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Gewerbliche Schutzrechte für KMU s -Patente und Gebrauchsmuster-

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Academic year: 2022

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Gewerbliche Schutzrechte für KMU‘s -Patente und Gebrauchsmuster-

Patentanwalt Florian Laus

laus@ib-patent.de

(2)

Vortragsgliederung

1. Welche Schutzrechte gibt es überhaupt?

2. Technische Erfindung – und nun?

3. Wie gehe ich strategisch am besten vor?

4. Kurzes Beispiel aus der Praxis

(3)

a. Patent:

technische Erfindung; geprüftes Schutzrecht;

20 Jahre max. Laufzeit;

kann Objekt/Vorrichtung oder (Herstellungs-)Verfahren schützen;

b. Gebrauchsmuster:

technische Erfindung; ungeprüftes Schutzrecht;

10 Jahre max. Laufzeit;

darf ausschließlich Objekt/Vorrichtung schützen;

àkein Verfahrensschutz

1. Wichtigste Arten von Schutzrechten

Techn.

Schutzrechte

Nicht-Techn.

Schutzrechte

c. Design:

Schutz der äußeren Formgestaltung (des Designs);

nur formal geprüftes Schutzrecht;

max. 25 Jahre Laufzeit;

d. Marke:

Schutz von sogenannten Kennzeichnungsmitteln;

nur formal geprüftes Schutzrecht;

Laufzeit unbegrenzt verlängerbar;

(4)

e. Weiteres Nicht-Technisches Schutzrecht: Urheberrecht bzw. „geistiges Eigentum“

- Schutz eines Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, so z.B.: Romane, Musikstücke,

wissenschaftliche Werke, Filme, Kunstgegenstände, aber auch Bauwerke, Pläne (sog. Darstellungen technischer Art, u.a. Werkstattzeichnungen), und auch Computerprogramme (insbesondere

Software); (Auflistung nicht abschließend)

- Nur eine natürliche Person kann ein Urheber sein;

- Recht entsteht mit der Schaffung des Werks und hat Laufzeit bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers;

- Recht ist nicht übertragbar (verkaufbar), solange der Urheber lebt; der Urheber kann Nutzungsrechte einräumen;

- „freie Benutzung“ möglich: Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die

Fortentwicklung von Kunst und Wissenschaft, um ein neues, selbständiges Werk hervorzubringen, kann u.U. ohne Zustimmung des Urhebers erfolgen; (hier: Urheberrechtsreform steht an)

- Urheberrecht ist oft der „letzte Notnagel“, gibt aber nur 1:1-Kopierschutz!

1. Wichtigste Arten von Schutzrechten

(5)

2. Technische Erfindung – und nun?

a. neue Erfindung?

b. Arbeitnehmererfindung?

c. Schutzfähigkeit?

Schutzart?

Schutzgebiet?

Schutz…?

(6)

2a. Habe ich eine Erfindung? Ja / Nein?

Eigene Recherche Professionelle Recherche

Gibt es die Erfindung schon? Vielleicht schon patentiert?

z.B. durch

(7)

2b. Ist es eine Arbeitnehmererfindung?

Handelt es sich vielleicht um eine Arbeitnehmererfindung ?

Freie Erfindung

Alles andere

Diensterfindung

aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden und maßgeblich auf betrieblichen Erfahrungen oder Arbeiten

des Betriebes beruhend Achtung:

Ø Sowohl Diensterfindung als auch freie Erfindung sind dem Arbeitgeber zu melden!

Ø Anspruch des Arbeitnehmers auf angemessene Erfindervergütung bei Diensterfindung!

Arbeitnehmererfindung

(8)

2c. Schutz…Schützen…Schutzrecht ?!?

Ist meine Erfindung überhaupt schutzfähig?

Vorrichtung/Verfahren/Verwendung?

Ungeprüftes oder geprüftes Schutzrecht?

Patent oder Gebrauchsmuster?

Schutz in Deutschland? In Europa? In der ganzen Welt?

