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Leitfaden. für den Lernort Praxis im dualen Studium an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam

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Academic year: 2022

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Leitfaden

für den Lernort Praxis im dualen Studium

an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam

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Inhalt

Einleitende Bemerkungen ... 3

1. Die dualen Studiengänge der FHCHP ... 4

a. Dual Studieren ... 4

b. Integration der Praxisstelle in das Studium ... 6

c. Qualifikationsziele der Studiengänge ... 6

d. Berufszugänge ... 7

e. Aufgaben und Rolle der dual Studierenden zwischen Lernort Hochschule und Lernort Praxis . 9 2. Organisationsstruktur der Hochschule ... 10

a. Organigramm und Gremien der FHCHP ... 10

b. Qualitätssicherung im dualen Studium ... 12

c. Dimensionen des Lernens in der beruflichen Praxis ... 12

d. Kompetenzbereiche des dualen Studiums an der FHCHP ... 14

3. Kooperation mit dualen Partner*innen ... 16

a. Zulassung als duale Partner*innen (& als Praxisanleiter*innen) ... 17

b. Profil der Anleiter*innen ... 18

c. Funktionen und Aufgaben von Praxisanleitung ... 18

d. Die Struktur des Praxisportfolios für die Praxisanleitung... 19

e. Praxisanleitung in der Einrichtung... 19

f. Phasen der Praxisanleitung ... 20

Anhänge... 23

Impressum ... 23

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3

Einleitende Bemerkungen

Dieses Dokument richtet sich vor allem an die Praxisanleiter*innen in den betrieblichen Praxis- einrichtungen der dual Studierenden der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (FHCHP). Es informiert außerdem auch Studierende über die Integration von Anforderungen des Lernortes Praxis in das duale Studium.

Der Leitfaden für den Lernort Praxis

 erklärt das Modell der Verzahnung von Theorie und Praxis im dualen Studium der FHCHP,

 beschreibt, wie Lernort Praxis und Lernort Hochschule im Studium zusammenarbeiten,

 vermittelt Praxisanleiter*innen in den Einrichtungen Informationen über die Hochschule,

 enthält Hinweise und Dokumente für Anleiter*innen zur fachlich qualifizierten Praxisbeglei- tung von dual Studierenden,

 verschafft Studierenden einen Überblick über die Organisation des dualen Studiums und die Praxisbetreuung an der FHCHP.

Studieren heißt, sich wissenschaftlich zu qualifizieren. Ein Studium ermöglicht den Studierenden die Freiheit, neben einem Curriculum auch individuell eigene Themen zu wählen und selbständig zu vertiefen, beispielsweise in Referaten oder schriftlichen Ausarbeitungen. Das selbständige Vertiefen ausgewählter Themen ist auch in der Praxiseinrichtung in Absprache zwischen Studierenden und Praxisanleiter*innen möglich und gewünscht. So ist nicht jedes Thema curricular verankert. Viele Themen sind zudem mit größtmöglicher Offenheit formuliert. Dieser Leitfaden gibt Praxisanlei- ter*innen und Studierenden allgemeine Orientierung.

Der Wissenschaftsrat Deutschland beschreibt in einem Positionspapier „Empfehlungen zur Ent- wicklung des dualen Studiums“. 1 An diesen Empfehlungen orientiert sich die Gestaltung des dualen Studiums an der FHCHP, die in diesem Leitfaden dargestellt wird.

1 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Drs. 3479-13.

Verabschiedet in Mainz, Oktober 2013, 49 Seiten

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1. Die dualen Studiengänge der FHCHP

a. Dual Studieren

Die FHCHP bietet vier akkreditierte duale Bachelorstudiengänge in sozialen und pädagogischen Handlungsfeldern an:

 Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit

 Medienbildung und pädagogische Medienarbeit

 Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit

 Sprachpädagogik und Erzählende Künste in Sozialer Arbeit

In einem dualen praxisintegrierten Studium entwickeln die Studierenden ihre professionellen Kompetenzen an zwei Lernorten: an der Hochschule und in der beruflichen Praxis. Dies geschieht, indem der Kompetenzerwerb für beide Lernorte verbunden konzipiert wird. Durch den Erwerb von sowohl handlungsbezogen-berufspraktischen als auch wissenschaftlich-akademischen Kompetenzen können die Studierenden im dualen Studium an der FHCHP ihre Professionalität in sozialen, pädagogischen, kulturellen und künstlerischen Berufsfeldern entwickeln.

Kern eines dualen Studiums ist die Kompetenz der Übertragung von Wissen und Erfahrungen von einem Lernort in den anderen. Die Übertragungsleistung ist insbesondere durch eine Verbindung von wissenschaftlichem Begründungs- und Erklärungswissen am Lernort Hochschule mit dem berufs- spezifischen Entscheidungs- und Handlungswissen am Lernort Praxis gekennzeichnet. Dadurch wird das hochschulische Lernen von Beginn an durch konkrete Beispiele unterstützt und die berufliche Praxis durch eine wissenschaftliche Fundierung gestärkt.

Das Studium umfasst drei Jahre gemäß Regelstudienzeit. Jede Woche verbringen die Studierenden zwei Tage (mind. 14 h/Woche) am Lernort Praxis bei den dualen Partner*innen der Hochschule und während der Vorlesungszeit drei Tage am Lernort Hochschule. In der vorlesungsfreien Zeit werden an den drei Tagen, die für den Lernort Hochschule vorgesehen sind, Hausarbeiten u. ä. bearbeitet. Im 1.

Studienjahr sind die Studierenden montags und dienstags in der Praxisstelle, im 2. und 3. Studienjahr donnerstags und freitags.

Lernort Praxis Lernort Hochschule

Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit:

i.d.R. zwei Tage pro Woche

Erstes Studienjahr: montags und dienstags Zweites und drittes Studienjahr: donnerstags und freitags

Vorlesungszeit:

i.d.R. drei Tage pro Woche Lehrveranstaltungen Vorlesungsfreie Zeit:

Selbststudium mit Verfassen von schriftlichen Arbeiten

Der Lernort Hochschule vermittelt fachwissenschaftliche Grundlagen, forschungs- und fachpraktische Methodenkenntnisse, die Fähigkeit zum theoretisch-systematischen Denken sowie künstlerisch- expressive Fertigkeiten. Am Lernort Praxis werden handlungsfeld-spezifische Aufgaben übernommen.

Zudem werden Kompetenzen zur Durchführung von Angeboten pädagogischer und kultureller Bildung erworben, künstlerische Ausdrucksformen ausprobiert sowie Fähigkeiten zu selbständigem Arbeiten (weiter-)entwickelt.

In den dualen Bachelorstudiengängen der FHCHP wird als Abschluss der akademische Grad mit der Bezeichnung „Bachelor of Arts“ vergeben. Nach erfolgreichem Studium erhalten die Absolvierenden im Zeugnis eine Bescheinigung für den Berufszugang in ihrem gewählten Studienschwerpunkt, in der die Eignung als Fachkraft bestätigt wird. Dabei stehen folgende Studienschwerpunkte zur Auswahl:

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5 1. Elementarpädagogik

2. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

3. Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung

Es ist darüber hinaus möglich, im Studienschwerpunkt „Menschen mit Beeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabe“ zu studieren. Für diesen Schwerpunkt wird jedoch keine Fachkrafteignung ausgewiesen aufgrund des nicht reglementierten Berufszugangs.

Die Studierenden sind durch einen Ausbildungsvertrag an die Praxisstelle vertraglich gebunden und abgesichert (Mustervertrag siehe Downloadbereich der Homepage2). Dieser Ausbildungsvertrag bildet die arbeitsrechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Studierenden und Praxisstelle. Die Praxisstelle verpflichtet sich im Ausbildungsvertrag, die Studierenden für ihre Arbeit zu entlohnen und ihr Praxisstudium durch eine*n Anleiter*in zu begleiten. Praxisstellen, die Studierende beschäftigen möchten und als Praxispartner*innen geeignet sind, schließen einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule und werden damit zu dualen Partner*innen der Hochschule. Die Studierenden schließen bei ihrer Einschreibung einen Vertrag mit der Hochschule.

Abbildung 1: Vertragssituation an der FHCHP

Das Studium an der FHCHP ist in Trimester gegliedert:

Wintertrimester: 01.09. bis 31.12.

Frühjahrstrimester: 01.01. bis 30.04.

Sommertrimester: 01.05. bis 31.08.

Pro Trimester gibt es eine Vorlesungsphase, bestehend aus 12 Trimesterwochen. In dieser Zeit werden Lehrveranstaltungen an der Hochschule angeboten. Zudem gibt es nach den Vorlesungsphasen vorlesungsfreie Phasen, die für die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten genutzt werden (vgl.

