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MEDIADATEN Preisliste Nr. 46. KurierVerlag Lennestadt GmbH. gültig ab Alle Preise zzgl. MwSt.

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Academic year: 2022

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M E D I A D AT E N 2 0 2 1

Preisliste Nr. 46

gültig ab 01.01.2021 Alle Preise zzgl. MwSt.

KurierVerlag Lennestadt GmbH

Kölner Straße 18, 57368 Lennestadt,

Tel. 0 27 21/13 60, Fax 0 27 21/13 6188

(2)

Henne-see Ruhr

Ruhr

Diemel-see

Sorpesee

Möhnesee

Bigge-see Sorpe Ruhr

Lenne

Möhne

Breitenbach-talsperre

Aabach- talsperre

Diemel

Diemel

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7 480

480

480 251

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236

229

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7

508

62 54

55

55

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Preisliste - Einzelausgaben

Mittw.

Ausgabe Samstag

Ausgabe Auflage Gebiet/Städte/Gemeinden farbig je mm

OP GP

010 071 39.270 Attendorn/Olpe/Drolsh./Wenden

(OE-West) 1,42 1,67

020 072 27.070 Lennestadt/Kirchhundem/

Finnentrop (OE-Ost) 1,37 1,61

270 081 52.030 Sundern/Arnsberg/Neheim 1,71 2,01 280 082 32.490 Eslohe/Schmallenberg/Winter-

berg/Hallenberg/Medebach 1,43 1,68 350 42.990 Brilon/Olsberg/Willingen/

Meschede/Bestwig 1,56 1,84

083 52.400 Brilon/Olsberg/Willingen/

Meschede/Bestwig/Marsberg 1,67 1,96

Preisliste - Kombinationen

Kombi Mittwoch

Kombi Samstag

Auflage Verteilgebiet Einzelausgaben farbig je mm Platz. in

Rubrik- märkten möglich

OP GP

210 070 66.340 Kreis Olpe 010, 020 bzw. 071, 072 1,91 2,25

080 137.010 Hochsauerlandkreis 081, 082, 083 2,77 3,26

410 127.510 Hochsauerlandkreis (ohne Marsberg) 280, 270, 350 2,75 3,24

610 193.850 Hochsauerlandkreis (ohne Marsberg)

+ Kreis Olpe 280, 270, 350, 010, 020 4,15 4,88

520 203.350 Hochsauerlandkreis + Kreis Olpe 081, 082, 083, 071, 072 4,15 4,88 350 083

280 082 270 081

020 072

010 071 Anzeigenschlusstermine

Mittwochs-Ausgabe montags 13.00 Uhr Samstags-Ausgabe donnerstags 12.00 Uhr

Ortspreis/Grundpreis (OP/GP)

Ortspreise gelten für Kunden aus Handel, Handwerk & Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr, Grundpreis für Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes und für Agenturen.

Farbanzeigen

Farben werden als 4c-Prozessfarben gedruckt – Volltonfarben werden entsprechend umgewandelt. Dies kann zu Farbabweichungen bei vorgegebenen Vollton-/ HKS-Farben im Druck führen.

Platzierungen auf der Titelseite

Samstags: 50% Zuschlag - Mindestgröße 2-sp. 100 mm

Mittwochs: 100% Zuschlag - Größe 1-sp. 60 mm oder 2-sp. 100 mm.

Sonstige Platzierungswünsche 10% Aufschlag

083

(3)

