGK-N* ASIP/Mittelweg
Koordinationsabzug = 7/8a CHF 25’095 =7/16a CHF 12’548 =7/16a CHF 12’548 60% des AHV-Lohns maximal CHF 21’330
Eintrittsschwelle BVG = 3/4 CHF 21’510 = 3/4 CHF 21’510 =7/16 CHF 12’548 = 3/4 CHF 21’510
Minimal VL = 1/8 CHF 3’585 = 5/16 CHF 8’962 = 0 CHF 0** = 3/10 CHF 8’604
Maximal VL = 2 1/8 CHF 60’945 = 2 9/16 CHF 73’492 = 2 9/16 CHF 73’492 = 2 1/4 CHF 64’530
Startalter 25 25 20 20
Schlussalter (M/F) 65/64 65/64 65/64 65
Altersgutschriften
20-24:
25-34:
35-44:
45-54:
55-65:
0%7%
10%15%
18%
20-24:
25-34:
35-44:
45-54:
55-65:
0%9%
9%14%
14%
20-24:
25-34:
35-44:
45-54:
55-65:
9%9%
9%14%
14%
20-24:
25-34:
35-44:
45-54:
55-65:
9%9%
12%16%
16%
Rentenzuschlag
Höhe durch Bundes- rat
Finanzierung 0.5%AHV-Lohn
UWS (SA) 6.8% 6.0% 6.0% 6.0%
AGENDA
9
Leistungsziel
Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt?
Übergangsgeneration
Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?
Kosten Leistungsplan
Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?
Finanzierungsperspektive
«Wieviel können die 0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne finanzieren?»
Exkurs: Bundesrats-Vorschlag «Rentenzuschlag»
Leistungsziel
Die Bestimmung der Höhe des Umlagebeitrages ab dem 16. Jahr nach der Revision obliegt dem Bundesrat. Im Gesetz verankert ist einzig der Finanzierungssatz von 0.5%
auf alle AHV-pflichtigen Löhne.
0 CHF
pro Jahr 1200 CHF
pro Jahr 600 CHF
pro Jahr Szenario 1
«Auflösung der Umlagebeiträge» Szenario 2
«Eher tief» Szenario 3
«Eher hoch»
Realistischer Bereich
11
*S0: Szenario 1, Rentenzuschlag 0 CHF p.a.; S600: Szenario 2, Rentenzuschlag 600 CHF p.a.; S1200: Szenario 3, Rentenzuschlag 1200 CHF p.a.
Bundesrats-Vorschlag: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsziel
Leistungsausbau aufgrund
tieferem Koordinationsabzug und höheren Sparbeiträgen
Erhalt des aktuellen Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich
Ersatzquote
SGK-N Modell: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsziel
Reduktion des Startalters kompensiert unbefristete Rentenzuschläge
Erhalt des Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich
Ersatzquote
Reduktion
Eintrittsschwelle auf 12’548
13
Modell ASIP/Mittelweg: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsziel
Leistungsausbau aufgrund
%-ualem Koordinationsabzug
Erhalt des Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich
Ersatzquote
Bundesrats-Vorschlag: Langfristige Rentenveränderung (in%)°
Leistungsziel
Leistungsausbau aufgrund
tieferem Koordinationsabzug und Rentenzuschlag
Leistungsreduktion bei Szenario 1 ohne Rentenzuschläge nach 15 Jahren
15
* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente)
SGK-N Modell: Langfristige Rentenveränderung (in%)*
Leistungsziel
Leistungsausbau aufgrund
tiefem Koordinationsabzug und Startalter
Reduktion
Eintrittsschwelle
Modell ASIP/Mittelweg: Langfristige Rentenveränderung (in%)*
Leistungsziel
Leistungsausbau aufgrund
%-ualem Koordinationsabzug
17
Fazit
Leistungsziel
• Das aktuelle Leistungsziel wird – trotz Reduktion des BVG-UWS – bei allen vorgeschlagenen Modellen im BVG-Lohnbereich eingehalten.
• Die langfristige Kompensation der Umwandlungssatzsenkung basiert auf
− der Erhöhung der Sparbeiträge: ASIP/Mittelweg, (Bundesrat 25-34), (SGK-N 25-34)
− der Erhöhung des versicherten Lohns: ASIP/Mittelweg, Bundesrat, SGK-N
− einer Senkung des Eintrittsalters: ASIP/Mittelweg, SGK-N
• In allen Modellen kommt es zu einem grösseren Leistungsausbau im unteren Lohnbereich.
• Im SGK-N Modell wird zusätzlich die Eintrittsschwelle stark reduziert.
AGENDA
Leistungsziel
Wie wirken sich Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt?
Übergangsgeneration
Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?
