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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Academic year: 2022

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Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Landrat als untere Straßenaufsichtsbehörde ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Allgemeinverfügung

Teileinziehung gemäß § 9 Absatz 2 des StrWG-MV in Verbindung mit§ 35 Satz 2 VwVfG M-V

Entsprechend § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg - Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. GI. Nr. 90-1 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221 ), wird durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Stadt Torgelow die Straße ,,Langer Kamp" teileingezogen. Die Straße ist gelegen in der Gemarkung Torgelow, Flur 9, Flurstücke 88/1 und 88/2. Der Verlauf ist im Lageplan entsprechend farblich dargestellt und als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung. Die Benutzung der Straße durch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t wird

untersagt. Notwendige Genehmigungen, insbesondere straßenverkehrsrechtlicher Art, bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.kreis-vg.de und gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17 489 Greifswald erhoben werden.

Anlage

Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Bekanntmachungsvermerk:

Bekannt gemacht durch Veröffentlichung auf der Homepage http://www.kreis-vg.de.

Seite 1 von 1

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Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat -

Kataster- und Vermessungsamt

Mühlenstr. 18c 17389 Anklam

Auszug aus dem

Liegenschaftskataster

Liegenschaftskarte MV 1 : 1000

Erstellt am 22.03.2021 Gemarkung:

Flur:

Flurstück:

Torgelow (13 4181) 9

88/1, 88/2

Gemeinde:

Lage:

Torgelow, Stadt (13 O 75 131) Landkreis Vorpommern-Greifswald Langer Kamp

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