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(1)

Wasserfrisches

EURO

20 20

(2)

Einkommensgrenze oder gar in Armut - vor allem dann, wenn jemand mit einem kleinen Einkommen eine Familie unterhalten muss. Diese Familienernährer*innen werden dann zu sog. Aufstockern, weil sie trotz Einkommen durch tägliche Arbeit zusätzlich Unterstützung vom Jobcenter beziehen müssen. Hinzu kommt die Gruppe der sog. Hartz IV-Bezieher*innen (SGB II-Leistungen) sowie die größer werdende Gruppe der einkommensarmen Rentnerinnen und Rentner. Zahlreiche Umstände führen dazu, dass viele Menschen auch langfristig mit sehr geringen Einkommen leben müssen.

Oft genug fehlt ihnen das Geld, um das Allernötigste für sich und die Familie zu beschaffen. Da fehlen Lebensmittel, können Möbel nicht angeschafft werden, reicht es vorne und hinten nicht für Bekleidung für sich und die Kinder, kann die Miete nicht mehr aufgebracht werden. Armut und Arbeitslosigkeit bilden die Ursache für diese Situation.

Wir haben in dieser Neuauflage der Broschüre Tipps zusammen- gestellt, die Viersener Bürgern mit geringem Einkommen eine Übersicht über den hiesigen „Markt der Möglichkeiten“ bieten soll.

Der eine oder andere Tipp könnte Ihnen helfen, Ihre individuelle Lebensqualität zu verbessern. Vielleicht stoßen Sie auf einen Tipp, der Ihnen den notwendigen „Gewinn“ bringt.

Wenn Sie Fragen haben und Beratung wünschen, können Sie sich selbstverständlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Beratungsstellen und Einrichtungen wenden (Adressen am Ende der Broschüre).

Bedanken möchten wir uns im Namen aller Mitgliedseinrichtungen der Arbeitsgemeinschaft herzlich bei all denen, die sich bei der Zusammenstellung der Broschüre mit Rat und Tat sowie finanzieller Unterstützung beteiligt haben.

Viersen, im August 2019

(3)

Auf jeder Seite finden Sie vier Rubriken, die mit Symbolen gekennzeichnet sind. Ihre Bedeutung wird hier kurz erläutert:

Die Gruppe von Personen, für die das Angebot gedacht ist

Genauere Informationen zum Angebot sowie evtl.

Bedingungen für die Inanspruchnahme oder notwendige Unterlagen

Der Ort, an dem das Angebot zur Verfügung steht, inklusive Telefon- und evtl. Faxnummer, sowie evtl. Homepage und Email-Adresse

Öffnungszeiten

Darüber hinaus sind im ganzen Heft weitere Tipps zum Geldsparen zu finden, die sich nicht eindeutig einem Angebot zuordnen ließen.

Impressum:

Herausgeber: Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Viersen - Ambulante Soziale Dienste der Justiz Viersen - Brückenbau e.V. - Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e.V. - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Viersen - Diakonie Krefeld &

Viersen, Soziale Dienste Viersen - Initiative gegen Arbeitslosigkeit der Region Kempen- Viersen e.V. - Menschen ohne Wohnung e.V. - Pfarrcaritas St. Remigius - SKM-Kath.

Verein für soziale Dienste in der Region Kempen-Viersen e.V. - Sozialdienst Katholischer Frauen Viersen e.V.

Redaktion: Karl Boland (Der Paritätische Viersen), Jürgen Heimes (MOWO e.V.), Andreas Goßen (Diakonie Krefeld & Viersen)

c/o Der Paritätische Kreis Viersen, Am Klosterweiher 50, 41747 Viersen, Tel.: 0 21 62/1 50 43 Gestaltung: Sabine Borchardt

Auflage: 2.000 Stand: August 2019

(4)

Arbeitslosengeld I (SGB III) 10

Arbeitslosengeld II (SGB II) 11

Arbeitslosenberatung 12

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder 13 Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung,

Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 15

Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine 16

Hilfen zum Erhalt der Wohnung 17

Kosten des neuen Personalausweises 18

Bundesausbildungsförderung (BAföG) 19

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 20

Schwangerenberatung 21

Kindergeld / Kinderzuschlag 22

Elterngeld 23

Seniorenberatung / Pflegeberatung 24

Wohnraumberatung für ältere Menschen 25

Gesundheitsschäden, Behinderungen 26

Schuldner- u. Insolvenzberatung 27

„Treffpunkt“- Beratungsstelle für wichtige

Fragen im Leben 28

(5)

Viersen-Pass, Vergünstigungen in

Vereinen und bei Veranstaltungen 30

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 31

Ermäßigung der Telefonkosten 32

Befreiung von Zuzahlungen bei Krankenkassen 33

Fahrten für Menschen mit Behinderung 35

Lebensmittel

Wochenmärkte und „Grüne Märkte“ 38

Frühstück und Mittagstisch im Mehrgenerationenhaus 39

Essen auf Rädern 40

Café - Robin Hood 41

Lebensmittelausgabe - Viersener Tafel 42

Lebensmittelausgabe - Pfarre St. Cornelius 43

Wasserfrisches

(6)

Kaufbar - Gebrauchtwarenkaufhaus 47 Volksverein Mönchengladbach,

gem. Gesellschaft gegen Arbeitslosigkeit mbH 48 Gemeinnützige Beschäftigungs- und

Qualifizierungsgesellschaft Hephata-mbH - Hep Shops 49

Bekleidung und Kleiderkammern

Caritas-Laden - Pfarre St. Remigius 52

Caritas-Kleiderkammer - Pfarre St. Remigius 53

Kaufbar - Gebrauchtwarenkaufhaus 54

Secondhand - Robin Hood 55

Gemeinnützige Beschäftigungs- und

Qualifizierungsgesellschaft Hephata-mbH - Hep Shops 56 Secondhand-Bekleidung

Volksverein Mönchengladbach 57

Flohmärkte 59

(7)

NEW Viersen GmbH 62 Allgemeine Energieberatung

Verbraucher-Zentrale NRW 63

Tarifberatung NEW Viersen GmbH 64

Schwimmbäder

Öffentliche Bäder 66

Unterwegs mit Bus, Bahn und Rad

Ermäßigte Fahrkarten 68

Schokoticket (Monatskarte) 69

Sozial-Ticket 71

Young-Ticket 73

Schöner Tag-Ticket NRW 74

(8)

sozialen Schwierigkeiten 76

Arbeitslosenberatung 77

Rechtsberatung 78

Verbraucherberatung 79

Adressen und Angebote der Mitglieder der

AG Viersener Armutskonferenz

80

Förderer und Sponsoren

89

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(10)
(11)

Arbeitslosengeld I

Arbeitslose im Alter von 16 bis 65 Jahren

Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Entgeldsicherung für ältere Arbeitnehmer*innen, Gründerzuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Unterhaltsgeld u.a.

