• Keine Ergebnisse gefunden

Alkohol-Drogenprozedur

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Alkohol-Drogenprozedur"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ziel Ziel dieser Prozedur ist, zu kontrollieren, ob die Alkohol-& Drogenrichtlinien von Interstream Barging BV von jedem Besatzungsmitglied beachtet werden und wie die Durchführung dieser Richtlinien umgesetzt wird. Gleichzeitig werden die Maßnahmen beschrieben, die bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien gelten.

Anwendungsgebiet Diese Prozedur gilt für alle Besatzungsmitglieder von Schiffen, die durch Interstream Barging BV befrachtet werden wie für alle Mitarbeiter des Büros Interstream Barging BV.

Allgemein Wer an Bord unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann Situationen verursachen, die für die gesamte Besatzung wie für die Umgebung große Gefahren mit sich bringen. Darum handhabt Interstream Barging BV die Drogen-& Alkoholrichtlinien (Drugs-en Alcoholbeleid )(D&A- Richtlinien) so wie im A&D-Richtliniendokument beschrieben. Dieses Dokument ist vom Managing Director unterzeichnet.

Regeln in Bezug auf den Gebrauch von Alkohol Wer Arbeiten verrichtet, Wache oder Dienst hat, darf in dieser Zeit keinen Alkohol zu sich nehmen noch bei sich führen. Man hat nüchtern zur Arbeit anzutreten. Das bedeutet konkret, dass ab vier Stunden vor Arbeitsbeginn kein Alkohol mehr konsumiert werden darf und der Promillegehalt im Blut des Betreffenden unter 0,4 liegen muss.

Regeln in Bezug auf den Gebrauch von Drogen Der Besitz oder der Gebrauch von Betäubungsmitteln ist nicht erlaubt. Mit Betäubungsmittel sind sowohl weiche Drogen (z.B.

Marihuana, Haschisch usw.) wie auch harte Drogen (z.b. Kokain, Heroin usw.) gemeint.

Der Gebrauch von Medikamenten Wer Medikamente benutzt, die das Reaktionsvermögen vermindern oder das Bewusstsein beeinflussen, hat diese dem Kapitän zu melden.

Unangekündigter A&D-Test an Bord Grundsätzlich sind Besatzungsmitglieder an Bord regelmäßig einem unangekündigten Alkoholtest zu unterziehen. Der Gebrauch von

Betäubungsmitteln wird ebenfalls regelmäßig getestet. Auf Initiative des Fleetmanagements werden Besatzungsmitglieder an Bord durch ein autorisiertes Labor zu einem von diesem festgelegten Zeitpunkt auf Alkohol- und/oder Drogenkonsum getestet, unter maximaler

Gewährleistung der Vertraulichkeit. Nach einem Unfall oder Zwischenfall, bei dem Drogen bzw.

Alkohol möglicherweise eine Rolle gespielt haben, oder bei dem die Vermutung besteht, dass sie eine Rolle gespielt haben, sowie bei einer Weigerung, sich einem Test zu unterziehen, kann der Fleetmanager über eine hierfür qualifizierte Instanz den Auftrag zu einer eingehenderen

Untersuchung erteilen.

Registrierung und Schriftverkehr Datum und Uhrzeit werden auf dem dafür bestimmten Formular (Registrierung durchgeführter A&D-Tests) eingetragen, vom Kapitän und demjenigen, der den Test durchgeführt hat, unterschrieben. Eine Kopie wird in der dafür bestimmten Mappe an Bord des Schiffs aufbewahrt. Das Original wird vom Fleetmanagement (FM) archiviert. Der übrige Schriftverkehr (Laborergebnis, ärztliche Bescheinigung oder bei Unfällen Dokumente der

beteiligten Instanzen) wird auch beim FM archiviert. Um auch hier maximale Vertraulichkeit gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten, wird das Testergebnis sorgfältig in abschließbaren Schränken mit restriktivem Zugang aufbewahrt. Wenn der Test negativ ausfällt (kein Nachweis von Drogen oder Alkohol), wird nichts weiter unternommen. Wenn der Test

(2)

Aufsicht

Die Aufsicht über die Befolgung der Alkohol- und Drogenrichtlinien, über das Ausgeben, das Vorhandensein und den Konsum von Alkohol liegt beim Kapitän. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Besatzungsmitglieds, darauf zu achten, dass keine der bei den Tätigkeiten beteiligten Personen vor oder währends des Ausführens von Arbeiten Alkohol oder Drogen zu sich nehmen oder sich unter deren Einfluss befinden.

