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Staatskanzlei Kommunikation
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Medienmitteilung
Planauflage Anpassung des kantonalen Richtplans
Solothurn, 27. Januar 2020 – Der Kanton nimmt mit der Anpassung 2019 Änderungen in vier Kapiteln des kantonalen Richtplans vor und aktualisiert weitere Themen. Die Pläne dazu liegen öffentlich auf.
Die aktuelle Anpassung betrifft die Kapitel «Siedlungsgebiet und Bauzonen»,
«Gebiete und Vorhaben für Freizeit, Sport und Erholung», «Kantonsstrassen» und
«Windenergie/Gebiete für Windparks».
Siedlungsentwicklung nach innen
Ein neuer Beschluss zur Siedlungsentwicklung nach innen ergänzt die bestehenden Beschlüsse zu diesem Thema. Mit den neuen Festlegungen können die Ziele der Raumplanung zum haushälterischen Umgang mit dem Boden und damit der Siedlungsentwicklung nach innen besser umgesetzt werden. Der Kanton erfüllt mit dieser Anpassung auch einen Auftrag des Bundes aus der Genehmigung des kantonalen Richtplans.
Freizeit und Erholung
Die zweite Anpassung betrifft die Gebiete für Freizeit und Erholung: Der
«Gempen», der ein beliebtes Ausflugs- und Naherholungsgebiet der Region Basel ist, wird als neues Gebiet in den Richtplan aufgenommen. Gleichzeitig wird im Gebiet «Weissenstein», das bereits als Zwischenergebnis im Richtplan enthalten ist, festgesetzt und mit dem Korridor der geplanten Bike-Strecke ergänzt.
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Umfahrung Oensingen
Das Ortszentrum von Oensingen soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Dafür ist der Bau einer Entlastungsstrasse geplant. Das Vorhaben ist bereits als Zwischenergebnis im Richtplan enthalten, nun wird die Linienführung festgesetzt.
Windenergie
Das Gebiet «Chall» in Kleinlützel eignet sich als Potenzialgebiet für einen Windpark. Es wird daher in den Richtplan aufgenommen. Nördlich und östlich angrenzend befindet sich das Potenzialgebiet «Chall-Burg», das bereits im Richtplan des Kantons Basel-Landschaft enthalten ist. Das Gebiet «Wisnerhöchi»
(Wisen, Hauenstein-Ifenthal, Trimbach), das als Zwischenergebnis im Richtplan festgelegt ist, wird hingegen gestrichen.
Bildlegende
Gempen, der neu als Gebiet für Freizeit, Sport und Erholung in den Richtplan aufgenommen werden soll.
Weitere Informationen
Die öffentliche Auflage dauert bis am 13. März 2020. Die Unterlagen können in den Gemeindeverwaltungen sowie im Bau- und Justizdepartement und im Amt für Raumplanung in Solothurn eingesehen werden.
Sie sind auch im Internet verfügbar: arp.so.ch