DHBW Forschung 2013
DHBW Förderlinie – Ausschreibungstext
Veröffentlicht am 29. November 2012 durch das Präsidium der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) – die Zuständigkeit obliegt dem DHBW Forschungsbereich
Vorbemerkung
Mit der Hochschulwerdung hat die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) einen spezifischen Forschungsauftrag erhalten, mit dem der Bereich Forschung auf- gebaut werden soll. Diese erfolgt anwendungs- und transferorientiert, vor allem in Kooperation mit den Dualen Partnern. Hierbei entwickelt die kooperative Forschung an der DHBW innovative Konzepte, Strategien und Technologien und reflektiert die professionellen und fachlichen Bedingungen in Wirtschaft, Technik und Sozialwesen.
Der Forschungsauftrag an die Professoren/-innen der DHBW ermöglicht es, For- schung auch im Hauptamt auszuüben. Dazu hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) für die Jahre 2011-13 erstmals eine eigene Forschungsförderlinie für die DHBW eingerichtet. In dieser ist die kooperative Forschung, als ein Alleinstellungsmerkmal der DHBW, durch die Kooperation mit Dua- len Partnerunternehmen verbindlich vorgegeben.
Der Ausschreibungstext besteht aus diesem Dokument sowie den folgenden Anlagen:
Anlage 1: Forschungsprogramm Anlage 2: Gutachterkriterien
Anlage 3: Antragsformular (Kurzantrag) Anlage 4: Antragsformular (Vollantrag) Anlage 5: Kostenplan
Anlage 6: Checkliste für Antragssteller/-innen Anlage 7: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Alle Dokumente finden Sie auch auf der Webseite der DHBW, Bereich Forschung, zum Herunterladen.1 Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren zweistufig ist, wobei zunächst die Antragsteller/-innen zur Einreichung einer Projektskizze und nach erfolgter positiver Bewertung zum Einreichen eines Vollantrages zur inhaltlichen Be- gutachtung aufgefordert werden.
1. Förderungsziele
Gefördert werden Projektanträge, die den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen entsprechen und in Bezug auf die Gutachterkriterien positiv bewertet wurden.
2. Fördersumme 2.1 Gesamtvolumen
Mit dem Gesamtvolumen wird der Betrag bezeichnet, der sich ergibt, wenn man a) die Fördermittel des Landes (MWK-Anteil), b) etwaige Eigenleistungen der DHBW und c) den Wert der Beträge der Dualen Partner addiert. Eigenleistungen der DHBW und Beträge der Kooperationspartner können dabei sowohl finanziell als auch ‚in-kind‘, also als geleistete und nachgewiesene Arbeitsleistung, erbracht werden. In diesem Zusam- menhang ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass die Dualen Partner die Möglichkeit haben, ihren Eigenanteil nicht nur durch geldwerte Leistungen oder durch Arbeitsein- satz zu erbringen, sondern auch durch die Nutzungsüberlassung von wissenschaftlich- technischer Infrastruktur an DHBW-Wissenschaftler/-innen oder Partner.
2.2 Mindest-Anteil der Dualen Partner
Die an einem Projekt beteiligten Dualen Partner müssen mindestens 50% des Gesamtvolumens übernehmen. Beispiel: Bei einer Landesförderung in Höhe von € 45.000 und Eigenleistungen der DHBW im Wert von € 20.000 (insgesamt
€ 65.000) müssen die beteiligten Dualen Partner daher mindestens Beträge im Wert von € 65.000 zusteuern (oder – falls gewünscht – auch einen höheren Beitrag).
2.3 Obergrenze der Fördermittel des Landes pro Projekt
Die Fördermittel von Seiten des Landes (MWK-Anteil) sind auf € 50.000 pro beteiligten DHBW-Standort begrenzt. Wenn also zwei Standorte an einem Projekt beteiligt sind, beträgt die Förderung des Landes maximal € 100.000.
2.4 Obergrenze des Gesamtvolumens
Eine Obergrenze für das Gesamtvolumen ist nicht definiert.
2.5 Untergrenze für das Gesamtvolumen
Die Untergrenze für das Gesamtvolumen der einzelnen Projekte liegt bei € 50.000. Dies ist erforderlich, da zu klein dimensionierte Projekte i.d.R. nur geringe Wirkung entfalten.
Lediglich im Bereich des Sozialwesens kann aufgrund des vielfach knappen Budgets der einzubeziehenden Dualen Partner ein Gesamtvolumen von € 30.000 zugrunde ge- legt werden.
3. Förderungsgegenstand
Die Fördermittel des Landes (MWK-Anteil) für die jeweils geförderten Anträge verteilen sich auf Personal-, Sach- und Reisekosten. Primär sollen Personalkosten gefördert werden, keine Investitionen. Stattdessen soll die technische Ausstattung der Kooperati- onspartner genutzt werden. Sachkosten dürfen maximal 25% der Fördermittel (MWK- Anteil) ausmachen, Reisekosten können zusätzlich zu den Sach- und Personalkosten eingereicht werden. Sachkosten, sowie geplante Dienstreisen bitte im Antrag aufführen und begründen.
