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Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz

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Academic year: 2022

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Riana Karsten

Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz

Diplomarbeit

Medien

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

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Copyright © 2003 Diplomica Verlag GmbH ISBN: 9783832471743

http://www.diplom.de/e-book/222479/rechtliche-rahmenbedingungen-einer- international-genutzten-internetpraesenz

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Riana Karsten

Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz

Diplom.de

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ID 7174

Riana Karsten

Rechtliche

Rahmenbedingungen einer international genutzten

Internetpräsenz

Diplomarbeit

Fachhochschule Darmstadt

Fachbereich Informations- und Wissensmanagement Abgabe Juni 2003

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ID 7174

Karsten, Riana: Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz

Hamburg: Diplomica GmbH, 2003

Zugl.: Fachhochschule Darmstadt, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2003

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,

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Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.

Diplomica GmbH

http://www.diplom.de, Hamburg 2003 Printed in Germany

(7)

I

Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 1

I. EINLEITUNG ... 4

II. ZUGANG ZUR VIRTUELLEN WELT... 7

1. PROVIDER... 7

2. PFLICHTEN DES PROVIDERS UND DES KUNDEN... 8

3. VERTRAGSARTEN NACH DEM BGB... 9

3.1. Miet- und Pachtvertrag... 9

3.2. Dienstvertrag... 9

3.3. Werkvertrag ... 9

3.4. Kaufvertrag ... 12

3.5. Kombinationsverträge ... 12

4. TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ... 12

II.I. ZUSAMMENFASSUNG... 13

III. WAHL DER DOMAIN ... 14

1. WERT EINER DOMAIN... 15

2. DOMAIN- UND MARKENRECHERCHE... 16

3. ICANN / DENIC... 17

4. TOP LEVEL DOMAINS... 19

4.1. generische Top Level Domains... 20

4.2. country-code Top Level Domains ... 22

5. SECOND LEVEL DOMAIN... 24

6. MARKENRECHT... 28

6.1. Bedeutung einer Marke... 28

6.2. Geschäftlicher Verkehr... 29

6.3. Marke ... 30

6.4. Trademark... 33

6.5. E-Branding ... 34

7. NAMENSRECHT... 35

8. FIRMENRECHT... 35

9. WETTBEWERBSRECHT... 36

10. DOMAIN-GRABBING... 37

(8)

II

10.1. Anticybersquatting Consumer Protection Act... 38

11. SCHIEDSSTELLEN... 39

11.1. „.de“-Domain ... 39

11.2. „.com“-, „.net“-, „.org“ – Domains... 41

11.3. „.biz“- und „.info“-Domain ... 44

III.I. ZUSAMMENFASSUNG... 45

IV. SCHUTZ DES INHALTS ... 46

1. GESCHÜTZTE WERKE... 47

2. LEISTUNGSSCHUTZRECHTE... 48

3. URHEBERPERSÖNLICHKEITSRECHTE... 48

4. VERVIELFÄLTIGUNG... 49

5. ARCHIVE UND ELEKTRONISCHE PRESSESPIEGEL... 51

6. ZITAT... 52

7. DATENBANK... 52

8. LINKS... 53

9. FRAMES... 54

10. VERWERTUNGSRECHTE... 55

11. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN... 56

12. GESETZLICHE SCHRANKEN... 57

13. INTERNATIONALE VERTRÄGE... 58

13.1. Berner Übereinkunft ... 58

13.2. TRIPs-Abkommen... 59

13.3. weitere Abkommen ... 59

14. SCHUTZ DES INHALTS... 60

IV.I. ZUSAMMENFASSUNG... 61

V. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR ... 62

1. RÜCKBLICK... 62

2. VORTEILE DES E-COMMERCE... 62

3. TELE- UND MEDIENDIENSTE... 63

4. WETTBEWERB... 65

4.1. Definition ... 65

4.2. gute Sitten... 66

4.3. Verwendung von Marken ... 67

(9)

