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Sachplan geologische Tiefenlager

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Academic year: 2022

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Informationsveranstaltungen

18. November 2008 Südranden (Neuhausen, SH)

20. November 2008 Nördlich Lägeren (Glattfelden, ZH) 24. November 2008 Zürcher Weinland (Marthalen, ZH) 25. November 2008 Wellenberg (Engelberg, OW)

27. November 2008 Jestetten, Deutschland 3. Dezember 2008 Wellenberg (Stans, NW)

4. Dezember 2008 Jura-Südfuss (Niedergösgen, SO) 11. Dezember 2008 Bözberg (Oberbözberg, AG)

17. Dezember 2008 Jura-Südfuss (Aarau, AG)

(2)

003818008

Sachplan geologische Tiefenlager

(3)

Übersicht

1. Grundsätze des Auswahlverfahrens 2. Gremien

3. Etappe 1: 2008 bis 2011

4. Die Rolle der Standortregionen und -gemeinden 5. Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Lager

(4)

Übersicht

1. Grundsätze der Entsorgung 2. Gremien

3. Etappe 1: 2008 bis 2011

4. Die Rolle der Standortregionen und -gemeinden 5. Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Lager

(5)

Grundsätze der Entsorgung (1)

Entsorgung grundsätzlich in der Schweiz

Verursacherprinzip

Geologische Tiefenlagerung mit Überwachung und Rückholbarkeit

Standortauswahl im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager

(6)

Grundsätze der Entsorgung (2)

Rahmenbewilligungen für geologische Tiefenlager

werden vom Bundesrat erteilt, vom Parlament genehmigt und unterliegen dem fakultativem Referendum

Kompetenz für Bau- und Betriebsbewilligung liegt beim Bund, d.h. keine kantonalen/kommunalen Bewilligungen nötig

(7)

Sachplan geologische Tiefenlager

Regeln für das Standortauswahlverfahren im Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager

- Auswahlkriterien: Sicherheit, Raumplanung, Umwelt, Wirtschaft

- Verfahren: Standortauswahl in drei Etappen

- Beteiligte: Bundesbehörden, Kantone, Gemeinden,

Standortregionen, Abfallverursachende, weitere Beteiligte

Konzeptteil wurde am 2. April 2008 durch Bundesrat genehmigt

(8)

Standortauswahl in drei Etappen

Etappe 3: 2.5 - 4.5 Jahre Standortwahl und

Rahmenbewilligungs- verfahren

Prüfung der Unterlagen und Entscheid Bundesrat

• Genehmigung des Rahmenbewilligungs- entscheides (Bundes- versammlung)

• Fakultatives Referendum

(Schweizer Stimmvolk) Etappe 2: ca. 2.5 Jahre

Festlegung von mindes- tens zwei Standorten (je für SMA und HAA)

Prüfung der Unterlagen und Entscheid Bundesrat

• Regionale Partizipation

• Bewerten von raumplanerischen Aspekten

• Sozioökonomische Studien

• Provisorische

Sicherheitsanalysen Etappe 1: ca. 2.5 Jahre

Festlegung von poten- ziellen Standortregionen je für SMA und HAA

Prüfung der Unterlagen und Entscheid Bundesrat

• Sicherheit/Geologie

• Raumplanerische Bestandesaufnahme

(9)

Übersicht

1. Grundsätze des Auswahlverfahrens 2. Gremien

3. Etappe 1: 2008 bis 2011

4. Die Rolle der Standortregionen und -gemeinden 5. Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Lager

(10)

Gremien (1)

Federführung und

Projektleitung durch BFE Unterstützung Fachämter Mitarbeit Kantone und Gemeinden

Zusätzliche Gremien

(11)

Gremien (2)

Ausschuss der Kantone

• Stellt die Zusammenarbeit zwischen den

Regierungsvertretenden der Standortkantone, betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicher

• Begleitet den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens

• Gibt zuhanden des Bundes Empfehlungen ab

(12)

Wichtige Gremien (3)

Kantonale Expertengruppe Sicherheit

Unterstützt und berät die Kantone bei der Begutachtung von sicherheitstechnischen Unterlagen

Technisches Forum Sicherheit

Diskutiert und beantwortet technische und wissenschaftliche Fragen zu Sicherheit und Geologie

- aus der Bevölkerung

- von Gemeinden, Standortregionen und Kantonen - von Organisationen

(13)

Übersicht

1. Grundsätze des Auswahlverfahrens 2. Gremien

3. Etappe 1: 2008 bis 2011

4. Die Rolle der Standortregionen und -gemeinden 5. Die weiteren Schritte zu geologischen Tiefenlagern

(14)

Etappe 1: 2008 bis 2011 (1)

Standortvorschläge der Nagra

Aufgrund von Sicherheitskriterien

Eingereicht am 17. Oktober 2008

Raumplanerische Bestandesaufnahme und Konsolidierung der raumplanerischen Beurteilungsmethodik für Etappe 2

(15)

Etappe 1: 2008 bis 2011 (2)

Sicherheitstechnische Überprüfung durch Bundesbehörden Formelle Anhörung: Beginn voraussichtlich 1. Semester 2010 Bundesratsentscheid voraussichtlich 1. Semester 2011

(16)

Übersicht

1. Grundsätze der Entsorgung 2. Gremien

3. Etappe 1: 2008 bis 2011

4. Die Rolle der Standortregionen und -gemeinden 5. Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Lager

(17)

Einbezug der betroffenen Gemeinden

Etappe 1

• Delegieren Vertretung in das Technische Forum Sicherheit

• Unterstützen BFE beim Aufbau der regionalen Partizipation

Etappe 2

• Führen regionale Partizipation durch Etappe 3

• Regeln zusammen mit Kanton und Entsorgungspflichtigen die Frage der Abgeltungen

(18)

Aufgaben der regionalen Partizipation (1)

Information der regionalen Bevölkerung

• Vertretung der regionalen Interessen, Bedürfnisse und Werte

• Meinungsbildung in der Region

(19)

Aufgaben der regionalen Partizipation (2)

• Unterstützt BFE bei der Erstellung von sozioökonomischen Grundlagenstudien

• Erarbeitet eine Strategie sowie Projekte und Massnahmen für die nachhaltige Entwicklung der Region

Konkretisiert das Lagerprojekt (Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächenanlagen)

(20)

Übersicht

1. Grundsätze der Entsorgung 2. Gremien

3. Etappe 1: 2008 bis 2011

4. Die Rolle der Standortregionen und -gemeinden 5. Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Lager

(21)

Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Lager

Ab 2030 Früheste Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager SMA Bis 2016/18 Genehmigung des Sachplans sowie Erteilung

der Rahmenbewilligung durch Bundesrat

Bis 2017/19 Genehmigung der Rahmenbewilligung durch das Parlament; evtl. Referendum

Danach Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren;

evtl. weitere Feldarbeiten (Bohrungen, Seismik);

evtl. Anfechtung vor Bundesverwaltungs- und Bundesgericht

Ab 2040 Früheste Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager HAA

(22)

Besten Dank

Aktuelle Informationen finden Sie auf:

www.radioaktiveabfaelle.ch

Referenzen

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