Bitte mitbringen:

Personalausweis, Sozialversicherungsnummer, Arbeitgeberbescheinigung (Lohnnachweis);

Antrag stellen, sobald der Zeitpunkt der Arbeits- losigkeit bekannt wird!

Bundesagentur für Arbeit Viersen Remigiusstr. 1

41747 Viersen

Tel.: 08 00/45 55 50 (gebührenfrei)

Mo., Di.: 08:00 – 16:00 Uhr Mi., Fr.: 08:00 – 13:00 Uhr Do.: 08:00 – 18:00 Uhr

(12)

Arbeitslosengeld II

Grundsicherung für Arbeitslose, Langzeit- arbeitslose und Menschen mit geringem Einkommen im Alter von 16 bis 65 Jahren

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld Bitte mitbringen:

Personalausweis, Mietvertrag,

Energiekostenrechnung, Kontoauszüge etc.

Antrag stellen, sobald bzw. sofern

- Anspruch auf Arbeitslosengeld I beendet ist - kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht - die Höhe des Arbeitslosengeldes I zum Leben

nicht ausreicht

- das Einkommen aus selbständiger Beschäf- tigung nicht ausreicht

Die Fahrtkosten für notwendige Fahrten zum Jobcenter im Zusammenhang mit der Antrag- stellung werden erstattet.

Jobcenter Viersen Am Schluff 18 41748 Viersen

Tel.: 0 21 62/26 61-100

Mo. – Do.: 08:00 – 12:00 Uhr

(13)

Arbeitslosenberatung

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen

Kostenlose Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten (Hartz IV, Wohngeld etc), Arbeitsplatzkonfliktberatung, psychosoziale Beratung.

Näheres siehe weiter hinten unter

„Beratungsangebote“ ab Seite 76

Arbeitslosenzentrum der Initiative gegen

Arbeitslosigkeit der Region Kempen-Viersen e.V.

Große Bruchstr. 26 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 17 14 55 Email: info@alzviersen.de

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

(14)

Bildungs- und Teilhabepaket

Familien im Bezug von Leistungen aus SGB II (sog. Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe gem. SGB XII

Für Kinder aus dem o.g. Kreis der Leistungs- berechtigten können folgende Leistungen beim Jobcenter oder dem Kreissozialamt beantragt werden:

- Kostenfreie Teilnahme am Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte

- Beiträge zu Kultur- oder Sportvereinen - Lernförderung (Nachhilfeunterricht) - Schulbedarf zu Beginn des Schuljahres - Schülerbeförderung

- Ausflüge und Klassenfahrten

Jobcenter Viersen Am Schluff 18 41748 Viersen

Tel.: 0 21 62/26 61-100

weiter auf der nächsten Seite

(15)

Kreisverwaltung Viersen, Sozialamt Rathausmarkt 3

41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/39-16 02

Antragsformulare zum download unter:

www.kreis-viersen.de Stichwort: Bildungspaket Kreissozialamt:

Mo. – Do.: 08.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 15.30 Uhr Fr.: 08.30 – 12.30 Uhr

(16)

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sowie Personen die mindestens 18 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert sind;

Personen, die aus medizinischen Gründen auf Zeit erwerbsgemindert sind;

Leistungen werden in beiden Fällen erbracht, wenn das Existenzminimum nicht gesichert ist.

Bedarfe des täglichen Lebens: Nahrung,

Bekleidung, Unterkunft, Hausrat (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege,

Unterhaltsvorschuss, Einmalleistungen, Mietkautionen)

Bitte mitbringen:

Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Vermögensnachweis, Personalausweis

Stadt Viersen, Sozialamt Bahnhofstr. 23-29 Zimmer 012 oder 022 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/101-306 oder 311 Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum

Lebensunterhalt

(17)

Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten

Zuschuss zu den Unterkunftskosten Stadt Viersen

Fachbereich Soziales und Wohnen 41747 Viersen

Wohngeld:

Bahnhofstr. 23-29 41747 Viersen Zimmer 005

Tel.: 0 21 62/101-441

Wohnberechtigungsscheine:

Königsallee 30 41747 Viersen Zimmer 204

Tel.: 0 21 62/101-442 oder 405

Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

(18)

Hilfen zum Erhalt der Wohnung

Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen sowie Personen in schlechten Wohnverhältnissen

Öffentlich geförderte Wohnungen, Liste der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften.

Hilfen zum Wohnraumerhalt bei Mietrückständen.

Bitte mitbringen:

Mietvertrag, Einkommensnachweis mit Nachweis über Mietrückstände/Kündigung

Stadt Viersen

Fachstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen Königsallee 30

Zimmer 201 und 211 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/101-335, -436, -437, -449

Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

(19)

Kosten des neuen Personalausweises

Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetz- buch II (Arbeitslosengeld II) oder dem

Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) erhalten

Es gibt keine generelle Befreiung für Empfänger von SGB II-Leistungen. Der Personalausweis ist in der Summe der regelbedarfsrelevanten Ver- brauchsausgaben enthalten. Da die Ausstellung eines Ausweises im Regelfall nur alle 10 Jahre erforderlich ist, sollen die Gebühren angespart werden. Gemäß der Personalausweisgebühren- verordnung kann die Gebühr ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist. Hierbei handelt es sich aber jeweils um eine Einzelfall- entscheidung im Ermessenswege. Hierfür reicht es aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht allein aus, dass man SGB II-Leistungen bezieht.

Stadt Viersen

Fachbereich 40 -Soziales und Wohnen Bahnhofstr. 23

41741 Viersen Tel.: 0 21 62/101-311

Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

(20)

BAföG (Bundesausbildungsförderung)

Studierende, Auszubildende und Schüler*innen

Ausbildungsförderung (= BAföG) je nach Einkommen bzw. Einkommen der Eltern

Kreis Viersen, Sozialamt Rathausmarkt 3, Zimmer 1143 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/39-16 09

oder beim zuständigen Amt für

Ausbildungsförderung am jeweiligen Studienort z.B. in Düsseldorf

Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf Gebäude 21, Ebene 01 Tel.: 02 11/8 11 33 81 Email: bafoegamt@stw-d.de

Kreis Viersen, Sozialamt, Kreishaus:

persönlich:

Mo., Mi.: 13.00 – 16.00 Uhr telefonisch:

Mo. – Fr.: 10.00 – 11.30 Uhr

(21)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung

BAB wird während einer beruflichen Ausbildung bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme einschl. der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses geleistet.

Azubis erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können.

