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199. Aufhebung des Satzungsteils „Verfahren zur Besetzung von Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (ao. Univ.-Prof.)“

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Academic year: 2022

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Mitteilung

Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 01.07.2021 - Nummer 199

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Satzung

199 Aufhebung des Satzungsteils „Verfahren zur Besetzung von Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (ao. Univ.-Prof.)“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 auf Vorschlag des Rektorates beschlossen:

Der Satzungsteil „Verfahren zur Besetzung von Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (ao. Univ.-Prof.)“ (MBl vom 14.09.2016, 49. Stück, Nummer 352) wird aufgehoben.

Der Vorsitzende des Senates:

Schwarz

1 43. Stück - Ausgegeben am 01.07.2021 - Nr. 199-199

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