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Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staatesfür die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EuropäischenGemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen)

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Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen

Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen)

DublÜbk

Ausfertigungsdatum: 15.06.1990 Vollzitat:

"Dubliner Übereinkommen vom 15. Juni 1990 (BGBl. 1994 II S. 792)"

Fußnote

G v. 27.6.1994 II 791

In Kraft gem. Bek. v. 2.7.1997 II 1452 mWv 1.9.1997

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