Kosten Leistungsplan
Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?
19 Quelle: Botschaft Reform BVG 21, S. 75
Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG)
Kosten Bundesrat-Vorschlag
• Das SGK-N Modell unterscheidet sich nur in Eintrittsschwelle und Startalter vom Bundesratsmodell. Es verzichtet aber auf den unbefristeten
Rentenzuschlag.
• Zustäzlich sieht das SGK-N-Modell zur Kompensation der
Übergangsgeneration befristete Beiträge von 0.4% der BVG-Lohnsumme vor.** Dies entspricht 840 MCHF pro Jahr.
Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle Kosten SGK-N Vorschlag
Entwicklung vom Bundesrats-Vorschlag zum SGK-N Vorschlag
Massnahme Kosten
Ausgangslage Bundesrats-Vorschlag 3’000 MCHF
Verzicht auf unbefristeten Rentenzuschlags -1’800 MCHF
Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle* 900 MCHF
Total SGK-N Vorschlag 2‘100 MCHF
21
Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG) Kosten Modell ASIP/Mittelweg
Erhöhung der jährlichen AN/AG-Beiträge
Fazit:
• Das ASIP/Mittelweg-Modell führt zu einer Erhöhung der jährlichen AN/AG- Sparbeiträge um rund 1.6 Mrd. CHF.
• Pro Memoria: Kostenschätzung des BSV für Bundesratsvorschlag 2014 2.3 Mrd. CHF
Datengrundlage: Bundesamt für Sozialversicherungen, IK-Register 2016; Keine Projektion, RA Frauen 64
*Berücksichtigung Überobligatorium mit Betroffenheitsgewicht 41% (Botschaft BVG Reform)
AGENDA
Leistungsziel
Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt?
Übergangsgeneration
Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?
Kosten Leistungsplan
Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?
23
Modell Art der Kompensation Dauer der
Kompensation Finanzierung Umverteilung
ASIP/Mittelweg
%-uale Erhöhung (linear abgestuft) des BVG- Altersguthabens unter Anrechnung des Überobligatoriums
10 Jahre
Dezentral:
Durch die jeweilige PK. Keine Umverteilung zwischen den PKs. Finanzierung durch bisherige Rückstellungen.
Von Aktiven zu Neu- Rentnern nur in betroffenen Kassen
Bundesrat
pauschaleRentenerhöhung für alle die bis 2035 mit
Schlussalter 65 oder später in Pension gehen und eine Rente beziehen. Keine Anrechnung des Überobligatoriums
15 Jahre
Zentral:
0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne, SiFo BVG erhebt Beiträge bei den
Vorsorgeeinrichtungen.
Von jung zu alt und von höheren Löhnen zu tieferen Löhnen in allen Kassen
SGK-N
Fixe Rentenzuschläge für die ersten 15 Jahrgänge
(abgestuft), unter Berücksichtigung des Anrechnungsprinzips
15 Jahre
Zentral:
0.4% der versicherten Löhne.
SiFo erhebt Beiträge bei den Vorsorgeeinrichtungen.
Von jung zu alt und von über-
obligatorischen zu obligatorischen Kassen
AV 2020 (pro memoria)
absolute Erhöhung des AGH, um alte Schattenrechnung halten zu
können. 20 Jahre
Zentral:
Sicherheitsfonds gewährt Zuschüsse; Es ist mit neuer Prämie zu rechnen, welche von allen PKs bezahlt wird.
Von jung zu alt und von über-
obligatorischen zu obligatorischen Kassen
ASIP/Mittelweg, Bundesrat und SGK-N Modell
Überblick Kompensationsmassnahmen
Schematischer Überblick Übergangsgeneration
BVG-Leistung
bisher BVG-Leistung mit tieferem UWS Modell ASIP/Mittelweg
- BVG-nahe Pläne - mittleres/starkes Überobligatorium
Modell Bundesratsvorschlag
- BVG-nahe Pläne - mittleres/starkes Überobligatorium
Umhüllende Leistung
bisher
Umhüllende Leistung neu
BVG-Leistung
bisher BVG-Leistung mit tieferem UWS
Umhüllende Leistung
bisher
Umhüllende Leistung neu
Kompensationseinlage
«un-garantierter»
Rentenzuschlag Garantierter Rentenzuschlag
Beitragserhöhung
86% der Versicherten!(*) 14% der Versicherten
Beitragserhöhung
25
Übergangsgeneration
ASIP/Mittelweg: Finanzierung Kompensationsmassnahmen
Die zurückgestellten Kompensationseinlagen sind tiefer als die aufgelösten Rückstellungen. Der Deckungsgrad verbessert sich sofort.
• Die PKs bilden Rückstellungen für Pensionierungsverluste.
