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Niederschrift. Beginn der öffentlichen Sitzung : 16:00 Uhr Ende der öffentlichen Sitzung : 16:48 Uhr. anwesend sind: stimmberechtigte Mitglieder:

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(1)

Niederschrift

über die in der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

am 25.06.2020 im Maywald-Saal des Kreishauses in Kleve gefassten Beschlüsse - öffentliche Sitzung -

Beginn der öffentlichen Sitzung : 16:00 Uhr Ende der öffentlichen Sitzung : 16:48 Uhr

anwesend sind:

stimmberechtigte Mitglieder:

Hohl, Peter Kevelaer

Franken, Jürgen Kranenburg

Lohmann, Gaby Kranenburg

Aengenvoort, Lars Geldern

Ketelaers, Dirk Rheurdt

Hoene, Paul Wachtendonk

Schönrock, Peter Kleve

Kürten, Wolfgang Uedem

Seidel, Malte Kleve

Menne-Verbeek, Monika Kerken

Fenger, Andre Rees

Kersten, Gertrud Kranenburg

Mailänder, Josef Straelen

beratende Mitglieder:

Derksen, Herbert Kleve

de Vries, Patrick Emmerich

Küper, Manfred Kranenburg

Meiners, Christina Emmerich

Hochkamer, Anne Kerken

entschuldigt sind:

Vonderschen, Meike und Vertreterin Biersching, Christina Petri, Yvonne

Jahn, Heike sowie Vertreter Müller, Alexander Bodden-Bergau, Stefanie

Höhn, Birigt und Vertreter Terkatz, von der Verwaltung:

Boxnick, Zandra Franik, Günter Unruh, Frank als Schriftführerin:

Topic, Dunja

Der Vorsitzende, Herr Hohl, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Jugendhilfeaus- schusses. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht zugegangen und der Fachaus- schuss beschlussfähig ist.

(2)

Die Eingabe des Herrn Schönröck, eingegangen am 15.05.2020, wird als Ergänzung der Nieder- schrift anbei gefügt.

Öffentliche Sitzung

1 Festlegung der Höhe der Kosten für den Sachaufwand und des Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung von Kindertagespflegepersonen im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII; Fortsetzung der Beratungen und Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 5.5.2020

1271/WP14

2 Förderung von Angeboten zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß

§ 48 Abs. 1 Satz 2 KiBiz n.F.

1258/WP14 3 Antrag des Regenbogenkindergarten Haffen e.V. auf Anerkennung als Träger

der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe

1271/WP14

4 Antrag der Stiftung des privaten Rechts “Kath. Waisenhaus Emmerich” auf An- erkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe

1270/WP14

5 Investitionskostenzuschuss für die Einrichtungs- und Ausstattungskosten der neuen Tageseinrichtung für Kinder “KWH-Kita” des Trägers Kath. Waisenhaus Emmerich, Stiftung privaten Rechts, in Rees, Sahlerstraße 6

1267/WP14

6 Kreis- und Landeszuweisungen zu den Betriebskosten der offenen Jugendfrei-

zeiteinrichtungen 1245/WP14

7 Kreiszuschuss zu den Betriebskosten der Lernstube in Kalkar für das Jahr 2019; Abschlagszahlung auf den für das Jahr 2020 zu erwartenden Kreiszu- schuss

1234/WP14

8 Kreiszuschuss zu den Personal- und Sachkosten der Erziehungsberatungsstel- len in Geldern, Kleve und Emmerich für das Jahr 2019 sowie Abschlagszahlun- gen auf den für das Jahr 2020 zu erwartenden Kreiszuschuss

1236/WP14

9 Kreiszuschuss als flankierende Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeits- losigkeit zu den Jugendwerkstätten und der Beratungsstelle des Berufbildungs- zentrum Kreis Kleve e.V. - Theodor – Brauer – Haus (TBH)

1235/WP14

10 Durchführung der Aktion “Ferienspaß 2020” 1274/WP14

11 Förderung von aufgrund der Corona-Pandemie ausfallenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit im Jahr 2020

1280/WP14 12 Mitteilungen

12 1 Stadtranderholung des Kreises Kleve 1206/WP14

13 Anfragen

Nichtöffentliche Sitzung 14 Mitteilungen

15 Anfragen

(3)

Zu Punkt 1 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1207/WP14

Festlegung der Höhe der Kosten für den Sachaufwand und des Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung von Kindertagespflegepersonen im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII; Fortsetzung der Beratungen und Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 5.5.2020 Herr Franik führt eingangs zur Sitzungsvorlage aus.