Jahresplan unter Downloads3). In den betrieblichen Einrichtungen sind die Studierenden an mindestens zwei Tagen pro Woche ganzjährig. Sie sollten die Möglichkeit bekommen, in der vor-

2 https://www.fhchp.de/service/downloads/

3 https://www.fhchp.de/service/downloads/

Studierende

Praxisstellen/Duale Partner*innen

FHCHP

Immatrikulationsvertrag Ausbildungsvertrag

Kooperationsvertrag

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6 lesungsfreien Zeit Urlaub nehmen zu können. Sie haben den regulären gesetzlichen Urlaubsanspruch, umgerechnet auf eine 2-Tage-Woche.4

In allen drei Studienjahren findet in allen Studiengängen eine wöchentliche Praxisreflexion (Pflicht- module 8 und 21 bzw. 22) im Umfang von einer Trimesterwochenstunde statt. Dabei werden Beob- achtungs- und Praxisprotokolle (zum eigenen professionellen Handeln, über Adressat*innen und zum Arbeiten in einem professionellen Team) ausgewertet, kollegiale Beratungen und Fallbesprechungen angeboten sowie (bewegungs-/medien-/musik-/sprach-)pädagogische Angebote gemeinsam vorbe- reitet und reflektiert.

b. Integration der Praxisstelle in das Studium

Die dualen Bachelorstudiengänge der FHCHP sind modular aufgebaut. Sie sind einem Bachelorstudium an einer staatlichen Hochschule hochschulrechtlich gleichgestellt. Der Theorie-Praxis-Bezug ist in den einzelnen Modulen im Modulhandbuch der Studiengänge aufgeführt: In jedem Modul finden eine Vermittlung von theoretischem und von Methodenwissen sowie praktische Übungen statt, z.B. in Form von Praxistransferaufgaben, die eine Verzahnung von Theorie und Praxis unterstützen sollen.

Das angeleitete Praxisstudium umfasst die Arbeit an wöchentlich zwei Tagen in der Praxisstelle und ist wesentlicher Bestandteil des dualen, praxisintegrierten Studiums. Qualifikationsziele für die Arbeit in der Praxisstelle finden sich im Abschnitt „Theorie-Praxis-Transfer“ im Modulhandbuch des jeweiligen Studienganges (siehe Modulhandbücher im Downloadbereich der Website5).

Das Verhältnis zwischen Hochschule und Praxisstelle wird durch eine Kooperation vertraglich geregelt.

Darin verpflichten sich die Praxisstellen, den Studierenden am Lernort Praxis das angeleitete Praxis- studium sowie die Durchführung der Praxistransferaufgaben zu ermöglichen. Zur Begleitung der Studierenden sind ein fachlicher und reflektierender Austausch zwischen Praxisanleiter*innen und Studierenden, die Unterstützung bei der Durchführung von fortlaufenden Bildungsangeboten sowie Zeit für die Bearbeitung von Beobachtungsaufgaben und Praxisprotokollen, die in Seminaren an der Hochschule ausgewertet werden, unentbehrlich.

c. Qualifikationsziele der Studiengänge

In den dualen Bachelorstudiengängen an der FHCHP wird als Abschluss der akademische Grad mit der Bezeichnung „Bachelor of Arts“ vergeben. Studierende können zwischen vier verschiedenen Bachelor- Studiengängen wählen.6 Alle Bachelorstudiengänge der FHCHP umfassen ein Studium mit 180 Creditpoints (gemäß Europäischem Credit-Transfersystem, ECTS), wobei einem Creditpoint 30 Stunden

„Workload“ (Arbeitsumfang) entsprechen. Auf der Homepage der Hochschule gibt es zu jedem Studiengang einen Bereich, der Einblicke in Seminare und ästhetisch-künstlerische Projekte gewährt.

Im Folgenden werden handlungsfeldübergreifende Qualifikationsziele der Studiengänge beschrieben.

Eine detaillierte Darstellung der Inhalte und Lernziele der einzelnen Module findet sich im jeweiligen Modulhandbuch.

4 Beispielrechnung: In einer Praxisstelle haben Mitarbeitende einen Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr bei einer Vollzeitstelle. 25 Tage geteilt durch 5 ergibt 5 Tage Urlaub pro wöchentlichem Arbeitstag. Bei einer Zwei- Tage-Woche haben Studierende also 10 (2x5) Tage Urlaubsanspruch. Dadurch haben sie in der vorlesungsfreien Zeit dann die Möglichkeit, 5 Wochen pro Jahr ganz frei zu haben, wie ihre Kolleg*innen.

5 https://www.fhchp.de/service/downloads/

6 In jedem Studiengang können wiederum vier unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich der Sozialen Arbeit gewählt werden, die zu einem entsprechenden Berufszugang führen, siehe dazu Abschnitt 1 d. Berufszugänge

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7 Qualifikationsziele „Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit“

Ziel des Studienganges ist die akademische Qualifizierung von Pädagog*innen, denen die Bedeutung von Bewegung und Tanz für die körperliche und geistige Entwicklung und Entfaltung eines Menschen bewusst ist. Die Absolvierenden können auf der Grundlage von theoretischem und praktischem Wissen mit Menschen in unterschiedlichsten Bedürfnislagen pädagogisch sowie künstlerisch-ästhetisch arbeiten. Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „Clara tanzt“7 auf der Website der Hochschule abrufen.

Qualifikationsziele „Medienbildung und pädagogische Medienarbeit“

Medienpädagog*innen begleiten Menschen aller Altersgruppen sowie aller sozialen und kulturellen Zugehörigkeiten im Umgang mit analogen wie digitalen Medien. Sie unterstützen Medien- nutzer*innen, einen kritischen, verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Medien zu erwerben. Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „medien:bildung:labor“8 auf der Website der Hochschule abrufen.

Qualifikationsziele „Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit“

Ziel des Studienganges ist die wissenschaftliche Qualifizierung von Musikpädagog*innen, die in sozialen und pädagogischen Handlungsfeldern Musik alltagsintegriert für die Entwicklung und Unter- stützung diverser Adressat*innen einsetzen sowie kulturelle und musikalische Bildungsprozesse anbahnen. Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „Musik.hilft.Menschen“9 auf der Website der Hochschule abrufen.

Qualifikationsziele „Sprachpädagogik und Erzählende Künste in Sozialer Arbeit“

Sprachpädagog*innen wirken in sozialen, pädagogischen, kulturellen und künstlerischen Arbeits- feldern und sind dabei fähig, Sprache, Ausdruck und Kommunikation gezielt, kreativ und kontinuierlich explizit wie implizit zu begleiten und zu fördern. Mit dem Studium erwerben Studierende pä- dagogische, sprachunterstützende Fachqualifikationen und ästhetisch-kreative Ausdrucksformen.

Praktische Einblicke in den Studiengang lassen sich über den Link „Claras Kulturcafé“10 auf der Website der Hochschule abrufen.

d. Berufszugänge

In jedem der Bachelorstudiengänge können die Studierenden den Schwerpunkt auf ein berufliches Handlungsfeld legen und dazu die im Modulhandbuch ausgewiesenen festgelegten Pflichtseminare belegen. Nach erfolgreichem Studium erhalten die Absolvierenden neben dem Zeugnis ein so- genanntes Diploma Supplement. In diesem Dokument wird für reglementierte Berufsfelder der Zugang als pädagogische Fachkraft entsprechend dem gewählten Schwerpunkt bescheinigt. Folgende regle- mentierte Berufszugänge werden über die Diploma Supplements als Studienschwerpunkte angeboten:

1. Elementarpädagogik

2. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

3. Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung

7 https://www.fhchp.de/studienangebot/bewegung/clara-tanzt/

8 https://www.fhchp.de/studienangebot/medienbildung-und-paedagogische-medienarbeit-interdisziplinaerer- dualer-bachelorstudiengang/medienbildungslabor/

9 https://www.fhchp.de/studienangebot/musik/musik-hilft-menschen/

10 https://www.fhchp.de/studienangebot/sprache/claras-kulturcafe/

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8 Darüber hinaus kann ein weiterer Schwerpunkt für einen nicht-reglementierten Berufszugang belegt werden:

4. Menschen mit Beeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabe

Voraussetzung für die Bescheinigung des gewählten Schwerpunktes durch das Diploma Supplement ist, dass Studierende die entsprechenden Pflichtseminare absolviert haben und dass ihre Praxisstelle zum entsprechenden beruflichen Handlungsfeld gehört. Darüber hinaus ist auch ein Studium ohne Schwerpunkt möglich.

Elementarpädagogik

Ein Handlungsfeld, für das die Bachelorstudiengänge eine Qualifizierung und einen Berufszugang anbieten, ist das Feld der Kindertagesbetreuung in Kita, Hort und Schule. Hier erwerben die Studierenden die Qualifikation, als pädagogische Fachperson mit Kindern und ihren Familien zu arbeiten. Das Diploma Supplement bescheinigt, dass die Studierenden die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung als geeignete pädagogische Fachkraft gemäß § 9 Abs. 1. Satz 2 Kita-Personalverordnung des Landes Brandenburg erfüllen. Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin wird der Abschluss der FHCHP mit der Bescheinigung des Schwerpunktes „Elementarpädagogik“ als ein für die Arbeit als sozialpädagogische Fachperson in Kitas im Land Berlin anerkannter Abschluss gelistet.11

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Ein weiteres Handlungsfeld, für das eine Qualifizierung und ein Berufszugang angeboten werden, ist das Feld der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, wie es z.B. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Musik-/Sportvereinen, bei Trägern kultureller Projekte u. ä. zu finden ist. Hier erwerben die Studierenden die Qualifikation, als pädagogische Fachperson mit Jugendlichen zu arbeiten. Das Diplo- ma Supplement bescheinigt, dass die Studierenden die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsfeld der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit als geeignete pädagogische Fachkraft (entsprechend der Vereinbarung zwischen der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und entsprechend der Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin) erfüllen.

Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung

Ein nächstes Handlungsfeld ist das Feld der teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung, also vor allem Wohngruppen und Tagesgruppen. Hier erwerben die Studierenden die Qualifikation, als pädagogische Fachperson mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Das Diploma Supplement bescheinigt, dass die Studierenden die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsfeld der teil- stationären und stationären Hilfen zur Erziehung als geeignete pädagogische Fachkraft (entsprechend der Vereinbarung zwischen der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und entsprechend der Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin) erfüllen.

Menschen mit Beeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabe

Ein breites Handlungsfeld ist die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierunter werden Einrichtungen der Sozialen Arbeit und der heilpädagogischen Arbeit gefasst, die mit Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen aller Altersgruppen arbeiten sowie Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senior*innen. Hier erwerben die Studierenden die fachlichen Qualifikationen für die pädagogische

11 https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/kitaaufsicht-fachinfo/fachkraefte-in- tageseinrichtungen-fuer-kinder.pdf (S. 2: Teil A, 1. Sozialpädagogische Fachkräfte).

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9 Arbeit mit den entsprechenden Adressat*innen. Aufgrund des nicht-reglementierten Berufszuganges wird eine Fachkrafteignung nicht bescheinigt.

e. Aufgaben und Rolle der dual Studierenden zwischen Lernort Hochschule und Lernort Praxis

Studierende in einem dualen Studiengang haben eine besondere Rolle, denn sie sind sowohl Studierende als auch Beschäftigte in einer Praxisstelle. Sie sind in den Lehrveranstaltungen an der Hochschule aktiv wie auch in den Arbeitsalltag der Praxisstelle eingebunden. Durch ihr Studieren an den beiden Lernorten kommt ihnen eine besondere Verantwortung und Aufgabe zu, nämlich regelmäßig zwischen den Perspektiven und Anforderungen der beiden Lernorte zu wechseln, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Perspektiven wahrzunehmen und sich produktiv als Entwicklungsaufgabe anzueignen.

Eine Möglichkeit, wie Praxisstellen die dual Studierenden in diesem regelmäßigen Rollenwechsel unterstützen können, ergibt sich daraus: Da die Studierenden zwei Tage pro Woche in der Praxisstelle sind, werden viele wichtige Prozesse oder Ereignisse auch während ihrer Abwesenheit passieren.

Hilfreich ist daher, wenn den Studierenden die Teilnahme an Teamsitzungen usw. durch entsprechende Termine möglich gemacht wird oder wenn Dokumentationen zur Verfügung gestellt werden, anhand derer sie sich über Wichtiges informieren können.

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2. Organisationsstruktur der Hochschule

Die Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam agiert vor dem Hintergrund der Erfahrungen, Ziele und Traditionen der Hoffbauer-Stiftung auf der Basis eines christlichen Welt- und Menschenbildes. Der Mensch als Ebenbild Gottes wird in seiner Bestimmung zur verantwortlichen Wahrnehmung seiner Freiheit verstanden. Die Hochschule stellt den Menschen als Subjekt seiner eigenen Lebensgeschichte, der zur Verantwortungsübernahme für sich und andere befähigt werden soll, in den Mittelpunkt. Sie leistet ihren Beitrag zur Erhaltung der Balance zwischen den Anforderungen einer demokratischen, weltoffenen und sozial gerechten Gesellschaft und den Bedürfnissen des einzelnen Individuums.

Die FHCHP ist der akademischen Lehre und Forschung sowie den Maßnahmen zum Transfer von Wissen verpflichtet. Im Besonderen stellt sie sich die Aufgabe, in Forschung und Lehre Beiträge zur Theorie und Praxis einer diversitätsgerechten Gesellschaft einzubringen, in der individuelle und kulturelle Dimensionen von Heterogenität berücksichtigt werden.

Lehre und Forschung nutzen die Strukturen des dualen Studienprinzips einerseits zur Wissens- generierung und andererseits zum Wissenstransfer. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden aus den aktuellen Bedürfnissen der beruflichen Praxis generiert und können ihr zeitnah wieder zur Verfügung gestellt werden.

Die Hochschule führt ihre Studierenden in dualen praxisintegrierten Studiengängen zu einem staatlich anerkannten akademischen und berufsbefähigenden Abschluss.

Um ästhetische und kulturelle Bildung in pädagogischen, kulturellen und sozialen Handlungsfeldern zu verankern und ihre Wirkung zu befördern, verbinden die interdisziplinären und praxisintegrierten Studiengänge der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam fachspezifische Kompetenzen mit ästhetisch-praktischen Qualifikationen.

Auf diese Weise werden neue, auf künstlerische, ästhetische und kulturelle Bildung spezialisierte Pro- fessionsprofile für elementar- und sozialpädagogische sowie andere soziale Handlungsfelder etabliert.

In Abgrenzung von klassischen Studienangeboten der Sozialen Arbeit fokussieren die Studiengänge an der FHCHP auf die zunehmende Bedeutsamkeit und Wirkung ästhetischer Praxen und kultureller Bildung in sozialen Handlungsbereichen. Mit ihrem besonderen Studienkonzept und ihren praxis- integrierten Ausbildungsprofilen erfüllt die Hochschule aktuelle Forderungen der europäischen Hochschulpolitik.12

a. Organigramm und Gremien der FHCHP

Zentrale Organe der FHCHP sind das Präsidium, der Senat und die Studierendenvertretung. Jeder Studiengang (Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit, Medienbildung und pädagogische Medienarbeit, Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit sowie Sprachpädagogik und Erzählende Künste in Sozialer Arbeit) wird durch die jeweilige Studiengangsleitung, durch die Modulverantwortlichen und die Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen organisatorisch und fach- lich unterstützt.

12 Leitbild der Hochschule Fassung vom 15.01.2021

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11 Abbildung 2: Organigramm der FHCHP

Das Präsidium ist das Leitungsorgan der Hochschule. Es wird durch den/die Präsident*in geleitet.

Der Senat ist das zentrale Organ der akademischen Selbstverwaltung. Er beschließt grundsätzliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung von Lehre und Forschung.

Die Studierendenvertretung vertritt die Gesamtheit der Studierenden der Hochschule im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

Der Prüfungsausschuss, der Qualitätsmanagement-Ausschuss und der Wissenschaftliche Beirat sind weitere Gremien der Hochschule. Der Wissenschaftliche Beirat ist als ein ehrenamtliches akade- misches Unterstützungs- und Beratungsgremium für alle die Hochschule betreffenden Aufgaben und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. In ihm arbeiten auch Vertreter*innen von dualen Praxispartner*innen mit. Der Beirat fördert die Profilbildung und die Leistungsfähigkeit der Hoch- schule. Er berät das Präsidium und auf Einladung auch den Senat.

Die Koordinationsstelle für die Praxiskooperation übernimmt koordinierende, kommunikative und organisierende Aufgaben, um die strukturelle Verzahnung der Lernorte Hochschule und betriebliche Praxiseinrichtung im Rahmen des dualen Studiums an der FHCHP zu gewährleisten und die Qualität des Lernortes Praxis zu sichern. Mit der Stelle wird die Zusammenarbeit von Praxispartner*innen und Hochschule koordiniert. Die Koordinationsstelle arbeitet eng mit der AG Praxis zusammen.

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b. Qualitätssicherung im dualen Studium

Im Studium an der FHCHP sind die theoretischen und praktischen Lerninhalte der beiden Lernorte eng miteinander verknüpft und bilden das Fundament für die Qualität des dualen Studiums. Dabei unterliegen die beiden Bereiche einem ständigen Monitoring durch das Qualitätsmanagement der FHCHP, dessen Ablauf in der Evaluationsordnung der FHCHP geregelt ist.13 Hier sind die vier Säulen der Qualitätssicherung beschrieben, die unter Einbindung aller Partner*innen regelmäßig überprüft werden: Lehrveranstaltungsevaluation, Praxisevaluation, Studiengangsevaluation und Alumni- evaluation. Die Modulhandbücher verbinden sichtbar die Theorie mit der Praxis und sind in den einzelnen Modulen als Qualifikationsziele in verschiedenen Kompetenzbereichen ausgewiesen. Inhalte und Methoden der Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis werden ständig evaluiert und weiter- entwickelt.

Der Wissenschaftsrat14 beschreibt drei Qualitätsdimensionen für ein duales Studium: 1. die Beziehung der Lernorte Hochschule und Praxis, 2. der wissenschaftliche Anspruch der Ausbildung an beiden Lernorten, 3. die Gestaltung des Praxisbezugs im Studium. An der Sicherung der Qualität in diesen drei Dimensionen orientiert sich auch das grundlegende Konzept des dualen Studiums der FHCHP, was zu bestimmten Strukturen und Dokumenten führt, die hier im Leitfaden vorgestellt werden.