Anträge:

Agentur für Arbeit Krefeld Philadelphiastr. 2

47799 Krefeld

Kostenlose telefonische Auskunft:

Mo. – Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr Tel.: 08 00/4 55 55 00

Krefeld:

Mo., Di.: 08.00 – 16.00 Uhr Do.: 08.00 – 18.00 Uhr Mi., Fr.: 08.00 – 13.00 Uhr e-Mail: krefeld@arbeitsagentur.de

(22)

Schwangerenberatung

Schwangere Frauen mit niedrigem Einkommen oder in Bezug von ALG II, AsylbLG oder in Schul- oder Berufsausbildung/Studium

Bitte mitbringen:

Personalausweis, Mutterpass, Mietvertrag, Einkommensbescheinigungen der letzten drei Monate bzw. ALG II Bescheid, AsylbLG- Bescheid

Prüfung der Antragstellung an die:

„Bundesstiftung für Mutter & Kind“

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Viersen Hildegardisweg 3

41747 Viersen

Tel: 0 21 62/2 49 83 99 Fax: 0 21 62/2 49 83 77

Mo. – Fr.: 08.30 – 12.30 Uhr Mo. – Do.: 14.00 – 16.30 Uhr Bei Rückfragen bitte melden!

(23)

Kindergeld / Kinderzuschlag

Eltern für ihre Kinder

Alle Familien und Alleinerziehenden

Kindergeld für Kinder (in Ausbildung bis zum 25.

Lebensjahr)

Kinderzuschlag höchstens 185,- € je Kind für berufstätige Familien mit geringem Einkommen (Einkommensunter- und obergrenzen beachten).

Umfangreiche Informationen zu beiden Leistungen auf der Homepage der Familienkasse unter www.familienkasse.de

Familienkasse Krefeld (c/o Agentur für Arbeit) Philadelphiastr. 2, 47799 Krefeld

Email: familienkasse-krefeld@arbeitsagentur.de Tel.: 08 00/4 55 55 30 (allgemeine Information, gebührenfrei)

08 00/4 55 55 33 (tel. Ansage rund um die Uhr zu den Zahlungsterminen, gebührenfrei)

Persönliche Vorsprachen für Kindergeld:

Mo., Di.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 18.00 Uhr

Persönliche Vorsprachen für Kindergeldzuschlag:

Mo. – Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 18.00 Uhr

(24)

Elterngeld

Alle Familien und Alleinerziehenden, auch Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern

Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion.

Ersetzt wird das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen. Sockelbetrag für alle Eltern 300 €, Höchstbetrag 1.800 €,

Voraussetzung ist die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes.

Versorgungsamt Stadt Mönchengladbach und Kreis Viersen

Fliethstr. 86-88

41061 Mönchengladbach

Tel.: 02 1 61/25-38 86 oder 38 89

Email: elterngeld@moenchengladbach.de

Mi.: 08.30 – 12.30 Uhr Do.: 14.00 – 16.30 Uhr Telefonisch:

Mo., Mi. : 08:30 – 15:00 Uhr Do.: 08:30 – 12:30 Uhr

(25)

Seniorenberatung / Pflegeberatung

Alte Menschen und deren Angehörige Alle Menschen, die über Krankheit und/oder Behinderung Anspruch auf Pflegeleistungen haben

Unterstützung in der individuellen Lebenssituation und bei Wünschen und Bedürfnissen im Alter

Stadt Viersen

Viersener Senioren-Service Königsallee 30

41747 Viersen

für Viersen Buchstabe A-Q:

Zimmer 101, Tel.: 0 21 62/101-116 für Viersen Buchstabe R-Z:

Zimmer 105, Tel.: 0 21 62/101-300 für Dülken Buchstabe A-M:

Zimmer 103, Tel.: 0 21 62/101-725 für Dülken Buchstabe N-Z:

Zimmer 105, Tel.: 0 21 62/101-300 für Boisheim:

Zimmer 103, Tel.: 0 21 62/101-725 für Süchteln:

Zimmer 106, Tel.: 0 21 62/101-726 Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung, auch Hausbesuche

(26)

Wohnberatung für ältere Menschen

Alte Menschen und deren Angehörige, sowie Menschen mit Behinderung

Wohnungsanpassung auf die Bedürfnisse des Wohnens im Alter, Wohnen im Alter,

barrierefreies Wohnen für Menschen mit Behinderung

Stadt Viersen Wohnberatung Königsallee 30 Zimmer 208 41747 Viersen Herr Ehren-Etzkorn Tel.: 0 21 62/101-763

Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung, auch Hausbesuche

(27)

Gesundheitsschäden / Behinderungen

Kranke, Behinderte und deren Angehörige

Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Schwerbehindertenausweis.

Mit ärztlichem Attest: Nachteilsausgleiche:

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerminderung, z.T. kostenlose Beförderung im ÖPNV

Versorgungssamt für den Kreis Viersen c/o Stadtverwaltung Mönchengladbach Fliethstr. 86-88

41061 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61/25 38 61

Email: schwerbehindertenrecht

@moenchengladbach.de

Barrierefreier Zutritt über Beratungsbüro im Foyer des Gebäudes.

Mo., Mi., Fr.: 08.30 – 12.30 Uhr Do.: 13.00 – 16.30 Uhr

(28)

Schuldner- und Insolvenzberatung in Viersen

Schuldner*innen (ausgenommen Beratung für ehemalige Selbstständige)

Hilfe bei der Budgetplanung, Existenzsicherung, Schuldnerschutz bei Mahnungen und

Zwangsvollstreckungen,

Unterstützung bei Gläubigerverhandlungen, Begleitung und Beratung in der Privatinsolvenz

Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e.V.

Heierstr. 17 41747 Viersen

Schuldner- und Insolvenzberatung für Alt-Viersen und Süchteln:

Frau Bachem, Tel.: 0 21 62/9 38 93-565 (A-K) Herr Steeger, Tel.: 0 21 62/9 38 93-561 (L-Z) Heierstr. 17, 41747 Viersen

Schuldner- und Insolvenzberatung für Dülken und Boisheim:

Frau Broekmans, Tel.: 0 21 62/1 02 29 72 Schuldner- und Insolvenzberatung für Schwalmtal, Niederkrüchten undBrüggen:

Frau Mankertz, Tel: 0 21 63/45 98 36 Termin nach telefonischer Vereinbarung

(29)

Der Treffpunkt

Anlaufstelle für alle wichtigen Fragen im Leben

• Immer ein offenes Ohr und Unterstützung dabei, Kontakte herzustellen, damit man genau die Beratung erhält, die auch benötigt wird

• Möglichkeit, das Internet nach Jobs und anderen Informationen zu durchsuchen

• Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen

• Hilfe beim Schriftverkehr mit den verschiedenen Behörden

• Der TREFF-PUNKT° bietet aber auch den Ort, an dem man sich zum Lesen, Spielen, Handarbeiten, Klönen oder gar zum Proben (für z.B. ein Theaterstück) treffen kann.

Mitzubringen ist die Unterlage, zu der Fragen auftreten.

TREFF-PUNKT°

Lange Str. 16 (Ecke Westwall) 41751 Viersen-Dülken

Tel.: 0 21 62/9 19 42 03 (bitte gerne AB besprechen) Email: alz-kreis-viersen@gmx.de

Termin erfolgt nach telefonischer Vereinbarung Kostenlose Hilfestellung für alle Menschen

(30)

BCE ECB

EUG EZB

EKP EKT

EKB ECE

EURO

20

BCE ECB

EUG EZB

20

(31)

Viersen-Pass

Vergünstigungen in Vereinen und bei Veranstaltungen

Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Empfänger*innen von Sozialhilfe und im Haushalt lebende Familien- angehörige, SGB II-Leistungsbezieher*innen und Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern

Vorlage des Bescheides über Grundsicherung bzw.