Verstoß gegen die A&D-Richtlinien

Ein Verstoß gegen die Richtlinien von Interstream Barging kann zur Auflösung der Chartervereinbarung führen. Bei eigenem Personal erfolgen Disziplinarmaßnahmen A&D Strategie

Zielsetzung Zielsetzung der Richtlinien:

• Vermeidung von Alkohol – oder Drogenproblemen, die die Interessen des Unternehmens oder Betroffener schädigen können.

• Beförderung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen und bei den Tätigkeiten beteiligten Dritten.

• Deutlichkeit für Mitarbeiter und bei den Tätigkeiten beteiligten Dritten schaffen, sowie für das Unternehmen, die Umgebung und die Hilfsstellen bezügl. Vorgehenweise, Hilfeleistung und Disziplinarmaßnahmen.

• Sicherstellung der kommerziellen Interessen.

Einführung

Man ist sich in zunehmenden Maße bewusst, dass Alkohol und Drogen einen negativen Einfluss auf das Funktionieren und die Gesundheit von Menschen haben können. Alkohol- und Drogengebrauch in Kombination mit der Arbeit kann sogar sehr ernste Folgen haben. Sicherlich wenn diese

Tätigkeiten einen Bestandteil der Beförderung von gefährlichen Gütern ausmachen, entstehen große Risiken für das Unternehmen und andere.

Ziel dieser Richtlinien ist einerseits, für alle Betroffenenen Deutlichkeit zu schaffen und

andererseits eine Struktur für ein koordiniertes Vorgehen anzugeben. Die Richtlinien beziehen sich sowohl auf die Interessen der einzelnen Interstream-Mitarbeiter und der bei den Aktivitäten

beteiligten Dritten (Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen) als auch auf die Interessen des Unternehmens (wirtschaftliche Interessen, Sicherheitsaspekte und Image).

Datenschutz und Arbeitsrecht

Der Umgang und das Speichern von Daten geschieht mit äußerster Sorgfalt. Es geht hier um sehr vertrauliche Daten, die ausschließlich jene erfahren dürfen, die bei der Durchsetzung dieser Richtlinien unmittelbar betroffen sind. Entsprechende Daten werden nur sofern erforderlich und erst nach vorheriger Zustimmung der Betroffenenen weitergegeben.

(3)

Strategie/Perspektive

Diese Richtlinien sind durch eine Kombination von vier Aspekten gekennzeichnet, nämlich Prävention, Hilfeleistung, Kontrolle und Disziplinarmaßnahmen. Diese Herangehensweise wird freilich nicht in allen Fällen greifen. Es sind viele Situationen denkbar, in denen direkte Kontrolle kaum möglich ist, ohne jemandens Privatsphäre zu verletzen. Es muss somit auch an die

Eigenverantwortung des Betreffenden, seiner Umgebung und des Unternehmens appelliert werden.

Viel wird auch von der sozialen Kontrolle und dem Zusammengehörigkeitsgefühl abhängen. Die Grundlagen und Zielsetzungen der Alkoholrichtlinien müssen demnach auch von allen Mitarbeitern und bei den Tätigkeiten beteiligten Dritten getragen werden. Es muss mit dem

gemeinschaftlichem Bewusstsein gearbeitet werden, dass es der Gesundheit, der Sicherheit und dem Wohlergehen der Betroffenen sowie der Qualität und dem Image unsere Dienstleistungen zugute kommt, wenn Alkohol- und Drogenrichtlinien befolgt und umgesetzt werden.

Es ist daher auch von entscheidender Bedeutung, das der Aufklärung und Professionalisierung auf dem Gebiet der Alkohol- und Drogenprävention gebührende Beachtung geschenkt wird. Die

Unternehmungsleitung, das Management und die Führungskräfte erfüllen hierbei eine Vorbild- und Vorreiter-Rolle.

Grundlagen für die D&A-Richtlinien

Hinsichtlich Prävention und Bekämpfung von Alkohol- und Drogenmissbrauch und eingedenk der persönlichen Verantwortung der Betroffenen übernimmt Interstream Barging die Verantwortung für Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen seiner Mitarbeiter und der bei den Aktivitäten beteiligten Dritten.

Die Richtlinien betreffen sowohl die Interessen der einzelnen Mitarbeiter und der bei den

Tätigkeiten beteiligten Dritten (Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen) wie auch die Interessen des Unternehmens (wirtschafltiche Interessen, Sicherheitsaspekte und Image).