Ziel des dualen Studiums ist es, das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis als zentrales Element des Studienkonzepts gemeinsam zu gestalten. Dies geschieht in der fortlaufenden Verknüpfung von theoretischen und praktischen Wissensanteilen, die ausgehend von konkreten Handlungskompe- tenzen hin zur Erarbeitung einer eigenen berufsethischen und selbstreflektierten Haltung führt.

Das duale Studium an der FHCHP ist ein anwendungsorientiertes Studium mit hohem Praxisbezug, das an den konkreten Bedarfen der beruflichen Praxis ausgerichtet ist. Das Aneignen theoretischen Wissens in Seminaren ermöglicht den Studierenden, Handlungssituationen in der Praxis theorie- geleitet zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und biografisch nachhaltig als Erfahrungslernen miteinander zu verknüpfen. Praxistransferaufgaben, Praxisprojekte sowie Lehrforschungsprojekte werden wissenschaftlich angeleitet. Forschungsfragen werden so auf der Grundlage bereits erlernten methodischen und theoretischen Wissens selbstständig in der Praxis als Projekt umgesetzt und reflektiert. Wichtig dabei ist der kritisch-analytische Blick auf die Praxis, der durch die Verschränkung theoretischer mit praktischen Ausbildungsanteilen vertieft wird.

c. Dimensionen des Lernens in der beruflichen Praxis

Ziel des Studiums am Lernort Praxis ist es, mit einer forschenden Haltung einrichtungsspezifisch und fallbezogen professionell tätig zu sein und dabei bewegungs-/medien-/musik-/sprachpädagogische Arbeit als Medium in sozialen und pädagogischen Handlungskontexten einzusetzen. Vor allem können didaktische Prinzipien der sozialen Handlungsfelder (Selbstbildung und Ko-Konstruktion, Kommuni- kation und Beziehung als Grundlage jeglichen sozialpädagogischen Handelns, Ressourcenorientierung, Teilhabe, Förderung) unter Berücksichtigung der Lebensalter, der Lebenswelt und der Voraus- setzungen der Adressat*innen in praktischen Situationen angewendet und reflektiert werden.

13 https://www.fhchp.de/wp-content/uploads/2019/03/2018-08-15-evaluationsordnung_mutterexemplar.pdf

14 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums. Positionspapier. Drs. 3479-13.

Verabschiedet in Mainz, Oktober 2013, 49 Seiten.

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13 Das angeleitete Praxisstudium stellt das Lernen am Einzelfall in spezifischen Situationen in den Fokus.

Diese Form des Lernens wird von vier wesentlichen Dimensionen begleitet, welche die Ausbildung eines professionellen Umgangs mit Adressat*innen und die Ausbildung einer professionellen Haltung des/der Lernenden, auch zu sich selbst, zum Ziel haben.

1. Zunächst sind die institutionellen Rahmenbedingungen in den Praxiseinrichtungen zu berücksichtigen. Sie bilden die strukturellen Voraussetzungen und Möglichkeiten des Lernens am Lernort Praxis. Die fachliche Begleitung bzw. die Möglichkeit, von Fachexpert*innen in der Praxis durch Beobachtungen zu lernen, bilden einen Schwerpunkt in der Praxisausbildung. Der professionelle Umgang der anwesenden Fachkolleg*innen mit Adressat*innen wird von den Studierenden beobachtet und im Rahmen der Entstehung und Festigung eines fachlichen Selbst kritisch reflektiert und kommuniziert. Dadurch soll die fachliche und persönliche Entwicklung gefördert werden.

2. In der Praxis werden der Einsatz von diversen studien- sowie berufsfeldbezogenen Methoden und die Gestaltung überschaubarer Handlungsabläufe erprobt. Eigenverantwortliches Handeln im Berufsfeld wird zunehmend in komplexen Handlungssituationen angewandt und analysiert. Auch im Team wird das eigenverantwortliche Handeln reflektiert und ggf. auch gemeinsame Handlungsalternativen und -strategien entwickelt. Somit wird eine gemeinsame Arbeitskultur etabliert und das künstlerisch-kreativ spezialisierte pädagogische Handeln als zunehmende Übernahme von Verantwortung, Zuständigkeiten und Eigenständigkeit am Lernort Praxis erfahren.

3. Im Mittelpunkt des Lernens am Lernort Praxis stehen die konkreten Einzelfälle. Entsprechend des gesetzlichen Handlungsauftrages werden Problemlösungen zunächst probeweise angeregt, die in Aushandlung zum gesellschaftlichen Auftrag und im Zusammenhang mit den Interventionszielen in eine planvolle, nachvollziehbare und damit kontrollierbare Gestaltung von Hilfeprozessen überführt werden, die den Adressat*innen, den Erfordernissen des Arbeitsfeldes und denen der Institution gerecht werden.

4. In pädagogischen Situationen werden immer auch eigene, biografisch gelagerte Erfahrungen mit den Erfahrungen in der Praxis verbunden. Lernen am Lernort Praxis bedeutet hier, dass es eine biografische und fachliche Suchbewegung gibt und geben soll, die Erfahrungen, Erlebnisse, eigene berufliche Werte und künstlerisch-kreative Ziele für die Praxis kontinuierlich bestimmt und anpasst. Diese Erfahrungen führen zu einem eigens biografisch reflektierten Berufsethos, welches sich in der Praxis ausbildet und festigt.

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14 Abbildung 3: Vier Dimensionen der Ausbildung eines professionellen Habitus (Quelle: eigene Darstellung Kerstin Eschwege)

d. Kompetenzbereiche des dualen Studiums an der FHCHP

Unser Modulkonzept unterscheidet verschiedene Qualifikationsziele und Kompetenzbereiche:

 Wissen und Verstehen

 Können und Handeln

 Interaktion und Kommunikation

 Theorie-Praxis-Transfer

In jedem Modul werden in allen diesen vier Bereichen Kompetenzen vermittelt.

Der Kompetenzbereich Wissen und Verstehen basiert wesentlich auf der Fachkompetenz und zielt auf die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens, Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und Ergebnisse reflektiert zu beurteilen.

Der Kompetenzbereich Können und Handeln beschreibt die Handlungs- und Methodenkompetenz für die Anwendung von Verfahren und Techniken, die der Gestaltung der eigenen Arbeit und der Arbeit in der Gruppe sowie der Persönlichkeitsentwicklung und der Entwicklung sozialer Beziehungen dienen.

Der Kompetenzbereich der Interaktion und Kommunikation ist ein Bereich der Sozialkompetenz. Er beinhaltet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen und Interessen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen.

Der Kompetenzbereich Theorie-Praxis-Transfer beschreibt Kompetenzen, die im Zusammenspiel verschiedener Kompetenzbereiche mit der Selbstkompetenz verknüpft sind. Wesentlich wäre nach

1. Entstehung und Festigung eines fachlichen Selbst

2. Eigenverant- wortliches Handeln in komplexen Handlungs- situationen

3. Gestaltung von fall- spezifischen Hilfeprozessen 4. Entwicklung

eines bio- grafisch reflektierten professionellen Habitus

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15 Meyer15 hierbei auch die Ausbildung der Fähigkeit zu situationsgerechtem und produktivem Umgang mit Fachwissen, resultierend aus dem Arbeitsprozesswissen, welches somit systematisch weiter- entwickelt wird. Das betriebliche Lernen im dualen Studium bedeutet Kompetenzentwicklung in komplexen Handlungssituationen. Die Personalkompetenz zeigt die Bereitschaft und Fähigkeit, die eigene Entwicklung zu reflektieren und in Rückbindung an individuelle und gesellschaftliche Wert- vorstellungen weiter zu entfalten. Somit wird die Selbstkompetenz hinsichtlich der Ausbildung eines biografisch reflektierten professionellen Habitus gestärkt.

15 Meyer, Rita, zit. in Hesser, Wilfried (2019): Implementierung einer dualen Hochschulausbildung an Hochschulen und in Unternehmen im In- und Ausland, 2. Auflage, Hamburg, S. 28.

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3. Kooperation mit dualen Partner*innen

Aufgabe des dualen Studiums ist die optimale Verzahnung von theoretischen und praktischen Studieninhalten. Hierfür ist eine gute Kooperation zwischen der FHCHP und den beteiligten Praxiseinrichtungen notwendig. In der Verknüpfung der beiden Lernorte erfüllen die Professor*innen, die Dozierenden und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung der Hochschule mit Unterstützung der Koordinationsstelle Praxis folgende Aufgaben:

 Begutachtung der formalen und inhaltlichen Eignung der Praxiseinrichtungen und Erteilung der Zulassung auf der Basis von Kooperations- und Ausbildungsverträgen

 Qualifizierung der Praxisanleiter*innen

 Koordination der inhaltlichen und zeitlichen Planung des Praxisstudiums

 Zusammenarbeit mit den von den Praxiseinrichtungen beauftragten und geeigneten Fachkräften für die praktische Anleitung

 Koordination und inhaltliche Planung der Module unter Berücksichtigung des Theorie-Praxis- Transfers.

