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Kosten für HOL-Angebote und Beratungsangebote an Sonderschulen GSI Mai 2020

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Institut für Weiterbildung und Medienbildung Weltistrasse 40, CH-3006 Bern

T +41 31 309 27 11, info.iwm@phbern.ch, www.phbern.ch

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Kosten für HOL-Angebote

und Beratungsangebote an Sonderschulen GSI Mai 2020

Allgemein

Sonderschulen Kanton Bern (gemäss GSI-Liste)

Lehrpersonen und Schulleitungen im Bereich Sonderschulen (gemäss Liste der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI) können Weiterbildungs-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote zu den gleichen Bedingungen nutzen wie Lehrpersonen im Bereich Kindergarten/

Volksschule („Kosten Volksschule Kt. Bern“). Für einzelne Angebote gelten Ausnahmeregelungen.

Beratungssettings

Beratung/Coaching

• Beratung Lehrpersonen: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 6 Stunden* kostenlos. Alle weiteren Stunden werden mit CHF 180.–/Std. verrechnet.

• Unterrichtsberatung: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 6 Stunden* kostenlos. Alle weiteren Stunden werden mit CHF 180.–/Std. verrechnet.

Gruppensupervision

• Im Zeitraum von 12 Monaten sind 9 Stunden* kostenlos.

Alle weiteren Stunden werden mit CHF 250.–/Std. zuzüglich Spesen verrechnet.

Kader- und Systemberatung

• Führungscoaching: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 9 Stunden* kostenlos.

Alle weiteren Stunden werden mit CHF 180.–/Std. verrechnet.

• Schul-/Systementwicklung: Grundleistungen auf Basis bestehender Angebote sind bis 15 Stunden* kostenlos.

Alle weiteren Stunden werden mit CHF 250.–/Std. zuzüglich Spesen verrechnet.

• Teamentwicklung: Im Zeitraum von 12 Monaten sind 9 Stunden* kostenlos.

Alle weiteren Stunden werden mit CHF 250.–/Std. zuzüglich Spesen verrechnet.

* Erstreckt sich der gleiche Fall über mehr als 12 Monate, sind die Leistungen nach dem Erreichen des Stundengrenzwerts koste npflichtig

Hol-Angebote

Bestehende HOL-Angebote (sind im Kursprogramm ausgeschrieben und abrufbar):

 Kostenlos

Massgeschneiderte HOL-Angebote (nicht im Kursprogramm aufgeführt):

 Lehrpersonen und Schulleitungen von Sonderschulen und Sonderschulheime GSI können keine Rückerstat- tungsgesuche an die Erziehungsdirektion stellen.

Als Alternative besteht die Möglichkeit bis zu 12 Stunden massgeschneiderte HOL-Angebote pro Schul- jahr kostenlos zu beziehen, sofern es sich dabei um spezifische heilpädagogische Themen handelt, für wel- che das IWM keine eigenen Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen kann.

 Die externen Dozierenden werden nach IWM üblichen Honoraransätzen entschädigt.

Die Bereichsleitung legt die Höhe des Honorars anhand des Lebenslaufs der bzw. des externen Dozierenden fest. Überschreitet die Honorarforderung den Honoraransatz des IWM, muss die Sonderschule die Differenz begleichen.

 Reisespesen (Zug, 1. Klasse bzw. Auto, CHF 0.70/km) werden durch das IWM beglichen. Spesen von im Ausland wohnhaften Dozierenden (Übernachtungskosten, Reisekosten bis zur Schweizergrenze, Verpflegun- gen) werden vom IWM nicht finanziert.

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2/2 Gruppengrösse bei HOL-Angeboten:

 Mindestens 12 Teilnehmende. Bei weniger Teilnehmenden wird die Differenz in Rechnung gestellt. Für die ganze Kursdauer CHF 32 pro Kursstunde und Person unter der Mindestanzahl. Bei kurzfristigen Abmeldungen liegt es an den Schulen, zusätzliche Teilnehmende zu suchen oder die Kostenübernahme zu regeln.

 Ab 17 Personen ist eine Zweierleitung möglich.

Vorgehen

- Die Sonderschule reicht das Formular HOL-Angebot und den Lebenslauf der Dozentin bzw. des Dozen- ten ein.

- Das IWM prüft die Unterlagen und spricht den Betrag für das Weiterbildungsangebot.

- Nach Abschluss des Kurses stellt die Sonderschule dem IWM den gesprochenen Betrag in Rechnung (inkl. Spesen) und retourniert die Präsenzliste.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 Frau Janine Rued, Fachbereichsverantwortliche Heilpädagogik, janine.rued@phbern.ch, Tel: 031 309 27 78

 Manfred Kuonen, Bereichsleiter Kader- und Systementwicklung, manfred.kuonen@phbern.ch, Tel: 031 309 27 32

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