• Bei einer Senkung des Umwandlungssatz können diese Rückstellungen teilweise aufgelöst werden.
• Die Kompensationseinlagen werden neu zurückgestellt und sind tiefer als die aufgelösten Rückstellungen.
UWS 6.8%
UWS 6.0%
Kompensation
Rückstellung für Pensionierungsverlust (vgl. FRP2 und OAK-Weisung W –03/2014)
Auflösung
Übergangsgeneration
ASIP/Mittelweg: Finanzierung Kompensationsmassnahmen
Resultierender „effektiver“
Umwandlungssatz gemäss BVG nach
Kompensationseinlage Umwandlungssatz gemäss BVG
Freiwerdendes Potential laufende Finanzierung
Die Senkung des Umwandlungssatz mit Kompensationseinlage wirkt wie eine schrittweise Senkung über 10 Jahre und entlastet jede Pensionskasse.
* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 27
**BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Modell Bundesrat: Übergangsgeneration
Alter 65 – 50**
Alter 60-56**:
Kompensationshöhe noch 150 CHF pro Monat
Alter 65-61**: Kompensation 200 CHF pro Monat
Rentenerhöhung/-kürzung
Gleiche absolute Kompensation pro 5 Jahrgänge für alle Löhne, deshalb profitieren Tieflöhner relativ mehr.
Alter 55-51**:
Kompensationshöhe noch 100 CHF pro Monat
Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich!
Alter 50**: Erster Jahrgang mit
«un-garantiertem» Rentenzuschlag:
Annahme 50 CHF im Monat (Szenario 600)
Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Modell SGK-N: Übergangsgeneration
Alter 65 – 50**
Alter 60-56**:
Kompensationshöhe noch 150 CHF pro Monat
Alter 65-61**: Kompensation 200 CHF pro Monat
Rentenerhöhung/-kürzung
Gleiche absolute Kompensation pro 5 Jahrgänge für alle Löhne, deshalb profitieren Tieflöhner relativ mehr.
Alter 55-51**:
Kompensationshöhe noch 100 CHF pro Monat
Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich!
Alter 50**:
Erster Jahrgang ohne Kompensationseinlage.
* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 29
**BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Modell ASIP/Mittelweg: Übergangsgeneration
-0.1%;
Alter 65**
Alter 65 –55**
Alter 55**: Erster Jahrgang ohne Kompensationseinlage, aber noch nicht lange im neuen Modell versichert.
Tiefe Löhne:
%-ualer Koordinationsabzug und
Einlagen kompensieren UWS-Reduktion
Rentenerhöhung/-kürzung
-5.7%;
Alter 55**
• In der Vergangenheit war der Realzins deutlich höher als die ursprünglich angenommenen 0% (Goldene Regel: Nominalzins = Lohnwachstum).
Das sozialpolitische Leistungsziel wurde deshalb mehr als erfüllt.
• Durch die Senkung des Umwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% werden die Pensionskassen entlastet. Durch diese Entlastung können die Pensionskassen (langfristig) den Versicherten höhere Zinsen gutschreiben (Schätzung: +0.5%).
• Damit werden die Einbussen der «Verliererjahrgänge» fast vollständig kompensiert.
Positive Realverzinsung Übergangsgeneration
Zeitraum Realzins*
1985 - 2017 1.17%
1991 –2017 1.33%
1996 –2017 1.51%
2007 –2017 (10y) 0.79%
2013 –2017 (5y) 0.85%
31
-5.1%
-3.3%
Bei allen vorgeschlagenen Modellen gibt es Verlierer bei den oberen Löhnen unter Verwendung der goldenen Regel.
Verliererjahrgänge mit der goldenen Regel Übergangsgeneration
Rentenkürzung
Alter BR Mit 50 0 CHFUB**
Alter 50*BR Mit UB**
600 CHF
Alter 55*BR Mit UB**
1’200 CHF
-3.9%
2.4%
1.1%
-0.1%
Verliererjahrgang mit Historie und 0.7% Realzins.
Verliererjahrgang mit goldener Regel.
-5.7%
Asip/
Mittel- Alter weg
55*
SGK-N Alter
50*
*BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
**UB: Umlagebeitrag
• In sämtlichen Modell entstehen insbesondere in den oberen Bereichen trotz Kompensationsmassnahmen Verlierer.
• Wenn die goldene Regel «Lohnwachstum = Zins = Realzins = 0%» hält, dann sind die stärksten Verlierer im BR-Modell je nach Szenario zwischen -5.1% und -3.3% und damit besser gestellt als unter dem ASIP/Mittelweg Vorschlag (-5.7%).