Die kontinuierliche inhaltliche und organisatorische Verknüpfung der beiden Lernorte basiert auf geregelten und abgestimmten Formen der Kooperation:

Zertifikatskurs für neue Praxisanleiter*innen (vgl. Qualifizierungskonzept Anhang 1)

Alle neuen Anleiter*innen können an einem eintägigen Zertifikatskurs teilnehmen, in dem sie Informationen zu Modellen und Methoden der Praxisanleitung erhalten und die Ausbildung an der Hochschule kennenlernen. Im gemeinsamen Austausch werden Aufgaben und Funktionen der Praxisbetreuung besprochen und erarbeitet und die zentrale Rolle der Mentor*innenbeziehung mit ihren Chancen und Herausforderungen thematisiert.

Praxisbesuche (vgl. Praxisbesuchskonzept Anhang 2)

Jede*r Studierende wird im ersten Studienjahr durch eine*n hauptamtlich Lehrende*n der FHCHP in seiner/ihrer Praxiseinrichtung besucht. In einem ausführlichen Gespräch werden alle anstehenden Fragen besprochen. Themen können unter anderem die Bedeutung der Praxisanleitung für das duale Studium, der Aufgabenbereich des/der Studierenden sowie der bisherige Entwicklungsstand der Einarbeitung in der Praxisstelle sein. Darüber hinaus können Fragen in Bezug auf die Anleitungs- gespräche, die Praxistransferaufgaben und die Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Bildungssituationen beantwortet werden. Weitere Praxisbesuche können je nach Bedarf seitens der Studierenden, der Praxisstelle oder der Hochschule erfolgen.

Halbjährlich stattfindende Praxiskonferenzen (vgl. Qualifizierungskonzept Anhang 1)

Die Praxiskonferenzen dienen dem regelmäßigen Kontakt und fachlichen Austausch zwischen Praxisanleiter*innen und Dozierenden der Hochschule. Die Anleiter*innen erhalten Informationen über aktuelle Entwicklungen in der Hochschule und haben die Möglichkeit, offene Fragen direkt im Austausch mit Dozierenden der Hochschule zu klären. Jede Praxiskonferenz steht unter einem spezifischen fachlichen Thema, welches gemeinsam mit den Praxispartner*innen entwickelt und umgesetzt wird. Einrichtungsspezifische Fragen der Praxisausbildung werden konkretisiert und „auf Augenhöhe“ im Austausch mit anderen Praxiseinrichtungen sowie deren Erfahrungen/Lösungen thematisiert und (möglichst) geklärt.

(17)

17 Mitarbeit von Praxisanleiter*innen im wissenschaftlichen Beirat der Hochschule

In den wissenschaftlichen Beirat werden bis zu zehn Mitglieder auf Vorschlag des Präsidiums und nach Stellungnahme des Senates durch die Trägerin berufen. Die Besetzung soll sich wie folgt orientieren:

o mindestens drei fachlich einschlägig qualifizierte Hochschulvertreter*innen anderer Hochschuleinrichtungen

o ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem Bereich Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit

o ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem Bereich Medienbildung und pädago- gische Medienarbeit

o ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem Bereich Musik in Sozialer Arbeit

o ein*e berufsständige*r Vertreter*in aus dem aus dem Bereich Sprache in Sozialer Arbeit

o weitere Mitglieder

Praxisforschungskolloquium an der Hochschule

Ziel des Praxisforschungskolloquiums ist die Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Praxis- forschungsprojekte. Als Hochschule für angewandte Wissenschaften ist es uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen von qualitativer und quantitativer Forschung aktuelle Themen und Fragen aus der Praxis aufzugreifen und zu bearbeiten. Auf diese Weise können Hochschuldozierende und Praxisvertreter*innen gemeinsam zur Professionalisierung und Professionsentwicklung beitragen und einen Beitrag zu einem gelungenen Praxis-Theorie-Praxis-Transfer leisten. Das Praxisforschungs- kolloquium trifft sich in regelmäßigen Abständen und richtet sich an interessierte Vertreter*innen aus Hochschule und Praxisstellen.

Ziel der Kooperation zwischen Praxispartner*innen und Hochschule ist die Personalqualifizierung:

Hochschule und Praxiseinrichtungen bilden gemeinsam die dual Studierenden aus. Der Lernort Hochschule und der Lernort Praxis sind strukturell (bspw. durch Kooperationsverträge, gemeinsame Gremien, Studierendenauswahl) und inhaltlich (bspw. durch Abstimmung von Lerninhalten der Theorie- und Praxisphasen, Kreditierung von Praxisleistungen) miteinander verzahnt.

a. Zulassung als duale Partner*innen (& als Praxisanleiter*innen)

Qualifizierte Einrichtungen werden als duale Partner*innen zugelassen, wenn sie die in den Kooperations- und Ausbildungsverträgen geregelten Voraussetzungen erfüllen.

Praxisstellen müssen den dual Studierenden Situationen etwa im Hinblick auf personelle wie materielle Infrastrukturen (bspw. Medientechnik, Arbeitsmaterialien, Räume, Instrumente) sowie Konzepte bieten, sodass die in den Modulhandbüchern des jeweiligen Studiengangs dargelegten Kompetenzen vermittelt werden können.

Die Praxisstelle gewährt den Studierenden eine angemessene Anleitung: Anleiter*innen müssen fachlich und persönlich geeignet sein und möglichst weiterhin Funktionen im jeweiligen Arbeitsfeld ausüben. Für neue Anleiter*innen wird an der Hochschule ein Zertifikatskurs angeboten.

Dual Studierende sind Arbeitskräfte in Ausbildung. Praxiseinrichtungen sollten ihnen Raum und Zeit gewähren, sich in ihrem Arbeitsfeld auszuprobieren, wertvolle Erfahrungen und Praxiswissen zu sammeln und kreativ zu sein.

(18)

18

b. Profil der Anleiter*innen

Da die Praxisanleitung das Kernstück des Praxisstudiums darstellt, spielen die Praxisanleiter*innen eine zentrale Rolle in Bezug auf den Kompetenzzuwachs des/der dual Studierenden im Studienverlauf.

Deshalb müssen die Anleiter*innen – neben einer empfohlenen Teilnahme an dem durch die Hochschule angebotenen Zertifikatskurs – durch einen anerkannten Abschluss in einem psycho- sozialen Beruf qualifiziert sein und über angemessene Berufserfahrungen in dem Arbeitsfeld verfügen, in dem sie die Studierenden anleiten (siehe dazu die entsprechenden Vorgaben im Kooperations- vertrag, im Downloadbereich der Homepage verfügbar16). Der Name des/der Anleiter*in sollte bereits bei Vertragsabschluss als verbindliche*r Ansprechpartner*in mitgeteilt werden können.

Der Aufwand, der in der Regel vor allem im ersten Studienjahr mit der Anleitung verbunden ist, sollte bei der Bemessung des Aufgabenumfangs von Seiten der Einrichtungsleitung berücksichtigt und/oder durch Freistellung für Weiterbildungsangebote anerkannt werden.

Ein Teil der Anleitung findet im gemeinsamen Alltag zwischen Praxisanleiter*in und dem/der Studierenden statt. Darüber hinaus sollten regelmäßige Gespräche in störungsfreier Atmosphäre stattfinden, in denen unter anderem das pädagogische Handeln und die Ausbildungssituation des/der Studierenden besprochen und reflektiert werden. Einige der Gespräche sind im Rahmen des Praxis- portfolios (vgl. Kap. 3 d.) zu dokumentieren.

c. Funktionen und Aufgaben von Praxisanleitung

Die Aufgabe der Praxisanleitung besteht darin, den Studierenden Handlungskompetenzen im Arbeitsfeld zu vermitteln und ihr eigenständiges professionelles Handeln zu fördern. Sie soll Studierende unterstützen, Fachwissen zu integrieren, die eigene Tätigkeit methodisch zu begründen und die „praktische Klugheit“ im eigenen Handeln zu identifizieren. Praxisanleitung unterstützt die Auseinandersetzung mit der Berufsrolle und fördert die Entwicklung einer Berufsidentität. In der Auseinandersetzung mit der eigenen Person und Biografie soll ein professioneller Habitus entwickelt werden.