Herr Franken wertet den vorliegenden Vorschlag als vernünftige Lösung, die dem Wunsch der SPD-Kreistagsfraktion nach einer klaren Struktur hinsichtlich der Zusammensetzung des Anerken- nungsbetrages nachkomme. Er dankt für die vollumfängliche Umsetzung des Antrags und sieht in der Herausnahme des 10%igen Zuschlags (Auslastungsrisiko) in Konsequenz ein rundes, tragfä- higes Konzept.

Herr Mailänder begrüßt den Vorschlag der Verwaltung ebenfalls und weist auf eine erhebliche Verbesserung der Förderungsleistung um rund 13,5 % hin. Die CDU-Fraktion stimme dem Vor- schlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

1. Der Erstattungsbeitrag für den Sachaufwand im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII wird ab dem 01.08.2020 einheitlich für alle Kindertagespflegepersonen je betreutem Kind und Stunde in Höhe von 1,73 € festgesetzt (Sachkostenpauschale I).

2. Kindertagespflegepersonen, die Kindertagespflege in anderen, geeigneten, angemieteten Räumen ausüben, wird pro Kind zusätzlich ein monatlicher Mietkostenzuschuss in Höhe von 60,00 € je betreutem Kind gewährt (Sachkostenpauschale II).

3. Teilnahmegebühren für besuchte einschlägige Fortbildungsveranstaltungen werden ab dem 01.08.2020 auf Antrag in Höhe von bis zu 100,00 € pro Kindergartenjahr und Kindertagespflegeperson erstattet. Im begründeten Einzelfall kann eine höhere Erstattung er- folgen.

4. Der leistungsgerechte Anerkennungsbetrag für die Förderungsleistung von Kindertagespfle- gepersonen im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII wird ab dem 01.08.2020 je betreutem Kind und Stunde in folgender Höhe festgesetzt:

Anerkennungsbetrag Ergänzungskraft Fachkraft

1. Erlaubniszeitraum 3,26 € 3,72 €

2. Erlaubniszeitraum

nach 5 Jahren Tätigkeit 3,46 € 3,98 € 3. Erlaubniszeitraum

nach 10 Jahren Tätigkeit 3,65 € 4,23 € 4. Erlaubniszeitraum

nach 15 Jahren Tätigkeit 3,74 € 4,47 €

5. Die Beiträge gemäß Ziffern 1 – 4 werden ab dem 01.08.2021 jährlich anhand der in

§ 37 Abs. 1 bis 3 KiBiz n. F. festgelegten Fortschreibungsrate dynamisiert.

(4)

Zu Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1258/WP14

Förderung von Angeboten zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß

§ 48 Abs. 1 Satz 2 KiBiz n.F.

Herr Franik erläutert die Regelungen der Sitzungsvorlage, nach denen Förderungen im Rahmen der Flexibilisierung der Betreuungszeiten erfolgen können. Aktuell liegen 18 Anträge vor, die das vorhandene Förderkontingent bisher um rund 36 % ausschöpfen.

Herr Franken erklärt vertretend für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmung für den Vor- schlag der Verwaltung. Positiv wertet er, dass die formlos zu stellenden Förderanträge an keinen Stichtag gebunden sind und der Abgabezeitpunkt offengehalten wird. Er vermutet, dass aufgrund der nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, zahlreiche Träger mit einer Antragstel- lung noch warten. Eine Veränderung der Öffnungszeiten am Wochenende scheine jedoch bisher keinen Bedarf darzustellen.

