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Deckungsnote. für eine Caravanboat-Versicherung, eine Kombi aus Kasko- und Haftpflichtversicherung für. Firma/Name, Vorname Straße/Hausnr.

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Academic year: 2022

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Deckungsnote

für eine Caravanboat-Versicherung, eine Kombi aus Kasko- und Haftpflichtversicherung für

_____________________________________________________________________________________

Firma/Name, Vorname Straße/Hausnr. Plz/Ort

Grundlagen der Versicherung:

 Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Wassersportfahrzeugen AVB Wassersport 2011 (Fassung September 2016)

 Merkblatt zur Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung)

 Kundeninformation zur Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung)

 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Umfang der Versicherung:

Versichert ist die gesetzliche Haftung aus dem Halten und dem Gebrauch des oben genannten

Wassersportfahrzeugs sowie eine Allgefahrendeckung für Schäden an dem Wassersportfahrzeug selbst im Rahmen der AVB Wassersport 2011 (Fassung September 2016).

Geograph. Geltungsbereich:

Der geografische Geltungsbereich erstreckt sich

 auf alle Binnengewässer Europas, die Ostsee, das Kattegat, den Skagerrak und die Nordsee südlich der Linie Bergen/Wick sowie den Kanal nördlich der Linie Land's End/Brest

 auf das Mittelmeer, das Schwarze Meer und die Dardanellen sowie die 10-Meilen-Zone des übrigen Europas

 sowie auf das Gebiet der Kanarischen Inseln zwischen dem 10. und 18. westlichen Längengrad und dem 28. und 30. nördlichen Breitengrad und Fahrten innerhalb der 10-Meilen-Zone vor der Küste Marokkos.

 Eingeschlossen ist der Aufenthalt außerhalb des Wassers (z. B. Winterlager, Reparatur/

Werftaufenthalt), das Anlandholen und Zuwasserlassen sowie Transporte mit geeigneten Transportmitteln.

Sofern Sie für Ihr Boot einen Liegeplatz im Ausland haben, bitten wir Sie, uns eine Kopie des Marinavertrages zu übersenden.

(2)

Vm-Nr. 444-3671

Versicherungssummen:

 Haftpflichtversicherung:

o Deckungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10.000.000 Euro

Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen.

Für Vermögensschäden gilt die Besondere Bedingung für die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Vermögensschäden.

 Kaskoversicherung:

o Gesamtversicherungssumme Euro

Eine genaue Aufteilung der Versicherungssumme erfolgt auf dem beiliegenden Blatt "Wichtige Daten für Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung)".

Versicherungswert der versicherten Sachen ist der Zeitwert bei Vertragsabschluß

Wir ersetzen Ihnen bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu 100.000 Euro, die Aufwendungen zum Zwecke der Bergung und/oder Beseitigung/

Vernichtung von Sachen, die durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind.

Voraussetzung ist, dass Ihnen die Aufwendungen durch die Befolgung

behördlicher Anordnungen oder unserer Weisungen sind und kein Haftpflichtversicherer zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist.

(3)

Schadenfreiheitsrabatt:

Nach Ablauf eines Versicherungsjahres wird auf den gesamten Jahresbeitrag ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt, wenn der Vertrag während dieser Zeit ununterbrochen bestanden hat, ohne dass ein Schaden eingetreten ist, für den der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht oder zu erbringen hat. Der Schadenfreiheitsrabatt gilt für das folgende Versicherungsjahr.

Der Rabatt staffelt sich wie folgt:

SFR 1: 10 % des Beitrags nach einem schadenfreien Versicherungsjahr SFR 2: 20 % des Beitrags nach zwei aufeinanderfolgenden schadenfreien

Versicherungsjahren

SFR 3: 30 % des Beitrags nach drei aufeinanderfolgenden schadenfreien Versicherungsjahren

SFR 4: 40 % des Beitrags nach vier aufeinanderfolgenden schadenfreien Versicherungsjahren

Hat der Versicherer für das vergangene Versicherungsjahr Entschädigungsleistungen erbracht oder noch zu erbringen, so wird ab der Hauptfälligkeit für das dem Schadentag folgende Versicherungsjahr der

Schadenfreiheitsrabatt je Schadenfall um eine Rabattstufe reduziert, äußerstenfalls jedoch bis zur

vereinbarten Prämie. Nach Ablauf eines erneut schadenfreien Versicherungsjahres erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Rabattklasse.

Die Regelung findet keine Anwendung bei Schäden durch Blitzschlag, für Soforthilfeleistungen und für Feuerschäden, die durch Dritte verursacht worden sind. Ferner findet diese Regelung keine Anwendung nach einer ersten im vergangenen Versicherungsjahr erbrachten oder noch zu erbringenden

Entschädigungsleistung sofern der Vertrag zuvor fünf Jahre ununterbrochen und schadenfrei bestanden hat.