Vorlage des Bescheides über SGB II-Leistungen oder mit dem Stammbuch

Stadt Viersen

Abteilung Soziale Hilfen

Viersenpass / Allgemeine Verwaltung Bahnhofstr. 23-29

Zimmer 014 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/101-260

Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

Gebührenermäßigung

(32)

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Empfänger*innen von SGB II-Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schwerbehinderte, Leistungsbezieher*innen von Pflegegeld,

Renten-, Pflegegeld- und BAföG-Empfänger Für den Antrag wird benötigt:

Von der Behörde bestätigte Kopie des Lei- stungsbescheides über SGB II-Leistungen oder Bescheid über Grundsicherungsleistungen, BaföG etc. Die Befreiung wird erst ab dem Monat wirksam, der auf den Antrag folgt.

Antragsunterlagen anfordern bei:

ARD/ZDF Beitrasgsservice 50656 Köln

Download unter: www.rundfunkbeitrag.de Befreiung / Ermäßigung beantragen Antragsformulare ebenfalls bei den Servicecentern der Stadt Viersen:

Alt-Viersen: Rathausmarkt 1

Dülken: Theodor-Frings-Allee 22 Süchteln: Tönisvorster Str. 24

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Viersen

(33)

Alle, die durch den Beitragsservice von ARD, ZDF, DR von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (siehe Seite vorher) oder die BAföG bekommen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht

Gesprächsguthaben, das von Ihrer monatlichen Telefonkostenrechnung abgezogen wird.

Kein Übertrag in den kommenden Monat möglich!

Anträge auf Ermäßigung können im Telekom-Shop gestellt werden. Bescheinigung über die

Rundfunkgebührenbefreiung vom Jobcenter oder Sozialamt vorlegen.

Telekom-Shop Hauptstr. 18 41747 Viersen Tel.: 08 00/3 30 10 00

Mo. – Fr.: 09.30 – 18.30 Uhr Sa.: 09.30 – 16.00 Uhr

Ermäßigung der Telefonkosten

(34)

Befreiung von Zuzahlungen bei Krankenkassen

Alle Bürgerinnen und Bürger

Bei Zuzahlungen in Krankheitsfällen gibt es eine Höchst- bzw. Belastungsgrenze, bis zu der Zuzahlungen zu leisten sind. Sie liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro

Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. für Medikamente und Krankenhausaufenthalte.

Chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde. Bei Empfänger von Sozialhilfe,

Arbeitslosengeld II und Grundsicherung zwei Prozent des jährlichen Regelsatzes

(2019: 101,76 € für Haushaltsvorstand)

Chronisch kranke Leistungsempfänger zahlen bis ein Prozent (2019: 50,88 €)

weiter auf der nächsten Seite

(35)

Der Antrag auf Befreiung ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen mit dem Nachweis der bisher erfolgten Zahlungen.

Überzahlte Beträge werden erstattet.

Weitergehende Informationen über:

www.verbraucherzentrale.de/wissen Thema:

Gesundheit & Pflege Krankenversicherung

Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse

(36)

Fahrten für Menschen mit Behinderung

Der Fahrdienst steht Rollstuhlfahrern und Behinderten ohne Rollstuhl mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen zur Verfügung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und auch nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können. Sie müssen Ihren Wohnsitz im Kreis Viersen haben.

Wenn Sie bereits Leistungen für diesen Zweck von einem anderen Sozialhilfeträger erhalten (z.B. dem Landschaftsverband), können Sie den Fahrdienst nicht nutzen.

Die Leistung ist einkommens- und vermögens- abhängig. Sie wird nur gewährt, wenn aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Rahmen des 11. Kapitels des SGB XII vorliegt.

Der Fahrdienst steht täglich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

Die Fahrten sind bis drei Tage vor Fahrtantritt anzumelden.

weiter auf der nächsten Seite

(37)

Pro einfacher Fahrt ist für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes ein Eigenanteil von 2,00 € zu zahlen.

Es sind auch Fahrten in die benachbarten Ober- zentren Mönchengladbach und Krefeld möglich.

Hier liegt Ihr Eigenanteil bei 5,00 € pro einfacher Fahrt.

Anträge sind beim Kreissozialamt zu stellen.

Ein entsprechendes Antragsformular kann Ihnen gerne auf telefonische Anforderung zugesandt werden.

Malteser Hilfsdienst Kempen: 0 21 52/10 91 Nettetal: 0 21 53/9 19 00 Viersen: 0 21 62/3 44 45 Willich: 0 21 54/81 48 00

Mo. – Fr.: 07.30 – 18.00 Uhr

Lebensmittel

(38)

Wasserfrisches

(39)

Wochenmärkte und

„Grüne Märkte“

1. Festhalle, Hermann-Hülser-Platz, Alt-Viersen, Samstagmorgen

2. Sparkassenvorplatz, Hauptstraße, Alt-Viersen, Mittwochmorgen

3. Remigiusplatz, Alt-Viersen, Dienstagmorgen

4. Hauptstraße, zw. Rathausgasse u. Stichweg, Alt-Viersen,

Donnerstag 09.30 – 18.30 Uhr 5. Alter Markt, Dülken,

Mittwochmorgen und Samstagmorgen 6. Lindenplatz, Süchteln,

Dienstagmorgen und Freitagmorgen

!!! Extra-Tipp!!!

Obst und Gemüse gibt es auf den Wochenmärkten

kurz vor Ende meist billiger (verhandeln!)

Lebensmittel

(40)

Frühstück und Mittagstisch - Mehrgenerationenhaus Viersen

Alle Bürgerinnen und Bürger

Frühstück 4,00 € (zwei belegte Brötchen vom Büffet und ein Getränk (Kaffee, Saft))

Mittagessen zwischen 4,50 € und 5,50 € (auch vegetarisch)

Mehrgenerationenhaus im Caritasverband Erdgeschoss

Heierstr. 17 41747 Viersen

Stadtteilfrühstück:

mittwochs 09.00 – 11.30 Uhr Mittagstisch des Paulus-Stift:

täglich 12.00 – 13.30 Uhr

(41)

Essen auf Rädern

Alleinstehende ältere Bürgerinnen und Bürger, Pflegebedürftige

Mittagstisch

(Menüvorauswahl und Anlieferung)

Malteser Hilfsdienst e.V.

Verbindungsstr. 24 47906 Kempen Tel.: 0 21 52/10 91 www.malteser-kempen.de

Mo. – Fr.: 09.00 – 16.00 Uhr

(42)

Café Robin Hood

Alle Bürgerinnen und Bürger

Café mit abwechslungsreichem Kuchenangebot, auch Herzhaftes zu günstigen Preisen

Diakonie Krefeld & Viersen Sozialunternehmen

Robin Hood Alter Markt 3 41751 Viersen Tel.: 0 21 62/5 86 46

Email: robin-hood@diakonie-krefeld-viersen.de Mo. – Fr.: 10.00 – 18.00 Uhr

Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr

(43)

Lebensmittelausgabe - Viersener Tafel

Menschen mit geringem oder ohne Einkommen

Kostenlose Lebensmittelabgabe an Bedürftige.