Herr Mailänder nimmt anhand der Anzahl der gestellten Anträge ein überschaubares Interesse der Träger wahr, welches möglicherweise nach bekanntwerden stärker werden könnte. Er begrüßt jedoch deren Bereitschaft, flexible Betreuungsangebotes zu schaffen. Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu.

Herr Schönrock bemängelt, dass die Verwaltung nicht bereits in der Sitzung am 11.03.2020 zu einem entsprechenden Vorschlag gefunden habe, sodass die Träger bereits während der Corona- Pandemie von der Regelung hätten profitieren können. Ferner bittet er um Darlegung, wann und in welcher Form die Informationen an die Kindertagesstätten weitergeleitet wurden. Im Weiteren stellt er fest, dass die Förderung von bereits bestehenden Angeboten nicht zur Flexibilisierung beitrage.

Herr Franik informiert, dass die Verwaltung die Angebote nicht hinsichtlich des pädagogischen Mehrwertes oder des Grades der zusätzlichen Flexibilisierung werten könne, sondern die gesetzli- chen Fördervoraussetzungen umsetzen wolle. Er sichert zu, in der Niederschrift das Datum zu benennen, an dem die Kindertageseinrichtungen per Mail über die neue Fördermöglichkeit infor- miert worden sind (Anmerkung der Verwaltung außerhalb der Niederschrift: Der Mailversand er- folgte am 29.04.2020).

Auf Nachfrage von Frau Hochkamer sichert Herr Franik die Prüfung zu, inwieweit in der KGST- Pauschale Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten, z.B. am Wochenende, eingerechnet seien.

(Anmerkung der Verwaltung außerhalb der Niederschrift: Zuschläge für Dienste am Wochenende konnten in der Veröffentlichung der KGST nicht gefunden werden.) Weiter informiert er, dass be- wusst der KGST-Betrag vorgeschlagen werde, um eine allgemein anerkannte Grenze zu haben, die auch Anteile für Sach- und Gemeinkosten beinhalte und somit über die direkten Personalkos- ten deutlich hinausgehe.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

1. Der Jugendhilfeausschuss begrüßt Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten und erklärt sie im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung als bedarfsgerecht. Dies gilt auch für künftige Anträge. Aufgrund der pauschalen Bedarfsfeststellung und Aufnahme in die Jugend- hilfeplanung ist für die Entscheidung über künftige Anträge insoweit kein weiterer Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Einzelfall erforderlich.

(5)

2. Die Förderung der Kindertagesbetreuung erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land NRW nach dem Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung – Arti- kel 1 Gesetz zur frühen Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – zur Flexibili- sierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 KiBiz n. F. Der Kreis Kleve stockt die Fördersumme des Landes zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen im Falle von Bewilligungen um 25 % auf.

3. Der maximale Förderbetrag je Arbeitsstunde, die im Rahmen der flexiblen Angebotsformen im Sinne von § 48 Abs. 1 KiBiz n. F. geleistet wird, beträgt im Kindergartenjahr 2020/2021 insge- samt 46,63 € pro Stunde. Der Betrag wird ab dem 01.08.2021 jährlich anhand der Berech- nungssystematik gemäß Ziffer IV der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Fort- schreibung der KGSt-Richtwerte zu den Jahrespersonalkosten angepasst.

4. Da eine Budgeterschöpfung für das Kindergartenjahr 2020/2021 nicht absehbar ist, werden alle Anträge ungeachtet der regionalen Verteilung bis zur maximalen Förderhöhe bewilligt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1271/WP14

Antrag des Regenbogenkindergarten Haffen e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Ju- gendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Herr Franken bittet um Erläuterung, ob die Antragstellung auf einen Trägerwechsel oder eine Neu- gründung zurückzuführen ist.