• Wenn die goldene Regel übertroffen wird (d.h. positiver Realzins 0.7%), dann gibt es keine Verlierer mehr.
• Sowohl ASIP/Mittelweg Vorschlag als auch BR-Modell gibt es keine volkswirtschaftlich relevanten Kosten der Kompensationsmassnahmen:
- Im ASIP/Mittelweg werden Kompensationsmassnahmen dezentral finanziert.
- Im BR-Modell werden die Kosten direkt mit dem künftig konstanten
Umlagebeitrag finanziert, der die ersten Jahre einfach einseitig verteilt wird.
• Im SGK-N-Modell müssen für die Dauer der Kompensation Beiträge von 0.4% (nach des Versicherten Lohnes erhoben werden. Dies entspricht Kosten von ca. 840 MCHF pro Jahr. Diese Beiträge können voraussichtlich in 5-Jahres-Schritten reduziert
werden.
Fazit
Übergangsgeneration
AGENDA
33
Ausgangslage
Reformvorschläge
Fazit
Check Fazit
Modell Bundesrat SGK-N ASIP/Mittelweg Umverteilung +1.3 Mia CHF p.a. -0.2 Mia CHF p.a. -0.2 Mia CHF p.a.
Leistungsziel* 86 TCHF Lohn: 0% 86 TCHF Lohn: +3% 86 TCHF Lohn: +3%
Stärkung tiefe
Löhne/Teilzeit* 30 TCHF Lohn: +20% 30 TCHF Lohn: +19% 30 TCHF Lohn: +14%
Übergangs-
generation* Verliererjahrgang /
86 TCHF Lohn: -3.9% Verliererjahrgang /
86 TCHF Lohn: -5.1% Verliererjahrgang / 86 TCHF Lohn: -5.7%
Kosten +3.0 Mia CHF p.a. +2.1 Mia CHF p.a.
+1.6 Mia CHF p.a.
+0.8 Mia CHF ÜgK*
1 O ✓
2 3
4 O O
✓ ✓
✓ ✓
5 O ✓
✓
O
✓
✓
O ✓
35
Und wie weiter?
Fazit
Die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission wischte den vom Bundesrat gestützten Sozialpartner-Kompromiss von
Arbeitgeberverband und Gewerkschaften vom Tisch. Dieser sah einen mit 0,5 Lohnprozent solidarisch finanzierten
Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken vor. Die Bürgerlichen störten sich an den pauschalen Rentenzuschläge für alle, die sie als «Gieskannenprinzip» kritisierten.
Blick, 03.09.2021
Doch bei der zentralen Kontroverse über das Ausmass der «Kompensationen» für die Senkung des Umwandlungssatzes folgte die Kommission der Regierung nicht. Sie
unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel- Landschaft), der an einen Vorschlag des Schweizerischen Versicherungsverbands angelehnt war.
NZZ, 20.08.2021
Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) betont, dass mit diesem Modell gerade Menschen mit tiefen Einkommen vom Rentenzuschlag ausgeschlossen würden: «Das ist eine Rentenreform gegen Arbeitnehmende, vor allem gegen jene mit tiefen Löhnen und mit Teilzeitanstellungen. Auch für die Frauen gibt es keine Antworten.»
srf.ch, 20.08.2021
Wenig Freude hat man beim Gewerbeverband an der vorgeschlagenen Senkung der Eintrittsschwelle, die bisher sakrosankt war. Die Idee dazu scheint vom BSVgekommen zu sein, das sie als einfachste Lösung zur Beseitigung der Probleme bei Teil- und Mehrfachbeschäftigten vorgeschlagen hat.
vorsorgeforum, 06.09.2021
Die bürgerliche Seite leidet –wieder einmal – genug an inneren Spannungen und divergie- renden Interessen. Banken gegen Versiche- rungen und Versicherungen gegen den ASIP, das macht die Durchsetzung einer vernünfti- gen Lösung schon schwierig genug. Dass nun die Arbeitgeber in Nibelungentreue an ei- nem Modell festhalten, dass eigentlich nicht zu verteidigen ist und von allen Parteien rechts von der SPabgelehnt wird, ist schlicht nicht nachvollziehbar."
vorsorgeforum, 06.09.2021
Die Sozialpartnerhingegen bleiben standhaft bei ihrem Vorschlag: Sie hielten an ihrem Modell mit dem
Rentenzuschlag für alle fest, betonen heute sowohl der Arbeitgeberverbandals auch der Gewerkschaftsbund.
srf.ch, 20.08.2021
«Die Reformen, so wie sie heute auf dem Tisch liegen, sind ein Affront gegenüber den
Arbeitnehmenden», zog Travailsuisse-Präsident Adrian Wühtrich (41)Fazit.
Blick, 03.09.2021
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