• Keine Ergebnisse gefunden

Wie gelingen inklusive Ferien- und Freizeitangebote? Wichtige Informationen für Anbieter*innen im Überblick

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wie gelingen inklusive Ferien- und Freizeitangebote? Wichtige Informationen für Anbieter*innen im Überblick"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

“ Wie gelingen inklusive Ferien- und Freizeitangebote?

Wichtige Informationen für Anbieter*innen im Überblick”

Bildquelle: Lebenshilfe Bundesvereinigung

(2)

Barrierefreiheit und Inklusion

Was bedeutet Inklusion?

Der Begriff “Inklusion” stammt ursprünglich aus der Soziologie und ist unmittelbar mit dem Gegenbegriff „Exklusion“ zusammen zu betrachten. Das Begriffspaar bezieht sich auf die soziale (Nicht-)Teilhabe aller Menschen.

(Bildquelle: https://yes-afrika.de/inklusion/)

In Bezug auf die Debatte um Inklusion von Menschen mit Behinderung meint der Begriff die

“Öffnung gesellschaftlicher Organisationen und Infrastruktur zur gleichberechtigten Teilhabe aller deren Leistungen” (Kronauer 2013, 18). Als Leitbegriff der UN- Behindertenrechtskonvention bedeutet Inklusion einen Paradigmenwechsel vom medizinischen zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung:

 Menschen mit Behinderung werden nicht mehr als “Fürsorgeobjekte” wahrgenommen, sondern als Bürger

 Anerkennung und Respekt gegenüber einer Heterogenität der Lebensformen, der Vielfalt menschlicher Lebens und des wertvollen kulturellen Beitrags von Menschen mit Behinderung

 Behinderung als „Einschränkung der sozialen Teilhabe aufgrund eines erschwerten Wechselwirkungsverhältnisses zwischen Individuum und seiner sozialen und materiellen Umwelt“ (Katzenbach 2013, 29)

 Die kognitive bzw. körperliche Beeinträchtigung gewinnt erst im sozialen Kontext Bedeutung und führt somit zu Behinderung!

 Ohne Barrierefreiheit ist keine Inklusion möglich Drei Dimensionen von Inklusion:

Inklusive Kulturen:

Kultur bezieht sich auf die Einstellungen, Werte und Überzeugungen der Teilnehmer.

Inklusion erfordert inklusive Kulturen, also die Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.

Inklusive Praktiken:

Wünsche, Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe der (potentiell) teilnehmenden Menschen mit Behinderung müssen in den Blick genommen werden (Dies kann am besten auf dem Weg der Kooperation von Einrichtungen der Behindertenhilfe mit den Organisationen, welche Freizeitangebote anbieten, geschehen.)

Inklusive Strukturen:

Einrichtungen und Organisationen müssen ihre Angebote stets in Hinblick auf deren Zugänglichkeit, Offenheit und Barrierefreiheit reflektieren

 Inklusion lässt sich nur umsetzten, wenn diese drei Ebenen miteinander integrierend betrachtet werden

(3)

Was bedeutet Barrierefreiheit?

In der UN Behindertenrechtskonvention von 2009 wird Barrierefreiheit als gleichberechtigter Zugang von Menschen mit Behinderung zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen, verstanden (vgl. Welti 2015, 269). Konkret bedeutet dies, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind (vgl. Aktion Mensch).

Feststellung und Beseitigung von Zugangsbarrieren können sich beziehen auf…

räumliche und physische Barrieren: z.B. barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden, Straßenbahnen durch Rampen und Aufzüge

aufgabenbezogene Barrieren: Beseitigung durch den Einsatz von Hilfsmitteln denkbar

formale bzw. institutionelle Barrieren: Vereinsmitgliedschaft, Bildungszertifikate oder weitere Zugangsvoraussetzungen

soziale Barrieren: z.B. Berührungsängste, Vorurteile und Diskriminierung durch offene Kommunikation und Wertschätzung von Vielfalt abbauen

sprachliche Barrieren: z.B. Formulare in leichter Sprache bereitstellen oder Bildsymbole zur Veranschaulichung nutze

ökonomische Barrieren: z.B. hohe Mitgliedsbeiträge senken durch finanzielle Förderungen für die Öffnung von Vereinen und Institutionen

digitale Barrieren: z.B. Internetseiten so gestalten, dass jeder sie nutzen kann Wichtig ist es anzumerken, dass es sich bei Barrierefreiheit um einen utopischen Zustand handelt, der niemals ganz erreicht werden kann.

Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten kann man sich diesem utopischen Zustand jedoch annähern. Im Folgenden werden einige dieser Möglichkeiten genannt, die Menschen mit Behinderung in ihrer Teilhabe unterstützen.

Checkliste für inklusive Angebote

Bei der Planung und Vorbereitung eines inklusiven Angebotes sind folgende Punkte zu beachten:

Angebotsausschreibung:

– Sprechen Sie in der Angebotsausschreibung gezielt von einem inklusiven Angebot

– Visualisieren Sie die Ausschreibung des Angebotes durch Bilder und Symbole - Nutzen Sie hierzu nicht nur das Symbol “rollstuhlgerecht”, sondern weitere Symbole, die auf Inklusion verweisen

– Falls die Möglichkeit einer Assistenz besteht, vermerken Sie dies direkt in der Ausschreibung – Verweisen Sie auf eine Ansprechperson für

Inklusionsfragen

– Beschreiben Sie bauliche Gegebenheiten

Bildquelle: Colourbox

(4)

Planung und Vorbereitung:

– Klären Sie im Vorfeld individuelle Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit den Eltern/Angehörigen - je nach Grad und Form der Behinderung sind besondere Dinge zu beachten

– Reduzieren Sie ggf. die Gruppengröße

– Das Personal sollte über ein gewisses Maß an behinderten-spezifischem Know-How verfügen, welches über unser Schulungsangebot erlangt werden kann

– Es ist immer hilfreich mit Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammenzuarbeiten - Sprechen Sie uns für eine Kooperation gerne an

Die vorliegende Checkliste soll Sie bei der Planung und Durchführung eines barrierefreien Angebotes unterstützen und Ihnen einige wichtige Anhaltspunkte und Bezug auf unterschiedliche Behinderungsformen geben.

Wichtig für Kinder und Jugendliche mit intellektueller Behinderung

 Erscheint die Ausschreibung des Angebotes in leichter Sprache und wird mit Bildern und Symbolen visualisiert?

 Besteht die Möglichkeit einer Assistenz?

Wichtig für Kinder und Jugendliche mit Mobilitätsbehinderung

 Sind wesentliche Räume der Einrichtung in welcher das Angebot stattfindet stufenlos erreichbar?

 Befindet sich in der Einrichtung, in der das Angebot stattfindet, ein Aufzug?

Wichtig für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung

 Sind Glastüren, Stufen oder andere Hindernisse mit stark kontrastierender Markierung gekennzeichnet?

Wichtig für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche

 Werden visuelle Medien/Symbole in den Angeboten eingesetzt?

 Wird einfache, deutliche und leichte Sprache verwendet?

 Gibt es einen Gebärdendolmetscher?

Wichtig für Kinder und Jugendliche mit psychischer Behinderung

 Kann individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden?

Grundlegend sind immer ein offener Umgang und eine wertschätzende Kommunikation.

(5)

Unterstützungsmöglichkeiten für Teilnehmende und ihre Eltern sowie für Anbieter*innen

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und auch Sie als Anbieter*innen können Unterstützung erhalten. Sprechen Sie die Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf, die an Ihren Angeboten teilnehmen möchten, darauf an.

Personelle Schulungen:

Assistenzen für teilnehmende Kinder und Jugendliche können über den Fac hdienst für Assistenz und Teilhabe (FAT) der Lebenshilfe Südliche Weinstraße organisiert und durch beispielsweise Pflegekassenleistungen (siehe finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten) finanziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sie ihre Mitarbeitenden durch Schulungen der Lebenshilfe fortbilden. Informieren Sie sich gerne auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie uns um Informationen über das aktuelle Schulungsangebot zu erlangen.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:

Über die Lebenshilfe können Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei den Angeboten begleitet und unterstützt werden. Für die Kosten der Unterstützungsmaßnahmen kann auf verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden.