4. Antragsstellung
Die einzureichenden Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
a. Darstellung des Projekts (Bitte die Anlagen Antragsformular, Förder- programm und Gutachterkriterien beachten)
b. Übersicht Finanzierungsplan (bitte das Formular Kostenplan beachten und hierbei den Mittelbedarf für die Projektdauer aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)
Für die Ideenskizzen/Kurzanträge möchten wir Sie bitten, die Unterlagen vollständig an Ihr Standortrektorat und an den Forschungsbereich im Präsidium einzureichen.
Einreichungsfrist: 11. Januar 2013
Reichen Sie die Vollanträge bitte ebenso wie die Kurzanträge vollständig beim DHBW Präsidium ein (Postadresse) und senden Sie eine elektronische Kopie als PDF an hablizel@dhbw.de.
Einreichungsfrist: 15. April 2013
5. Programmträger DHBW – Präsidium Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart
Ansprechpartnerin:
Kai Hablizel
Telefon: 0711320 660-40 Email: hablizel@dhbw.de
6. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage erfolgt mit dem Kassenanschlag durch das DHBW Präsidium.
7. Ablauf der Antrags- und Begutachtungsverfahrens
Ablauf Zeitplan
Stufe I: Ideenskizzen/Kurzanträge
Ausschreibung
Der Forschungsbereich im Präsidium leitet die offizi- elle Ausschreibung an die Standortrektoren und die Professoren/-innen der Standorte weiter. In einer ersten Einreichungsrunde werden die Professoren/- innen aufgefordert, ihre Ideenskizzen/Kurzanträge bei den jeweiligen Standortrektoren einzureichen. Die Abgabefrist endet mit dem 11. Januar 2013.
Ausschreibung 29.11.2012
Abgabefrist Ideenskizzen/
Kurzanträge 11.01.2013 Standortgebundene Begutachtung
Die Begutachtung der eingereichten Ideenskizzen/
Kurzanträge erfolgt durch ein am jeweiligen Standort gebildetes Forschungsgremium. Ziel der standortge- bundenen Begutachtung ist die Bewertung der einge- reichten Projekte im Hinblick auf deren strategische Anbindung an den jeweiligen Standort und deren Einbeziehung der Dualen Partner im Rahmen der kooperativen Forschung. Dies geschieht anhand von standortbezogenen Kriterien, die in der Anlage der Gutachterkriterien aufgeführt sind. Über die Ergeb- nisse des Forschungsgremiums berichtet der Standortrektor an das DHBW Präsidium. Hierzu wer- den alle Ideenskizzen/Kurzanträge mit der Bewertung und Stellungnahme des Standortes an den For- schungsbereich im Präsidium weitergesendet.
Standortgebundene Gre- miensitzungen
bis zum 31.01.2013
Einreichungsfrist
Ideenskizzen/Kurzanträge beim Präsidium
08.02.2013
Formale Begutachtung
Nach dem Eingang der Ideenskizzen/Kurzanträge im Präsidium erfolgt die Begutachtung der Kurzanträge anhand der formalen Kriterien in der Anlage Gut- achterkriterien durch den Forschungsbereich. Eine Nichtbeachtung formaler Kriterien kann zum Aus- schluss im Antragsverfahren führen.
Der Forschungsbereich im Präsidium wertet die Stel- lungnahmen/Bewertungen der Standorte aus und erstellt eine Rangfolge der Ideenskizzen/Kurzan- träge. Diese wird dem DHBW Vorstand zur Be- schlussfassung vorgelegt. Der DHBW Vorstand be- auftragt den Forschungsbereich eine Shortlist von Anträgen zur Förderung zu erstellen und mit den jeweiligen Antragssteller/-innen Kontakt aufzuneh- men (Aufforderung zum Vollantrag). Die Antragsstel- ler/-innen haben ca. vier Wochen Zeit, einen Vollan- trag auszuarbeiten und beim Forschungsbereich des DHB Präsidiums einzureichen (Originalantrag in drei- facher Ausfertigung an die Postadresse des DHBW Präsidiums und eine elektronische Kopie als PDF an hablizel@dhbw.de)
Formale Begutachtung bis zum 01.03.2013
Aufforderung zum Vollan- trag
ab 20.03.2013
Abgabefrist Vollantrag 15.04.2013
Stufe II: Vollanträge
Externe Begutachtung
Die Vollanträge werden an eine externe Gutachter- gruppe weitergeleitet. Jeweils zwei unabhängige Fachgutachter/-innen prüfen die Vollanträge in einem anonymisierten Bewertungsverfahren anhand der Kriterien für die externe Begutachtung, die in der Anlage Gutachterkriterien aufgeführt sind.
Eine Jury bestehend aus Jurysitzung
berät über die Förderwürdigkeit der Vollanträge. Ba- sierend auf dem Ranking der externen Begutachtung und im Rahmen der Gesamtfördersumme werden die zu fördernden Projekte vom DHBW Vorstand be- stimmt und dem MWK vorgeschlagen.
Die Förderung wird vom Ministerium für Wissen- schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) zugesprochen. Als Förderbeginn wird Sep- tember (voraussichtlicher Projektstart) angestrebt.
Voraussichtlicher Projekt- start September 2013