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Importe nach GB ab BGL-Zusammenfassung des HMRC-Webinars vom , 14:00 15:30 Uhr Alle Angaben ohne Gewähr

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Handling von Importen in das Vereinigte Königreich ab 01.01.2022 unter Nutzung des Pre-Lodgement Models

(Voranmeldung aller Transportdaten über das Goods Vehicle Movement System GVMS)

Ab dem 01.01.2022 führt Großbritannien vollständige Zollkontrollen für alle Import- sendungen ein. Das bedeutet: Die seit dem 01.01.2021 ausnahmsweise eingeräumte Mög- lichkeit für britische Einführer, die Zollanmeldung generell um bis zu 6 Monate zu verschie- ben (und die resultierende Vereinfachung für Transportunternehmer, die in diesem Fall zur Einreise nach GB nur die GB-EORI-Nummer des britischen Empfängers benötigten), ent- fällt.

Für Importe nach GB gilt damit ab dem 01.01.2022:

 Entweder müssen sie direkt nach der Einreise nach GB in ein vom britischen Zoll zugelassenes Zolllager verbracht werden („temporary storage model“), bis der Empfänger alle Zollformalitäten absolviert hat (max. 90 Tage lang). Hierfür stehen in den britischen RoRo-Häfen (Fährhäfen und Eurotunnel) jedoch typischerweise keine Kapazitäten zur Verfügung.

 Für Transporte über diese RoRo-Häfen kommt daher typischerweise das „pre-lod- gement model“ zur Anwendung, d.h. alle die Importsendung betreffenden Zollan- meldungen müssen vom Transportunternehmer schon vor Einreise nach GB im Goods Vehicle Movement System GVMS erfasst und an den britischen Zoll über- mittelt werden. Anhand dieser Meldungen entscheidet der britische Zoll während der Kanalquerung, ob eine physische Kontrolle des Transports erforderlich wird – dann wird der Transport an ein Zollamt in Hafennähe gewiesen. Wird keine Kontrolle an- geordnet, kann der Transport nach Ankunft in GB direkt einreisen.

Allgemeines zum GVMS

Die britische IT-Plattform “Goods Vehicle Movement System” (GVMS) erlaubt die Vo- ranmeldung von Ein- und Ausfuhren sowie die erleichterte Abwicklung von Versand- verfahren (gemVV (T-Verfahren), TIR, ATA). GVMS macht es möglich, die Referenz- nummern der verschiedenen Zollanmeldungen eines Transports in einer einzigen Re- ferenz (Goods Movement Reference GMR) zusammenzufassen. Diese bzw. den zuge- hörigen Barcode weist der Fahrer dann an der Grenze vor. Mittels der GMR und der in ihr enthaltenen Angaben nimmt der britische Zoll während der Kanalquerung eine Risikoein- schätzung vor und die Ankunft (bei Exporten aus GB: die Ausreise) der betreffenden Sen- dung/en in GB wird automatisch registriert. Bei Versandverfahren automatisiert GVMS die Funktion der Durchgangsstelle, d.h. mit Registrierung der entsprechenden GVR wird ver- merkt, dass das Versandverfahren das Zollterritorium von GB erreicht (oder bei Exporten aus GB unter Versandverfahren: verlassen) hat.

Noch bis zum 31.12.2021 findet das GVMS nur auf den Warenaustausch zwischen GB und NI und auf Sendungen von der EU nach GB Anwendung, die unter dem Versandverfahren gemVV (T-Verfahren) reisen.

Ab dem 01.01.2022 wird das GVMS grundsätzlich auf alle Sendungen von und nach

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Deswegen benötigen alle Straßentransportunternehmen spätestens ab dem 01.01.2022 eine Registrierung in GVMS, wenn sie Waren durch die RoRo-Häfen aus oder nach GB führen, unabhängig davon, ob sie in GB angesiedelt sind oder nicht. Be- troffen sind Unternehmen des gewerblichen Gütertransports (auch selbstfahrende Unter- nehmer), Werkverkehrsunternehmen einschließlich Unterauftragnehmern der beiden vorge- nannten Gruppen. Ohne eine GVMS-Registrierung und die Nutzung des Systems zur Er- stellung der nötigen GMR können die Transportunternehmen dann nicht mehr auf die Fähre oder den Eurotunnel-Zug auffahren. Sie können die Grenze GB/EU nicht mehr überqueren bzw. nicht mehr die Zollabfertigung der von ihnen beförderten Sendungen durchführen (las- sen).