Daraus lassen sich folgende Funktionen und Aufgaben ableiten:

Lehren/Erklären

 Vermittlung von Wissen und dessen Umsetzung in konkreten Praxissituationen

 Weitergabe von Informationen, Einschätzungen und Empfehlungen auf der Basis des eigenen professionellen Wissens und Könnens

Lernen am Modell

 Zeigen von Personal- und Fachautorität

 Erläuterung und Reflexion des eigenen professionellen Handelns und Verhaltens

 beispielhafte Ausgestaltung der beruflichen Rolle Beobachten/Beurteilen

16 https://www.fhchp.de/service/downloads/

(19)

19

 Beobachtung der Performanz des/der Studierenden und seiner/ihrer Lernprozesse sowie konstruktiv-kritische Rückmeldung

 Identifikation von explizitem und implizitem Wissen im pädagogischen Handeln des/der Studierenden

Beraten/Unterstützen

 Unterstützung durch empathische Aufmerksamkeit, Ermutigung und konstruktive Konfron- tation

 systematische Anregung, Berufsvollzüge und deren Auswirkungen auf Adressat*innen vor dem Hintergrund von relevanter Theorie einschätzen und reflektieren (auch in Kooperation mit und Unterstützung durch Hochschullehrende)

d. Die Struktur des Praxisportfolios für die Praxisanleitung

Während des Studiums entstehen einige Dokumente, die in besonderer Weise die Verknüpfung der beiden Lernorte Hochschule und Praxis belegen. Hierbei handelt es sich um Praxistransferaufgaben, die in handlungsfeldbezogenen und handlungsfeldübergreifenden Seminaren formuliert und in der Praxisstelle oder mit Bezug auf die Praxisstelle umgesetzt werden. Zum anderen handelt es sich um Dokumente, in denen das pädagogische Handeln am und im Lernort Praxis theoretisch reflektiert wird – sei es in hochschulischen Praxisreflexionsseminaren oder im Rahmen der Praxisanleitung.

Das Praxisportfolio (siehe Anhang 4 und 5) ist eine das gesamte Studium begleitende persönliche Sammelmappe, in die die Studierenden alle erwähnten Dokumente einheften. Auf diese Weise werden eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Denk- und Handlungsroutinen sowie die Ausein- andersetzung mit dem eigenen Handeln und der eigenen Rolle gewährleistet. Auch für die Praxis- anleiter*innen bietet das Praxisportfolio einen guten Überblick über anfallende Aufgaben im Rahmen der Verknüpfung der beiden Lernorte sowie der eigenen Rolle in diesem Zusammenhang.

Deshalb werden die im Rahmen des Praxisportfolios (siehe Anhang 4) zu erfüllenden Aufgaben und Inhalte sowie entsprechende Zuständigkeiten aufgeführt. Für Studierende existiert darüber hinaus ein

„Leitfaden Praxisportfolio“ (siehe Anhang 5).

e. Praxisanleitung in der Einrichtung

Die Praxisanleitung bietet vielfältige Möglichkeiten, die Professionalisierung und Qualifizierung der Studierenden zu unterstützen und ihnen Fachwissen, Grundhaltungen, berufliches Handeln, Reflexionsfähigkeit u.v.m. zu vermitteln. Vieles geschieht dabei implizit über Beobachtung, Teilnahme,

„learning by doing“, Interaktion, Aktion und Reaktion. Die unter 3 d. genannten Praxistransferaufgaben können dabei ebenfalls zum Gegenstand der Praxisanleitung gemacht werden.

In der Einrichtung selbst gibt es vielfältige Formen der Praxisanleitung, von denen im Folgenden die wichtigsten genannt werden:

 Das von beiden Seiten (Praxisanleiter*in und Studierende*r) vorbereitete Anleitungsgespräch:

Anleitungsgespräche erfolgen in regelmäßigen Abständen (je nach Ausbildungsstand zwischen ein und vier Mal monatlich). Sie sollen das fachliche, aber auch soziale Lernen reflektieren mit dem Ziel, die Studierenden zu einem selbständigen professionellen Arbeiten zu führen. Drei

(20)

20 Gespräche pro Jahr werden dokumentiert und bilden einen Teil des Praxisportfolios (siehe oben).

 Teilnahme an Teamsitzungen, ggf. Supervision und einrichtungsinternen Weiterbildungs- maßnahmen,

 Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Reflexion von pädagogischen, kulturellen und künstlerischen Bildungssituationen. Eine Bildungssituation wird dokumentiert und bildet einen Teil des Praxisportfolios (siehe oben, 2. Studienjahr).

 die Erledigung von Praxistransferaufgaben unter gezielter Beobachtung des/der Anleiter*in mit anschließender Auswertung und Reflexion,

 Informationsgespräch mit theoretischen und/oder einrichtungsspezifischen Inhalten,

 die gezielte Anweisung in Bezug auf Methoden und Techniken im Umgang mit den Adres- sat*innen in der jeweiligen Einrichtung,

 Unterstützung bei der Umsetzung der unter 3 d. dargestellten Praxistransferaufgaben.

f. Phasen der Praxisanleitung

Die Studierenden sind in der Regel während der gesamten Dauer ihres Studiums in einer Praxiseinrichtung. Das ermöglicht einen tiefen Einblick in das jeweilige Handlungsfeld und hat zum Ziel, dass der/die dual Studierende sich im Verlauf der Zeit von einem „Neuling“ zu einem/einer voll- wertigen Mitarbeiter*in entwickelt. Damit dies gelingen kann, ist erfahrungsgemäß insbesondere im ersten Studienjahr eine gute Begleitung wichtig, weshalb seitens der Hochschule für das erste Studienjahr ein 3-Phasen-Modell der Praxisanleitung gegeben wird. Dies ist als Orientierung zu begreifen und jeweils individuell auf die Bedarfe der dual Studierenden sowie die Spezifik der Praxisstelle anzupassen.17

Phase I (1.-2. Monat) Einführung und Orientierung

Ziele

 Erwerb von Basiswissen über Arbeitsbereich, Einrichtung und Trägerorganisation

 Bewältigung des „Praxis- und Theorieschocks“

 Annäherung an eigene Rolle als dual Studierende*r und damit auch als Beschäftigte*r im sozialen Handlungsfeld

Arbeit mit Adressat*innen

 Aufnahme erster Kontakte zu den Adressat*innen

 Kennenlernen von und Hospitation in verschiedenen Angeboten (im Arbeitsbereich) der Einrichtung

Grundlagen für die Arbeit mit Adressat*innen

 Kennenlernen der Qualitätsstandards

 Kennenlernen zentraler rechtlicher Grundlagen für die einrichtungsinterne Tätigkeit (bspw.

Jugend-, Daten-, Persönlichkeitsschutz, Hausordnung etc.)

17 Nicht alles wird auf jede Einrichtung zutreffen und nicht alles wird in jedem spezifischen Fall sinnvoll erscheinen. Als Diskussionsgrundlage für Planungsgespräche mit dem/der dual Studierenden können die genannten Phasen und Teilaspekte aber eine hilfreiche Grundlage darstellen. Dafür können sie gerne genutzt werden.

(21)

21 Verwaltung und PR

 Kennenlernen von Verwaltungshandeln (Dokumentations- und Berichtswesen)

 Kennenlernen von Tätigkeiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit Kontextwissen & Netzwerke

 Kennenlernen der Trägerorganisation

 Kennenlernen der Strukturen, Zuständigkeiten

 Kennenlernen der Kooperationspartner*innen (innerhalb der Trägerorganisation, außer- halb im Sozialraum: kommunale, regionale Verwaltung, Fachnetzwerke und -verbände)

Phase II (3.-8. Monat) Einarbeitung und Mitarbeit

Ziele

 Erlangen erster beruflicher Sicherheit und Reflexivität in routinemäßigen Tätigkeiten

 Aufbau und Gestaltung von pädagogischen Beziehungen zu den Adressat*innen

 ggf. erste Konzeption und Umsetzung eigener studiengangsspezifischer Angebote mit Begleitung und Feedback durch den/die Anleiter*in

Inhalte

Erfahrungen sammeln mit und reflektieren über

 den Umgang mit Adressat*innen

 Lebenswelten, Ressourcen und Problemlagen der Adressat*innen

 adäquate Formen der Gesprächsführung mit Adressat*innen

 Verwaltungshandeln

 spontane und planerische Gestaltung der eigenen Tätigkeit mit Adressat*innen

 ggf. Konzeption, Planung, Bewerbung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung erster kleiner Angebote (AG-Sitzung, Mini-Projekt, Spiele-Nachmittag, Workshop, Ausflug etc.) in enger Absprache mit der Praxisanleitung

 ggf. Netzwerkarbeit

Phase III (9.-12. Monat) Vertiefung und eigenständiges Arbeiten

Ziele

 weitreichende Selbstständigkeit im alltäglichen beruflichen Handeln erlangen

 eine professionelle Haltung und ein berufliches Selbstverständnis erlangen

 einen individuellen Arbeitsstil entwickeln

 aktiv Theorie-Praxis- und Praxis-Theorie-Transfer betreiben

 die eigene Handlungspraxis beständig reflektieren und evaluieren sowie daraus Konse- quenzen ziehen und umsetzen

Inhalte

 Weiterführung und Vertiefung der Inhalte aus Phase II

 Fördermittelakquise, Antragstellungen, Vertiefung von Abrechnungsmodalitäten etc.

