Riana Karsten
Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz
Diplomarbeit
Medien
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Copyright © 2003 Diplomica Verlag GmbH ISBN: 9783832471743
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Riana Karsten
Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz
Diplom.de
ID 7174
Riana Karsten
Rechtliche
Rahmenbedingungen einer international genutzten
Internetpräsenz
Diplomarbeit
Fachhochschule Darmstadt
Fachbereich Informations- und Wissensmanagement Abgabe Juni 2003
ID 7174
Karsten, Riana: Rechtliche Rahmenbedingungen einer international genutzten Internetpräsenz
Hamburg: Diplomica GmbH, 2003
Zugl.: Fachhochschule Darmstadt, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2003
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Diplomica GmbH
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I
Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 1
I. EINLEITUNG ... 4
II. ZUGANG ZUR VIRTUELLEN WELT... 7
1. PROVIDER... 7
2. PFLICHTEN DES PROVIDERS UND DES KUNDEN... 8
3. VERTRAGSARTEN NACH DEM BGB... 9
3.1. Miet- und Pachtvertrag... 9
3.2. Dienstvertrag... 9
3.3. Werkvertrag ... 9
3.4. Kaufvertrag ... 12
3.5. Kombinationsverträge ... 12
4. TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ... 12
II.I. ZUSAMMENFASSUNG... 13
III. WAHL DER DOMAIN ... 14
1. WERT EINER DOMAIN... 15
2. DOMAIN- UND MARKENRECHERCHE... 16
3. ICANN / DENIC... 17
4. TOP LEVEL DOMAINS... 19
4.1. generische Top Level Domains... 20
4.2. country-code Top Level Domains ... 22
5. SECOND LEVEL DOMAIN... 24
6. MARKENRECHT... 28
6.1. Bedeutung einer Marke... 28
6.2. Geschäftlicher Verkehr... 29
6.3. Marke ... 30
6.4. Trademark... 33
6.5. E-Branding ... 34
7. NAMENSRECHT... 35
8. FIRMENRECHT... 35
9. WETTBEWERBSRECHT... 36
10. DOMAIN-GRABBING... 37
II
10.1. Anticybersquatting Consumer Protection Act... 38
11. SCHIEDSSTELLEN... 39
11.1. „.de“-Domain ... 39
11.2. „.com“-, „.net“-, „.org“ – Domains... 41
11.3. „.biz“- und „.info“-Domain ... 44
III.I. ZUSAMMENFASSUNG... 45
IV. SCHUTZ DES INHALTS ... 46
1. GESCHÜTZTE WERKE... 47
2. LEISTUNGSSCHUTZRECHTE... 48
3. URHEBERPERSÖNLICHKEITSRECHTE... 48
4. VERVIELFÄLTIGUNG... 49
5. ARCHIVE UND ELEKTRONISCHE PRESSESPIEGEL... 51
6. ZITAT... 52
7. DATENBANK... 52
8. LINKS... 53
9. FRAMES... 54
10. VERWERTUNGSRECHTE... 55
11. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN... 56
12. GESETZLICHE SCHRANKEN... 57
13. INTERNATIONALE VERTRÄGE... 58
13.1. Berner Übereinkunft ... 58
13.2. TRIPs-Abkommen... 59
13.3. weitere Abkommen ... 59
14. SCHUTZ DES INHALTS... 60
IV.I. ZUSAMMENFASSUNG... 61
V. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR ... 62
1. RÜCKBLICK... 62
2. VORTEILE DES E-COMMERCE... 62
3. TELE- UND MEDIENDIENSTE... 63
4. WETTBEWERB... 65
4.1. Definition ... 65
4.2. gute Sitten... 66
4.3. Verwendung von Marken ... 67
III
5. WERBUNG... 69
5.1. Werbung per E-Mail ... 70
5.2. Werbung auf der Internetpräsenz ... 71
5.3. Werbung für bestimmte Produkte ... 74
6. GESCHÄFTSFORMEN... 75
6.1. B2B ... 76
6.2. B2C ... 81
7. VERBRAUCHERSCHUTZ... 82
7.1. Fernabsatzgesetz ... 84
