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Nr. 03 J a h r g a n g 2 0 1 4 22.02.2014

Sitzung des Kreisausschusses

Am Montag, 10.03.2014, findet um 14:00 Uhr die Sit- zung des 55. Kreisausschusses im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad- Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffent- lichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Ta- gesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen.

LkrABl. Nr. 03/2014 ____________________________

43.2-1711-I-2013-50

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-

Immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung zur Er- weiterung eines Mastschweinestalles, den Neubau ei- ner Güllegrube, den Betrieb eines Ferkelzuchtstalles, eines Sauenstalles und eines Mastschweinestalles mit Futterlagerhallen und -silos

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber Herrn Rainer Schmidt, Wallmersbach 1, 97215 Uffenheim, mit Bescheid vom 20.01.2014 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Erweiterung eines Mastschweinestalles, den Neubau einer Güllegrube, den Betrieb eines Fer- kelzuchtstalles, eines Sauenstalles und eines Mast- schweinestalles mit Futterlagerhallen und -silos erteilt.

Der Mastschweinestall befindet sich auf dem Grund- stück, Fl.Nr. 398, Gemarkung Wallmersbach, auf einer Freifläche ca. 480 m westlich des Ortes Wallmersbach.

Im Zuge der Erweiterung der Stallanlage erhöht sich die Tierzahl auf insgesamt 1.908 Tierplätze zuzüglich der teilweise bestehenden 303 Sauenplätze einschließ- lich der dazugehörigen Ferkelaufzuchtplätze mit 1.354 Tierplätzen und der Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück, Fl.Nr. 398, Gemarkung Wallmersbach.

Zweck der Anlage ist das Halten von Sauen, Aufzucht von Ferkeln und Mastschweinen. Die Anlage besteht aus folgenden wesentlichen Anlagenteilen: Ferkelauf- zuchtstall, Mastschweinestall, Zuchtsauenstall, Gül- legrube, Getreide- und Schrotsilos, Futterlagerhalle, Löschwasser- und Niederschlagswasserteich und einem Flüssiggastank mit max. 2,9 t Nennfüllgewicht.

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich be- kannt zu machen, da das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen war (§ 21 a Satz 1, Alt. 1 der 9. BImSchV).

Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden

B E S C H E I D :

1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG)

Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen er- teilt.

1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:

a) Errichtung und Betrieb eines Mastschweinestal- les mit 1.908 Tierplätzen und 303 Sauenplätze einschließlich der dazugehörenden Ferkelauf- zuchtplätze mit 1.354 Tierplätzen, drei Güllegru- ben, Futterlagerhallen und Getreidesilos.

b) Tektur des bereits genehmigten Sauenstalles c) Anlagenkenndaten

Anlagenkenndaten des Stallgebäudes 1 (Maststall) Tierplatzart Anzahl Mastschweineplätze 1.908 Ferkelaufzuchtplätze 1.354 1)

1)ausschließlich im Betrieb erzeugte Ferkel

Anlagenkenndaten des Stallgebäudes 2 (Sauenstall)

Tierplatzart Anzahl Zuchtsauenplätze

(davon Abferkelplätze)

303 (56)

Eberplätze 1 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen An-

lage nach Anhang 1 der 4. BImSchV:

„Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen (Schweine von 30 Kilogramm oder mehr Lebendgewicht) mit 1 500 bis weniger als 2 000 Mastschweineplätzen (vgl. Nummer 7.1 7.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV);

Sauen einschließlich dazugehöriger Ferkelauf- zuchtplätze (Ferkel bis weniger als 30 Kilogramm Lebendgewicht) mit 560 bis weniger als 750 Sau- enplätzen (vgl. Nummern 7.1 8.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV;

bei gemischten Beständen mit einem Wert von 100 oder mehr der Summe der Vom-Hundert-Anteile, bis zu denen die Platzzahlen jeweils ausgeschöpft werden (vgl. Nummer 7.1 11.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.“

1.3 Standort der Anlage/n

Flur-Nummer/n Gemarkung/en

398 Wallmersbach

1.4 Genehmigungsunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

(…)“

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingun- gen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfs- belehrung versehen wurde:

„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Be- scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Be- gründung liegt in der Zeit vom 24. Februar 2014 bis einschl. 10. März 2014 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Ge- nehmigungsunterlagen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10.

März 2014) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.

Neustadt a.d.Aisch, 5. Februar 2014

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -Immissionsschutz-

Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 03/2014 ____________________________

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

I

(2)

FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G FR A N K E N ( F W F ) Erlass einer Verbandssatzung für den Zweckverband Fernwasserversorgung Franken Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung und

das In-Kraft-Treten

Die Verbandsversammlung der FWF hat in ihrer Sit- zung am 27. November 2013 die Verbandssatzung neu erlassen. Die Satzung wird gemäß § 24 Abs. 1 KommZG im Mittelfränkischen Amtsblatt vom 17.

Februar 2014 amtlich bekannt gemacht. Sie tritt damit am 18. Februar 2014 in Kraft.