 Umgang mit und vertiefte Reflexion über

o Belastung, Abgrenzung und Druck in der täglichen Arbeit o Nähe und Distanz in der professionellen Beziehungsgestaltung

(22)

22 o Selbst- und Zeitmanagement

o eigene Rolle im Team (je nach Konstellation sind auch Inputs/Wissenstransfers für Kolleg*innen zu Studienthemen denkbar)

o Rolle und berufliches Selbstverständnis als (werdende) professionelle Fachkraft (doppelte berufliche Identität als Elementarpädagog*in/Jugendarbeiter*in/

Sozialarbeiter*in o.ä. sowie studiengangsspezifische pädagogische und künstleri- sche Berufsbilder (z.B. Bewegungs-, Medien-, Musik-, oder Sprachpädagog*innen)

 Evaluation der eigenen Arbeit (Routinetätigkeiten und spezifische Angebote/Projekte)

 Übersetzung praktischer Fragen und Probleme in wissenschaftliche Fragestellungen

 Verknüpfung von theoretischem verallgemeinerbarem Wissen mit einzelfallspezifischen Besonderheiten

 Spätestens in dieser Phase sollte ein erstes, eigenständiges Projekt i.d.R. konzipiert und durchgeführt werden (vgl. auch Prüfungsformate der Modulabschlussprüfungen als Theorie-Praxis-Transfer). Unterstützung und Beratung durch die Praxisanleiter*innen, vor allem in der Konzeptionsphase, sind möglich und erwünscht.

Der Ausbildungsstand des/der Studierenden wird in regelmäßigen Gesprächen mit dem/der Praxisanleiter*in besprochen und reflektiert. Besonders wichtig sind hierbei die Planungsgespräche zu Beginn eines Trimesters sowie die Reflexionsgespräche bzw. das Resümee an deren Ende. Auf diese Weise werden Ziele und Handlungsschritte im Voraus gemeinsam erarbeitet und festgelegt und nach jeweils ca. vier Monaten überprüft. Die Studienjahre 2 und 3 können anlog zu bzw. in Verlängerung von Phase III gestaltet werden, wobei stets neu das bereits Erreichte in den Blick genommen und das zu Erreichende anvisiert werden sollte. Studierende sollten vor allem im zweiten und dritten Studienjahr regelmäßig Möglichkeiten erhalten, pädagogische Erfahrungen in ihren studiengangs- spezifischen Bereichen zu sammeln und sich diesbezüglich ein fachspezifisches und methodisches Repertoire aufzubauen.

(23)

23

Anhänge

- Anhang 1: Qualifizierungskonzept bzw. Kurzinfo zum Zertifikatskurs für Anleiter*innen und zur Verstetigung der Qualifizierung durch die Praxisanleiter*innenkonferenzen

- Anhang 2: Praxisbesuchskonzept

- Anhang 3: Gesprächsleitfäden für die Praxisanleitung „Planung, Reflexion und Resümee“ und Vorlage für die Reflexion einer pädagogischen Bildungssituation

- Anhang 4: Deckblatt Praxisportfolio

- Anhang 5: Leitfaden Praxisportfolio für Studierende

Impressum

Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam

entwickelt in der AG-Praxis unter Leitung von Prof. Dr. Marion Klein

Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam Hermannswerder 7

14473 Potsdam sekretariat@fhchp.de 0331-2313439

(24)

Anhang 1: Qualifizierungskonzept

Das Qualifizierungskonzept wurde an der FHCHP entwickelt, um die Zusammenarbeit zwischen dem Lernort Hochschule und dem Lernort Praxis in der wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden inhaltlich-curricular verzahnt und organisatorisch abgestimmt zu gestalten. Grundlegend dabei ist der Ansatz, dass die Lernorte Praxis und Hochschule gleichermaßen die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden im Rahmen eines berufsqualifizierenden Abschlusses als lernende Organisationen miteinander entwickeln und umsetzen. Akademische und berufspraktische Elemente bilden dabei gleichwertige Anteile im Studium. Der Hochschule kommt die Verantwortung zu, in der Praxis erarbeitete Studienleistungen durch die Vergabe von ECTS als wissenschaftlich erbrachte Leistungen anzuerkennen. Dazu bedarf es wechselseitiger Abstimmungen der beiden Lernorte zu Qualifizierungs- inhalten beider Ausbildungsinstitutionen. Das Qualifizierungskonzept bildet die Grundlage für die Gestaltung des Austauschprozesses zwischen den beiden Lernorten und trägt damit zur positiven Gestaltung im Sinne der Studierbarkeit und damit zur Entwicklung der Qualität des Studiums bei.

Das Qualifizierungskonzept setzt bereits zu Beginn des Studiums und damit der Praxisbetreuung an und wird als kontinuierlicher Prozess bis zum Ende des Studiums und der Praxisbetreuung weiterführend gestaltet. Es besteht aus zwei wesentlichen Säulen mit unterschiedlichen Intentionen.

Während die Praxisanleiter*innenschulung (Zertifikatskurs) eher auf eine strukturell-institutionelle Verzahnung zwischen Praxis und Hochschule fokussiert, zielen die Praxisanleiter*innenkonferenzen vorwiegend auf eine inhaltliche Verzahnung zu Studien- und Ausbildungsthemen zwischen den beiden Lernorten.

Die Praxisanleiter*innenschulung

Neben dem Kooperationsvertrag, in dem Formen der Zusammenarbeit zwischen beiden Lernorten geregelt werden, wird ab September 2021 eine Weiterbildung als Praxisanleiter*innenschulung seitens der FHCHP angeboten, die jede Praxiseinrichtung mit einem*r Vertreter*in der Einrichtung ein Mal besucht. Die Praxisanleiter*innenschulung richtet sich demnach primär an Praxiseinrichtungen, die bisher noch keine dual Studierenden an der FHCHP betreut haben. Diese Weiterbildung hat den Umfang von einmalig acht Unterrichtsstunden, erfolgt an einem Tag an der FHCHP und wird mit der Vergabe eines Zertifikats der Hochschule abgeschlossen. Das Ziel der Praxisanleiter*innenschulung besteht darin, den Praxiseinrichtungen sowie Praxisanleiter*innen Informationen zu Instrumenten und Methoden der Praxisanleitung zu geben, in das Curriculum des Studiums einzuführen, den Ablauf der Theorie- und Praxisphasen zu erläutern sowie gemeinsam Formen der Zusammenarbeit zwischen Praxiseinrichtungen und FHCHP zu diskutieren, wobei Erfahrungen und Möglichkeiten der Praxis sowie fachliche Anforderungen der Hochschule an die Studierenden im Fokus des Austausches stehen.

Die Praxisanleiter*innenschulung umfasst vier Themenblöcke, die in das duale Studium einführen. Es werden grundlegende Inhalte vermittelt, die eine Zusammenarbeit im Theorie-Praxis-Transfer für alle an der Ausbildung beteiligten Akteur*innen von Beginn des Studiums an sichern sollen und methodisch als Diskussion und Austausch miteinander umgesetzt werden.

(25)

Themenblöcke

Die Praxisanleiter*innenkonferenzen

Die Praxisanleiter*innenkonferenzen sind ein weiteres Format des Qualifizierungskonzeptes. Sie finden jeweils im Oktober sowie im Februar eines Studienjahres an einem Nachmittag statt. Ein Ziel der Praxisanleiter*innenkonferenzen ist es, den direkten Kontakt zwischen Praxisanleiter*innen und Dozierenden der Hochschule zu ermöglichen sowie offene Fragen der Praxisanleitung im Austausch mit Dozierenden der FHCHP in konkreten Fällen und Prozessen zu klären.

Die Umsetzung der Praxisanleiter*innenkonferenzen ist als Austausch zwischen Hochschule und Praxisstellen organisiert. Neben aktuellen Entwicklungen in den Einrichtungen, wird ein konkretes fachliches Thema diskutiert, welches vorab unter Einbezug von Praxisvertreter*innen festgelegt und durch einen Fachvortrag von Dozierenden der Hochschule einführend gestaltet wird. In einer anschließenden Gruppenarbeit werden dann themenbezogene Erfahrungen der Praxisanleiter*innen gemeinsam mit Vertreter*innen der Hochschule diskutiert und inhaltliche Ergebnisse zusammen- getragen, die allen Praxiseinrichtungen für die eigene Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

FHCHP und Praxiseinrichtung im Dialog - Arbeitsbündnis FHCHP-Praxisstellen - Formen der Zusammenarbeit

Hochschule-Praxisstellen

- Einblicke in hochschulische Curricula, Dokumente und weitere Vorgaben - Rahmenbedingungen des dualen

Studiums (aus Sicht der FHCHP, der Praxisstellen, der Studierenden)

Allgemeine Aufgaben und Funktionen der Praxisbetreuung (Fokus FHCHP) - Aufgaben der Praxisanleitung - Begleitung des Wechsels zwischen

Theorie- und Praxisphasen - Kompetenzbereiche und Transfer-

aufgaben

- Anforderungen der Praxisstellen an die FHCHP

- Funktionen als Praxisanleiter*innen

Spezielle Aufgaben und Funktionen der Praxisbetreuung (Fokus Praxisstellen) - Vorstellung der Phasen des dualen

Studiums und Anbindung an das Portfolio - klären, welche Kompetenzen die

Studierenden in den verschiedenen Phasen erlangen, die sie in die Praxisstellen ein- bringen

- Beschreiben der Aufgaben und Funktionen als Praxisanleiter*innen - als Vertiefung der Funktionen der Praxisanleiter*innen in den einzelnen Phasen

Das Anleiter*innengespräch

- Ziele - Abläufe

- Planungsvorschläge

- Auswertungs- und Dokumentationsformate

(26)

Ein weiteres Ziel der Praxisanleiter*innenkonferenzen besteht darin, zu aktuellen fachlichen Themen der theoretischen Schwerpunkte der Ausbildung die Perspektiven der Praxisvertreter*innen kennen zu lernen, woraus evtl. gemeinsame (Forschungs-)Projekte generiert werden können. In diesem Format wird weiterhin gemeinsam eruiert, welche jeweils einrichtungsspezifischen Fragen in der Praxisausbildung bestehen und wie diese gemeinsam klärend umgesetzt werden können. Darüber hinaus ist es für die FHCHP interessant, von den Praxisvertreter*innen zu erfahren, welche vertiefenden Inhalte als Ausbildungsbedarfe aus ihrer Sicht benötigt werden, die als theoretische sowie spezifische berufliche Kompetenzen im Curriculum des Studiums praxisnah abgebildet und aktuell zeitgemäß ausgebildet werden sollten.