(4)

Vm-Nr. 444-3671

Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt 1% von der Versicherungssumme, mindestens 1.000,- Euro.

Der Selbstbehalt entfällt:

 für Schäden die den Haftpflichtteil betreffen

 für Schäden an persönlichen Effekten

 für Aufwendungen gemäß Ziffer II B 6 der AVB Wassersport 2011 (z.B. Kosten der Bergung/ Beseitigung oder Schadenminderungskosten)

 bei Totalverlust und Totalschaden (auch wirtschaftlicher Totalschaden).

 bei Ersatz von Prämienfreien Leistungen

Nach fünf aufeinanderfolgenden schadenfreien Versicherungsjahren reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50%.

Beitrag:

Der Beitragssatz wird berechnet auf die Versicherungssumme.

 Beitragssatz: 1,50%, Mindestprämie 250,- Euro

Beitrag

Grundprämie Euro

abzüglich Schadenfreiheitsrabatt Euro

Zwischensumme Euro

zzgl. 19% Versicherungssteuer Euro

Gesamt-Jahresbeitrag Euro

Dieses Angebot gilt vorbehaltlich eines schadenfreien Vorverlaufes! (Wenn vorhanden) An dieses Angebot halten wir uns 6 Wochen gebunden.

(5)

Als Anlage erhalten Sie folgende Unterlagen:

 AVB Wassersport 2011 (Fassung September 2016)

 Merkblatt zur Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung)

 Kundeninformation zur Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung)

 Prämienfreie Leistungen im Rahmen der Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung)

 Wichtige Daten für die Sportbootkaskoversicherung

 Anweisungen für den Schadenfall

Vertragsdaten

Datenschutz

In die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Versicherer willige ich ein. (Die Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz steht den Allgemeinen

Versicherungsbedingungen voran) Beginn / Ende

Beginn _______________ (12 Uhr) / Ende _______________ (12Uhr)

Selbstbehalt 1% von der Versicherungssumme, mindestens 1.000,- Euro

Laufzeit

Laufzeit des Vertrages: 1 Jahr

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die schriftliche Kündigungserklärung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf dem anderen Vertragspartner zugegangen ist

Unterschriften

_________ ________________________________________

Datum Antragsteller Vermittler

Empfangs- bestätigung

Die AVB Wassersport 2011 (Fassung September 2016),

die Kundeninformation zur beantragten Versicherung, das

Merkblatt zur Datenverarbeitung, sowie die Belehrung über das Widerrufsrecht habe ich erhalten.

_______ _______________________

Datum Antragsteller

Gewünschte Zahlweise (bitte ankreuzen)

  Rechnung

  Lastschriftverfahren (bitte untenstehende Erklärung ausfüllen)

  jährlich

  ½-jährlich (3% Zuschlag)

(effektiver Jahreszins 12,75%)

  ¼-jährlich (5% Zuschlag)

(effektiver Jahreszins 14,10%)

(6)

Vm-Nr. 444-3671

Wichtige Daten für Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung):

Boot / Versicherungssumme Art:

Hersteller:

Typ:

Herstellungs-Nr.:

Name:

Registrier-Nr.:

Baujahr:

Motor / Versicherungssumme Art:

Hersteller u. Typ:

Motor-Nr.:

Baujahr:

Persönliche Effekten

2 % von der Versicherungssumme, maximal 2.500,- Euro (Erhöhung nach Rücksprache möglich)

Nautische Geräte (nicht fest eingebaut)

(7)

Zahlungsempfänger Gläubiger-ID

ERGO Versicherung AG, Ergo-Platz 1, 40198 Düsseldorf DE05ZZZ00000012101 Das Mandat wird nur dem Zahlungsempfänger erteilt, mit dem ein Vertrag geschlossen wird.

Der Kontoinhaber erteilt je Vertrag ein Mandat.

Mandatsreferenznummer:

Ich ermächtige die Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von den Zahlungsempfängern auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage im Voraus unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine angekündigt.

Kontoinhaber

 Frau  Herr  Firma

______________________________________________________________________________________

(Vorname)

______________________________________________________________________________________

(Name, Firma) Ich bin Versicherungsnehmer  ja  nein ______________________________________________________________________________________

(Straße, Hausnummer)

______________________________________________________________________________________

(PLZ, Wohnort) D E IBAN

D E BIC

______________________________________________________________________________________

(Name des Kreditinstituts)

Das oben angegebene Konto soll zum  1. /  15. des Fälligkeitsmonats belastet werden.

______________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

(8)

Vm-Nr. 444-3671

Prämienfreie Leistungen im Rahmen der Kombi (Kasko- und Haftpflichtversicherung):

Soforthilfeleistungen:

Soforthilfeleistungen ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer für das im Vertrag versicherte Wassersportfahrzeug (nachstehend Fahrzeug genannt) im vereinbarten geografischen Geltungsbereich nur im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis.

