Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat als untere Straßenaufsichtsbehörde ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Allgemeinverfügung
Teileinziehung gemäß § 9 Absatz 2 des StrWG-MV in Verbindung mit§ 35 Satz 2 VwVfG M-V
Entsprechend § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg - Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. GI. Nr. 90-1 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221 ), wird durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Stadt Torgelow die Straße ,,Langer Kamp" teileingezogen. Die Straße ist gelegen in der Gemarkung Torgelow, Flur 9, Flurstücke 88/1 und 88/2. Der Verlauf ist im Lageplan entsprechend farblich dargestellt und als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung. Die Benutzung der Straße durch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t wird
untersagt. Notwendige Genehmigungen, insbesondere straßenverkehrsrechtlicher Art, bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.kreis-vg.de und gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17 489 Greifswald erhoben werden.
Anlage
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Bekanntmachungsvermerk:
Bekannt gemacht durch Veröffentlichung auf der Homepage http://www.kreis-vg.de.
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Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat -
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstr. 18c 17389 Anklam
Auszug aus dem
Liegenschaftskataster
Liegenschaftskarte MV 1 : 1000
Erstellt am 22.03.2021 Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Torgelow (13 4181) 9
88/1, 88/2
Gemeinde:
Lage:
Torgelow, Stadt (13 O 75 131) Landkreis Vorpommern-Greifswald Langer Kamp
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