B e s c h l u s s
des Präsidiums des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven I.
Die Kammer 7 wird am 01.07.2019 um 40 Verfahren aus den Beständen der übrigen Bremer Kammern aufgefüllt. Übertragen werden Ca- und BV-Verfahren, in denen noch keine streitige Verhandlung stattgefunden hat und noch keine Beweisaufnahme begonnen hat und die nicht ruhen, nicht terminlos vertagt sind bzw. nicht unterbrochen sind. Zusammenhangssachen werden ebenfalls nicht übertragen. Es wird einzeln aus den Vollzeitkammern jedes numerisch 10. Verfahren sowie aus den Teilzeitkammern jedes numerisch 5. Verfahren übertragen; beginnend mit dem 20.- ältesten Verfahren, welches als erstes übertragen wird. Übertragen werden
• von den Kammern 4, 5 und 6 je sechs Verfahren
• von den Kammern 1 und 8 je fünf Verfahren
• von den Kammern 2, 3, und 9 jeweils vier Verfahren.
II.
Die Kammer 7 wird ferner ab dem 22.07.2019 um 60 Ca-Verfahren aus den Neueingängen aufgefüllt.
III.
Die Vertretungsregelung wird während der Herbstferien 2019 abweichend vom Geschäftsverteilungsplan aufgrund zeitgleicher Abwesenheiten entsprechend der Anlage zu diesem Präsidiumsbeschuss geregelt.
Bremen, den 25.06.2019
Kettler Lewin
Lühmann
Rieder Sanner