Herr Franik führt hierzu aus, dass es sich hierbei um einen komplett neuen Träger handelt, der sich aus dem bisherigen abgespalten hat.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

Der „Regenbogenkindergarten Haffen e.V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung erfolgt mit der Auflage, dass bis zum 31.12.2021 ein Freistel- lungsbescheid (förmliche Anerkennung der bestehenden Gemeinnützigkeit) des Finanzamtes nachgereicht wird.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1270/WP14

Antrag der Stiftung des privaten Rechts “Kath. Waisenhaus Emmerich” auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kin- der- und Jugendhilfe

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

(6)

Beschluss:

Der Kath. Waisenhaus Stiftung Emmerich wird zu den Einrichtungs- uns Ausstattungskosten der U3-Plätze in der übergangsweisen Kindertageseinrichtung „KWH-Kita“, Sahlerstraße 6 in 46459 Rees ein Jugendamtszuschuss von 25.000,00 € unter der Bedingung gewährt, dass Fördermittel aus einer Bundes- oder Landesförderung zum Ausbau der Kindertagesbetreuung vorrangig in An- spruch genommen werden.

Die Zuschussgewährung erfolgt ferner unter der Bedingung, dass der Betrieb der Kindertagesein- richtung über einen Zeitraum von 5 Jahren geführt wird. Für den Zeitraum, in dem die Kinderta- geseinrichtung vor Ablauf dieser Frist reduziert oder aufgegeben wird, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1267/WP14

Investitionskostenzuschuss für die Einrichtungs- und Ausstattungskosten der neuen Ta- geseinrichtung für Kinder “KWH-Kita” des Trägers Kath. Waisenhaus Emmerich, Stiftung privaten Rechts, in Rees, Sahlerstraße 6

Es folgen keine Wortmeldungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

Der Kath. Waisenhaus Stiftung Emmerich wird zu den Einrichtungs- und Ausstattungskosten der U3-Plätze in der übergangsweisen Kindertageseinrichtung "KWH-Kita", Sahlerstraße 6 in 46459 Rees ein Jugendamtszuschuss von 25.000,00 € unter der Bedingung gewährt, dass Fördermittel aus einer Bundes- oder Landesförderung zum Ausbau der Kindertagesbetreuung vorrangig in An- spruch genommen werden.

Die Zuschussgewährung erfolgt ferner unter der Bedingung, dass der Betrieb der Kindertagesein- richtung über einen Zeitraum von 5 Jahren geführt wird. Für den Zeitraum, in dem die Kinderta- geseinrichtung vor Ablauf dieser Frist reduziert oder aufgegeben wird, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1245/WP14

Kreis- und Landeszuweisungen zu den Betriebskosten der offenen Jugendfreizeiteinrich- tungen

Herr Franken begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, Schließungszeiten und Angebotsreduzierun- gen aufgrund der Corona-Pandemie bei der Berechnung der Betriebskostenbeihilfe nicht zu be- rücksichtigen. Damit entstehe eine Planungssicherheit für die Einrichtungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

(7)

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Berechnung der Betriebskostenbeihilfe lässt Schließungszeiten und Angebotsreduzierungen aufgrund der Corona-Pandemie unberücksichtigt.

Den kommunalen Trägern der offenen Jugendfreizeiteinrichtungen werden im Jahre 2020 Be- triebskostenbeihilfe aus Mitteln des Produkts 0602 in Höhe von insgesamt 559.110,00 €bewilligt.

Den freien Trägern offener Jugendfreizeiteinrichtungen werden im Jahre 2020 Betriebskostenbei- hilfen aus Mitteln des Produkts 0602 in Höhe von insgesamt 246.918,25 €bewilligt.

Die Betriebskostenförderungen erfolgen unter dem Vorbehalt eines Eigenanteils in Höhe von min- destens 15 %. Bei Unterschreitung des Eigenanteils ist die Förderung auf 85 % der anerkennungs- fähigen Gesamtbetriebskosten gedeckelt und sind übersteigende Förderbeträge zu erstatten.