Um GVMS nutzen zu können,

müssen Sie folgende Schritte durchführen:

1. Sofern noch nicht vorhanden: Beantragen Sie eine britische EORI-Nummer (GB-EORI) unter https://www.gov.uk/eori/apply-for-eori. Während des An- tragsprocederes werden Sie auch aufgefordert, Ihre „Government Gateway u- ser ID“ anzugeben (vgl. Screenshot unten). Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über einen „Government Gateway Account“ samt zugehöriger User ID ver- fügen, klicken Sie den Link „Create Sign in details“ an (unten gelb markiert), um den Account zu erstellen und die User ID zu erhalten.

2. Registrieren Sie sich für GVMS unter https://www.gov.uk/guidance/register-for- the-goods-vehicle-movement-service

Hilfreiche Webinare des britischen Zolls finden Sie in YouTube, z.B. unter https://www.youtube.com/watch?v=yhkHEckLCcg

Bei Problemen mit der Registrierung für das GVMS steht Ihnen die CIT-Helpline unter der Rufnummer +44 (0) 300 322 9434 zur Verfügung (Mo – Fr 08:00 – 22:00 Uhr, Sa/So 08:00 bis 16:00 Uhr).

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Ablaufschema für einen Transport von nach GB einzuführenden Gütern ab dem 01.01.2022

1. Vor Transportbeginn

Der Transportunternehmer muss über eine britische EORI-Nummer verfügen und in GVMS registriert sein.

Die Geschäftspartner des Transportunternehmers (Auftraggeber, Empfänger, Spediteur...) übermitteln nötige Angaben, z.B. Versandanmeldungen (z.B. gemVV/T-Verfahren, TIR, ATA) und Einfuhranmeldung/en.

2. Vor Ankunft an der EU-Ausgangsstelle

Der Transportunternehmer fordert in GVMS eine Goods Movement Reference (GMR) an und erfasst darin alle Anmeldun- gen. Die auf das Fahrzeug / den Anhänger verladenen Waren sowie die zugehörigen Referenznummern eventueller Ver- sandverfahren (MRN-Nummer/n des/r VBD (Versandbegleitendes Dokument, englisch TAD Transport Accompanying Document)) werden dort ebenfalls hinterlegt, ebenso die Fahrzeug- bzw. Anhängerkennzeichen bzw. Containernummern sowie Abgangs- und Bestimmungshafen.

3. Bei Ankunft an der EU-Ausgangsstelle

Der Fähr- oder Zugbetreiber erfasst die GMR und sendet sie zur Validierung an das GVMS. Fahrzeuge mit gültiger GMR können auf die Fähre / den Zug verladen werden. Fahrzeuge ohne GMR oder mit ungültigen GMR mit inkorrekten oder unvollständigen Angaben müssen am Terminal zurückgewiesen werden. Der Fähr- oder Zugbetreiber speichert die GMR für die auf die Fähre oder den Zug verladenen Transporte.

4. Verlassen der EU / Überquerung des Kanals

Bei der Einschiffung/Verladung sendet der Fähr-/Zugbetreiber die GMR an das GVMS. Das GVMS nimmt die GMR entgegen und übermittelt die MRN-Nummern von Zollanmeldungen und Versandverfahren in die entsprechenden briti- schen Systeme, um Ankunftsanzeigen und die Behandlung von gemeinsamen Versandverfahren durch die (automati- sierte) Durchgangsstelle (Office of Transit OoT) in die Wege zu leiten.

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5. Vor Ankunft im britischen Terminal

Fahrer können in der App „Check if you need an inspection service“ schon vor Ankunft im britischen Terminal prüfen, ob ihr Fahrzeug bei Ankunft einer Zollkontrolle unterzogen werden muss.

mögliche Ergebnisse der GVMS-Überprüfung:

GVMS identifiziert GMR-Nummern, bei denen keine Probleme aufgetreten sind und bei denen

kein Kontrollbedarf festgestellt wurde

GVMS identifiziert GMR-Nummern, bei denen Kon- trollbedarf besteht und übermittelt eine „Hold“-

Nachricht (keine Weiterfahrt)

6. Einreise nach GB / Entladen der Fahrzeuge

Die Waren wurden Einfuhren zugeordnet, die keine weitere Überprüfung erforderlich machen, die Einfuhr wurde freigegeben und das Fahrzeug /

der Anhänger können weiterreisen.

