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zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.1.1a „Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes“

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Academic year: 2022

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AUFRUF

zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.1.1a „Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes“

zum Thema

Maßnahmenkatalog invasive Gehölzneophyten in den Europaschutzgebieten Neusiedler See – Nordöstliches Leithagebirge (LGBl. Nr. 25/2013) und Zurndorfer Eichenwald (LGBl. Nr. 58/2008)

ALLGEMEINES

Die Richtlinie des Landes Burgenland für die Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Anhang 08 zu 4a/F.EUA-10039-26-2015, s. https://www.burgenland.at/natur-umwelt- agrar/foerderungen/laendliche-entwicklung-2014-2020/information-projektfoerderung-

naturschutz/)

sieht für die Vorhabensart 7.1.1a „Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes“ vor, für besonders relevante und vordringliche Themenbereiche eigene Aufrufe durchzuführen.

Mit diesem Aufruf gibt das Amt der Burgenländischen Landesregierung bekannt, dass Förderungsanträge mit folgendem Projektinhalt eingereicht werden können:

PROJEKTINHALT

Maßnahmenkatalog invasive Gehölzneophyten in den Europaschutzgebieten Neusiedler See – Nordöstliches Leithagebirge (LGBl. Nr. 25/2013) und Zurndorfer Eichenwald (LGBl.

Nr. 58/2008)

Vorhabensart: Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (7.1.1) Laufzeit: 2 Jahre

Förderbetrag: maximal Euro 105.000 Einreichstichtag: 29.9.2017

Förderstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Email: post.a4- foerderwesen-natur@bgld.gv.at

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Ziel des Projektes ist die Erhebung der Vorkommen invasiver Gehölzneophyten und die Entwicklung einer Strategie mit Maßnahmenvorschlägen zu deren Zurückdrängung in den Europaschutzgebieten Neusiedler See – Nordöstliches Leithagebirge (LGBl. Nr. 25/2013 und Zurndorfer Eichenwald (LGBl. Nr. 58/2008). Link zu den Schutzgebietsverordnungen und Gebietsgrenzen: https://apps.bgld.gv.at/web/landesrecht.nsf/xpLgbl.xsp

In Ergänzung zu den Managementplänen der beiden Europaschutzgebiete, die für mehrere Lebensräume und Teilgebiete die Entfernung der Gehölzneophyten als vorrangiges Ziel und prioritäre Maßnahme definieren, soll eine flächendeckende Erhebung und GIS- kartographische Erfassung von Flächen mit Vorkommen von Götterbaum (Ailanthus altissima), Robinie (Robinia pseudacacia), Eschen-Ahorn (Acer negundo) und Ölweide (Eleagnus angustifolia) erfolgen. Dabei sind Bestände je nach Dichte und Intensität der Vorkommen abgestuft zu unterscheiden.

Auf die Erhebung aufbauend, ist eine Strategie zur Bekämpfung und Zurückdrängung der genannten Gehölzneophyten zu entwickeln. Je nach Gefährdung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen, der Dringlichkeit und der Effizienz des Mitteleinsatzes sind Prioritäten für die Durchführung von Maßnahmen zu entwickeln. Allfällige negative Auswirkungen der Gehölzentfernungen sind zu evaluieren und gegenüber dem gewünschten Managementziel abzuwägen. Die am besten geeigneten Methoden der Bekämpfung und Zurückdrängung der genannten Gehölzneophyten sind im Zuge einer Literaturrecherche zu sammeln und hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit zu bewerten. Als ein konkretes Ergebnis soll ein räumlich und zeitlich differenzierter Maßnahmenkataloge bzw. Managementplan vorliegen, der einen effizienten Mitteleinsatz von Bekämpfungsmaßnahmen ermöglicht.

Konkret soll planlich dargelegt werden, auf welchen Flächen in welcher Art und Weise und in welcher zeitlichen Reihenfolge Maßnahmen am zweckmäßigsten getätigt werden.

Die betroffenen Stakeholder des Gebietes sind über das Projekt am Beginn und nach Vorliegen der Ergebnisse zu informieren. Dazu zählen insbesondere forstwirtschaftliche Betriebe, Urbarialgemeinden, Bundesheer bzw. TÜPL-Verwaltung Bruckneudorf, BERTA- Schutzgebietsbetreuung, Nationalparkverwaltung Neusiedler See, Verband land- und forstwirtschaftlicher Gutsbetriebe Burgenland, Landwirtschaftskammer Burgenland, Forstbehörden auf Landes- und Bezirksebene, Waldverband Burgenland.

Die Projektergebnisse sind in Form eines gedruckten Abschlussberichts samt Übersichts- und Detailkarten darzustellen und zu veröffentlichen (30 gedruckte Exemplare sowie digital als word.docx, GIS-Daten sowie als pdf geeignet zum Download und zur Versendung per Email).

Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sind in beiden Jahren der Projektlaufzeit durchzuführen. Hierfür ist bei Projektbeantragung ein Konzept mit Indikatoren zur Ergebniserreichung vorzulegen.

Im Rahmen des Projektes ist eine Evaluierung der Projektziele durchzuführen, welche in der Projektbeschreibung durch messbare und überprüfbare Indikatoren methodisch darzustellen ist.

Maßnahmen und Tätigkeiten des Projektes sind differenziert hinsichtlich Zeit- und Sachaufwand aufzuschlüsseln und tabellarisch in Form einer Kalkulation darzulegen.

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EINREICHSTELLE UND FRIST

Förderungsanträge müssen bis spätestens Freitag, 29. September 2017, 12:00 Uhr bei der Bewilligenden Stelle, dem

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt,

E-Mail: post.a4-foerderwesen-natur@bgld.gv.at

vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden. Die Förderungsanträge können postalisch oder per E-Mail (eingescannt) übermittelt werden.

Weitere Vorgangsweise

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt.

Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG sind auf folgender Seite erhältlich: https://www.burgenland.at/natur-umwelt-agrar/foerderungen/laendliche- entwicklung-2014-2020/information-projektfoerderung-naturschutz/

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