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Richtlinie zur Vergabe von Stipendien der Berlin Mathematical School (BMS) durch die Humboldt- Universität zu Berlin

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Academic year: 2022

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Der Vizepräsident für Forschung

Richtlinie

zur Vergabe von Stipendien der Berlin Mathematical School (BMS) durch die Humboldt- Universität zu Berlin

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 90/2019

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und

Veranstaltungsmanagement 28. Jahrgang/26. November 2019

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 90/2019

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Richtlinie

zur Vergabe von Stipendien der Berlin Mathematical School (BMS) durch die Humboldt- Universität zu Berlin

Auf Grundlage der Satzung zur Vergabe von Stipendien durch die Humboldt-Universität zu Berlin vom 01.August 2019 hat der Vizepräsident für Forschung die folgende Richtlinie erlassen:

§ 1 Zweck des Stipendiums

Zweck des Stipendiums ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Mathematik im Rahmen der Graduiertenschule Berlin Mathematical School. Die Phase I Stipendien der Berlin Mathematical School (BMS) dienen der Erlangung der Promotionsfähigkeit von Studierenden mit einem ersten Studienabschluss (i.d.R. Bachelor).

Die Phase II Stipendien sollen ihren Begünstigten eine finanziell unabhängige Konzentration auf die Fertigstellung der Promotion ermöglichen.

§ 2 Förderfähigkeit

In der Phase I können Personen gefördert werden, die mindestens einen ersten Studienabschluss haben, der einem deutschen Bachelorgrad entspricht. In der Phase II können Personen gefördert werden, die mindestens einen Studienabschluss haben, der einem deutschen Mastergrad entspricht.

§ 3 Dauer, Art und Höhe

(1) Phase I Stipendien werden längstens für die Dauer von 4 Semestern, Phase II Stipendien werden längstens für die Dauer von 6 Semestern gewährt.

(2) Phase I Stipendien werden monatlich in Raten von maximal 1000 EUR ausgezahlt. Phase II Stipendien werden monatlich in Raten von maximal 1.365 EUR ausgezahlt.

(3) Bei Phase II Stipendien gibt es einen monatlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 103 EUR.

§ 4 Antragstellung

Ein Stipendium wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist entsprechend der Ausschreibung form- und fristgerecht bei der in der Ausschreibung benannten Stelle einzureichen. Die HU ist berechtigt, für die im Antrag gemachten Angaben Nachweise zu fordern.

(1) Anträge auf ein Phase I Stipendium der BMS erfolgen durch eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der BMS.

Diese Bewerbung beinhaltet immer einen Antrag auf (vorläufige) Zulassung zur Promotion. Die Auswahl erfolgt durch das BMS Admissions Committee.

(2) Anträge auf ein Phase II Stipendium erfolgen durch eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der BMS, wenn diese Bewerbung einen Antrag auf Zulassung zur Promotion beinhaltet. Die Auswahl erfolgt durch das BMS Admissions Committee.

(3) Liegt die Zulassung zur Phase II z.B.

durch erfolgreiches Bestehen der Phase I bereits vor, ist der Antrag auf ein Phase II Stipendium schriftlich an das BMS Committee (ehemals BMS Executive Board) zu richten.

§ 5 Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Ausschreibung

(1) Die Auswahl der Empfängerinnen und Empfänger erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und eines Gesprächs mit Mitgliedern des BMS Admissions Committees oder von ihnen beauftragten Mitgliedern der BMS Faculty.

(2) Das BMS Admissions Committee setzt sich wie folgt zusammen: alle Mitglieder des BMS Committees und jeweils mind. ein/e weitere/r Professor/in jeder vertretenen Universität (FU, HU, TU). Weiterhin nimmt die Gender&Diversity Beauftragte der BMS an allen Sitzungen teil.

(3) Die Mitglieder des BMS Admissions Committees sowie die für die Auswahl zugrunde zu legenden Vergabekriterien werden vor der Ausschreibung über die Website der BMS bekannt gemacht.

(4) Die von den Bewerberinnen oder Bewerbern getätigten Angaben sind in geeigneter Form nachzuweisen, Näheres, etwa die Art der Nachweisführung, wird in der Ausschreibung geregelt.

§ 6 Vergabekriterien und Fristen

(1) Der Antrag für ein Stipendium muss vollständig zu dem in der Ausschreibung genannten Datum bei der Auswahlkommission eingegangen sein.

(2) Die Auswahlkommission entscheidet aufgrund der eingereichten Nachweise in eigenem Ermessen, welche Antragsteller*innen sie zu einem Auswahl- gespräch einlädt. Die Kommission kann bei Bedarf weitere Nachweise einfordern.

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4 (3) Die Auswahlkommission gibt auf der Grundlage der Nachweise und des Auswahlgesprächs Empfehlungen für die Vergabe eines Stipendiums ab.

Sie kann für die Vergabe Auflagen vorschlagen.

(4) Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind

 akademische Leistungen

 Prognose für die wissenschaftliche Karriere

§ 7 Bewilligung

Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der Auswahlkommission durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Entscheidung wird mittels eines Bewilligungsbescheids bekannt gegeben. Der Bescheid kann unter Auflagen ergehen.

§ 8 Sonstiges

(1) Mit Annahme des Stipendiums wird die Stipendi- atin bzw. der Stipendiat verpflichtet,

a. alle Veränderungen, die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind, unverzüglich mitzu- teilen;

b. an der Evaluierung seiner Studien- leistungen und des Stipendien- programms teilzunehmen; sowie Leistungsnachweise halbjährlich ein- zureichen.

(2) Die HU behält sich das Recht vor,

a. Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinie vorzunehmen,

b. Jeglichen Missbrauch im Zusammen- hang mit der Beantragung und dem Bezug eines Stipendiums zur Anzeige zu bringen und zu Unrecht ausbezahlte Beträge zurückzufordern.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 90/2019

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Anlage zur Richtlinie zur Vergabe von Stipendien durch die Humboldt-Universität zu Berlin

Folgende Angaben und Unterlagen werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von den Bewerberinnen und Bewerbern erhoben:

Angaben im Bewerbungsformular 1. Persönliche Daten:

 First name

 Last name

 Current university

 Date of birth

 Place of birth (city, country)

 Gender (Female, Male, Other (mit Textfeld), Not stated)

 Nationality

 House number and street

 Postal Code

 City, State

 Country

 Phone (freiwillig)

 E-Mail

2. Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang

 Education – Highest qualification (already completed) o Full title of qualification

o Major Subject o Department o University o City o Start date o End date

 Education – Current degree (even if not yet completed) o Full title of qualification

o Major Subject o Department o University o City

o Expected date of completion

 Publications (freiwillig)

 Main field of interest (Drop down menu of the eight BMS Research Areas) (eine Angabe erforderlich, drei verschiedene möglich)

3. Angaben zu Personen, die aufgefordert werden können, ein Empfehlungsschreiben abzugeben o Title (e.g. Prof., Dr., Mr., Mrs.)

o First name (nicht erforderlich) o Last name

o University/Institution o Phone (nicht erforderlich) o E-Mail

4. Angaben zur Beantragung eines Stipendiums

 Ja/Nein mit kurzer Begründung

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6 5. Unterlagen (als pdf hochladen)

 Personal statement

 Curriculum vitae

 University transcript (Bachelor)

 University transcript (Master)

 Language (Drop Down Menu) o German is native language o English is native language o Other native language

 Language Test

 Research statement (nur für Phase II)

 drei weitere Dokumente können hochgeladen werden

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