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Resolution „Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine psychische Störung“

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Resolution verabschiedet vom 35. DPT

35. Deutscher Psychotherapeutentag 16. November 2019 in Berlin Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine psychische Störung

Homosexualität, Bisexualität und Transgeschlechtlichkeit sind weder pathologische Fehlent- wicklungen noch Erkrankungen. Sie stellen Varianten der sexuellen Orientierung und der ge- schlechtlichen Identität dar.

Diesem heutigen heilberuflichen Konsens ging ein langer und schwieriger politischer Emanzi- pationsprozess insbesondere der frühen homosexuellen Emanzipationsbewegung voraus. Erst das öffentliche Auftreten der Schwulen- und Lesbenbewegung gegen Diskriminierung ihrer Sexualität führte dazu, dass auch die Wissenschaft ihre pathologisierende Einstellung änderte.

1973 wurde Homosexualität aus dem US-amerikanischen Handbuch der psychischen Störun- gen gestrichen (DSM). Danach dauerte es bis 1991, bis auch in der WHO-Klassifikation (ICD- 10) Homosexualität nicht mehr als psychische Störung aufgeführt wurde. Transsexualität wurde sogar erst in der im Mai 2019 verabschiedeten ICD-11 als Diagnosekategorie einer psy- chischen Erkrankung gestrichen.

Bedrückend ist, dass diese Kategorisierungen mit dazu beigetragen haben, dass homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen diskriminiert, stigmatisiert und Gewalt ausgesetzt waren und weiterhin sind – mit gravierenden Folgen für ihre psychische Gesundheit: Sie entwickeln häufiger depressive Erkrankungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und haben ins- besondere als Jugendliche und junge Erwachsene ein erhöhtes Suizidrisiko.

Leider bestehen weiterhin Vorurteile gegen Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit, auch in der psychotherapeutischen Versorgung. Sie gehen auf eine lange Tradition von Hete- rosexualität und Zweigeschlechtlichkeit als normatives Konstrukt zurück, in der eine andere sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als Störung der sexuellen Entwicklung oder als psychische Erkrankung aufgefasst wurde. Deshalb kommt es auch immer noch vor, dass „re- parative“ oder „Konversionstherapien“ angewandt oder angeboten werden. Die Konversions- strategien umfassen explizite Behandlungen, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität abzielen. Solche Behandlungen sind mit den psychotherapeutisch-ethischen Prinzipien nicht zu vereinbaren.

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Der Deutsche Psychotherapeutentag begrüßt die Initiative der Bundesregierung, den Schutz vor Pathologisierung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit zu verbessern. Sie un- terstützt das geplante strafrechtliche Verbot von Konversionsbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz sendet auch ein wichtiges Signal in die Gesellschaft hinein, dass die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität inakzeptabel sind.

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