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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen

(VwV TB)

Vom 6. Januar 2021

I.

Die oberste Bauaufsichtsbehörde erlässt nach § 88a der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, die sich aus der Anlage ergebenden Technischen Baubestimmungen.

Sie beruhen auf den Technischen Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Ausgabe 2019/1, und enthalten die sich aus dem Landesrecht ergebenden Anpassungen, die durch Fettdruck gekennzeichnet sind.

Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann abgerufen werden unter http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/bauvorschriften.htm.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen vom 15. Dezember 2017 (SächsABl. 2018 S. 52), enthalten in der

Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), außer Kraft.

Dresden, den 6. Januar 2021

Der Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt

Enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Regionalentwicklung

vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 246)

VwV TB

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 22.01.2021 Seite 1 von 1

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