Hilfe? à Erfindererstberatung (i.d.R. kostenlos)

Kanzleien, wie z.B.

(9)

3. Wie kann ich strategisch vorgehen?

a. Veröffentlichung der Erfindung

„Den Fachkreisen zugänglich gemacht“ durch z.B. eigene Homepage, Fachzeitschriften, Veröffentlichungsdatenbanken oder YouTube

Vorteile:

- Erfindung aufgrund der eigenen

Veröffentlichung von Dritten nicht weiter schützbar

- Keine bzw. geringe Kosten

- Erhöhte eigene Medienpräsenz

Nachteile:

- Jeder Dritte kann die Erfindung einsehen und beliebig benutzen

- Veröffentlichung (z.B. auf Homepage mit Fotos oder Videos) oft genauso aufwendig wie Ausarbeitung einer Patentanmeldung - Keine Verteidigungsmöglichkeit durch ein

Schutzrecht

(10)

3. Wie kann ich strategisch vorgehen?

b. Geheimhaltung der Erfindung

Erfindung wird nur „hinter verschlossenen Türen“ verwendet, was vor allem für Verfahren oder Fertigungstechniken sinnvoll sein kann

Vorteile:

- Geringe Kosten

- Wettbewerbern stehen keine bzw. nur geringe Informationen zur Verfügung

Nachteile:

- Geheimhaltung in der Regel aufwendig, z.B.

durch Geheimhaltungsvereinbarung - Keine verlässliche rechtliche Situation

- Man wird zum Verletzer falls ein Dritter die Erfindung „neu“ erfindet und anmeldet - Keine Verteidigungsmöglichkeit durch ein

Schutzrecht

(11)

3. Wie kann ich strategisch vorgehen?

c1. Anmelden z.B. zum Deutschen Patent

-

Patentanmeldung kann Vorrichtung und/oder Verfahren beanspruchen;

-

Erfindung wird erst 18 Monaten nach Anmeldung veröffentlicht;

-

Prüfungsantrag kann bis 7 Jahren nach Anmeldung gestellt werden à Anmeldung kann also „aktiv“ oder „passiv“ gehalten werden Vorteile:

-Schneller Recherchenbericht (~6 Monate)

àSchutzfähigkeit der Erfindung wird schnell klar -Sicherer Erfindungsschutz möglich

àsicheres Vorgehen gegen Verletzer möglich

Nachteile:

- Höhere Kosten als beim Gebrauchsmuster

- Ein Mangel an Schutzfähigkeit kann ebenfalls schnell klar werden

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3. Wie kann ich strategisch vorgehen?

c2. Anmelden zum Deutschen Gebrauchsmuster ACHTUNG: anders als ein Patent kann ein Gebrauchsmuster nur für

Vorrichtungen (Geräte) angemeldet werden, nicht für Verfahren Vorteile:

- Neuheitsschonfrist (6 Monate) - Günstigere Variante ggb.

Patentanmeldung

- sehr schnell durchsetzbares Schutzrecht

Nachteile:

- Ungeprüftes Schutzrecht - Laufzeit nur 10 Jahre

- Veröffentlichung nach wenigen

Wochen (wenn nicht anderweitig

beantragt)

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4. Kurze Praxisbeispiel: Meine Erfindung

Schaukel Schaukelvorrichtung

Vorrichtung geeignet zum Schaukeln Schwenkeinrichtung

Oszilliergerät

Anschubssystem Beidseitig aufgehängtes Brett

zur Schwungphasenerzeugung

(14)

4. Kurze Praxisbeispiel: Meine Erfindung

!

!

!

?

?

? Vorrichtung geeignet

zum Schaukeln

(Schutzumfang)

(15)

4. ….und wie sie ausgelegt werden könnte

Vorrichtung geeignet zum Schaukeln

? ?

© Von Thisisbossi - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3841090

≠ Schaukelvorrichtung

(16)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Florian Laus

+49 89 99 88 54-0

laus@ib-patent.de

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