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Antwort der Landesregierung

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Academic year: 2022

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Nr. 42/12 / Frank Rasche Pressestelle

Lavesallee 6, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-6259

Fax: (0511) 120-6555 www.mi.niedersachsen.de

E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Betreuung von ausländischen Delegationen unterliegt einheitlichen Standards

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.02.2012; Fragestunde Nr. 21

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Silke Lesemann (SPD), Filiz Polat (Grüne) und Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/8042) der Fraktion DIE LINKE geht hervor, dass der Kostensatz für die Zwangsvorführung von Flüchtlingen im Rahmen einer sogenannten Expertenanhörung mit einer Delegation des Russischen Föderalen

Migrationsdienstes (FMS-Delegation) bei der LAB Niedersachsen in Langenhagen vom 16. bis zum 19. Mai 2011 zur Passersatzpapierbeschaffung für russische Staatsbürger 203,05 Euro pro Person beträgt. In die Kostenberechnung sind u. a. folgende Kosten eingeflossen:

- Honorar für den Einsatz der FMS-Experten 3 412,00 Euro,

- Betreuung/Bewirtung der Delegation inklusive Gastgeschenke 1 108,39 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für Flug, Hotel, Telefon, Dolmetscher usw.

Experten stellen sich die Frage, warum die Landesaufnahmebehörde an russische

Behördenvertreter, die für russische Staatsbürger Passpapiere ausstellen, überhaupt Honorare und „Gastgeschenke“ zahlt. Aus ihrer Sicht ist die Höhe der Honorare und „Gastgeschenke“ an eine ungenannte Zahl von russischen „Experten“ nicht geeignet, den „Ruch der Korruption“ zu beseitigen, der solchen Geschäften aus ihrer Sicht anhaftet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum erhalten welche Bediensteten anderer Staaten im Rahmen der Passbeschaffung Geschenke und Honorare von der Landesregierung, und welche „Gastgeschenke“ wurden wem mit welcher Begründung und mit welchem Wert gemacht?

2. Wie viele russische „Spezialisten“ erhielten seit 2008 bis zum heutigen Zeitpunkt Honorare mit welcher Begründung und in welcher Höhe aus welchem Haushaltstitel?

3. Wie und wo erfolgten die Bewirtung und Unterbringung in Hotels, und reisten die eingeschalteten Dolmetscher aus Russland an oder leben sie in Deutschland?

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR INNERES UND SPORT

24.02.2012

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Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

In Zusammenarbeit mit dem Föderalen Migrationsdienst (FMS) der Russischen Föderation führte die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen vom 15.05. (Anreisetag) bis 20.05.2011 (Abreisetag) eine Expertenanhörung durch. An vier Tagen, vom 16.05 bis 19.05.2011, wurden 62 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer mit vermutlich russischer Herkunft in den Räumen der Außenstelle Hannover angehört.

Grundlage für diese und künftige Expertenanhörungen ist das am 25.05.2006 unterzeichnete und am 01.06.2007 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation. Die Einladung der Delegation erfolgte offiziell per Verbalnote durch das Auswärtige Amt. Ziel der Expertenanhörung war es, im Rahmen des Artikels 9 Abs. 4 des Rückübernahmeabkommens für vollziehbar ausreisepflichtige, mutmaßlich russische Staatsangehörige Befragungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit/Identität

durchzuführen, da durch die bisherigen Interviewverfahren bei den Generalkonsulaten bzw. der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland regelmäßig keine ausreichende Klärung erfolgen konnte. An der Anhörung waren auch andere Bundesländer beteiligt. Für derartige Expertenanhörungen haben sich die Länder und die Bundespolizei auf ein einheitliches Verfahren und gemeinsame Standards für die Einladung, Unterbringung und Betreuung ausländischer Delegationen während des Aufenthalts im Bundesgebiet verständigt, um eine unterschiedliche Behandlung in den Bundesländern bzw. bei der Bundespolizei

auszuschließen. Die Standards orientieren sich dabei bei Einladungen von Delegationen, die sich aus Behördenvertreter anderer Staaten zusammensetzen an den international üblichen Standards. So wird z.B. die Tagespauschale für die Delegationsangehörigen nach den Sätzen bemessen, die von der Europäischen Kommission festgelegt und bei internationalen, mit Finanzmitteln der EU finanzierten Missionen zu Grunde gelegt werden.

Folgende Leistungen werden den Delegationsmitgliedern im Rahmen einer Expertenanhörung üblicherweise gewährt:

Die Zahlung einer einheitlichen Tagespauschale. In Deutschland beträgt die „per diem rate“ nach den Vorgaben der Europäischen Kommission 208 € pro Person und Tag (Stand: 01.01.2012); abzüglich der tatsächlichen Kosten für die Unterbringung in einem Hotel.

Bewirtung mit gemeinsamen Essen zur Begrüßung und zum Abschluss verbunden mit einer Besprechung zur Evaluierung der Expertenanhörung.

Bewirtung mit einem kleinen Imbiss an den jeweiligen Anhörungstagen.

Informationsmaterial zum Gastgeberland, Schreibutensilien (Kugelschreiber, etc.), kleine Aufmerksamkeiten mit einem Bezug zu dem Gastgeberland oder dem

Aufenthaltsort in Deutschland. Der Wert dieser Materialien bzw. Gegenstände beträgt im Regelfall ca. 20 € pro Person. Die Mitglieder der russischen Expertendelegation

erhielten jeweils einen deutsch-russischen Stadtführer für die Stadt Hannover,

Leinenbeutel mit Hannover-Motiven und ein Fläschchen (4cl) „Leinewasser“. Außerdem erhielten die Delegationsmitglieder eine Stadtführung einschließlich Besuch und

Turmauffahrt im Rathaus der Stadt Hannover.

Die in den Vorbemerkungen der Anfrage formulierte Vermutung, dass mit diesen vorstehend beschriebenen Leistungen, der „Ruch der Korruption“ einhergeht, entbehrt jeder Grundlage.

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Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu Frage 2:

Die Delegationen erhalten eine einheitliche Tagespauschale in oben genannter Höhe. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu Frage 3:

Die Unterbringung der 4-köpfigen russischen Delegation erfolgte zum Übernachtungspreis von 79 € (inkl. Frühstück) pro Person und Tag in einem 3-Sterne-Hotel in Hannover. Die

gemeinsamen Essen erfolgten in verschiedenen Restaurants in Hannover. Die bei den Anhörungen und Gesprächen anwesenden Dolmetscher/-innen leben im Bundesgebiet.

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