III

5. WERBUNG... 69

5.1. Werbung per E-Mail ... 70

5.2. Werbung auf der Internetpräsenz ... 71

5.3. Werbung für bestimmte Produkte ... 74

6. GESCHÄFTSFORMEN... 75

6.1. B2B ... 76

6.2. B2C ... 81

7. VERBRAUCHERSCHUTZ... 82

7.1. Fernabsatzgesetz ... 84

7.2. Verbraucherschutz in der EU ... 84

7.3. Verträge mit Minderjährigen... 85

8. INFORMATIONSPFLICHTEN DES UNTERNEHMERS... 86

8.1. Anbieterkennzeichnung... 87

9. WILLENSERKLÄRUNG... 87

9.1. digitale Signatur ... 89

10. ANNAHME DES ANGEBOTS... 93

10.1. Angebot... 94

10.2. Annahme... 95

11. WIDERRUF... 96

11.1. Widerrufsrecht im Ausland ... 97

12. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN... 97

13. ZAHLUNGSMETHODEN... 101

13.1. Sicherheit ... 101

13.2. Kreditkarte... 104

13.3. andere Zahlungsmethoden ... 105

14. GERICHTSSTAND... 107

14.1. B2B-Bereich ... 107

14.2. B2C-Bereich... 108

14.3. Vollstreckung ... 110

V.I. ZUSAMMENFASSUNG... 112

VI. GLÄSERNER NUTZER... 113

1. RÜCKBLICK... 113

2. GRUNDIDEE... 114

3. VERBOT MIT ERLAUBNISVORBEHALT... 115

(10)

IV

3.1. Bundesdatenschutzgesetz ... 115

3.2. TDDSG/MDStV ... 116

4. DATEN... 116

4.1. Bestandsdaten ... 117

4.2. Nutzungsdaten ... 117

4.3. Verbindungsdaten ... 118

4.4. Abrechnungsdaten ... 118

5. SCHUTZ DER DATEN... 119

6. AUSKUNFT... 120

7. PERSONALISIERUNG... 120

8. COOKIES... 121

9. DATENSCHUTZ IM AUSLAND... 122

9.1. Safe Harbour... 123

10. KONTROLLINSTITUTIONEN... 124

VI.I. ZUSAMMENFASSUNG... 125

VII. FAZIT... 126

TABELLENVERZEICHNIS ... 130

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 131

QUELLENVERZEICHNIS ... 132

1. LITERATUR... 132

2. INTERNET... 134

3. GESETZESTEXTE... 137

(11)

1

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

AG AGB AGBG

Art.

BGB BGH BDSG BVerfG bzw.

B2B B2C

ccTLD CISG

DeNIC

Eds.

EGBGB EU EuGH EuGVÜ

EU-RiL 93/13/EWG

EU-RiL 95/46/EG EU-RiL 96/9/EG

Absatz Amtsgericht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen

Artikel

Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgerichtshof

Bundesdatenschutzgesetz Bundesverfassungsgericht beziehungsweise

Business to Business Business to Consumer

country-code Top Level Domain

Convention of the International Sales of Good

Deutsches Network Information Center

Editors

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Europäische Union

Europäischer Gerichtshof

Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungs- übereinkommen

über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträ- gen

Datenschutzrichtlinie

über den rechtlichen Schutz von Datenbanken

(12)

2 EU-RiL 97/7/EG

EU-RiL 97/55/EG EU-RiL 1999/93/EG

EU-RiL 2000/29/EG

EU-RiL 2000/31/EG

gTLD

HGB Hrsg.

ICANN IPR

LG lit.

MarkenG

MDStV Mio.

RBÜ RiL

S.

SET SigG SigV SSL

über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

über irreführende und vergleichende Werbung

über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elekt- ronische Signaturen

zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheber- rechts und der verwandten Schutzrechte in der Infor- mationsgesellschaft

über den elektronischen Geschäftsverkehr

generische Top Level Domain

Handelsgesetzbuch Herausgeber

Internet Corporation for Assigned Names and Numbers Internationales Privatrecht

Landgericht littera / Buchstabe

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Mediendienste-Staatsvertrag Millionen

revidierte Berner Übereinkunft Richtlinie

Satz, Seite

Secure Electronic Transaction Signaturgesetz

Signaturverordnung Secure Socket Layer

(13)

3 TDDSG

TDG TDSV TKG TKV TLD TRIPs

u.a.

UDRP UrhG

UWG

WIPO

z.B.

Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstegesetz

Telekommunikationsdatenschutzverordnung Telekommunikationsgesetz

Telekommunikations-Kundenschutzverordnung Top Level Domain

Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

unter anderem

Uniform Dispute Resolution Policy

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

„Urheberrechtsgesetz“

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

World Intellectual Property Organization

zum Beispiel

(14)

4

I. Einleitung

„The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect.”1

- Timothy Berners-Lee – (W3C-Direktor)

