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Aktenstück Nr. 40 A

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 40 A

B e r i c h t

des Ausschusses für Theologie und Kirche

betr. Verhältnis der evangelischen Kirche zum Islam

Wolfsburg, 9. November 2015

I.

Die 25. Landessynode hatte während ihrer IV. Tagung in der 19. Sitzung am 8. Mai 2015 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Herrn Landesbischofs auf Antrag der Synodalen Dr. Köhler folgenden Beschluss gefasst:

"Der Abschnitt II des Berichtes des Herrn Landesbischofs sowie die Redebeiträge hierzu werden dem Ausschuss für Mission und Ökumene (federführend) und dem Ausschuss für Theologie und Kirche als Material überwiesen."

(Beschlusssammlung der IV. Tagung Nr. 3.2)

Während der gleichen Tagung in der 20. Sitzung am 9. Mai 2015 hatte die Landessynode zudem im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Zwischenbericht des Ausschuss für Mission und Ökumene betr. Interreligiöser Dialog – Christlich-muslimischer Dialog auf Antrag des Ausschusses folgende Beschlüsse gefasst:

"1. Die Landessynode nimmt den Zwischenbericht des Ausschusses für Mission und Ökumene betr. Interreligiöser Dialog – Christlich-muslimischer Dialog (Aktenstück Nr. 40) zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Landessynode stellt die besondere und aktuelle Bedeutung des 'Christlich- muslimischen Dialogs' fest und bittet den Ausschuss für Mission und Öku- mene (federführend) und den Ausschuss für Theologie und Kirche, sich weiter mit der Thematik zu beschäftigen und der 25. Landessynode spätestens zur Tagung der Landessynode im November 2017 einen Bericht mit konkreten Handlungsmöglichkeiten für einen konstruktiven christlich-muslimischen Dia- log, der auch die theologische Seite beleuchtet, zu geben.

3. Die im Juli 2015 zu erwartende Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland wird dem Ausschuss für Mission und Ökumene und dem Aus- schuss für Theologie und Kirche als Material zur Verfügung gestellt."

(Beschlusssammlung der IV. Tagung Nr. 2.2)

(2)

AKTENSTÜCK NR. 40 A SEITE 2 II.

Der Ausschuss für Theologie und Kirche hat sich in mehreren Sitzungen intensiv und unter Einbeziehung der Expertise des Landeskirchenamtes sowie von Herrn Prof.

Dr. Reinbold aus dem Haus kirchlicher Dienste mit Fragen des Verhältnisses von Chris- tentum und Islam befasst. Das Interesse an der Begegnung mit islamischen Glaubenden wie am Islam wächst nicht zuletzt durch die mehrheitlich muslimischen Flüchtlinge, die derzeit nach Deutschland kommen. Viele evangelisch-lutherische Kirchengemeinden und Einzelpersonen widmen sich den Flüchtlingen in ihrer Not mit Hingabe. Fragen nach dem Islam stellen sich mit Fragen nach Fluchtursachen, Alltagsgestaltung und Glaubenspraxis.

Kommunikations- und Klärungsbedarf wird auf zwei Ebenen gesehen:

1. Theologische Grundsatzfragen

Anders als die römisch-katholische Kirche, die seit dem 2. Vatikanischen Konzil den Glauben der Muslime an den alleinigen Gott mit Hochachtung betrachtet, sehen evan- gelisch-lutherische Kirchen auf der Grundlage des Augsburger Bekenntnisses die Gottesfrage offen, sehen Gott in Christus geoffenbart und beten nicht gemeinsam zu einem Gott, sondern respektvoll in jeweils ihrer Religion zu Gott.

Anstelle gemeinsamer Gottesdienste steht für lutherische Christen und Christinnen das Gebet der jeweiligen Religion in achtungsvoller Wahrnehmung nebeneinander. Theo- logisch-fachwissenschaftliche Klärungen und die Stellungnahmen der Synoden der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands müssen intensiver kommuniziert und in geeigneter Weise präg- nant zusammengefasst werden, damit Information und theologische Gründe für diese Frage auf Nachfrage interessierten Gemeindegliedern, Ehrenamtlichen, beruflich Mit- arbeitenden in Kindertagesstätten, Schulen etc. sowie in Kirchengemeinden zügig zur Verfügung stehen.

2. Praktische Anfragen

Handreichungen für die interreligiös profilierte Arbeit in Kindertagesstätten, Schulen, Kirchengemeinden, Krankenhäusern und vielen weiteren Orten der Begegnung sind erforderlich. Konkrete Anfragen nach Gottesdiensten anlässlich der Eheschließungen, Unsicherheiten bei der Gestaltung von kirchlichen Festen und Feiern in Kindertages- stätten oder Schulen sowie das große Interesse vieler Gemeindemitglieder an inter- religiösen Veranstaltungen erfordern leicht zugängliche Handreichungen, gute Fortbil- dungen (z. B. an der Ev. Akademie Loccum oder dem Pastoralkolleg) und ein offenes, angstfreies Aufeinanderzugehen.

(3)

AKTENSTÜCK NR. 40 A SEITE 3 III.

Der Ausschuss für Theologie und Kirche stellt folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Das Landeskirchenamt wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu den unter II. auf- gezeigten Punkten zu ergreifen und zu gegebener Zeit der Landessynode darüber zu berichten.

Prof. Dr. Löhmannsröben Vorsitzende

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