Bitte beim ersten Besuch den letzten Bescheid für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,

Grundrente/Wohngeld und Personalausweis mitbringen!

Viersener Tafel e.V.

Hohlstr. 46 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/35 66 06 oder 01 72/4 54 79 17

Viersen, Hohlstr. 46:

Di., Mi., Fr.: 15.30 – 18.00 Uhr Warme Mahlzeit:

jeden Dienstag: 14.00 – 15.00 Uhr Dülken, Martin-Luther-Str. 2a:

Mo.: 13.30 – 15.00 Uhr Süchteln, Hindenburgstr. 7:

Do.: 15.30 – 17.00 Uhr

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Lebensmittelausgabe - Pfarre St. Cornelius

Einkommensschwache Personen, die im Pfarrbezirk von St. Cornelius wohnen (mit Einkommensnachweis)

1 x monatlich können Lebensmittel kostenlos abgeholt werden.

Pfarre St. Cornelius - Caritas Kreuzherrenstr. 1

41751 Viersen

Di.: 14.30 – 17.00 Uhr

!!! Extra-Tipp!!!

Waren in beschädigten Verpackungen, Brot, Brötchen und Kuchen vom

Vortag, gibt es in den Geschäften oft günstiger.

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(47)

Möbelhalle der Diakonie Krefeld & Viersen

Familien u. Einzelpersonen, die von

Transferleistungen leben, Familien u. Menschen mit geringem Einkommen, ältere Menschen mit kleiner Rente, Arbeitslose, Studenten,

Flüchtlinge/Asylbewerber

Es bedarf eines behördlichen Nachweises!

Die Anlieferung der Möbel erfolgt gegen einen Betriebskostenbeitrag.

Diakonie Krefeld & Viersen - Möbelhalle

Heiligenstr. 2 (Industrieobjekt Röperwerk - Tor 6) 41751 Viersen

Tel.: 0 21 62/9 18 54 70 Fax: 0 21 62/9 18 54 79

Email: moebelhalle@diakonie-krefeld-viersen.de

Mo.: 10.00 – 13:00 Uhr Di.: 13.00 – 15.00 Uhr Do.: 15.00 – 18.00 Uhr (Achtung! Während der Winterzeit:

Do.: 14.00 – 16.00 Uhr!)

Möbel

(48)

Kaufbar GmbH - Gebrauchtwarenkaufhaus

Alle Bürgerinnen und Bürger

SGB II und SGB XII-Empfänger*innen erhalten gegen Nachweis 20% Ermäßigung auf den Kaufpreis Günstige und hochwertige Waren aus zweiter Hand:

Möbel, Haushaltswaren, Deko und vieles mehr Auf Wunsch auch Lieferung nach Hause

kaufbar – am Festhallenvorplatz Heimbachstr. 19a

41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 97 25 60

kaufbar – in der alten Papierfabrik Krefelder Str. 173a

41748 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 97 25 60

Email: info@kaufbar-viersen.de Internet: www.kaufbar-viersen.de kaufbar – am Festhallenvorplatz Mo.: – Fr.: 10.00 – 18.00 Uhr Sa.: 10.00 – 14.00 Uhr kaufbar – in der alten Papierfabrik Di.: – Fr.: 12.00 – 18.00 Uhr

Die kaufbar führt auch Haushaltsauflösungen durch.

(49)

Gebrauchtmöbel „Volksverein Mönchengladbach“ gem. Gesellschaft

gegen Arbeitslosigkeit mbH

Alle Bürgerinnen und Bürger

Gebrauchte Möbel, Haushalts- und Elektrogeräte, Musikanlagen, Lampen

Volksverein - Gebrauchtmöbel Geistenbecker Str. 107

41199 Mönchengladbach Tel.: 0 21 66/6 71 16 00 Email: betrieb@volksverein.de Internet: www.volksverein.de Mo. – Fr.: 09.30 – 18.00 Uhr Sa.: 09.30 – 13.00 Uhr

(50)

Gemeinnützige Beschäftigungs - und Qualifizierungsgesellschaft Hephata-mbH -

„Hep-Shop“

Alle Bürgerinnen und Bürger

Möbel

Hep-Shop Rheydter Str. 188 41065 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61/49 25 20

Mo. – Fr.: 09.30 - 18.00 Uhr Sa: 09.30 - 14.30 Uhr

Hephata führt auch Haushaltsauflösungen durch.

Haben Sie Möbel zum Abgeben? Melden Sie sich beim Shop! Von dort werden die Möbel abgeholt.

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(52)
(53)

Caritasladen - Pfarre St. Remigius

Menschen mit niedrigem Einkommen Bekleidung für Damen, Herren und Kinder, Haushaltswäsche, Haushaltsartikel, Schuhe - Abgabe gegen geringe Gebühr

Pfarre St. Remigius – Caritasladen Maximillian-Kolbe-Haus

Josefstr. 13 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/1 02 11 94

Jeden Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr Abgabe von Bekleidung usw.:

Jeden Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr

(54)

Caritas-Kleiderkammer Pfarre St. Remigius

Menschen mit niedrigem Einkommen

Kostenlose Bekleidung für Damen, Herren und Kinder

Kleiderkammer

Pastor-Grüning-Platz 1-4

(an der Kirche, über der Sakristei) 41748 Viersen

Tel.: 0 21 61/9 31 40 (Pfarrbüro St. Remigius)

Jeden Montag: 13.30 – 17.00 Uhr

!!! Extra-Tipp!!!

Auf Flohmärkten und Kleidermärkten nach Kleidung schauen!

(55)

Kaufbar GmbH - Gebrauchtwarenkaufhaus

Alle Bürgerinnen und Bürger

SGB II und SGB XII-Empfänger*innen erhalten gegen Nachweis 20% Ermäßigung auf den Kaufpreis

Günstige und hochwertige Bekleidung aus zweiter Hand

kaufbar – am Festhallenvorplatz Heimbachstr. 19a

41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 97 25 60

kaufbar – in der alten Papierfabrik Krefelder Str. 173a

41748 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 97 25 60

Email: info@kaufbar-viersen.de Internet: www.kaufbar-viersen.de kaufbar – am Festhallenvorplatz Mo. – Fr.: 10.00 – 18.00 Uhr Sa.: 10.00 – 14.00 Uhr kaufbar – in der alten Papierfabrik Di. – Fr.: 12.00 – 18.00 Uhr

Die kaufbar führt auch Haushaltsauflösungen durch.

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Secondhand - Robin Hood

Alle Bürgerinnen und Bürger

Secondhand-Kleidung für Erwachsene und Kinder, Bücher, Spielzeug, Taschen, Haushaltswaren (Geschirr, Gläser usw.)