Das Internet ist zu einem wichtigen Medium geworden. Sei es im Bereich der Kommunikation, Informationsbeschaffung oder im E-Commerce. Der Zugang für jedermann macht das Internet einzigartig, jedoch ist die Grenzenlosigkeit in manchen Fällen ein Problem. Die Globalisierung hat ihre Grenzen in Bezug auf die Rechtsordnungen der einzelnen Länder, denn eine Internetpräsenz ist von jedem Ort dieser Welt erreichbar, so das es zu unterschiedlichen Auffassungen z.B. beim Verbraucherschutz, Urheberrecht oder beim Wettbewerbsrecht kom- men kann. Unsicherheit besteht vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr welches Recht angewendet werden soll, wenn die Parteien aus unterschiedli- chen Staaten kommen. Denn nach welchen Kriterien wird bestimmt welches Recht gilt? Für den Laien ist dies schwer zu entscheiden. Mit nur einem Klick befindet er sich schon auf einer Internetpräsenz, deren Besitzer sich auf den Kaiman Inseln aufhält. Wird für die Internetpräsenz keine länderspezifische Top Level Domain (beispielsweise „.de“ für Deutschland) verwendet, sondern eine generische Top Level Domain, wie beispielsweise „.com“, ist es schwierig die Internetpräsenz einzuordnen. Um dem entgegen zu wirken, wurde in der Euro- päischen Union eine Vielzahl von Richtlinien verabschiedet, die bis zu einem bestimmten Datum in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollte.

Die Richtlinien gelten jedoch nur in 15 und nach der Ost-Erweiterung in 25 eu- ropäischen Staaten. Das Internet aber ist international und endet nicht an den Grenzen Europas. So ist es möglich, dass private oder auch kommerziell ge- nutzte Internetpräsenzen, unbewusst gegen geltendes Recht eines anderen Staates verstoßen könnten, beispielsweise gegen Urheberrechte. Es ist jedoch unmöglich und auch nicht zumutbar, das beispielsweise ein privater Betreiber

1 Brinson [u.a.] (2001), S. 363

(15)

5 einer Internetpräsenz aus Deutschland, der seine Urlaubsfotos im Internet prä- sentiert, die Rechtsordnung von Australien kennen muss. Bei international agie- renden Unternehmen ist es zweifelsohne wichtig, dass sie die Rechtsordnung der jeweiligen Länder kennen, wenn sie mit Kunden im Ausland in Kontakt tre- ten.

Eines der wichtigsten Kriterien die genannt werden, wenn es darum geht wel- che Zielgruppe mit der Internetpräsenz angesprochen werden soll, ist die Spra- che. Ist die Sprache Deutsch befindet sich die Zielgruppe in Deutschland, Ös- terreich oder der Schweiz. Bei Englisch kann sich jeder Internetnutzer ange- sprochen fühlen, der diese Sprache beherrscht. Ein weiteres Kriterium ist die Verwendung eines bestimmten Währungszeichens. In 12 Ländern Europas ist dies der Euro. Für den Kunden werden durch die gemeinsame Währung die Preise transparent und sind leichter zu vergleichen, dennoch sind es 12 unter- schiedliche Rechtsordnungen die in Betracht kommen.

Die Domain dient im Internet als „Hausnummer“ für die Internetpräsenz. Von daher ist es vor allem für Unternehmen wichtig ihre Unternehmenskennzeich- nung auch als Domain registrieren zu können. Wird eine Domain unrechtmäßig registriert können Rechte Dritter verletzt werden, wie Namen-, Firmen und Mar- kenrechte. Ein englisches Gericht hat bei einem Markenrechtsstreit geurteilt:

„the mere fact that websites can be accessed anywhere in the world does not mean... that the law should regard them as being used everywhere in the world.“2

Im Folgenden sollen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen einer internatio- nal genutzten Internetpräsenz erläutert werden, in Bezug auf folgende Frage- stellungen:

Welche Verträge können im und mit Bezug auf das Internet geschlossen wer- den?

Warum sind Domains wichtig?

Welcher rechtliche Schutz kann auf Domain-Namen angewendet werden?

2 Team of Authors: Great Britain in Spindler; Börner [Eds.] (2002), S. 244

(16)

6 Genießt eine Internetpräsenz urheberrechtlichen Schutz?

Wie weit darf Werbung gehen?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei Geschäften im Internet beachtet werden?

Worauf muss der Verbraucher achten?

Welche Daten dürfen erhoben werden, damit der Internetnutzer nicht zum glä- sernen Nutzer wird?

Da für die Diplomarbeit nur eine Bearbeitungszeit von drei Monaten zur Verfü- gung steht, werde ich nur Bezug auf die kommerzielle Nutzung einer Internet- präsenz nehmen und dabei den Schwerpunkt auf die deutsche Rechtsordnung legen. Etwaige Unterschiede zu den Rechtsordnungen einiger europäischer Länder und der USA werden gezeigt.

Referenzen

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