Die Aufteilung der Betriebskostenzuschüsse 2020 erfolgt gemäß der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1234/WP14

Kreiszuschuss zu den Betriebskosten der Lernstube in Kalkar für das Jahr 2019; Ab- schlagszahlung auf den für das Jahr 2020 zu erwartenden Kreiszuschuss

Es werden keine Wortmeldungen eingebracht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

Für das Jahr 2019 wird zu den Betriebskosten der Lernstube in Kalkar der Kreiszuschuss auf ins- gesamt 2.018,68 € festgesetzt.

Dem Regionalverbund der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Kreisdekanat Kleve e.V. wird für das Jahr 2020 eine Abschlagszahlung in Höhe von 2.500,00 € bewilligt.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1236/WP14

Kreiszuschuss zu den Personal- und Sachkosten der Erziehungsberatungsstellen in Gel- dern, Kleve und Emmerich für das Jahr 2019 sowie Abschlagszahlungen auf den für das Jahr 2020 zu erwartenden Kreiszuschuss

Es gibt keine Wortmeldungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

(8)

Beschluss:

Die Zuschüsse zur Finanzierung der Betriebskosten der Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2019 werden folgendermaßen festgesetzt:

Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. auf 199.011,39 €

Caritasverband Kleve e.V. auf 158.763,71 €

insgesamt 357.775,10 €

Für das Jahr 2020 werden Abschlagszahlungen in folgender Höhe bewilligt:

Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. 207.800,00 €

Caritasverband Kleve e.V. 156.900,00 €

insgesamt 364.700,00 €

Zu Punkt 9 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1235/WP14

Kreiszuschuss als flankierende Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu den Jugendwerkstätten und der Beratungsstelle des Berufbildungszentrum Kreis Kleve e.V.

- Theodor – Brauer – Haus (TBH)

Es werden keine Wortmeldungen eingebracht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

Die Kreiszuschüsse zur Finanzierung der Betriebskosten 2019 des Berufsbildungszentrum Kleve e. V. – Theodor-Brauer-Haus – werden festgesetzt auf:

für die Jugendwerkstatt Kleve 33.912,96 € für die Beratungsstelle Kleve 21.139,37 € für die Jugendwerkstatt Geldern 56.025,48 € für die Jugendwerkstatt Rees 30.463,75 €

somit insgesamt 141.541,56 €

Für das Jahr 2020 werden dem Berufsbildungszentrum Kleve e. V. – Theodor-Brauer-Haus – Ab- schlagszahlungen in folgender Höhe bewilligt:

für die Jugendwerkstatt Kleve 33.360,00 € für die Beratungsstelle Kleve 21.600,00 € für die Jugendwerkstatt Geldern 58.920,00 € für die Jugendwerkstatt Rees 31.060,00 €

somit insgesamt 144.940,00 €

(9)

Zu Punkt 10 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1274/WP14

Durchführung der Aktion “Ferienspaß 2020”

Herr Ketelaers trägt vor, dass zwei offene Freizeiteinrichtungen ihren Unmut geäußert haben, weil sie sich hinsichtlich der Planungen allein gelassen fühlten. So habe man nach der Absage der Stadtranderholung die Durchführung des Ferienspaß planen wollen, falls hierfür „grünes Licht durch den Kreis Kleve“ erteilt werde. Das erfolgte jedoch nicht.

Herr Franik stellt dazu fest, dass der Jugendhilfeträger keine Weisungs- oder Genehmigungsbe- fugnis gegenüber den freien Trägern habe und somit nicht über die Durchführung von deren Maß- nahmen entscheiden dürfte. So wie der Kreis Kleve hinsichtlich der eigenen Stadtranderholung müsse jeder Träger für sich eine verantwortungsvolle Entscheidung über durchführbare Maßnah- men treffen. Die Jugendpflegerinnen stehen bei Bedarf für pädagogische Beratungen zur Verfü- gung. Ihm als zuständigem Fachbereichsleiter läge keine einzige Beschwerde über unerfüllte Be- ratungswünsche vor.