Diakonie Krefeld & Viersen Sozialunternehmen

Robin Hood Alter Markt 3 41751 Viersen Tel.: 0 21 62/5 86 46 Fax: 0 21 62/4 28 27

Email: robin-hood@diakonie-krefeld-viersen.de

Mo. – Fr:. 10.00 – 18.00 Uhr Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr

(57)

Gemeinnützige Beschäftigungs - und Qualifizierungsgesellschaft Hephata-mbH - „Hep-Shop"

Alle Bürgerinnen und Bürger

Trödel, Bekleidung, Kleinmöbel

Es gibt in Mönchengladbach mehrere Filialen des

„Hep-Shop“:

Hep-Shop Albertusstr. 22-24 41061 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61/1 46 35

Hep-Shop Odenkirchener Str. 14-16 41236 Mönchengladbach

Tel.: 0 21 66/94 43 92

Hep-Shop Rheydter Str. 188, 41065 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61/49 25 20

Mo. – Fr.: 09.30 - 18.00 Uhr Sa.: 09.30 - 14.30 Uhr

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Secondhand-Bekleidung „Volksverein Mönchengladbach“ gem. Gesellschaft

gegen Arbeitslosigkeit mbH

Alle Bürgerinnen und Bürger

Gebrauchte Bekleidung, Accessoires, Haushaltswaren, Bücher

Es gibt in Mönchengladbach fünf Scondhand- Bekleidungsläden des Volksvereins:

Kleidershop Geistenbecker Str. 118 41199 Mönchengaldbach

Kleidershop Eickener Str. 141 41063 Mönchengladbach-Eicken Tel.: 0 21 61/6 98 81 20

Kleidershop St.Helena-Platz 5-7 41179 Mönchengladbach-Rheindahlen Tel.: 0 21 61/3 04 94 57

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(59)

!!! Extra-Tipp!!!

Haushaltsgegenstände, Spielsachen etc. sind auf Flohmärkten günstig

zu kaufen.

Kleidershop Roermonder Str. 56-58 41068 Mönchengladbach-Waldhausen Tel.: 0 21 61/8 39 48 97

Volk’sLaden Neuwerk Dünner Str. 179

41066 Mönchengladbach Email: betrieb@volksverein.de

Alle Shops haben die selbe Öffnungszeit Mo. – Fr.: 09.30 – 18.00 Uhr Sa.: 09.30 – 13.00 Uhr

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Flohmärkte

1. Kinder- und Jugendflohmarkt

Fußgängerzone Hauptstraße, Alt-Viersen 1 x jährlich im Mai/Juni

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stadt Viersen oder über die örtlichen Zeitungen, wann genau der Kinder- und Jugendflohmarkt stattfindet!

2. Flohmarkt an der Pferderennbahn Mönchengladbach

Krefelder Str. 820

Mi. u. Sa.: 06.00 – 14.00 Uhr

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(62)
(63)

Allgemeine Energieberatung NEW Viersen GmbH

Alle Haushalte

Kostenlose Beratung zu Heizungsfragen, Gasherd, Warmwasser, Einsparung von Energie usw.

Kostenloser Verleih von Strommessgeräten zur Ermittlung des Stromverbrauchs sowie der Verbrauchskosten

NEW Viersen GmbH Rathausmarkt 3 41747 Viersen

Mo. – Fr.: 08.00 – 16.00 Uhr nach Vereinbarung

Herr Buch

Tel.: 0 21 62/3 71-46 82

(64)

Allgemeine Energieberatung Verbraucher-Zentrale NRW

Alle Haushalte

Beratung zu Stromsparen, Heizungskosten senken, Heizkostenabrechnung, Wärmedämmung usw.

Verbraucher-Zentrale NRW e.V.

Beratungsstelle Mönchengladbach Bahnhofstr. 21

41236 Mönchengladbach (Rheydt) Tel.: 0 21 66/4 90 00

Mo., Do.: 09.00 – 18.00 Uhr Di., Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr

(65)

Tarifberatung NEW Viersen GmbH

Alle Haushalte

Beratung hinsichtlich günstigerer Tarife für Strom, Gas und Wasser

- Aktuelle Abrechnung mitbringen!

NEW Viersen GmbH Kundenzentrum Rathausmarkt 3 41747 Viersen

Mo. – Fr.: 07.30 – 18.00 Uhr Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

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Schwimmbäder der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH

Alle Bürgerinnen und Bürger

Schwimmen, Duschen, sonstiges - Preisstaffelungen bitte erfragen!

Mit dem Viersen-Pass (siehe S. 30) zahlen Erwachsene den Preis für Jugendliche.

Kinder und Jugendliche erhalten keine Ermäßigungen.

Viersener Bäder:

Sportzentrum Ransberg:

Heesstr. 80, 41751 Viersen Stadtbad Viersen:

Burgstr. 60, 41747 Viersen Täglich geöffnet:

Genaue Zeiten (und Preise) kann man bei der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH, Tel.: 3710-401 (Ransberg) oder Tel.: 371-414 (Stadtbad) erfragen bzw. den Aushängen der Bäder entnehmen oder im Internet unter www.viersener-baeder.de

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Ermäßigte Fahrkarten

4er-Ticket:

für alle, die gelegentlich fahren 24h-Ticket:

für alle, die in 24 Stunden mehrere Fahrten zu erledigen haben

Ticket 2000, Ticket 1000 und 9.00 Uhr-Varianten:

für alle, die regelmäßig Bus und Bahn benutzen Es gelten vier Preisstufen:

A1 / A2: Stadtgebiet Viersen (A1) und angrenzende Waben (A2)

B: Nachbarstädte

C: z.B. bis Düsseldorf und Duisburg,

D: gesamte Region

KundenCenter der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH

Rathausmarkt 1, Stadthaus Viersen 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/3 71-381

Tickets auch in mehreren Schreibwaren-, Tabakgeschäften und Kiosken im Stadtgebiet Mo. – Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr

Di. – Fr.: 08.00 – 17.00 Uhr Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

(70)

SchokoTicket

Für Schüler bis 25 Jahre

Nur im Abo erhältlich

Im gesamten Verbundraum, rund um die Uhr gültig, auch in den Ferien

Bei Verspätungen Anspruch auf Mobilitätsgarantie Fahrradmitnahme mit ZusatzTicket möglich Nur für den Ticketinhaber (Persönliches Ticket, Lichtbildausweis mitführen!)

Ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, hat man ggf. Anspruch auf

Fahrtkostenübernahme (bei Grundschülern über 2 km, bei Sekundarstufe II über 5 km).

Bitte wenden Sie sich für den entsprechenden Antrag direkt an das (zukünftige) Schulsekretariat!

Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme leitet das Sekretariat den ausgefüllten Antrag weiter.