Eine oder mehrere Einfuhren auf dem Fahrzeug konnte nicht automatisch zollabgefertigt werden,

das Fahrzeug / der Anhänger muss die angege- bene HMG-Kontrollstelle anfahren.

Bei der Kontrollstelle wird die Risikoüberprüfung abge- schlossen, dann aktualisiert der Regierungsmitarbeiter

das GVMS entsprechend.

Die Güter sind zur Weiterfahrt freigegeben.

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Mögliche Situationen bei der Einfuhr und ihre Erfassung in GVMS

Bei der Einfuhr nach GB können unterschiedliche Konstellationen vorlie- gen, die jeweils unterschiedlich in GVMS zu erfassen sind. Sie wählen diese zu Beginn der GVMS-Erfassung aus (vgl. Ansicht links).

Variante 1: „Customs Declaration“: Für die beförderten Waren liegt bereits eine Ein- fuhranmeldung des britischen Empfängers vor. Dann müssen Sie deren ERN oder MRN in das GVMS eingeben.

Sie sehen links die GVMS-Erfassungsmaske für die Erfassung einer Einfuhranmeldung, die im britischen System CHIEF erstellt wurde (ERN-Nummer)

Falls Ihnen eine Einfuhranmeldung vorliegt, die im alternativen System CDS erstellt wurde, so weist diese statt der ERN eine MRN-Nummer auf, die entsprechend erfasst werden kann.

Die Angabe von Daten einer Summarischen Eingangsmeldung (ENS, Safety&Security S&S) ist aktuell noch nicht erforderlich, da diese Mel- dungen erst ab 01.07.2022 obligatorisch vorge- schrieben sind.

Variante 2: „Transit Declaration“: Der Transport wird unter gemeinsamem Versand- verfahren (gemVV, oft auch als T-Verfahren bezeichnet) durchgeführt. In diesem Fall erfassen Sie in GVMS die MRN des Versandbegleitdoku- ments VBD (englisch Transit Accompanying Document TAD).

Die Angabe von Daten einer Summarischen Eingangsmeldung (ENS, Sa- fety&Security S&S) ist aktuell noch nicht erforderlich, da diese Meldungen erst ab 01.07.2022 obligatorisch vorgeschrieben sind.

Variante 3: „ATA Carnet“: Der Transport wird unter einem Carnet ATA durchgeführt, die Waren sollen nur zur vorübergehenden Verwendung nach GB ge- bracht werden.

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In diesem Fall geben Sie in GVMS die Referenznummer des Carnet ATA an.

Bitte denken Sie daran, dass der Fahrer auch Carnets ATA sowohl von der EU-Ausgangszollstelle als auch von den briti- schen Zollbehörden behandeln lassen muss.

Die Angabe von Daten einer Summarischen Eingangsmel- dung (ENS, Safety&Security S&S) ist aktuell noch nicht erfor- derlich, da diese Meldungen erst ab 01.07.2022 obligatorisch vorgeschrieben sind.

Variante 4 „TIR Carnet“: Transport unter dem Versandverfahren TIR

In diesem Fall geben Sie in GVMS die Nummer des betreffenden Car- net TIR an, die sie auf dem Deckblatt des Carnet TIR finden (zusam- mengesetzt aus 2 Buchstaben und 8 Zahlen – in der Abbildung links gelb markiert).

Bitte denken Sie daran, dass der Fahrer das Carnet TIR sowohl von der EU-Ausgangszollstelle als auch von der britischen Eingangs- zollstelle abstempeln lassen muss – und natürlich auch von der briti- schen Bestimmungszollstelle im Binnenland des UK.

Die Angabe von Daten einer Summarischen Eingangsmeldung (ENS, Safety&Security S&S) ist aktuell noch nicht erforderlich, da diese Mel- dungen erst ab 01.07.2022 obligatorisch vorgeschrieben sind.

