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Mehr Sicherheit, weniger Kosten Neue Deponie für mineralische Abfälle in Rheingönheim – Bürgerdialog startet

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21.04.2016

Mehr Sicherheit, weniger Kosten Neue Deponie für mineralische Abfälle in Rheingönheim – Bürgerdialog startet

Nicht verwertbare mineralische Abfälle, die nach Verfüllung der Rheingönheimer

Bauschuttdeponie voraussichtlich ab dem Jahr 2020 anfallen, werden auf der Deponie Hoher Weg II abgelagert. Die Fläche, die hierfür benötigt wird, ist rund 18,5 Hektar groß und befindet sich direkt im nördlichen Anschluss der Deponie Rheingönheim in Richtung der abgedichteten Rotschlammhalde. Nachdem der Stadtrat sich einstimmig für den Bau einer neuen Deponie ausgesprochen hatte, beauftragte der zuständige Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) zwei erfahrene Ingenieurbüros, die IGB und die Ingenieur-Arge CDM-Büro Roth & Partner, die Planungen zum Bau der Deponie voranzubringen.

Wie Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger in einem Pressegespräch am Dienstag, 19. April 2016, erläutert, sichere die neue Deponie die Entsorgungsunabhängigkeit der Stadt für die nächsten Jahrzehnte: "Damit kann Ludwigshafen auch in Zukunft hier anfallende mineralische Abfälle aus öffentlichen Bauvorhaben im Stadtgebiet eigenständig entsorgen und muss dafür nicht auf andere Deponien zurückgreifen. Das spart Kosten und Transportwege. Eine Deponie Hoher Weg II bringt damit vor allem Planungssicherheit." Darüber hinaus ist die Stadt

Ludwigshafen als sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesetzlich verpflichtet, derartige Abfälle zu entsorgen. Mit der bestehenden Deponie Hoher Weg sind diese

Möglichkeiten auf lange Sicht nicht mehr gegeben, erklärt Klaus Neuschwender,

Kaufmännischer Werkleiter des WBL. Gründe genug, warum die Einrichtung der Deponie Hoher Weg II deshalb mehrfach Thema in Sitzungen des Stadtrats, des Werkausschusses und des Rheingönheimer Ortsbeirates war. Am 19. April wird das Vorhaben zudem in einem

Bürgerforum vorgestellt.

Die Anlieferung der mineralischen Abfälle erfolgt, so die Planung, weiterhin über die derzeitige Zufahrt am Hohen Weg. Die LKW durchfahren eine Reifenwaschanlage, damit sie Straßen in Rheingönheim nicht verschmutzen. Die Staubentwicklung wird ebenfalls wie bisher durch Wasserberieselung unterbunden. Die umliegende Nachbarschaft erwartet nach Auffassung des Wirtschaftsbetriebs den gleichen Betriebsablauf, den sie bereits von der Deponie I kennt.

Verfahren

Die Planung zum Bau der neuen Deponie erfolgt in enger Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd), die als Obere Abfallbehörde den Bau genehmigt und beaufsichtigt. Während des Planfeststellungsverfahrens wird unter anderem über

Fachgutachten festgestellt, wie Richtlinien bezüglich der Auswirkungen auf Lärm, Staubentwicklung und Umwelt eingehalten werden können.

Bauablauf

Nach Ende des etwa drei bis vier Jahre dauernden Planfeststellungsverfahrens und nach erfolgter Genehmigung durch die SGD-Süd kann laut aktueller Planung ab circa 1919/2020 mit dem Bau begonnen werden. Das Abdichtungssystem besteht aus mehreren Schichten und Barrieren unterschiedlichen Materials. Diese werden nach und nach übereinander in verschiedenen Lagen eingebracht, ehe Bauschutt eingelagert werden kann. Für die

Basisabdichtung wird auf einer Fläche von etwa 560 mal 330 Meter zunächst Mutterboden bis zu einem Meter tief ausgehoben. Auf die anstehenden geologischen Schichten wird eine geologische Barriere, bestehend aus einem extrem dichten Bodenmaterial, wie etwa Ton aufgebracht. Diese wird in ausreichender Dicke aufgetragen, um den weiteren Untergrund und

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das Grundwasser nachhaltig zu schützen. Oberhalb der geologischen Barriere wird die

Basisabdichtung errichtet. Sie besteht aus mineralischen Materialien, wie etwa Ton/Lehm oder einer Abdichtungsbahn aus Kunststoff. Darüber wird eine Entwässerungsschicht, zum Beispiel ein Kiesfilter, eingebracht, um Sickerwasser, das während des Betriebs der Deponie anfallen wird, aufzufangen und abzuleiten. Abgeleitet wird es in die städtische Kanalistation und kann somit nicht im Untergrund versickern. Der sogenannte Abfallkörper besteht zum Beispiel aus nicht recyclingfähigen Böden und Bauschutt, zu dessen Entsorgung die Deponie Hoher Weg II eingerichtet wird. Dabei handelt es sich um Bauschuttabfälle, die nicht wieder aufbereitet und somit dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden müssen.