(27)

Anhang 2: Praxisbesuchskonzept

Die Praxisbesuche sind Teil des Betreuungskonzepts der FHCHP und dienen der Verzahnung der Lernorte Hochschule und Praxisstelle. Diese Verzahnung bildet die Basis für die Dualen Studiengänge an der FHCHP.

Ziele des Praxisbesuchs

Ein Praxisbesuch zielt auf die Kontaktaufnahme bzw. -pflege zwischen Hochschulvertreter*in und Praxisstelle. Dabei sollen die spezifischen Arbeits- und Lernbedingungen vor Ort gemeinsam betrachtet und reflektiert werden. Die Praxisstellen erhalten diesen Besuch während des ersten Studienjahrs des*r bei ihnen beschäftigten Studierenden.

Inhalte des Praxisbesuchs

In einem ausführlichen Gespräch mit Studierenden und Praxisanleiter*in werden die Bedeutung der Praxisanleitung für das duale Studium, Aufgabenbereich und Zielsetzungen des*r Studierenden sowie der bisherige Stand der Einarbeitung in der Praxisstelle thematisiert. Konkret kann besprochen werden, wie die Praxisbetreuung in der Praxisstelle umgesetzt wird, z.B. wie und wie oft Anleitungsgespräche stattfinden und wie der Gesprächsleitfaden für Anleitungsgespräche dabei verwendet wird oder welche Zielvereinbarungen, etwa zur Durchführung von eigenen Projekten in studiengangsspezifischen Fächern, bisher getroffen wurden. Daneben werden andere relevante Fragen zum Lernort Praxis erörtert: die Integration des*r Studierenden in das Team, die Teilnahme an Teamsitzungen und Supervision, anstehende oder gewünschte Veränderungen der Aufgaben und Arbeitsfelder. Bei Bedarf werden Probleme thematisiert und Lösungsansätze diskutiert.

Der Praxisbesuch dient auch der Rückkoppelung an die theoriegeleitete Ausbildung in der Hochschule:

Welche vertiefenden Ausbildungsbedarfe sieht die Praxisstelle, welche Themen kommen aus ihrer Sicht in den Seminaren zu kurz? Welche spezifischen fachlichen Kompetenzen sind hier gefragt?

Praxistransferaufgaben aus Seminaren der Hochschule können im Praxisbesuch exemplarisch gemeinsam besprochen werden.

Organisation des Praxisbesuchs

Im ersten Studienjahr erfolgt ein Besuch der Praxisstelle durch eine*n hauptamtlich Lehrende*n der FHCHP. Der Besuch wird durch den/die Hochschulvertreter*in in einem Praxisbesuchsprotokoll dokumentiert. Vor dem Besuch erfolgt in der Regel ein vorbereitendes Gespräch der*s Lehrenden mit dem*r Studierenden. Ein weiterer Praxisbesuch erfolgt auf Anfrage der Studierenden, der Praxisstelle oder der Hochschule, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt.

(28)

Anhang 3:

Gesprächsleitfaden und -protokoll „Planung“ zu Beginn eines Studienjahres (September)1

Datum:

Name der Einrichtung: ………

Name des/der Studierenden: ………

Name des Anleiters/der Anleiterin: ……….……….

1. (ab 2. Studienjahr) Rückschau auf das letzte Studienjahr (unter Einbezug des letzten Gesprächsleitfadens und -protokolls „Resümee“).

2. Festlegung der Lernziele und Erwartungen für das jeweilige Studienjahr.

3. Konkrete Planung des Trimesters in der Praxisstelle: Allgemeine Aufgaben, spezifische Tätigkeiten (besondere Projekte, Praxistransferaufgaben, pädagogische Angebote)

1 Alle Gesprächsleitfäden können bei Bedarf und Interesse auch genutzt werden, um sie dem/der dual Studierenden zur Vorbereitung auf die Gespräche mit dem Ziel der Selbsteinschätzung und -reflexion auszuhändigen.

(29)

4. Planung und Terminierung der Anleitung: Ziele, Gespräche, Teilnahme an Teamsitzungen, Supervision, Fortbildung etc.

5. Weitere Anmerkungen (Wünsche, Kritik, Vorschläge etc.)

_______________________ __________________________ ________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift Praxisanleiter*in) (Unterschrift Studierende*r)

(30)

Gesprächsleitfaden und -protokoll „Reflexion“ zu Beginn des Frühjahrstrimesters (Januar/Februar)

Datum:

Name der Einrichtung: ………

Name des/der Studierenden: ………

Name des Anleiters/der Anleiterin: .……….

1. Zwischenstand und Rückschau auf das letzte Trimester I (unter Einbezug des letzten Gesprächsleitfadens und -protokolls „Planung“). Konnten die im Rahmen der konkreten Planung des Trimesters anvisierten Aufgaben erledigt werden, was blieb offen und warum?

2. Zwischenstand und Rückschau auf das letzte Trimester II (unter Einbezug des letzten Gesprächsleitfadens und -protokolls „Planung“). Welche der vereinbarten Lernziele bzw.

Erwartungen konnten bereits erreicht werden, welche werden für den Rest des Studienjahres anvisiert?

3. Reflexion der Anleitung und Teameinbindung: Wurden regelmäßige (von beiden Seiten vorbereitete) Anleitungsgespräche geführt? Auswertung der Zusammenarbeit und der Einbindung ins Team.

(31)

4. Stand der Professionalisierung des/der dual Studierenden (bspw. im Hinblick auf die Entwicklung einer beruflichen Identität, Einsatz von Fachwissen, Gestaltung der pädagogischen Beziehung, Gestaltung pädagogischer Bildungssituationen u. ä.)

5. Konkrete Planung des Trimesters in der Praxisstelle: Allgemeine Aufgaben, spezifische Tätigkeiten (besondere Projekte, Praxistransferaufgaben, pädagogische Angebote)

6. Planung und Terminierung der Anleitung: Ziele, Gespräche, Teilnahme an Teamsitzungen, Supervision, Fortbildung etc.

7. Weitere Anmerkungen (Wünsche, Kritik, Vorschläge etc.)

_____________________ _____________________________ ________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift Praxisanleiter*in) (Unterschrift Studierende*r)

(32)

Gesprächsleitfaden und -protokoll „Resümee“ am Ende eines Studienjahres (Juni bis August)

Datum:

Name der Einrichtung: ………

Name des der Studierenden: ……….………

Name des Anleiters/der Anleiterin: ….……….

1. Rückschau auf den Verlauf des Studienjahres, Inhalte, Besonderheiten (unter Einbezug beider Gesprächsleitfäden bzw. -protokolle).

2. In diesem Studienjahr vertiefte bzw. entwickelte fachliche und persönliche Kompetenzen des/der Studierenden und erreichte Lernziele.

3. Entwicklungsbedarf und -potenzial des/der Studierenden (was sollte der/die Studierende noch lernen bzw. sich erarbeiten und wie kann er/sie durch die Praxisstelle unterstützt werden?).

(33)

4. In welchen Aspekten/Bereichen fand ein Theorie-Praxis-Transfer statt (bspw. durch Praxistransferaufgaben/Übertragung von Studieninhalten in die Praxisstelle u.ä.)? Wie konnten ästhetische, künstlerische oder kulturelle Angebote in der Praxisstelle umgesetzt werden?

5. (am Ende des ersten und zweiten Studienjahres) Was sollte im nächsten Studienjahr auf jeden Fall beibehalten werden? Was sollte verändert werden?

6. (am Ende des dritten Studienjahres) Wie sehen die beruflichen Perspektiven der/des dual Studierenden aus? Ist eine Weiterbeschäftigung in der Einrichtung möglich/gewünscht?

_______________________ __________________________ ________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift Praxisanleiter*in) (Unterschrift Studierende*r)

Referenzen

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