Verbreitungsgebiet mit Partnerverlagen

Werdohl

Lüdenscheid

Nachrodt- Wiblingwerde

Altena Schalks-

mühle

Balve

Neuenrade Plettenberg Herscheid

Meinerzhagen Kierspe Halver

Hamm

Bönen

Werl

Soest

Welver

Lippetal Drensteinfurt

Ennigerloh

Beckum

Ahlen

BadSassen- dorf

Warstein Möhnesee

Ense

Henne- see Ruhr

Ruhr

Diemel- see

Sorpesee

Möhnesee

Bigge- see

Sorpe Ruhr

Lenne

Möhne

Breitenbach- talsperre

Aabach- talsperre

Diemel

Diemel

236 7

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236

517

7 480

480

480

251

236 236

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480

54

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229 63

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516

515

229

236

229

1

7

508

62 54

55

55

55

350 083

280 082 270 081

020 072

010 071

1052

1050

1250

1550

Auflage 231.250 Exemplare

Auflage

102.000 Exemplare

Auflage 203.350 Exemplare

Kombinationen mit Partnerverlagen

Mittw.- Ausgabe

Wochenend- Ausgabe

Auflage Gebiet/Städte/Gemeinden farbig je mm

OP GP

1050 96.500 Stadtanzeiger Hamm 2,75 3,05

1052 54.250 Stadtanzeiger Ahlen 1,71 2,01

1250 80.500 Stadtanzeiger Soest (Werl, Welver, Ense, Wickede,

Warstein, Lippetal, Soest) 2,59 3,05

1550 102.000 Der Bote - gesamt 2,75 3,24

SWA 143.491 Siegerländer Wochenanzeiger 2,48 2,92

SWA 153.810 Siegerländer Wochenanzeiger 2,64 3,11

Personalsuche auf Nummer sicher!

Die große Jobkombi am Wochenende

über 1052 + 1250 + 1050 + 1550

Anzeigenschluss für Jobkombi:

Donnerstags 9.00 Uhr

083

SWA gesamt

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Verlag und Hauptgeschäftsstelle:

KurierVerlag Lennestadt GmbH,

Kölner Straße 18, 57368 Lennestadt-Grevenbrück Tel. 02721/1360 · Fax 02721/136155

www.sauerlandkurier.de · e-mail: info@sauerlandkurier.de Eingetragen: HRB Nr. 5932 Amtsgericht Siegen

Geschäftsführer: Hans Sahl

Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE126177692 Bankverbindung:

Sparkasse Hamm

IBAN: DE47 4105 0095 0000 0453 02 BIC: WELADED1HAM

Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Anzeigen- und Prospektaufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

Agenturvergütung:

15% für Anzeigen und Prospekte - außer auf Fließtextanzeigen.

Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel

ab 6 Anzeigen 5 % ab 3.000 mm 5 % ab 12 Anzeigen 10 % ab 5.000 mm 10 % ab 24 Anzeigen 15 % ab 10.000 mm 15 % ab 52 Anzeigen 20 % ab 20.000 mm 20 % Abnahme innerhalb von 12 Monaten

Pro Kunde nur 1 Abschluss, Mal- oder Mengenstaffel.

Ein laufender Abschluss kann nicht gewandelt werden.

Anzeigen in mehreren Ausgaben mit Kombinationsrabatt werden als eine Anzeige in den Abschluss gezählt. Für Fließtextanzeigen kann kein Abschluss getätigt werden.

Kombinationsnachlässe

für frei wählbare und nicht bereits kombinierte Ausgaben innerhalb einer Woche -20%, bzw. -10% bei Partnerverlagen

Amtliche Bekanntmachungen

Gottesdienstanzeigen, PR-Anzeigen und Anzeigen von eingetragenen Vereinen (Direktaufträgen und ohne Wirtschaftswerbung einer Ware) max.

50 % Nachlass. Diese Anzeigen werden in Anzeigenabschlüssen nicht berücksichtigt.

Panoramaanzeigen

- für Überbund-Anzeigen wird eine Spalte zusätzlich für den Bund berech- net. Ab 300 mm Höhe (Mittwochsausgabe) bzw. ab 430 mm Anzeigen- höhe (Samstagsausgabe), wird volle Satzspiegelhöhe berechnet.

Allgemeine Angaben

Technische Angaben

Digitale Anzeigenübermittlung

CD, DVD und USB-Stick werden als Datenträger akzeptiert.

FTP-Übertragung auf Anfrage.

Übertragung nur nach Absprache mit dem zuständigen Kundenberater unter Mitteilung der Dateikennnungen.

Folgende Formate werden akzeptiert:

1. EPS oder PDF mit eingebetteten Schriften, oder Schriften als Pfade.

2. TIF oder JPG für Bilddateien

Bearbeitung von offenen QuarkXPress-, InDesign-, Illustrator- oder Corel- Draw-Dateien ist bedingt möglich. Bitte alle Schriften, Fotos und Logos beifügen.