Variante 5 „EIDR“ – Entry in Declarant’s Records: Der britische Empfänger hat die Bewilligung, die Einfuhr in seinen eigenen Büchern registrieren zu dürfen

Manche britischen Empfänger haben die Bewilligung des britischen Zolls, Waren unter vereinfachten Anmeldeverfahren einzuführen. Sie erfassen die Angaben der Einfuhr in ihren eigenen Büchern. In diesem Fall müssen Sie in GVMS nur die GB-EORI-Nummer des Empfängers erfassen. Das System erkennt, ob die EORI-Nummer zu einem Empfänger mit EIDR-Be- willigung gehört! Ist das nicht der Fall, dann erhalten Sie eine Fehlermel- dung und die GVMS-Meldung muss mit einer der anderen Variante fortge- setzt werden.

Die Angabe von Daten einer Summarischen Eingangsmeldung (ENS, Sa- fety&Security S&S) ist auch hier noch nicht erforderlich, da diese Meldun- gen erst ab 01.07.2022 obligatorisch vorgeschrieben sind.

Variante 6 „Postal declarations“: Sendungen unter dem Weltpostabkommen Für Sendungen unter Formular CN22/23 wählen Sie die entsprechende Option und machen die nötigen Angaben.

Achtung: Auch Importe, die mündlich oder „durch schlüssiges Handeln“ zur Einfuhr angemeldet werden können, müssen in GVMS registriert werden, ebenso Leerein- fahrten nach GB sowie Einfuhren von Leercontainer und leeren Ladungsträgern.

Hierfür soll GVMS bis 01.01.2022 noch geeignete Erfassungsmöglichkeiten erhalten.

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Ablauf der Erfassung einer GMR in GVMS

Zum Erstellen einer GMR dient die HMRC-Website https://www.gov.uk/guidance/get-a- goods-movement-reference . Unter diesem Link erhalten Sie auch Infos zu den benötigten Angaben; Sie gelangen dort auch direkt zur Erfassungsmaske. (Alternativ gibt es natürlich auch proprietäre Anwendungen, die die Erfassung von GMR erlauben und diese dann über Schnittstellen ins GVMS übermitteln. Die angefragten Daten sind dieselben, die Oberfläche wird sich in diesem Fall natürlich vom hier Beschriebenen unterscheiden).

Nachdem Sie sich eingeloggt haben

Nachdem Sie sich eingeloggt haben, ge- langen Sie auf eine Seite, auf der Sie so- wohl bereits bestehende GMR einsehen als auch neue erstellen können.

Je nach deren Status können Sie beste- hende GMR auch weiterbearbeiten bzw.

korrigieren.

Schritt 1 bei der Erfassung einer neuen GMR:

Geben Sie an, ob Sie nach GB einreisen oder GB verlassen, bzw. ob sie von/nach Nordirland ein-/ausreisen wollen.

Anschließend werden Sie gebeten, Ihre Angabe noch einmal zu prüfen, da diese Information im weiteren Verlauf nicht mehr korrigiert werden kann.

Damit haben Sie den ersten Entwurf (draft) Ihrer GMR angelegt. Sie muss jetzt mit weiteren Angaben gefüllt wer- den.

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... über welche Route soll Ihr Transport den Kanal überqueren?

.... erfolgt der Transport begleitet oder unbegleitet?

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.... bei begleiteten Transporten: Fahr- zeugkennzeichen?

.... enthält das Fahrzeug Waren oder handelt es sich um einen Leertransport?

„Fügen Sie die nötigen Anmeldungen hinzu“ – hier kommen die bereits oben beschriebenen verschiedenen „Varian- ten“ in Spiel. Bitte wählen Sie je nach vorliegender Konstellation den auf Ihre Beförderung zutreffenden „declaration type“ und machen Sie die nötigen Anga- ben.

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Die Aufforderung zur Erfassung Ihrer summarischen Eingangsanmeldung (entry summary (safety and security) declaration, ENS, S&S for entry) dürfen Sie noch bis 01.07.2021 vernachlässigen – erst dann werden die ENS bei der Ein- fuhr nach GB obligatorisch.

Damit haben Sie die Erfassung der An- meldung angeschlossen,. Sie werden da- ran erinnert, dass Sie für alle auf dem Fahrzeug befindlichen Waren Anmeldun- gen erfassen müssen; falls Sie noch wei- tere Teilsendungen mit eigenen Anmel- dungen befördern, klicken Sie auf den Lin „Add another declaration“ und erfas- sen auch diese. Wenn Sie alle nötigen Anmeldungen für den Transport erfasst haben, klicken Sie auf „Continue“, um die Erfassung der GMR abzuschließen.

