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Galmiz – Schiffenen, 220 kV

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Academic year: 2022

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508

Leitungsprojekt der EOS:

Galmiz – Schiffenen, 220 kV

Abschnitt Salvenach – Schiffenen/Litzistorf

Objektblatt (Entwurf)

Februar 2009

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508 Leitungsbauvorhaben Salvenach – Schiffe- nen/Litzistorf

A U S G A N G S L A G E I N F O R M A T I O N

Endpunkte

Das Ausbauvorhaben führt von Salvenach über die Schaltanlage Schif- fenen nach Litzistorf. Die neue 220 kV-Leitung teilt sich auf in zwei Ab- schnitte:

Salvenach – Schiffenen: Von Salvenach zur Schaltstation Schiffenen (Länge ca. 6.5 km). Die bestehende 125 kV Leitung zwischen Galmiz und Gurmels wird abgebrochen. Drei vorhandene 60 kV Leitungen wer- den auf das Gestänge der neuen Leitung aufgelegt und die alten Tras- sees zurückgebaut.

Schiffenen – Litzistorf: Von der Schaltstation Schiffenen zur vorhan- denen 220 kV-Leitung in der Nähe von Litzistorf (Länge rund 2.1 km).

Die bestehende 60 kV Leitung Schiffenen – Wünnewil wird mit der neu- en Leitung gebündelt, das alte Trassee wird zurückgebaut.

Mit dem geplanten Leitungszug Villarepos – Galmiz kann in Salvenach die Anbindung an die Schaltanlage Galmiz sichergestellt werden.

Die beiden Abschnitte werden im Sachplan Übertragungsleitungen als ein Leitungsbauvorhaben behandelt.

Begründung

Mit einer Verdoppelung in den letzten dreissig Jahren ist der Strom- verbrauch in der Westschweiz im gesamtschweizerischen Vergleich überproportional angestiegen. Die Leitungen, die zur Versorgung der Westschweiz dienen, stammen alle aus der Zeit von 1931 bis 1957. Bis heute wurde keine weitere Leitung in Richtung Deutschschweiz reali- siert. Das heutige 220 kV Netz ist ausgelastet und soll verstärkt werden.

Um die Versorgungssicherheit der Westschweiz sicherzustellen, soll das Westschweizer Netz in das schweizerische bzw. europäische 380 kV Verbundnetz integriert werden (Strecke Galmiz – Romanel – Ver- bois).

Das Leitungsausbauvorhaben Salvenach – Schiffenen/Litzistorf bildet ein Teilstück auf dem im Sachplan auf Stufe Vororientierung aufgeführ- ten Leitungszug «508 Galmiz – Schiffenen».

Typ/Betriebsinhaber Ausbau einer 220 kV-Leitung;

EOS.

Projektierende Stelle Energie Ouest Suisse (EOS), 1003 Lausanne; (Besitzer der bestehenden Leitung: FEW) Verweis zu anderen Lei- tungszügen

Villarepos-Galmiz (Objektblatt 503); Schiffenen-Hauterive (Objektblatt 509); Galmiz- Mühleberg (Objektblatt 510) Dokumentation

Konzept Übertragungsleitun- gen der Betreiber des schweizerischen Verbundnet- zes, (Stand: 01.01.97) vom 24.06.97, Übersichtsplan PA 100019

Kommentar zum Plan 100019 (Stand: 01.01.97) vom 30.06.97

Projet de ligne EOS 220 kV Galmiz-Schiffenen, Tronçon Salvenach-Schiffenen, Rap- port d'impact sur l'environne- ment - enquête préliminaire, Triform SA, 26. Januar 2006 Projet de ligne EOS 220 kV Galmiz-Schiffenen, Tronçon Schiffenen-Litzistorf, Rapport d'impact sur l'environnement - enquête préliminaire, Triform SA, 30. Januar 2006 Projet de ligne EOS 220 kV Salvenach-Schiffenen- Litzistorf, Reconfiguration du réseau, Plan 1:10'000. 1.

Dezember 2006

Erläuternder Bericht zum Leitungsbauvorhaben Salve- nach-Schiffenen/Litzistorf (Stand: 10.11.08)

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B E U R T E I L U N G

Nutzkriterien

Die heute bestehende 220kV-Leitung wird an ihrer Kapazitätsgrenze betrieben, da der Verbrauch in der Westschweiz in den letzten 30 Jahren auf das Doppelte gestiegen ist. Durch die Verknüpfung mit dem bestehenden 220 kV-Netz steigert das Leitungsbauvorhaben nicht nur die Verfügbarkeit der E- nergieversorgung im relevanten Netzausschnitt sondern erhöht durch die Vermaschung auch die Ver- sorgungssicherheit in der Westschweiz. Aus diesen Gründen wurde dieser Abschnitt als Teil des stra- tegischen Übertragungsnetzes im Bereich 50 Hz definiert (Schlussbericht der Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit vom 28. Februar 2007, Anhang A). Die Nutzkriterien gelten demzufolge als erfüllt.