Fotos und farbige Logos bitte im 4c-Modus. Um ein gutes Druckergebnis zu erzielen, sollten Fotos unter Verwendung von ICC-Profilen umgewan- delt werden, ICC-Profil: ISOnewspaper26v4.icc

Satzspiegel

Mittwochs: Samstags:

Satzspiegelhöhe 322,0 mm Satzspiegelhöhe 470,0 mm 1spaltig: 43,0 mm 1spaltig: 43,0 mm 2spaltig: 88,5 mm 2spaltig: 88,5 mm 3spaltig: 134,0 mm 3spaltig: 134,0 mm 4spaltig: 179,5 mm 4spaltig: 179,5 mm 5spaltig: 225,0 mm 5spaltig: 225,0 mm

6spaltig: 270,5 mm

7spaltig: 316,0 mm

Panoramaseite 470x322 mm Panoramaseite 655x470 mm

Druckverfahren: Offset-Rotation

Internetwerbung auf www.sauerlandkurier.de

Die Vorteile unseres Internetauftritts liegen auf der Hand: Rund um die Uhr von jedem Punkt dieser Welt greifbar – diesen tollen Zusatzservice nutzen die Leser des SauerlandKurier täglich überwiegend aus unserem Erschei- nungsgebiet, aber auch viele aus den Grenzgebieten – dort, wo unser Kurier nicht verteilt wird.

Sprechen Sie Ihren Medienberater an, wenn Sie Interesse an einer ausführ-

lichen Beratung haben.

(5)

Beilagenwerbung

Preise ‰ Exempl.

ab 10.000 Stück

Ortspreis*

je 1.000

Grundpreis je 1.000

bis 10 g 62,70 73,76

bis 20 g 70,70 83,18

Mehrpreis pro

angefangene 10 g 8,00 9,41

Anlieferung von Beilagen:

Ausgaben Hochsauerland (mittwochs und samstags):

Druckzentrum Hamm

Gabelsbergerstraße 1, 59069 Hamm Mo.-Fr. 08.00-15.00 Uhr

1.1. Beilagengewicht

Maximalgewicht: 80 g, höhere auf Anfrage, Mindestformat: 110 x 150 mm

Höchstformat: 235 x 315 mm, Größere Formate können beigelegt werden, wenn sie auf Höchstformat gefalzt sind. Mindestgewicht DIN A4: 5 g.

1.2. Verhältnis von Hauptprodukten zu Beilagen

1:3 maximales Verhältnis der Seitenzahl des Hauptproduktes zur Seitenzahl aller einzusteckenden Beilagen

1.3. Beilagenbeschaffenheit

Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten)

- Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein.

- Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.

- Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Waren- mustern oder -proben ist erst nach vorheriger technischer Prüfung möglich.

1.4.1. Flächengewichte des Papiers für Beilagen - Einzelblätter im Format bis DIN A5, mind. 170g/m

2

- Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A5, mind. 120g/m

2

- Mehrseitige Beilagen: 4 und 6 Seiten mind. 100g/m

2

,

8 Seiten mind. 60g/m

2

, mehr als 8 Seiten mind. 50g/m

2

1.4.2. Falzarten

- verarbeitbar sind: Kreuz-, Parallel- oder Wickelfalz - nicht verarbeitbar sind: Leporello und Altarfalz

- mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite haben

1.4.3. Beschnitt

- rechtwinkelig und formgleich geschnitten

- die Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen

- runde oder herzförmige Beilagen können nicht verarbeitet werden 1.4.4. Voreingesteckte Beilagen in Beilagen

- Der Innenteil darf aus dem Mantelteil herausragen.

- Anlieferung ca. 7 Tage vor Verteiltermin.

1.4.5. Drahtheftung

- Die Rückstichheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwen- dung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und keinesfalls stärker als diese sein.

- Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung her- gestellt werden.

2. Lagen

- Unverschränkte, kantengerade Lagen mit einer Höhe von 80 bis 120 mm (mind. 50 Exempl.), damit sie von Hand greifbar sind.

3. Packmitteleinsatz

Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.

4. Palettierung

- Die Beilagen sind sauber auf stabilen Euro-Paletten abzustapeln.

- Die Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Bean- spruchung) und das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.

- Der Palettenboden ist mit einem stabilen Karton abzudecken.

- Hohlräume in den Lagen sind zu vermeiden. Um die Stabilität der Lagen zu gewährleisten, sind. ggf. Kartonzwischenlagen einzubauen.