7.2. Verbraucherschutz in der EU ... 84
7.3. Verträge mit Minderjährigen... 85
8. INFORMATIONSPFLICHTEN DES UNTERNEHMERS... 86
8.1. Anbieterkennzeichnung... 87
9. WILLENSERKLÄRUNG... 87
9.1. digitale Signatur ... 89
10. ANNAHME DES ANGEBOTS... 93
10.1. Angebot... 94
10.2. Annahme... 95
11. WIDERRUF... 96
11.1. Widerrufsrecht im Ausland ... 97
12. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN... 97
13. ZAHLUNGSMETHODEN... 101
13.1. Sicherheit ... 101
13.2. Kreditkarte... 104
13.3. andere Zahlungsmethoden ... 105
14. GERICHTSSTAND... 107
14.1. B2B-Bereich ... 107
14.2. B2C-Bereich... 108
14.3. Vollstreckung ... 110
V.I. ZUSAMMENFASSUNG... 112
VI. GLÄSERNER NUTZER... 113
1. RÜCKBLICK... 113
2. GRUNDIDEE... 114
3. VERBOT MIT ERLAUBNISVORBEHALT... 115
IV
3.1. Bundesdatenschutzgesetz ... 115
3.2. TDDSG/MDStV ... 116
4. DATEN... 116
4.1. Bestandsdaten ... 117
4.2. Nutzungsdaten ... 117
4.3. Verbindungsdaten ... 118
4.4. Abrechnungsdaten ... 118
5. SCHUTZ DER DATEN... 119
6. AUSKUNFT... 120
7. PERSONALISIERUNG... 120
8. COOKIES... 121
9. DATENSCHUTZ IM AUSLAND... 122
9.1. Safe Harbour... 123
10. KONTROLLINSTITUTIONEN... 124
VI.I. ZUSAMMENFASSUNG... 125
VII. FAZIT... 126
TABELLENVERZEICHNIS ... 130
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 131
QUELLENVERZEICHNIS ... 132
1. LITERATUR... 132
2. INTERNET... 134
3. GESETZESTEXTE... 137
1
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
AG AGB AGBG
Art.
BGB BGH BDSG BVerfG bzw.
B2B B2C
ccTLD CISG
DeNIC
Eds.
EGBGB EU EuGH EuGVÜ
EU-RiL 93/13/EWG
EU-RiL 95/46/EG EU-RiL 96/9/EG
Absatz Amtsgericht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen
Artikel
Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgerichtshof
Bundesdatenschutzgesetz Bundesverfassungsgericht beziehungsweise
Business to Business Business to Consumer
country-code Top Level Domain
Convention of the International Sales of Good
Deutsches Network Information Center
Editors
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungs- übereinkommen
über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträ- gen
Datenschutzrichtlinie
über den rechtlichen Schutz von Datenbanken
2 EU-RiL 97/7/EG
EU-RiL 97/55/EG EU-RiL 1999/93/EG
EU-RiL 2000/29/EG
EU-RiL 2000/31/EG
gTLD
HGB Hrsg.
ICANN IPR
LG lit.
MarkenG
MDStV Mio.
RBÜ RiL
S.
SET SigG SigV SSL
über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
über irreführende und vergleichende Werbung
über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elekt- ronische Signaturen
zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheber- rechts und der verwandten Schutzrechte in der Infor- mationsgesellschaft
über den elektronischen Geschäftsverkehr
generische Top Level Domain
Handelsgesetzbuch Herausgeber
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers Internationales Privatrecht
Landgericht littera / Buchstabe
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Mediendienste-Staatsvertrag Millionen
revidierte Berner Übereinkunft Richtlinie
Satz, Seite
Secure Electronic Transaction Signaturgesetz
Signaturverordnung Secure Socket Layer
3 TDDSG
TDG TDSV TKG TKV TLD TRIPs
u.a.
UDRP UrhG
UWG
WIPO
z.B.
Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstegesetz
Telekommunikationsdatenschutzverordnung Telekommunikationsgesetz
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung Top Level Domain
Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights
unter anderem
Uniform Dispute Resolution Policy
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
„Urheberrechtsgesetz“
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
World Intellectual Property Organization
zum Beispiel
4
I. Einleitung
„The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect.”1
- Timothy Berners-Lee – (W3C-Direktor)
Das Internet ist zu einem wichtigen Medium geworden. Sei es im Bereich der Kommunikation, Informationsbeschaffung oder im E-Commerce. Der Zugang für jedermann macht das Internet einzigartig, jedoch ist die Grenzenlosigkeit in manchen Fällen ein Problem. Die Globalisierung hat ihre Grenzen in Bezug auf die Rechtsordnungen der einzelnen Länder, denn eine Internetpräsenz ist von jedem Ort dieser Welt erreichbar, so das es zu unterschiedlichen Auffassungen z.B. beim Verbraucherschutz, Urheberrecht oder beim Wettbewerbsrecht kom- men kann. Unsicherheit besteht vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr welches Recht angewendet werden soll, wenn die Parteien aus unterschiedli- chen Staaten kommen. Denn nach welchen Kriterien wird bestimmt welches Recht gilt? Für den Laien ist dies schwer zu entscheiden. Mit nur einem Klick befindet er sich schon auf einer Internetpräsenz, deren Besitzer sich auf den Kaiman Inseln aufhält. Wird für die Internetpräsenz keine länderspezifische Top Level Domain (beispielsweise „.de“ für Deutschland) verwendet, sondern eine generische Top Level Domain, wie beispielsweise „.com“, ist es schwierig die Internetpräsenz einzuordnen. Um dem entgegen zu wirken, wurde in der Euro- päischen Union eine Vielzahl von Richtlinien verabschiedet, die bis zu einem bestimmten Datum in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollte.
Die Richtlinien gelten jedoch nur in 15 und nach der Ost-Erweiterung in 25 eu- ropäischen Staaten. Das Internet aber ist international und endet nicht an den Grenzen Europas. So ist es möglich, dass private oder auch kommerziell ge- nutzte Internetpräsenzen, unbewusst gegen geltendes Recht eines anderen Staates verstoßen könnten, beispielsweise gegen Urheberrechte. Es ist jedoch unmöglich und auch nicht zumutbar, das beispielsweise ein privater Betreiber
1 Brinson [u.a.] (2001), S. 363
5 einer Internetpräsenz aus Deutschland, der seine Urlaubsfotos im Internet prä- sentiert, die Rechtsordnung von Australien kennen muss. Bei international agie- renden Unternehmen ist es zweifelsohne wichtig, dass sie die Rechtsordnung der jeweiligen Länder kennen, wenn sie mit Kunden im Ausland in Kontakt tre- ten.
Eines der wichtigsten Kriterien die genannt werden, wenn es darum geht wel- che Zielgruppe mit der Internetpräsenz angesprochen werden soll, ist die Spra- che. Ist die Sprache Deutsch befindet sich die Zielgruppe in Deutschland, Ös- terreich oder der Schweiz. Bei Englisch kann sich jeder Internetnutzer ange- sprochen fühlen, der diese Sprache beherrscht. Ein weiteres Kriterium ist die Verwendung eines bestimmten Währungszeichens. In 12 Ländern Europas ist dies der Euro. Für den Kunden werden durch die gemeinsame Währung die Preise transparent und sind leichter zu vergleichen, dennoch sind es 12 unter- schiedliche Rechtsordnungen die in Betracht kommen.
Die Domain dient im Internet als „Hausnummer“ für die Internetpräsenz. Von daher ist es vor allem für Unternehmen wichtig ihre Unternehmenskennzeich- nung auch als Domain registrieren zu können. Wird eine Domain unrechtmäßig registriert können Rechte Dritter verletzt werden, wie Namen-, Firmen und Mar- kenrechte. Ein englisches Gericht hat bei einem Markenrechtsstreit geurteilt:
„the mere fact that websites can be accessed anywhere in the world does not mean... that the law should regard them as being used everywhere in the world.“2
Im Folgenden sollen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen einer internatio- nal genutzten Internetpräsenz erläutert werden, in Bezug auf folgende Frage- stellungen:
Welche Verträge können im und mit Bezug auf das Internet geschlossen wer- den?
Warum sind Domains wichtig?
Welcher rechtliche Schutz kann auf Domain-Namen angewendet werden?
2 Team of Authors: Great Britain in Spindler; Börner [Eds.] (2002), S. 244
6 Genießt eine Internetpräsenz urheberrechtlichen Schutz?
Wie weit darf Werbung gehen?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei Geschäften im Internet beachtet werden?
Worauf muss der Verbraucher achten?
Welche Daten dürfen erhoben werden, damit der Internetnutzer nicht zum glä- sernen Nutzer wird?
Da für die Diplomarbeit nur eine Bearbeitungszeit von drei Monaten zur Verfü- gung steht, werde ich nur Bezug auf die kommerzielle Nutzung einer Internet- präsenz nehmen und dabei den Schwerpunkt auf die deutsche Rechtsordnung legen. Etwaige Unterschiede zu den Rechtsordnungen einiger europäischer Länder und der USA werden gezeigt.