Uffenheim, den 6. Februar 2014 Fernwasserversorgung Franken

Moser, Werkleiter

LkrABl. Nr. 03/2014 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kraftloserklärung

Das von der Sparkasse ausgestellte Sparkassenbuch Nr.

3247060795 (243060795) wird, nachdem die Frist von drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt.

Neustadt, 05.02.2014, gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 03/2014 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 4312005343 (112005343) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine

Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 06.02.2014, gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 03/2014 ____________________________

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N D E A M T L I C H E R

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E I L

XXII

Am 17.02.2014 zum 95. Geburtstag

Luise Weidt...Ziegeleistr. 3, 97258 Gollhofen Am 19.02.2014 zur Eisernen Hochzeit

Johanna und Georg Teufel ...Siedlungsstr. 11, 91443 Scheinfeld Am 20.02.2014 zur Diam. Hochzeit

Maria und Konrad Kröller ...Herrenstr. 8, 91484 Ullstadt Am 20.02.2014 zum 90. Geburtstag

Josef Plewka ...Siedlung 4, 91486 Uehlfeld Albine Schröpfer ...Munasiedlung 22, 91613 Marktbergel Am 21.02.2014 zur Diam. Hochzeit

Luise und Ernst Tröster ...Oberickelsheimer Str. 6, 97258 Geißlin- gen

Am 22.02.2014 zum 90. Geburtstag

Konrad Gegner ...Langgasse 1, 97215 Auernhofen

Am 23.02.2014 zum 95. Geburtstag

Barbara Gareis ...Birkach 1, 91480 Markt Taschendorf Am 25.02.2014 zum 102. Geburtstag

Magdalena Appold ...Urphertshofer Str. 5, 91619 Obernzenn Am 26.02.2014 zur Diam. Hochzeit

Sabina und Georg Anger ...Schornweisach 107, 91486 Uehlfeld Babette und Franz Simmet ....Kornhöfstadt 10, 91443 Scheinfeld Am 26.02.2014 zum 90. Geburtstag

Kunigunda Seufert ...Schloßstr. 7, 91443 Scheinfeld Am 26.02.2014 zum 95. Geburtstag

Paul Peter ...Spitalgasse 3, 91438 Bad Windsheim Am 28.02.2014 zum 90. Geburtstag

Georg Föttinger ... Hans-Böckler-Str. 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch Am 09.03.2014 zum 90. Geburtstag

Max Kleinlein ...Burgambach 7, 91443 Scheinfeld

Wir gratulieren den Jubilaren Nachträglich gratulieren wir den Jubilaren

Buchvorstellung: Müller und Mühlen im Zenngrund

Wolfgang Mück widmet sich seit vielen Jah- ren der Erforschung der fränkischen Bach- mühlen und ihrer Müllerfamilien und hat zu diesem Thema mehrere fundierte und sehr ansprechende Publikationen veröffentlicht.

Als neuestes Werk ist soeben die umfang- reich bebilderte Geschichte der Mühlen an

der Zenn erschienen. In einem ersten Teil werden die Wasserbauten und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Technikgeschich- te der Mühlen, das Berufsbild des Müllers und die Müllerfamilien dargestellt. In einem zweiten Teil werden sämtliche Mühlen an der Zenn und ihren Zufl üssen vom Oberlauf bis zur Mündung in die Regnitz zwischen Fürth und Erlangen in Wort und Bild ausführlich dokumentiert.

Damit wird deutlich gemacht, wie sehr einst Mühlen als technische Bauwerke die mittel- fränkische Heimat - nicht nur an der Zenn - prägten. Sie sind ein Teil des kulturellen Erbes der Region, dessen Erhaltung dringend gebo- ten ist. Obgleich ihrer Funktion weitgehend beraubt, sind die Mühlen in der Landschaft als charakteristische Siedlungsinseln mit spezifi schen Bauformen zwischen den Or- ten präsent, sie bestimmen nach wie vor die Ortsränder alter Dorfkerne und leisten einen Beitrag zu dem in Grundzügen noch erkenn- baren traditionellen fränkischen Dorfbild.

Wasserkraft zur Energieerzeugung ist heu- te ein hochaktuelles Thema - während die Bedeutung der wassergetriebenen Mühlen früherer Zeiten kaum noch bekannt ist.

Wenige Jahrzehnte reichten aus, dass diese einst blühende Mühlenkultur fast verges- sen wurde: Wer denkt bei Mühlen außer an Mahl- und Schneidemühlen auch an das Zerkleinern von Ölfrüchten und Ge- steinen, an die Bearbeitung von Eisen, das Walken von Leder und Stoffen, das Schlei- fen und Polieren von Produkten? Alle die- se Fragen werden aufgegriffen und durch historisches und aktuelles Bildmaterial - davon ein Großteil in Farbe - eingehend dokumentiert.

Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund

Vom Werden und Vergehen einer fast ver- schwundenen Welt.

(Mittelfränkische Studien, Band 24) Ansbach 2014. Preis: 44,80 Euro ISBN 978-3-87707- 908-9.

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