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Vorlage - Querverbindung Ost

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Finanzen Frau Willenborg

Abt. 2, Ref. 22 Tel.: 361 - 6033

13.03.2019

Vorlage VL-205/2019

X ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH

Beratungsfolge Termin Beratungsaktion

Haushalts- und Finanzausschuss (Stadt) 22.03.2019 Zustimmung

(städtisch) Az. SfF: 19/ 801 S

Wirtschaftlichkeit: WU-Übersicht ist beigefügt.

Titel der Vorlage

ÖPNV–Großvorhaben Straßenbahnquerverbindung Ost; Bereitstellung der Baumittel und baubegleitenden Ingenieurmittel (PPL 68, Umwelt, Bau und Verkehr)

Vorlagentext

Am 10.06.2016 hat der Haushalts- und Finanzausschuss zur Fortsetzung des Großvorhabens Straßenbahnquerverbindung Ost (Georg-Bitter-Straße – Bismarckstraße/Stresemannstraße – Steubenstraße) die Freigabe von 1.800 T€ für Planungs- und bauvorbereitende Leistungen sowie Projektsteuerungsmaßnahmen und einen vorgezogenen Grunderwerb beschlossen.

Um nach Vorliegen des Baurechts mit der baulichen Umsetzung beginnen zu können, muss beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Antrag zur Aufnahme in die Kategorie A für das GVFG-Großvorhabenprogramm des Bundes (Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist zum einen eine politische Willensbekundung der Freien Hansestadt Bremen (FHB) zur Umsetzung des Projektes sowie zum anderen vorliegendes bzw. absehbar vorliegendes Baurecht. In Anbetracht dessen, dass das Projekt ohne weitere Verzögerung fortgesetzt werden soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt die Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einholen der Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme erforderlich. Hinweise zur zeitlichen Dringlichkeit sind der beigefügten Senatsvorlage vom 12.03.2019 zu entnehmen.

Das Fachressort beschreibt den aktuellen Sachstand wie folgt:

 Die Maßnahme „Straßenbahnquerverbindung Ost“ ist Teil des Handlungskonzepts des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2025 (Beschluss Brem. Bürgerschaft am 23.09.2014).

 Ein Antrag auf Planfeststellung wurde durch den Vorhabenträger Betrieb gewerblicher Art in 2015 gestellt, der Planfeststellungsbeschluss wird für April 2019 erwartet.

 Nach Vorliegen des Baurechts kann der Baubeginn im Herbst 2019 starten (wenn nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird und es ggf. in diesem Zusammenhang zu

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Beschlussvorlage HAFA Controlling VL-205/2019 Seite 2 von 4

Verzögerungen kommt).

 Mit Vorliegen des Baurechts und Vorliegen einer gesicherten (Ko-) Finanzierung kann beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Aufnahme in Kategorie A für das GVFG-Großvorhabenprogramm des Bundes gestellt werden. Mit der Aufnahme in diese Kategorie wird die Förderung abschließend durch den Bund bestätigt (Förderbescheid).

 Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde im Rahmen des vom BMVI vorgegebenen Verfahrens der „Standardisierten Bewertung“ nachgewiesen. Der Kosten-Nutzen-Faktor liegt bei 1,40, damit erfüllt die Maßnahme die Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund.

 Für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wurden in 2012 1,4 Mio. € und für die Leistungsphasen 5/6 HOAI sowie den vorzeitigen Grunderwerb wurden in 2016 1.800 T€ bereitgestellt. Von diesen 3.200 T€ sind bislang rd. 2.100 T€ noch nicht abgeflossen. Sie werden für weitere Planungsvorhaben im Rahmen der LPH 6 HOAI benötigt.

Die Gesamtmaßnahme soll vom Betrieb gewerblicher Art der Freien Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde – „Bau und Vermietung von Nahverkehrsanlagen“ (BgA innerhalb des SV Infra) durchgeführt werden. Zur Stellung des Förderantrags wurden folgende Baukosten nach „Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen (AKS)“ ermittelt:

Leistung in Mio. EUR

Untergrund, Unterbau, Entwässerung (netto) 2,422

Oberbau (netto) 4,200

Brücken (netto) 3,360

Ausstattung (netto) 2,572

sonstige besondere Anlagen u. Kosten (netto) 15,183

Zwischensumme Bau (netto) 27,737

Baubegleitende Planungs- und Ingenieurleistungen (netto) 4,100

Gesamtkosten (netto) 31,900

Umsatzsteuer für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kostenanteile 0,840