Sie werden aufgefordert, alle Angaben noch einmal zu prüfen, bevor Sie die GMR abschließen.

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Geschafft! Mit dieser GMR kann Ihr Fah- rer den Transport an der Grenze gestel- len.

Während der Kanalquerung prüft der Fahrer mittels der App „Check if you need to report for an inspection“, die in vielen Sprachen kostenlos downgeloadet werden kann, ob der Transport bei der Einfahrt nach Großbritannien einer Zoll- kontrolle unterworfen werden muss oder nicht.

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Vorbereitung auf den 01.01.2022 für Transportunternehmen

Wenn Sie Waren über Häfen nach GB einführen, die das GVMS (Pre-Lodgement Model) benutzen, müssen Sie

- Ihre Geschäftspartner oder deren Zolldeklaranten dazu auffordern, sicherzustellen, dass

o vor Ankunft des Transports an der EU-Ausgangszollstelle eine Einfuhranmel- dung erstellt (pre-lodged) wurde und dass Ihnen rechtzeitig für die Erstellung der GMR die nötigen Daten dieser Anmeldung (ERN oder MRN) zugestellt werden

o oder dass eine solche Einfuhranmeldung zum Zeitpunkt der Einreise noch nicht erforderlich ist, weil

 der britische Empfänger die EIDR-Berechtigung hat – in diesem Fall muss er Ihnen seine GB-EORI zur Verfügung stellen

 ein Versandverfahren genutzt wird – in diesem Fall benötigen Sie des- sen MRN (bei gemeinschaftlichen Versandverfahren//T-Verfahren) o- der Carnet TIR-Nummer (bei TIR-Verfahren)

 ein Carnet ATA genutzt wird – in diesem Fall benötigen Sie die Refe- renznummer des Carnet ATA.

- sicherstellen, dass Sie Ihre Geschäftspartner bzw. deren Zolldeklaranten möglichst jederzeit erreichen können, falls Probleme auftreten oder Kontrollen angeordnet werden – je nach Art der beförderten Güter kommen auch noch andere als die rei- nen Zollkontrollen in Frage (DEFRA, CITES...)!

- Geben Sie für begleitete Transporte das korrekte Fahrzeugkennzeichen in der GMR an, für unbegleitet Transporte das korrekte Kennzeichen des Aufliegers oder Containers. Bis zur Ankunft beim EU-Ausgangsterminal kann diese Nummer noch korrigiert werden.

- Weisen Sie Ihre Fahrer an, das EU-Ausgangsterminal erst dann anzufahren, wenn Ihre GMR alle erforderlichen Angaben erhält – sie dürfen sonst nicht an Bord der Fähre oder des Zuges gehen.

- Weisen Sie Ihre Fahrer an, dem Fähr- oder Zugbetreiber bei Ankunft am EU-Aus- gangsterminal die GMR vorzuweisen.

- Weisen Sie Ihre Fahrer an, im Kontrollfall allen Anweisungen der britischen Behör- den zum Aufsuchen einer geeigneten Kontrollstelle zu befolgen.

- Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrer stets, d.h. auch außerhalb der Bürostunden, ei- nen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen haben, falls es Probleme beim Trans- port gibt oder eine Kontrolle angeordnet wird. Statten Sie Ihre Fahrer nach Möglich- keit mit einem Smartphone oder anderen geeigneten Geräten (Tablet...) aus, damit sie prüfen können, ob Kontrollen angeordnet wurden.

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Telefon-Helpline des britischen Zolls für GVMS-Probleme

Der britische Zoll hat eine telefonische Helpline für alle Probleme mit dem Goods Ve- hicle Movement System GVMS eingerichtet, in das ab 01.01.2022 alle Transporte von und nach GB vorangemeldet werden müssen. Unter der Rufnummer

+44 (0) 300 322 9434 gibt es Unterstützung in folgenden Fällen:

- Probleme bei der Erst-Registrierung des Transportunternehmens im GVMS - Probleme bei der Nutzung von GVMS / Erstellung von Goods Movement Refe-

rences GMR

- Fehlermeldungen bei der Erstellung von GMR - GVMS-bezogene Probleme an der Grenze

Arbeitszeiten der Helpline:

Montags bis freitags: 08:00 – 22:00 Uhr Am Wochenende: 08:00 – 16:00 Uhr

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