• Keine Ergebnisse gefunden

Ansgar Drücker BBE-Newsletter 21/2012

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ansgar Drücker BBE-Newsletter 21/2012"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Ansgar Drücker BBE-Newsletter 21/2012

Über die Gemeinnützigkeit wird auch weiterhin nicht beim Verfassungsschutz entschieden. Protest von NGOs zeigt Wirkung.

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen wandte sich gegen Planungen der Bundesregierung im Jahressteuergesetz folgenreich das Wort

„widerlegbar“ zu streichen. In Zukunft hätte dann die Erwähnung einer Organisation in einem der 17 Verfassungsschutzberichte des Bundes oder der Länder unmittelbar den Verlust der Gemeinnützigkeit – und damit im Allgemeinen auch der Förderwürdigkeit für öffentlich geförderte Projekte – nach sich gezogen. Dieser neue und für die Finanzbehörden bindende Automatismus ergab sich durch die Streichung des Wortes „widerlegbar“ im Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz. Bisher lautete die entsprechende steuerrechtliche Bestimmung: „Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Dass es sich dabei nicht um eine theoretische Diskussion handelt, zeigt etwa das Beispiel des Neuruppiner Vereins „MittenDrin“, der 2012 mit dem Julius-Rumpf-Preis ausgezeichnet wurde. Der Verein wurde in zwei brandenburgischen Verfassungsschutzberichten unter „linksextremistische Aktivitäten in Jugendzentren“

erwähnt und klagte erfolgreich gegen diese Vorwürfe. Das Verwaltungsgericht Potsdam nannte die Arbeit des Verfassungsschutzes im Urteil „tendenziös und unzulässig ungenau“ und veranlasste die Schwärzung der Erwähnung des Vereins.

Auch die bayerische Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle a.i.d.a. erzielte einen Erfolg vor Gericht. Für diese Vereine hätte der Entzug der Gemeinnützigkeit eine Gefährdung ihrer Existenz bedeutet. Statt einer Klage vor dem Finanzgericht wäre in Zukunft eine wesentlich kostspieligere und langwierigere Klage vor dem jeweils zuständigen Verfassungsgericht erforderlich gewesen.

Zu den Erstunterzeichnern eines Offenen Protestbriefes gegen den Gesetzentwurf gehörten u. a. Attac Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Greenpeace e.V., die Humanistische Union e.V., der Interkultureller Rat in Deutschland e.V., die NaturFreunde Deutschlands und Pro Asyl. Mitte Oktober 2012 wurde nun bekannt, dass die Bundesregierung auf die Streichung des Wortes

(2)

2

„widerlegbar“ verzichtet und damit den vielfältigen Protesten aus der Zivilgesellschaft nachgegeben hat. Damit ist nun auch weiterhin das Finanzamt (und nicht die Verfassungsschutzbehörden) für die Anerkennung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit zuständig.

Ansgar Drücker ist Geschäftsführer des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e. V. (IDA). IDA ist das Dienstleistungszentrum der Jugendverbände für die Themenfelder (Anti-)Rassismus, (Anti-)Rechtsextremismus und Migrationspädagogik.

Kontakt: ansgar.druecker@idaev.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine nachhaltige Förderungen derjenigen Infrastrukturen, die eine zentrale Bedeutung für die Engagementförderung haben, muss zunächst eine Differenzierung vornehmen zwischen

Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sind Sie herzlich aufgerufen, unseren Expertenfragebogen bequem online unter http://www.onlineumfragen.com/login.cfm?umfrage=44306

Ziel ist die Überführung dieser Modellförderung in eine dauerhafte Förderung der beteiligten MJSOs (Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa (AJM), Verband der

Unter der Überschrift „Kulturelle Teilhabe für Alle“ will die Koalition die „inter- und transkulturelle Kulturarbeit fördern, kulturelle Angebote für Menschen mit

Alle profitieren davon: Die Fachkräfte setzen die in allen Bildungsplänen geforderte Partizipation um und die Kinder bilden sich in der demokratischen Gemeinschaft

Jesus ist nicht in der vertrauten Gruppe geblieben, sondern immer wieder auf andere Menschen zugegangen.. Er hat sich auf neue Menschen, fremde Themen, andere

Für eine gesicherte und gleichbleibend hohe Qualität der ehrenamtlichen Arbeit und des Umgangs mit Ehrenamtlichen ist es unerlässlich, auf verbindliche Standards

Bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit geistiger Behinderung bringt, mit einem Wort, nicht nur Spaß für alle Beteiligten, sondern hat für seine Nutznießer