Preissteigerung in Höhe von 6,7 % p.a. 9,972

Gesamtkosten gerundet einschl. Preissteigerungen und USt.- anteile

42,750

Im Wirtschaftsplan SV Infra sind für die „Gleisverbindung Benningsen/Stresemann/Steuben Querverbindung Ost, Bau“ von 2017 bis 2021 Mittel in Höhe von 13.127 T€ eingeplant, davon bremische Mittel in Höhe von 2.022 T€ und ÖPNVG-Mittel in Höhe von 11.105 T€:

2017 2018 2019 2020 2021 Summe

in TEUR 84 2.790 4.101 4.101 2.051 13.127

Darunter Bremische Mittel 12 280 411 0 1.319 2.022

Darunter ÖPNVG-Mittel 72 2.510 3.690 4.101 732 11.105

Die aktualisierte Finanzierung ist - über eine 5-jährige Projektlaufzeit – folgendermaßen vorgesehen:

2019 2020 2021 2022 2023 2024

Bedarf 2019- 2024

Wirtschafts -plan bis 2021

Bedarf 2019- 2021

Bedarf 2022- 2024 Mittelbedarf in TEUR

(3)

Beschlussvorlage HAFA Controlling VL-205/2019 Seite 3 von 4 1.855 7.857 10.385 10.933 6.899 4.821 42.750

Mittelherkunft

Bremische

Mittel 187 790 1.045

862 zzgl.

Rücklage n von 238

694 485 4.301 2.022 2.022 2.279

Brem

ÖPNVG 966 4.093 5.410 5.695 3.594 2.511 22.269 11.105 10.469 11.800 Zwischen-

summe 1.153 4.883 6.455 6.795 4.288 2.996 26.570 13.127 12.491 14.079 GVFG

Bund 702 2.974 3.930 4.138 2.611 1.825 16.180 7.606 8.574 Gesamt 1.855 7.857 10.385 10.933 6.899 4.821 42.750 20.097 22.653 VE 3.764 4.975 5.000* 3.305 2.310 19.354

*) 5.238 T€ abzgl. eingesetzte Planungsrücklagen von 238 T€

Die Mittel zur Finanzierung der Maßnahme in 2019 i.H.v. 1.855 T€ werden im SV Infra dargestellt (davon Bremische Mittel i.H.v. 187 T€, BremÖPNVG-Mittel i.H.v. 966 T€, vorzufinanzierende GVFG- Bundesmittel i.H.v. 702 T€).

2020 – 2024:

 Für den Anteil der BremÖPNVG-Mittel (hier: 22.269 T€ abzgl. 966 T€ für 2019) ist keine Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich, da diese Mittel den Ländern auf gesetzlicher Grundlage derzeit bis 2031 zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Höhe der zu erteilenden veranschlagten Verpflichtungsermächtigung (VE) auf einen Betrag von 19.354 T€. Die Erteilung der VE wird bei der Haushaltsstelle 3687/884 11-5 „Investive Zuweisung an das Sondervermögen Infrastruktur / Verkehr (BgA)“ beantragt.

 Die Mittel für die Abdeckung der VE stehen (inkl. Mittel für eine ggf. erforderliche Vorfinanzierung von GVFG-Bundesmitteln) für 2020/2021 i.H.v. 8.739 T€ im Wirtschafts-/Finanzplan des Sondervermögens Infrastruktur / BgA zur Verfügung. Die für die Abdeckung der VE für den Zeitraum 2022/2023 erforderlichen Mittel i.H.v. 10.615 T€ werden im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2020/2021 prioritär im Haushalt des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr berücksichtigt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss wird für den Antrag zur Aufnahme in die Kategorie A des GVFG- Großvorhabenprogramms um Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme

„Straßenbahnquerverbindung Ost“ gebeten.

Der Senat hat die Vorlage am 12.03.2019 beschlossen, die Fachdeputation wird in ihrer Sitzung am 21.03.2019 mit der entsprechenden Vorlage befasst. Dem Haushalts- und Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 22.03.2019 mündlich über den Ausgang der Beratung berichtet.

Beschlussempfehlung

1. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt der Durchführung des ÖPNV-Großvorhabens

„Straßenbahnquerverbindung Ost“ und der Bereitstellung der Baumittel sowie der baubegleitenden Ingenieurmittel zu.

2. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung einer veranschlagten Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 19.354.000 € auf der Hst. 3687/884 11-7 „Investive Zuweisungen an das Sondervermögen Infrastrukur/Verkehr („BgA“)“ zulasten von 2020 (3.764.000 €), 2021 (4.975.000 €), 2022 (5.000.000 €), 2023 (3.305.000 €) und 2024 (2.310.000

€) für die Umsetzung der „Straßenbahnquerverbindung Ost“ zu

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Beschlussvorlage HAFA Controlling VL-205/2019 Seite 4 von 4

Anlage(n):

1. 801-S_Teil B Anlage_Straßenbahnquerverbindung Ost

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