Es ist nicht erlaubt, bei Beginn der Tätigkeit unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu stehen oder Drogen und/oder Alkohol während der Arbeit zu konsumieren. In den Gebäuden von Interstream Barging dürfen sich keine Drogen befinden. Das Vorhandensein und der Gebrauch von Alkohol auf eigenen oder gecharterten Schiffen fällt unter die Verantwortung des Kapitäns.

Durchführung der Richtlinien in der Praxis

In diesem Abschnitt werden die Alkohol- und Drogenrichtlinien konkret umschrieben: Allgemeine Regeln: Für alle Besatzungsmitglieder und bei den Tätigkeiten beteiligten Dritten gelten die folgenden Regeln:

Es ist nicht erlaubt, zu Beginn der Tätigkeiten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen. Das bedeutet konkret:

• dass ab vier Stunden vor Arbeitsbeginn kein Alkohol mehr konsumiert werden darf und dass die Promillegrenze im Blut des Betreffenden unter 0,4 liegen muss und

• keine Spuren von Betäubungsmitteln im Körper vorhanden sein dürfen.

(4)

• Verantwortlich für die Durchsetzung und die Befolgung der hier genannten Regeln ist im Unternehmen der unmittelbare Vorgesetzte und auf dem Schiff der Kapitän. * Wird ein Verstoß gegen diese allgemeinen Regeln festgestellt, treten die in der D&A-Prozedur beschriebenen Maßnahmen in Kraft. Maßnahmen: Diese Maßnahmen setzen sich aus vier Teilen zusammen:

• Maßnahmen zur Prävention.

• Maßnahmen zur Problemerkennung.

• Maßnahmen zur Hilfeleistung.

• Disziplinarmaßnahmen, die bei Verstoß gegen die allgemeinen Regeln getroffen werden.

Maßnahmen zur Prävention:

Die präventiven Maßnahmen richten sich darauf, die Betroffenen über die negativen Effekte von Alkohol und Drogen aufzuklären, um somit Alkohol- und Drogenprobleme von vornherein zu vermeiden. In diesem Rahmen geht es um:

• Erhältlichkeit und Gebrauch von Alkohol oder Drogen in den Büroräumen von IB. In den Büroräumen dürfen keine Drogen vorhanden sein. Ihr Gebrauch ist nicht erlaubt. Alkohol ist in beschränktem Maße vorhanden, steht aber während der Arbeitszeiten nicht zur Verfügung.

• Erhältlichkeit und Gebrauch von Alkohol auf Schiffen. Auf dem Schiff ist der Kapitän

verantwortlich für Vorrat und Verteilung von Alkohol. Sofern dadurch nicht die allgemeinen Vorschriften sowie Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen gefährdet werden, ist der Gebrauch von Alkohol während der Stunden, in denen nicht gearbeitet wird, gestattet, bis höchstens vier Stunden vor Arbeitsbeginn. Das Vorhandensein oder der Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der durch IB an Bord gebrachten und/oder genehmigten für medizinische Zwecke bestimmten Mittel. (Der Kapitän ist über deren Vorhandensein zu informieren.)

• Bekanntmachung der Alkohol- und Drogenrichtlinien. Hier geht es um die allgemeine Informierung aller Mitarbeiter und der an den Tätigkeiten beteiligten Dritten über die festgelegten Richtlinien und Maßnahmen bezügl. Prävention, Hilfeleistung und

Disziplinarmaßnahmen.

• Aufklärung. Hier werden IB-Mitarbeiter über die Auswirkungen von Alkohol und Drogen auf Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen detailliert aufgeklärt.

• Schulung. Angesichts der wichtigen Rolle der Führungskräfte bei der Implementierung der Alkohol- und Drogenrichtlinien, wird je nach Bedarf dieser Problematik entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt.

(5)

Maßnahmen zur Problemerkennung:

• Eine verminderte Leistungsfähigkeit des Betroffenen ist in den allermeisten Fällen der Anlass, um Früherkennungsmaßnahmen zu ergreifen. Der Betroffene kann von seinem unmittelbaren Vorgesetzten oder von dem Kapitän (oder, im Falle bei den Tätigkeiten beteiligter Dritte, von der verantwortlichen Person) darauf angesprochen werden.

• Die Feststellung eines möglichen Alkohol- oder Drogenproblems bei den Mitarbeitern von IB ist ein Bestandteil der periodischen Gesundheitsuntersuchung.

• Mitarbeiter oder bei den Tätigkeiten beteiligte Dritte, die Arbeiten verrichten, bei denen die Einwirkung von Alkohol oder Drogen ein besonderes Risiko für die Sicherheit oder das Unternehmen darstellt, können gemäß niederländischem Recht Stichprobentests unterzogen werden.