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(71)

Monatskarten nur:

KundenCenter der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH

Rathausmarkt 1, Stadthaus Viersen 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/3 71-381

Mo. – Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr Di. – Fr.: 08.00 – 17.00 Uhr Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

(72)

Sozialticket

Für Personen mit Berechtigungsausweis wie Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II,

Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Hilfe zur Erziehung bei jungen Erwachsenen

- Bitte wenden Sie sich für die Berechtigungs- ausweise an die jeweiligen Behörden!

Für die Einwohner der Stadt Viersen gibt es zwei mögliche Geltungsbereiche:

1. Stadt Viersen bis Mönchengladbach oder

2. Stadt Viersen samt Kreis Viersen

Für weitere Fahrten ist ein Zusatzticket nötig.

Kosten: 38,65 € (2019) - Gültig für den Monat Das Ticket ist nicht übertragbar.

Montags bis freitags nach 19.00 Uhr, an

Wochenenden ganztägig, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. können drei Kinder unter 15 Jahren kostenfrei mitfahren.

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(73)

KundenCenter der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH

Rathausmarkt 1, Stadthaus Viersen 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/3 71-381

Bitte legen Sie beim Kauf des Monatstickets den Berechtigungsausweis vor!

Mo.: 08.00 – 18.00 Uhr Di. – Fr.: 08.00 – 17.00 Uhr Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

(74)

Young Ticket

Azubis, Praktikanten, Volontäre

Monatskarten nur:

KundenCenter der NEW mobil und aktiv Viersen GmbH

Rathausmarkt 1, Stadthaus Viersen 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/3 71-381

Tickets auch in mehreren Schreibwaren-, Tabakgeschäften und Kiosken im Stadtgebiet

Mo.: 08.00 – 18.00 Uhr Di. – Fr.: 08.00 – 17.00 Uhr Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

(75)

SchönerTagTicket NRW

Familien, Singles, Gruppen

Familien: Bis zu zwei Erwachsene können beliebig viele eigene Kinder oder Enkel unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen (gilt nicht für

SchönerTagTicket NRW Single) Alleinreisende für das Single-Ticket (2019: 31,00 €)

Gruppen bis zu fünf Personen (2019: 46,00 €) Beliebig viele Fahrten innerhalb Nordrhein- Westfalens an einem Tag (montags bis freitags ab 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr am nächsten Tag;

samstags, sonntags und an Feiertagen schon ab 00:00 Uhr) mit allen Nahverkehrszügen und Verbundverkehrsmitteln

Erhältlich in DB-Verkaufsstellen und am Ticketautomat

(76)
(77)

Fachberatungsstelle für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Menschen, deren besondere Lebensumstände zu sozialen Schwierigkeiten führen, welche sie selbst ohne begleitende Hilfen nicht bewältigen können (§ 67 SGB XII)

Unterstützung für Personen, die von Wohnungs- losigkeit bedroht bzw. betroffen sind, notdürftig bei Verwandten/Bekannten oder in schlechten Wohnungsverhältnissen wohnen, die sich in Obdachlosenunterkünften aufhalten, auf der Straße übernachten oder aus Freiheitsentzug entlassen worden sind

Fachberatungsstelle für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Bahnhofstr. 41 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/3 25 15 Fax: 0 21 61/1 65 74

Email: zbs@skm-kempen-viersen.de www.skm-viersen.de

Mo., Mi., Fr.: 09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

(78)

Arbeitslosenberatung

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen sowie deren Angehörige

Kostenlose sozialrechtliche Beratung zu

Hartz IV (Arbeitslosengeld II), Arbeitslosengeld I, Sozialhilfe (SGB XII), Ausbildungsförderung, Wohngeld, arbeitsrechtlichen Problemen, Mobbing / Arbeitsplatzkonfliktberatung,

Psychosoziale Beratung, Beratung zur beruflichen Orientierung

Arbeitslosenzentrum der Initiative gegen

Arbeitslosigkeit der Region Kempen-Viersen e.V.

Große Bruchstr. 26 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 17 14 55 Fax: 0 21 62/8 90 76 58 Email: info@alzviersen.de

Beratung nach telefonischer Vereinbarung in:

- Nettetal-Breyell, Bürgerbüro, Berliner Str. 8 - Schwalmtal-Waldniel, Pfarrzentrum St. Michael, Schulstr. 13

(79)

Rechtsberatung

Alle, die die Kosten für eine rechtsanwaltliche Beratung oder für eine Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, haben die Möglichkeit, die rechtsanwaltliche Beratung bzw. die rechtsanwaltliche Hilfe bei einer Prozessführung mit öffentlichen Geldern finanziert zu bekommen.

Kostenlos bei Personen mit geringem Einkommen z.B. SGB II-Leistungen

Gilt nicht für Straf- und Steuerrecht!

Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Viersen (Dülkener Str. 5, Zimmer 317) oder

Sie suchen einen Anwalt Ihrer Wahl, der beim Beantragen eines Beratungshilfescheins oder der Prozesskostenhilfe unterstützt!

Mo.– Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr Di.: 14:00 – 15:00 Uhr

(80)

Verbraucherberatung

Alle Bürgerinnen und Bürger

Beratung bzgl. Kaufverträgen, Handwerker- rechnungen, Urlaubsreisen, Versicherungen, Baufinanzierung, Internetkauf, Ernährung, Energie, Abfall und Umwelt

Selbstinformation in Infothek, Ratgeber zu vielen Themen

Zusätzlich: Persönliche Budgetberatung für Haushalte mit Budgetproblemen vor der Überschuldung

Verbraucher-Zentrale NRW e.V.

Petersstr. 55-57, 47798 Krefeld Tel.: 0 21 51/2 91 62 und

Bahnhofstr. 21, 41236 Mönchengladbach-Rheydt Tel.: 0 21 66/4 90 00

Krefeld:

Mo., Do.: 09.30 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.30 Uhr Di., Fr..: 09.00 – 15.00 Uhr Mönchengladbach-Rheydt:

Mo., Do.: 09.00 – 18.00 Uhr Di., Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr

(81)

Arbeiterwohlfahrt

Kreisverband Kempen-Viersen e.V.

Kleinbahnstr. 59 47906 Kempen Tel.: 0 21 52/2 05 55-0 Fax: 0 21 52/2 05 55-25

Email: info@awo-kreisviersen.de Internet: www.awo-kreisviersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• Sozialpsychiatrisches Zentrum

• Ambulant betreutes Wohnen

• Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

• Kindertagesstätten u. Familienzentrum

• Erzieherische Hilfen

• Ambulante Altenpflege

• Seniorenbegegnungsstätten

• Flüchtlingsberatung

• Schuldner- und Insolvenzberatung

Bewährungshilfe

Löhstraße 1

41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/8 16 15 80

(82)

weiter auf der nächsten Seite Breyellerstraße 15

41747 Viersen

Tel.: 01 51/29 15 92 79

Email: info@brueckenbau-viersen.de Internet: www.brueckenbau-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

TREFF-PUNKT°

Das Arbeitslosenzentrum für den Kreis Viersen Lange Str. 16 (Ecke Westwall)

41751 Viersen

Tel.: 0 21 62/9 19 42 03

Email: alz-kreis-viersen@gmx.de

Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e.V.