Auf Nachfrage von Herrn Franken bestätigt Herr Franik, dass die in der Sitzung vom 11.3.2020 beschlossene Höhe der Zuschüsse nicht verändert werde. Die Träger erhalten im Falle der Be- schlussfassung gemäß Vorschlag nur zusätzliche Handlungsmöglichkeiten und können Teilneh- merzahlen, zeitliche Lage, Dauer der Maßnahme und Konzeption nach eigenen Möglichkeiten fle- xibel anpassen, ohne wegen Verstoßes gegen Förderbedingungen Rückforderungen befürchten zu müssen.

Herr Mailänder begrüßt den eingeräumten Spielraum, den Ferienspaß verschieben zu können.

Herr Franken bittet um Darlegung, ob die in der Sitzung vom 11.03.2020 beschlossenen Zuschüs- se im bisherigen Umfang zugewiesen werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich der Jugendhilfeträger Kreis Kleve verpflichtet sieht, die Jugendfreizeiteinrichtungen zu beraten. Es bestehe jedoch keine rechtliche Möglichkeit, die Träger zu der Umsetzung von Maßnahmen zu verpflichten und in diesem Zusammenhang entsprechende Vorschriften zu erlassen. Darüber hinaus bestehe eine vollständige Freiheit hinsichtlich der Ver- fügbarkeit des bewilligten Betrages.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschluss:

Den Veranstaltern wird es ermöglicht, die Aktion Ferienspaß nach eigenem Ermessen in die Herbst- oder Winterferien zu verschieben und die Zahl der förderfähigen Veranstaltungstage zu erhöhen. Der mit dem Beschluss vom 11.03.2020 bewilligt Förderbetrag der einzelnen Maßnah- men bleibt dabei unberührt.

(10)

Zu Punkt 11 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1280/WP14

Förderung von aufgrund der Corona-Pandemie ausfallenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit im Jahr 2020

Herr Franken bittet um ergänzende Ausführung zum Umfang der Kostenerstattung.

Herr Franik erläutert, dass die Vorlage an die Förderrichtlinien anknüpft, die keine Erstattung von Kosten bei völligem Ausfall der Maßnahme vorsieht. Dennoch fallen für die Vorbereitung und den Personaleinsatz anteilige Kosten an, die nach Vorschlag der Verwaltung zwar nicht vollständig erstattet werden sollen, sondern in Anlehnung an das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) im Umfang von bis zu 75 % des üblichen Zuschusses.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss:

Maßnahmen gemäß der Ziffern 2 bis 4 der „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Kleve als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe“, die aufgrund der Corona- Pandemie ausfallen, werden mit bis zu 75 % der in den Richtlinien vorgesehenen Beträge bezu- schusst, soweit der Eigenanteil des Trägers 15 % der tatsächlich angefallenen Kosten nicht unter- schreitet.

Zu Punkt 12.1 der Tagesordnung Vorlage Nr. 1206/WP14

Stadtranderholung des Kreises Kleve

Herr Mailänder hebt anerkennend hervor, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklun- gen in der Corona-Pandemie in kurzer Zeit ein Konzept zur Durchführung der Stadtranderholung erarbeitet wurde. Er begrüßt die Bereitstellung eines Ferienangebotes, welches einen umsichtigen Umgang mit der Pandemie berücksichtigt.

Herr Schönrock lobt, dass nach der aus seiner Sicht notwendigen frühen Absage der Stadtrander- holung ein Konzept entwickelt wurde, das es Kindern ermöglicht in der Ferienzeit etwas Ablenkung und Normalität zu erfahren.

Herr Hoene regt an, zukünftig nicht nur eine Rückmeldung darüber zu erhalten, was im Rahmen der Stadtranderholung stattgefunden hat, sondern auch Auskunft über das Buchungsverhalten in den jeweiligen Kommunen.

Zu Punkt 13 der Tagesordnung

Anfragen Keine Anfragen.

(11)

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und Frau Boxnick danken den Herren Hohl und Franik für die mit der heutigen Sitzung endende langjährige verantwortungsvolle Tätigkeit in diesem Aus- schuss.

____________________________ _____________________________

Dunja Topic Peter Hohl

(Schriftführerin) (Vorsitzender)

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