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Information zum Gemeindeabdeckungsbeitrag

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Academic year: 2022

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Landeshauptstadt Innsbruck, Innrain 5, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at/musikschule

Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe

Innsbruck, Schuljahr 2021/22

Information zum Gemeindeabdeckungsbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Stadt Innsbruck hat für auswärtige Schüler/innen den Gemeindeabdeckungsbeitrag für die Musikschule der Stadt Innsbruck beschlossen.

Dies bedeutet, dass neu angemeldete Schüler/innen ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck das Formular zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags von der Musikschule ausgehändigt bekommen. Das Formular ist auch von unserer Homepage als pdf-Datei herunterladbar.

Wir ersuchen Sie mit Ihrer Wohnsitzgemeinde abzuklären, ob die Bereitschaft zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags gegeben ist.

Sollte eine Übernahme der Kosten durch die Wohnsitzgemeinde nicht möglich sein, kann eine Aufnahme durch die Musikschule der Stadt Innsbruck nicht erfolgen.

Damit die Anmeldung berücksichtigt werden kann, muss das von der Gemeinde unterschriebene und mit Datum versehene Formular zu folgenden Terminen rechtzeitig einlangen:

 für das Sommersemester 2022 bis spätestens Freitag, 14.01.2022,

 für das Wintersemester 2022/2023 bis spätestens Dienstag, 31. Mai 2022.

Mit musikalischen Grüßen

Dir. Mag. art. Dr. phil. Wolfram Rosenberger

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