Maßnahmen zur Hilfeleistung:

• Wer kann sie in Anspruch nehmen und wann? Alle Interstream-Mitarbeiter könne fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Neben der von IB angebotenen Hilfe kann der betroffene IB- Mitarbeiter auch selber fachliche bzw. ärztliche Hilfe beantragen.

• Betriebsgesundheitsdienst. (Bedrijfsgezondheidsdienst). Im Fall von Alkohol- oder Drogenproblemen wird der Betroffene an den Betriebsarzt überwiesen. Bei eventuell erforderlicher weitergehender Behandlung, etwa durch den Hausarzt und/oder über spezialisierte Einrichtungen wie eine Suchtberatungsstelle wird der Betriebsarzt das Verbindungsglied bilden zwischen IB und der betroffenen externen Einrichtung.

• Kontakt durch Interstream Barging. Es ist Aufgabe des direkten Vorgesetzten in Rücksprache mit der Abteilung Besatzungsangelegenheiten (Flottenpersonal) oder HR (Landpersonal), um gemäß den Richtlinien der Fehlzeitenbetreuung die Kontakte mit dem betroffenen Mitarbeiter zu unterhalten.

Disziplinarmaßnahmen bei Verstoß gegen die Regeln:

Im Falle eines festgestellten Verstoßes auf einem Charterschiff wird sich der Fleetmanager mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um angemessene Schritte gegen den Übertreter zu unternehmen.

A&D Disziplinarmassnahmen ISB Personal Maßnahmen bei Verstoß gegen die Regeln

Im Falle eines festgestellten Verstosses gegen die allgemeinen Regeln (Besitz, Gebrauch oder unter Einfluß) gilt die folgende Prozedur. Bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen, wie unten beschrieben, hat die bei ISB direkt verantwortliche Person unverzüglich mit dem unmittelbaren Vorgesetzten oder dem Managing Director von Interstream Barging BV Rücksprache zu halten.

Maßnahmen für Mitarbeiter von Interstream Barging BV Erster Verstoß:

(6)

Drogeneinfluss stehen (dies nach Beurteilung des Vorgesetzten), dann wird die für den zweiten Verstoß geltende Prozedur wirksam (Erwähnung in der Personalakte; Löschung, wenn es innerhalb von zwei Jahren zu keinem Wiederholungsfall gekommen ist).

Zweiter Verstoß:

Nach Feststellung verbietet der direkte Vorgesetzte der betreffenden Person, die Arbeit für die restliche Arbeitszeit des Tages fortzusetzen. Falls erforderlich, wird Interstream Barging BV für Transport sorgen. Dies wird in der Personalakte vermerkt. An die Lohnabteilung wird die Anzahl nicht gearbeiteter Stunden durchgegeben, damit die Stunden vom Lohn abgezogen werden können. Danach findet ein Gespräch zwischen dem unmittelbaren Vorgesetzen und der

betroffenen Person statt, bei dem die Regeln noch einmal verdeutlich werden. Bei begründetem Verdacht auf ein Alkohol- oder Drogenproblem wird ein Angebot für professionelle Hilfe gemacht.

Dieses Gespräch wird in einem schriftlichen Protokoll festgehalten. Dieser Bericht wird nach zwei Jahren vernichtet, wenn es nach Ablauf von zwei Jahren keinen Wiederholungsfall gegeben hat.

Dritter Verstoß:

Bei einem dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren nach dem zweiten Verstoß erfolgt dieselbe Prozedur wie oben (die betreffende Person wird heimgeschickt). Die Situation wird gemeinsam vom unmittelbaren Vorgesetzten, einem Vertreter der Abteilung Crewing (Flottenpersonal) oder HR (Landpersonal) und / oder mit dem eventuell zuzuziehenden Sozialmedizinischem Team (SMT) besprochen. In einem Gespräch wird die betreffende Person vor die folgende Wahl gestellt:

• Entweder sie nimmt das Hilfsangebot an und verpflichtet sich zu aktiver Mitarbeit, wenn ein Alkohol- oder Drogenproblem vorliegt.

• oder sie hat beim folgenden Verstoß mit Kündigung zu rechnen. Findet kein Rückfall statt, dann werden nach zwei Jahren alle entsprechenden Dokumente aus der Personalakte entfernt. Geht die betroffene Person auf das Hilfsangebot ein, dann können in diesem Zusammenhang etwa folgende Maßnahmen erwogen werden: (zeitweilige) Versetzung, (teilweise) Veränderung der Funktion, Verschiebung der regelmäßigen Lohnerhöhung, Beförderung usf.