- Die Beilagen dürfen durch die Palettenverpackung (Umreifung und/oder Einstretchen) nicht beschädigt, umgeknickt oder umgebogen werden, ggf. sind Deckpaletten zu verwenden.

- Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.

- maximale Palettenhöhe: 1.200 mm (einschl. der Schutzverpackung) 5. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial

- Paletten und Abdeckbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.

- Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.

- Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

- Eingesetzte Papiere, Voll- oder Wellpappe sollten nicht imprägniert, nass- Minderpreisaufschlag 25%

* Ortspreis gilt bei Direktaufgabe der Beilagen durch Handel, Handwerk und Gewerbe aus unserem Verbreitungsgebiet

6.1. Einsteckauftrag des Verlages

(mind. 3.000 Expl. Teilbelegung) Der schriftliche Beilagenauftrag ist spätestens 3 Tage vor dem Erscheinungstermin an die Abtlg. Verkauf zu übergeben oder zu faxen.

Der Beilageneinsteckauftrag beinhaltet folgende Informationen:

1. Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv

2. zu belegendes Zeitungsobjekt und zu belegende Ausgaben bzw. Verbrei- tungsgebiet mit den entsprechenden Auflagen

3. Einsteck- bzw. Erscheinungstermin

4. Gesamtstückzahl der einzusteckenden Beilagen 6.2. Anlieferung der Beilagen

Die Anlieferung im Lager des Verlages oder der Druckerei soll frühestens 8 Arbeitstage und spätestens 3 Arbeitstage frachtkostenfrei vor dem Erschei - nungstermin erfolgen. Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber.

Bei Anlieferung der Beilagen erfolgt lediglich eine Sichtkontrolle. In Bezug auf Menge und Qualität erfolgt die Annahme daher immer unter Vorbehalt.

Die Begleitpapiere enthalten nachstehende Informationen:

6.2.1. Lieferschein der Druckerei

Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Liefer- schein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:

1. Beilagentitel

2. zu belegendes Zeitungsobjekt und zu belegende Ausgaben bzw. das Verbreitungsgebiet.

3. Erscheinungstermin bzw. -zeitraum 4. Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen 5. Anzahl der Paletten.

6. Stückzahl der Beilagen je Palette

7. Lieferanschriften und Empfänger

8. Absender/Adresse und Tel.-Nr. der Beilagendruckerei 9. Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller

6.2.2. Palettenkarten

Entsprechend Lieferscheinposition 1, 2, 3, 6 beschriften und fortlaufend nummerieren.

6.2.3. Speditionslieferschein

Entsprechend Lieferscheinposition 1, 2, 4, 5, 7, 8 beschriften und zusätzlich die Anzahl der zu tauschenden Paletten angeben.

6.3. Beilagen einstecken

Beim Einstecken treten technisch bedingt Verluste für das Einrichten der Maschine und beim Verarbeiten ein. Die prozentuale Höhe der Verluste ist abhängig von der Einsteckauflage, der Art der Beilagen und der mögli- chen Kombination mit weiteren Beilagen. Durchschnittlich sind 2 Prozent Zu schuss erforderlich. Fehlstreuungen, Doppelbelegungen und Fehlbe- legungen sind nicht völlig auszuschließen. Beilagenreste werden am Erschei- nungstag entsorgt, wenn kein anderslautender Auftrag vorliegt.

Sonstige Angaben:

• Beilagenpreise sind nicht rabattfähig.

• Beilagenaufträge sind erst nach rechtzeitiger Vorlage eines Musters bindend.

• Beilagen dürfen im Druck und Umbruch nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten.

• Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen und haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.

• Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für 2 oder mehrere Firmen werben.

• Eine Alleinbelegung und Konkurrenzausschluß kann der Verlag nicht zusichern.

• Die Beilegungs- u. Verteilungstoleranzgrenze beträgt 3%.

• Bei einem später als 3 Werktage vor Erscheinungstermin stornierten oder verschobenen Beilagenauftrag wird eine Ausfallgebühr von 50% des Beilagen- preises erhoben (entspr. des 20g-Preises).

• Lagergebühr: Erfolgt die Anlieferung früher als 10 Tage vor dem Erscheinungs- termin werden pro Palette und Kalendertag 1,00 Euro für die Einlagerung berechnet.