Schutzkriterien

Kriterium Bewertung Begründung Immissionsschutz

Schutz vor nicht- ionisierender Strah- lung

Kein Konflikt zu erwar- ten

Der erforderliche Abstand kann zu allen Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden.

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Natur und Landschaftsschutz Schutz von inventa-

risierten Landschaf- ten, Naturdenkmä- lern und Ortsbildern

Konflikt zu erwarten;

Lösungsmöglichkeiten vorhanden

Tangierung von 2 inventarisierten Amphibienlaich- gebieten nationaler Bedeutung; infolge Abbruchs der bestehenden Leitung ist ein temporärer Konflikt nicht vermeidbar.

Stärkere Frequentierung in der Bauphase der im IVS-Inventar verzeichneten Strasse Schiffenen- Bundtels.

Wald Konflikt zu erwarten;

Lösungsmöglichkeiten vorhanden

Überspannung von Waldstücken; jedoch Vermei- dung von Waldrodungen dank optimierter Korridor- wahl möglich.

Seen, Flüsse und

Grundwasser Konflikt zu erwarten;

Lösungsmöglichkeiten vorhanden

Grundwasser:

Abbruch eines in der Grundwasserschutzzone S1 stehenden Masts.

Vermeidung negativer Auswirkungen auf die im Projektperimeter vorhandene Grundwasserschutz- zone mittels optimierter Platzierung der künftigen Masten und geeigneter Massnahmen während der Bauphase.

Oberflächengewässer:

Überquerung eines kleinen Arms des Schiffenen- sees; Querung von Bächen sowie der Saane Vermeidung von negativen Auswirkungen möglich mittels geeigneten vorsorglichen Massnahmen und durch Erstellen der Masten in genügendem Abstand von den Oberflächengewässern

Landschaftsbild /

Erholungsqualität Konflikt zu erwarten;

Lösungsmöglichkeiten zeichnen sich ab

Generell: (1) deutliche Verbesserung der Situation aufgrund Bündelung und Aufhebung der bisherigen Leitungen und (2) weniger, dafür höheren Masten.

Wo möglich Verwendung des Trassees der beste- henden Leitungen; Optimierung der Linienführung innerhalb des Korridors; Beibehaltung eines schon heute bestehenden Konflikts mit einem landschaft- lich schützenswerten Gebiet (Schlattli).

Andere Raumnutzungsansprüche

Siedlungsgebiet Kein Konflikt zu erwar-

ten Entlastung dank Abbruch von bestehenden Leitun- gen.

Korridor führt in genügend grossem Abstand an bereits tangierten Weilern vorbei.

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Landwirtschaftliche

Nutzflächen, Boden Konflikt zu erwarten;

Lösungsmöglichkeiten vorhanden

Generell überwiegen die Vorteile, da mehr Masten abgebrochen (ca. 85) als neu erstellt (ca. 25) wer- den.

Physische Beeinträchtigungen der Böden während Bauzeit lassen sich mit geeigneten Massnahmen auf ein Minimum reduzieren.

Fruchtfolgeflächen z. T. bereits heute betroffen.

Konfliktzone unterhalb des Staudammes infolge Steinschlags; keine unlösbaren Probleme, da be- stehende Leitungen diese Gebiete bereits durch- queren.

Zivilluftfahrt kein Konflikt zu erwar-

ten Es sind keine Zivilflugplätze in der Region betroffen.

Militärluftfahrt und

militärische Anlagen kein Konflikt zu erwar-

ten Es sind keine Militärflugplätze und andere militäri- sche Anlagen in der Region betroffen.

Fazit der Beurteilung aufgrund der Nutzkriterien

Die Beurteilung anhand der Nutzkriterien kommt zum Schluss, dass das Projekt insbesondere in den Bereichen Nachfrage, Austausch, netzbezogene Versorgungssicherheit (n-1 Sicherheit), Verfügbar- keit/Zuverlässigkeit und Netzoptimierung einen hohen Nutzen aufweist. Die anderen Nutzkriterien sind für das Leitungsbauvorhaben nicht relevant.

Fazit der Beurteilung aufgrund der Schutzkriterien

Die Beurteilung des Leitungsbauvorhabens anhand der Schutzkriterien zeigt, dass bei einigen Krite- rien Konflikte zu erwarten sind. Lösungsmöglichkeiten zeichnen sich bei einer geeigneten Trassen- wahl und den notwendigen entsprechenden Massnahmen ab.

F E S T S E T Z U N G

Der Bedarf für das Leitungsbauvorhaben ist gegeben. Das Leitungsbauvorhaben weist aufgrund der Beurteilung anhand der Nutz- und Schutzkriterien keine No-Goes auf.

Der Optimierungsprozess ist im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens weiterzuführen. Insbe- sondere sind die im Erläuternden Bericht aufgeführten Abklärungen gemäss Pflichtenheft für die UVB- Hauptuntersuchung vorzunehmen.

Referenzen

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