Abrechnungsmöglichkeit über:

1. Pflegekasse

– Monatliche Leistungen (Entlastungsbetrag) – Jährliche Leistungen

o Verhinderungspflege o Kurzzeitpflege

2. Eingliederungshilfe beim Sozial- und Jugendamt 3. Sozialamt, Jobcenter und Agentur für Arbeit 4. Selbstzahler

Für detaillierte Informationen vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit dem Fachdienst für Assistenz und Teilhabe (FAT)

Kontakt Lebenshilfe:

Fachdienst für Assistenz und Teilhabe

Tel.: 06348/616-369 f.hirschinger@lh-suew.de

(6)

Quellenverzeichnis:

 Aktion Mensch (o.J.): Barrierefreiheit. Unter: https://www.aktion-mensch.de/dafuer- stehen-wir/was-ist-inklusion/barrierefreiheit-bedeutung.html (letzter Zugriff: 19.03.21)

 Katzenbach, Dieter (2013): Inklusion – Begründungsfiguren, Organisationsformen, Antinomien. In: Burtscher, Reinhard; Ditschek, Eduard Jan; Ackermann, Karl-Ernst;

Kil, Monika; Kronauer, Martin (Hrsg.): Zugänge zu Inklusion. Erwachsenenbildung, Behindertenpädagogik und Soziologie im Dialog. Bielefeld: Bertelsmann. S. 27-38

 Kronauer, Martin (2013): Soziologische Anmerkungen zu zwei Debatten über

Inklusion und Exklusion. In: Burtscher, Reinhard; Ditschek, Eduard Jan; Ackermann, Karl-Ernst; Kil, Monika; Kronauer, Martin (Hrsg.): Zugänge zu Inklusion.

Erwachsenenbildung, Behindertenpädagogik und Soziologie im Dialog. Bielefeld:

Bertelsmann. S. 17-25

 Hirschberg, Marianne; Lindmeier, Christian (2013): Der Begriff „Inklusion“ – Ein Grundsatz der Menschenrechte und seine Bedeutung für die Erwachsenenbildung.

In: Burtscher, Reinhard; Ditschek, Eduard Jan; Ackermann, Karl-Ernst; Kil, Monika;

Kronauer, Martin (Hrsg.): Zugänge zu Inklusion. Erwachsenenbildung,

Behindertenpädagogik und Soziologie im Dialog. Bielefeld: Bertelsmann. S. 39-52

 Welti, Felix (2015): Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. In: Sozialer Fortschritt. November 2015. S. 267-273

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Kontaktdaten der Einrichtungen sowie weitere Angebote, wie Tipps für Spiele sowie Ideen und Anregungen, wie auch die Zeit zu Zuhause Spaß und Sinn machen kann, werden

ken, kannst du dies natürlich deiner Gastfamilie höflich sagen. Wenn du z.B. keine Majonäse magst, dir deine Gastfamilie aber immer Majonäse auf dein Sandwich schmiert,

Bitte zeckenfeste Kleidung (lange Hose!) und geländetaugliches Schuhwerk (keine Sandalen, Flipflops o.ä.) tragen und ausreichend Getränke und Sonnencreme

Der formelle Zuschussantrag zur Förderung von Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche muss durch die/den Erziehungsberechtigte/n

Weitere sozialrechtliche Informationen sowie Ratgeber zum kostenlosen Download finden Sie stetig aktualisiert unter www.betanet.de.. © 2022 beta Institut gemeinnützige GmbH |

Für die Wirksamkeit eines Schutzkonzeptes im Verein ist es nicht nur wichtig, dass Schutz- maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter*innen erarbeitet werden, sondern

Mit Beginn der Osterferien fällt der Startschuss für die zweite Runde des Sprachtrainings „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ für neu zuge- wanderte Schülerinnen

Die Behandlung in einem kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhaus sollten Eltern erwägen, wenn ihre Kinder so schwer erkrankt sind, dass eine ambulante Therapie nicht