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Bebauungsplan (BP) Nr. 2394 - Richard-Seiffert-Straße III

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Academic year: 2022

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Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 2394 - Richard-Seiffert-Straße III - Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der am 26.09.2017 gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom Planungsausschuss gefasste Aufstellungsbeschluss zum

Bebauungsplan Nr. 2394 - Richard-Seiffert - Straße III - wird aufgehoben.

II. Gemäß § 2 in Verbindung mit den §§ 8 ff BauGB ist der

Bebauungsplan Nr. 2394 - Richard-Seiffert-Straße III -

als verbindlicher Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2394 - Richard-Seiffert- Straße III - ist die Entwicklung und Sicherung von Gewerbeflächen sowie der Ausschluss von (Einzel-) Handelsbetrieben.

Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Richard-Seiffert-Straße im Westen, der Wohnbebauung im Süden, der Bebau- ung entlang der Bensberger Straße im Osten und der im Bebauungsplan Nr.

2396 - Straßenverbindung Refrather Weg / Bensberger Straße - dargestellten privaten Grünfläche im Norden.

Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbe- reiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).

© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt – Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse des Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungs- plan werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen be- schränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebau- ungsplans online unter der Internetadresse

https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme der Karte mit der Bereichsbegrenzung im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von mon- tags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist zurzeit pande- miebedingtnur nach vorheriger individueller Terminabstimmungbei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach unter der Telefonnummer 02202-141346 möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Hinweise

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).

Bergisch Gladbach, den 01.07.2021 Frank Stein

Bürgermeister

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