Vierter Verstoß:

Bei einem vierten Verstoß innerhalb eines Jahres nach dem dritten Verstoß und wenn die

betroffene Person von dem Hilfsangebot keinen Gebrauch gemacht hat, dann wird die Kündigung beantragt. (Dies ist nach dem Neuen Bürgerlichen Gesetzbuch möglich). Findet der vierte Verstoß in der Periode statt, in der die betroffene Person noch von einem Hilfsangebot Gebrauch macht, erfolgt eine Suspendierung. Danach wird in Rücksprache mit allen Betroffenen entschieden, wie weiter vorzugehen ist. Findet ein vierter Verstoß statt, nachdem die betroffene Person von dem Hilfsangebot Gebrauch gemacht hat und nach Meinung des Betriebsarztes des Arbodienst von Interstream Barging BV ihre Arbeit als geheilt wieder aufgenommen hat, dann gilt die Prozedur für den ersten Verstoß.

Dies alles schließt nicht aus, dass im Falle grober Fahrlässigkeit und Übertretung, einige Schritte eventuell übersprungen werden können. Etwa bei Rechtlich Akzeptierte Veranstaltungen, die fristlose Kündigung rechtfertigen. In derlei Situationen wird entsprechend den üblichen Prozeduren von Interstream Barging BV gehandelt.

(7)

Betroffene Arbeitnehmer haben das Recht, entsprechend den innerhalb von Interstream Barging BV üblichen Prozeduren, gegen die oben beschriebenen Maßnahmen Einspruch zu erheben.

Maßnahmen für die bei den Tätigkeiten beteiligten Dritten

In diesem Zusammenhang werden unter der Bezeichnung “bei den Tätigkeiten beteiligte Dritte”

alle Personen verstanden, die keine Arbeitsvereinbarung mit Interstream Barging BV haben, aber auf anderer Basis Arbeiten zugunsten der Aktivitäten von Interstream Barging BV oder an einem Standort von Interstream Barging BV verrichten. Das sind etwa: Wartungsmonteure, Besatzungen von Charterschiffen, eingestelltes Personal, Personal von Subunternehmen, Zeitarbeiter u.ä. Wird bei Dritten, die von Interstream Barging BV an Aktivitäten des Unternehmens beteiligt werden, ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln festgestellt (Besitz, Gebrauch, unter Einfluss, dies nach Beurteilung der für diese Dritten verantwortlichen Person), werden folgende Maßnahmen ergriffen:

• Der betroffenen Person wird untersagt, ihre Arbeiten für Interstream Barging BV oder auf einem Standort von Interstream Barging BV fortzusetzen.

• Der Arbeitgeber der betroffenen Person (wenn dies zutrifft) wird hierüber informiert.

• Je nach Situation kann der weitere Zugang zu dem betreffenden Eigentum von Interstream Barging BV untersagt oder die weitere Mitwirkung an den Aktivitäten von Interstream Barging BV beendet werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Hier muß eindringlich darauf hin- gewiesen werden , daß wir mög- licherweise mit toxikologisch noch gar nicht übersehbaren Auswirkungen konfrontiert wer- den, wenn sich

Artikel 1 macht die Tätig- keit als Zahnarzt vom Besitz eines in der Richtlinie ge- nannten Nachweises abhän- gig, der garantiert, dass der Betreffende im Verlauf seiner

INTERSTREAM BARGING NETHERLANDS BV haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der Ladung, wenn diese oder dieser zur Gänze oder teilweise durch eine Handlung, Unachtsamkeit

So ist die Europäische Union heute nicht mehr nur für Fragen des Binnenmarktes zuständig, ihre Kompetenz ist nach dem Vertrag von Lissabon – einschließlich des Rechtes

(30.—) 15 Zwei hohe, eiförmige Vasen aus Wiener Porzellan auf quaderförmigem Sockel mit profilierter Plinte, bemalt in bunten Farben mit Palmetten, Stern auf gelbem Grund und

Die Klassik Radio Austria GmbH hat in ihrer Morgensendung am 06.04.2016 im Hörfunkprogramm „Klassik Radio (Salzburg)“ einen werblichen Beitrag hinsichtlich der Veranstaltung

Die Feststellung, dass die Stadtgemeinde Laa an der Thaya am 12.12.2011 zwischen 18:00 und 20:00 Uhr keine Aufzeichnungen ihrer Sendungen hergestellt hat, ergibt sich aus dem

1) Das erweiterte Führungszeugnis ist unter Vorlage dieses Antragsvordrucks bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Es wird direkt an die