Heierstr. 17 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/ 93 89 30 Fax: 0 21 62 /93 89 311 Email: info@caritas-viersen.de Internet: www.caritas-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• Caritas-Pflegestation

• Tagespflege für Senioren

• Krankenhaus-Sozialdienste

(83)

• Fachseminar für Altenpflege

• Mehrgenerationenhaus

• Freiwilligen-Zentrum

• Gemeindesozialarbeit

• Schuldner- und Insolvenzberatung

• Gemeinwesenarbeit

• Integrative Kindertagesstätten / Familienzentren

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Viersen

Am Klosterweiher 50 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/1 50 43 Fax: 0 21 62/35 17 37

Email: karl.boland@paritaet-nrw.org Internet: www.paritaet-nrw.org

Einrichtungen/Dienste:

• Gründungshilfe und Begleitung für soziale Initiativen und Selbsthilfegruppen

• Fachberatung für soziale Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt

• Fachberatung Wohnen für Menschen mit Behinderung

• Fachberatung Einrichtungen Tagesbetreuung für Kinder

• Koordination des Arbeitskreises für Behindertenfragen in der Stadt Viersen

Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr

(84)

- Soziale Dienste Viersen

Hauptstr. 120

41747 Viersen Tel.: 0 21 62/1 60 04 Fax: 0 21 62/1 61 10

Email: soziale-dienste@diakonie-krefeld-viersen.de Internet: www.diakonie-krefeld-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• Allgemeine Sozialberatung

• Ambulante Erziehungshilfen

• Soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche im Kreis Viersen

• Integrationsagentur Viersen, Tel.: 0 21 62/2 66 21 26

• Migrationsberatung für Erwachsene, Tel.: 0 21 62/2 66 24 84

• Jugendtreff „Blaues Haus“, Stadtwaldallee 50, 41748 Viersen

• Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen Viersen:

Bürgerbüro Berliner Höhe, Berliner Höhe 6, 41748 Viersen Jugendtreff „Blaues Haus“, Stadtwaldallee 50, 41748 Viersen Dülken:

DülkenBüro, Lange Str. 32, 41751 Viersen

• Freiwilligen-Zentrale, Süchtelner Str. 2, 41747 Viersen, Tel.: 0 21 62/10 34 20

• Flüchtlingsberatung im Kreis Viersen Königstr. 23, 41379 Brüggen-Bracht

(85)

Hauptstr. 120 41747 Viersen Tel.: 0 21 62 / 1 50 30

Email: beratungsstelle-vie@diakonie-krefeld-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• Erziehungsberatung, Lebensberatung, Paarberatung

• Erziehungsführerschein

Bürozeiten: Mo. – Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Sprechzeiten: nach Anmeldung und Vereinbarung

Initiative gegen Arbeitslosigkeit in der

Region Kempen-Viersen e.V.

Große Bruchstr. 26 41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/ 8 17 14 55 Fax: 0 21 62/ 8 90 76 58 Email: info@alzviersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• Arbeitslosenzentrum

• Sozialrechtliche Beratung zu Hartz IV (Arbeitslosen- geld II)

• Arbeitslosengeld I

• Sozialhilfe (SGB XII)

• Ausbildungsförderung

• Wohngeld

• Arbeitsrechtliche Probleme

• Mobbing / Arbeitsplatzkonfliktberatung weiter auf der nächsten Seite

(86)

Menschen ohne Wohnung e.V.

Rathausmarkt 94 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/2 46 27

Email: mowo-viersen@online.de

Einrichtungen/Dienste:

• Ehrenamtliches Engagement:

Anmietung und Untervermietung von Wohnraum an Obdachlose

Pfarrcaritas St. Remigius

Goetersstr. 8

41747 Viersen

Email: pfarrbuero@st-remigius-viersen.de http://www.st-remigius-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• „Offenes Ohr“, Maximilian-Kolbe-Haus Josefstr. 13

41747 Viersen

Jeden Donnerstag von 14.00 – 17.00 Uhr

Kostenlose Beratung für Bedürftige und Ratsuchende bei sozialen Fragen und persönlichen Schwierigkeiten Lebenssituation bei Bewältigung der Arbeitslosigkeit

• Ehrenamtliche Mitarbeit

• Begleitung zu Ämtern

(87)

Region Kempen-Viersen e.V.

Hildegardisweg 3 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/2 92 88 Fax: 0 21 62/1 63 11

Email: info@skm-kempen-viersen.de Internet: www.skm-kempen-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

• Fachberatungsstelle für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Bahnhofstr. 41 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/3 25 15 Fax: 0 21 62/3 25 74

• Geschäfts- und Beratungsstelle Viersen (Betreuungen, Vormundschaften, Flüchtlingssozialdienst)

(88)

• „Rat und Hilfe“– Die Schwangerschaftsberatungsstelle der Katholischen Kirche

• Anonyme Online-Beratung der Schwangerenberatungsstelle www.beratung-caritas.de

• SchwangerenNOTruf in der Region Viersen 01 73/2 70 40 00

• Pflegekinderdienst und Familiäre Bereitschaftsbetreuung

• Staatl. Anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle

• Apartmenthaus für Mutter und Kind

(Wohnform für Schwangere und Alleinerziehende)

• Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Viersen (Zuflucht vor Gewalt)

• Berufswegeplanung für Frauen in Kooperation mit IN VIA Krefeld

• Frühe Hilfen (Gruppenangebote für Schwangere/Eltern)

• KinderStärke - Kindergartenprojekt gegen Gewalt und Missbrauch

• Allgemeine Sozialberatung

• Kleiderstube Goetersstr. 6

41747 Viersen

Tel.: 0 21 62/ 2 49 83 99 Fax: 0 21 62/ 2 49 83 77 Email: info@skf-viersen.de Internet: www.skf-viersen.de

Einrichtungen/Dienste:

Beratung, Begleitung und Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien in Not

(89)

Hohlstr. 46 41747 Viersen Tel.: 0 21 62/35 66 06 Fax: 0 21 62/35 66 08

Email: viersener-tafel@gmx.de Internet: viersener-tafel.de

Einrichtungen/Dienste:

Kostenlose Lebensmittelabgabe für Bedürftige

• Lebensmittelabgabe

• Warmer Mittagstisch

(90)

- NEW Viersen GmbH - Sparkasse Krefeld und weiterhin:

- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kempen-Viersen - Brückenbau e.V.

- Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e.V.

- Der Paritätische, Kreisgruppe Viersen - Diakonie Krefeld & Viersen

- Initiative gegen Arbeitslosigkeit in der Region Kempen- Viersen e.V.

- Förderverein der Bewährungshilfe e.V., Mönchengladbach - Menschen ohne Wohnung e.V.

- Pfarrcaritas St. Remigius Viersen

- SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in der Region Kempen-Viersen e.V.

- Sozialdienst katholischer Frauen Viersen e.V.

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