Ausgaben Kreis Olpe (mittwochs und samstags):

Druckzentrum MZV

Am Stadion 2, 58540 Meinerzhagen

Mo.-Fr. 08.00-15.00 Uhr

(6)

1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf- fentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträ- ge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahme- stellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftrag- geber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckun- terlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma- chung des Auftrages. - Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäfts- verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. - Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zah- lungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 100 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang der Anzeige dienen als Beleg der Andruck des erschienenen Motivs, Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern, auch in digitaler Form (PDF, E-Paper- Zugang usw.). Zusätzliche Belege können nur gegen einen Unkos- tenbeitrag erstellt werden. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung is nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis 50.000 Exemplaren 20 v. H. 100.000 Exemplaren 15 v. H. 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. - Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Veröffentlichung der Anzeige oder vor Verteilung der Beilage vom Vertrag zurücktreten konnte.

17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. - Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe- wahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lennestadt. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

a) Bei mündlich oder telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbe- stellungen sowie Druckvorlagenübertragung per digitalem Datentransfer übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

b) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Ge- samtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgaben-

abschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über Score Media oder andere nationale Vermarkter geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen- bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.

c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behaup- tungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfü- gung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.

f) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Mög- lichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.

g) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Direktpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufs- stellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Direktpreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.

h) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige (auch) in Online-Diensten erscheint.

i) Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im Übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor.

j) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.

k) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. Die Mindesthöhe für gestaltete Anzeigen im An- zeigenteil beträgt 10 mm.

l) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 6 Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

m) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streit- gegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

n) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbe- mittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung- treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlervergütung nicht bezahlt.

o) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

p) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.

q) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeit-

punkts keinerlei Mängel-/ Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.

r) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsansprüche entstehen erst dann, sofern und soweit die Beilage in mehr als 10 % der Auflage fehlt.

s) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrech- nungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. Gegen Zahlungsansprüche des Verlages kann der Werbungtreibende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

t) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50pro- zentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisati- onen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.

u) Gestaltet der Verlag die Anzeige, so liegen sämtliche Rechte an der Gestaltung ausschließlich beim Verlag. Der Inserent kann Rechte an der Gestaltung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verlages geltend machen. Der Inserent ist nicht berechtigt, die vom Verlag gestaltete Vorlage, insbesondere einen ihm etwa überlassenen Korrektur- abzug, an Dritte weiterzugeben.

v) Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden.

w) Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

x) Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäfts- bedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftrags- bestätigung durch den Verlag schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§

126b BGB) – widerspricht.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen I) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. CD, DVD, USB-Stick), direkt oder indirekt per

Fernübertragung (z. B. eMail, FTP) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

II) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe

„Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

III) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter InDesign, Corel Draw, QuarkXPress, Illustrator usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nur bedingt weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

IV) Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

V) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuver- lässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch.

VI) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.

Stand: Oktober 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(7)

Online-Werbung auf www.sauerlandkurier.de

Stellenanzeigen

Suchmaschinenoptimiert in HTML, Laufzeit 30 Tage

Print-Online-Kombinationen (POK)

Ihre Printanzeige erscheint am Mittwoch bzw. Samstag im Stellenmarkt unserer Kuriere und wird zusätzlich auf nrw-jobs.de veröffentlicht. Damit wird die Reichweite Ihrer Suche deutlich erhöht (nur gültig in Kombinati- on mit einer Print-Anzeige).

Regio-POK Professional

Online-Stellenanzeige auf nrw-jobs.de

auf Basis Ihrer Printanzeige 185,- €*

Premium-POK

Online-Stellenanzeige auf Basis Ihrer Printanzeige auf nrw-jobs.de und stellenanzeigen.de und einer Auswahl

aus 120 Partnerplattformen 470,- €*

Online-Only

Regio-Online-Only Stellenanzeige auf nrw-jobs.de 370,- €*

Premium-Online-Only

Stellenanzeige auf nrw-jobs.de + stellenanzeigen.de 900,- €*

* Sollte Ihre Stellenanzeige mehrere Positionen erhalten, gelten die Preise jeweils pro ausgewählte Position.

Sämtliche Preise sind Nettopreise. Angaben in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Es gelten die AGB der KurierVerlag Lennestadt GmbH.

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Preise und weitere Informationen erhalten Sie in unseren Online Mediadaten unter www.sauerlandkurier.de.

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