                                                           

Das Abdichtungssystem schützt nicht nur nach unten, sondern auch nach oben. Ist ein Ablagerungsbereich mit mineralischen Abfällen gefüllt, wird dieser mit einer

Oberflächenabdichtung abgedeckt. Diese Oberflächenabdichtung besteht aus einer 2,5 Millimeter dicken PEHD-Kunststoffdichtungsbahn und den entsprechenden

Entwässerungsschichten gegen das Eindringen von Oberflächenwasser. Darüber wird das ganze Abdichtungssystem mit geeigneten Böden zur Rekultivierung abgedeckt. Bei der Rekultivierung werden standorttypische Gräser, Kräuter und sonstige Pflanzungen angelegt. Auf diesen Flächen wäre, nachdem die Deponie durch die Behörden freigegeben ist, eine Nachnutzung, zum Beispiel als Naherholungsgebiet, denkbar. Die Deponie Hoher Weg II wird dann, wenn Sie vollständig gefüllt ist, rund 124 Meter hoch sein. Dies entspricht in etwa der Höhe der

bestehenden Deponie Hoher Weg I.

Der aktuell vorhandene Radweg wird nach Norden verlegt, sodass es dauerhaft keine Beeinträchtigung für den Rad- und Fußverkehr geben wird.

Information der Bürgerinnen und Bürger

Auf der Online-Plattform www.dialog-wbl.de können sich Bürgerinnen und Bürger in einem umfangreichen Informationsbereich einen genauen Überblick über die Planungen der Deponie verschaffen. Der Internetauftritt ist ab 19. April online. Außerdem können hier Fragen an die Expertinnen und Experten des WBL gestellt werden. Bis Dienstag, 10. Mai 2016, 18 Uhr, wird dafür ein Frage-Forum auf der Internetseite freigeschaltet.

Welche Abfälle werden dort gelagert?

Die Deponie Hoher Weg II wird wie die bestehende Deponie Hoher Weg I gemäß

Deponieverordnung eine Deponie der sogenannten Deponieklasse I. Dies entspricht in etwa der alten Bezeichnung "Bauschuttdeponie". Es werden dort ausschließlich mineralische Abfälle abgelagert, die nicht wiederverwertet werden können und deshalb dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden müssen.

Diese mineralischen Abfälle werden eine Schadstoffbelastung aufweisen. Die Grenze für die Schadstoffbelastung von Abfällen, welche in einer Deponie der Klasse I zugelassen sind, sind gesetzlich in der Deponieverordnung festgeschrieben und werden in der Genehmigung der Deponie verbindlich festgelegt. Typische Schadstoffe in mineralischen Abfällen, die auf der Deponie Hoher Weg angenommen werden, sind zum Beispiel polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder auch Schwermetalle.

Wie lange wird die Deponie in Betrieb sein?

Der WBL hat von der Stadt Ludwigshafen am Rhein den Auftrag erhalten für die nächsten 25 Jahre dafür zu sorgen, dass die Stadt ihre mineralischen Abfälle unabhängig und eingeständig entsorgen kann. Am Ende wird das Ablagerungsvolumen circa 2,5 Millionen Kubikmeter betragen.

                            

Wer trägt die Kosten für die Einrichtung der Deponie Hoher Weg II?

Die Kosten für die Einrichtung der Deponie trägt zunächst der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL). Die Refinanzierung erfolgt durch den laufenden Betrieb über die Annahmepreise der Abfälle. Eine Belastung der privaten Haushalte oder des städtischen Haushaltes erfolgt langfristig nicht.

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Was passiert mit der bestehenden Deponie Hoher Weg I?

Die bestehende Deponie hat noch mit Beginn 2016 in Abhängigkeit von der Liefermenge eine Restlaufzeit von knapp fünf Jahren. Nach der Ablagerungsphase folgt die Stilllegungsphase und die Abdichtung mit anschließender Rekultivierung. Die Nachsorgephase, in welcher die

abgeschlossene Deponie überwacht wird, kann 20 Jahre in Anspruch nehmen.

Was ist eine Planfeststellung?Wie beim Bau eines Hauses ist auch für den Bau einer Deponie eine Baugenehmigung erforderlich. Bei großen Projekten heißt diese Planfeststellung. Im Rahmen der Planfeststellung werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Damit können sich alle Bürgerinnen und Bürger informieren und prüfen, ob sie von dem Bauvorhaben betroffen sind.

Ist das der Fall, können sie bis zu einem festgelegten Termin Einwände gegen das Vorhaben vorbringen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens darf mit dem Bau der Deponie begonnen werden.

Referenzen

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