Der Versicherer ersetzt die nachfolgend genannten Leistungen für die vom Versicherungsnehmer aufgewendeten, jedoch nachzuweisenden Kosten:

Übernachtung und Rückfahrt:

Ist der Versicherungsnehmer mit dem nicht bewohnbaren Fahrzeug mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem Ausgangshafen entfernt und eine unmittelbare Rückfahrt mit dem Fahrzeug zu diesem nicht mehr möglich, so übernimmt der Versicherer die Übernachtungskosten vor Ort bis zu 150 Euro je Besatzungsmitglied, maximal jedoch für alle Besatzungsmitglieder 750 Euro oder wahlweise die Rückfahrtkosten zum Ausgangshafen einschließlich der Kosten für die Fahrt zur Abholung am Schadenort bis zu dem vorgenannten Gesamtbetrag.

Soforthilfe:

Kann das Fahrzeug seine Fahrt nicht unmittelbar fortsetzen und kann die Fahrbereitschaft am Schadenort infolge Hilfsmaßnahmen durch Dritte wiederhergestellt werden, so werden die Kosten hierfür sowie die Kosten notwendiger Ersatzteile bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro ersetzt, auch wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

Fahrzeugunterstellung:

Ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs am Schadentag nicht wiederherzustellen und muss es bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports zu einer Werkstatt

untergestellt werden, so ersetzt der Versicherer die dadurch entstehenden Kosten bis zu einer Dauer von 14 Tagen. Erstattet werden pro Tag höchstens 50 Euro, für die gesamte Dauer der Unterstellung maximal jedoch 500 Euro.

Einschleppen:

Kann das Fahrzeug seine Fahrt aus eigener Kraft aufgrund eines technischen Defekts nicht fortsetzen, erstattet der Versicherer auch wenn kein versichertes Ereignis ursächlich gewesen ist, die Einschleppkosten vom Schadenort in die nächstgelegene Werkstatt bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro.

Selbstbehalt und Schadenfreiheitsrabatt:

Für die vorgenannten Leistungen entfällt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.

Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes entfällt.

Begriff Ausgangshafen:

Der Ausgangshafen ist der ständige Liegeplatz im Heimathafen des Versicherungsnehmers.

Während einer Urlaubsreise (Urlaubsreise = Dauer von mindestens 7 Tagen und mehr als 50 Km Luftlinie vom Heimathafen entfernt) ist der Ausgangshafen jedoch der Hafen, in dem das Fahrzeug seinen Liegeplatz für die Dauer des Urlaubsaufenthaltes eingenommen hat bzw. die Fahrt/Törn des Fahrzeugs startet.

(9)

ANWEISUNGEN FÜR DEN SCHADENFALL

1. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht

Sie ergreifen alle erforderlichen und nach den Umständen zumutbaren Maßnahmen zur Minderung eines entstandenen und Abwendung eines weitergehenden Schadens.

2. Polizeiliche Meldung

Im Falle von Brand, Explosion, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, bei Verdacht eines Schadens durch eine strafbare Handlung sowie im Falle eines Verkehrsunfalls melden Sie den Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und reichen dieser eine Aufstellung aller beschädigten und in Verlust geratenen Sachen ein.

3. Maßnahmen im Falle der Kollision

Bei Schäden durch eine Kollision fordern Sie den Kollisionsgegner zu einer gemeinsamen

Schadenbesichtigung auf und halten Schadenhergang und -ausmaß gemeinsam schriftlich fest. Sie halten den Kollisionsgegner schriftlich haftbar und vermeidet jede Anerkennung der eigenen Haftung.

4. Schadenmeldung gegenüber uns

Sie melden uns jeden Schaden unverzüglich schriftlich, Schäden von voraussichtlich über 5.000 Euro telefonisch oder fernschriftlich (z.B. per Telefax).

5. Einzureichende Belege- Schadennachweis

Sie übersenden uns unverzüglich zum Nachweis des Schadeneintritts, der Schadenursache und der Schadenhöhe alle notwendigen Belege und Angaben. Insbesondere sind uns die nachfolgenden Belege und Angaben zu übermitteln:

 Protokoll über Schadenhergang, Schadenursache und Schadenausmaß

 Unfallskizze

 Namen, Anschriften alle am Schadeneintritt beteiligten Personen

 Namen, Anschriften aller Zeugen

 Anschrift, Aktenzeichen der aufnehmenden Polizeidienststelle

 Wertnachweise, z.B. Originalrechnungen

 Berechnung des Gesamtschadens.

Im Falle eines Schadens im Gewahrsam eines Transportunternehmens reichen Sie zusätzlich die nachfolgenden Unterlagen ein:

 Beförderungspapiere (z.B. Originalfrachtbrief, Ladeschein etc.)

 Bescheinigung des Transportunternehmens (z.B. bahnamtliche Bescheinigung, Bericht des Transportunternehmens oder Fahrzeugführers)

 schriftliche Abtretungserklärung der Rechte aus dem Beförderungsvertrag an den Versicherer

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