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zum heutigen Fachtag BTHG in Bayern darf ich Sie alle recht herzlich begrüßen. Das BTHG treibt um. Mit dem im vergangenen Dezember

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Academic year: 2022

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Sehr verehrte Damen, sehr verehrte Herren,

zum heutigen Fachtag „BTHG in Bayern“ darf ich Sie alle recht herzlich begrüßen. Das BTHG treibt um. Mit dem im vergangenen Dezember verabschiedeten Gesetz kommen viele Neuerungen, von denen viele – und insbesondere die mit der meisten Tragweite – noch nicht greifen und deren Auswirkungen wir noch nicht abschätzen können. Ein wichtiger Meilenstein in diesem Jahr ist die landesrechtliche Umsetzung, denn einige Themen müssen die Länder durch eigene Verordnungen und Gesetze selbst regeln.

Der Prozess in Bayern ist im bundesweiten Vergleich schon weit gediehen und der Rest der Republik schaut in dieser Hinsicht ganz genau auf Bayern: Der Referentenentwurf lag Anfang August vor, die Verbändeanhörung ist bereits gelaufen und bis Ende des Jahres sollen die bayerischen Ausführungsgesetze und Verordnungen in Kraft treten - unter dem charmanten Kürzel BayTHG.

Maßgeblich verantwortlich war das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, und deshalb freue ich mich besonders, aus diesem Haus heute Regierungsdirektorin Johanna Sell zu begrüßen. Sie ist eine der maßgeblichen Personen bei der

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Erarbeitung dieses Gesetzes, und dass Sie heute hier sind zeigt, dass es Ihnen wichtig ist, schon bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs auch die Verbände mit einzubeziehen.

Ganz besonders begrüßen darf ich auch Stefanie Krüger,

Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Bezirketags.

Zwar ist über das bayerische Ausführungsgesetz noch nicht endgültig abgestimmt, aber die Bezirke haben in der Eingliederungshilfe in der Vergangenheit die tragende Rolle gespielt - und werden es auch in Zukunft wieder tun. Ich freue mich, dass Sie hier sind.

Die Interessensverbände der Einrichtungen von Menschen mit Behinderung und der in Ihnen lebenden Menschen haben bei der Erarbeitung des BTHG wertvolle Unterstützung geleistet und auf

Bundesebene für Leistungsberechtigte und die Träger kritische Punkte entschärft oder deutlich verbessert. Gerade die Abstimmung in der freien Wohlfahrtspflege ist ein wichtiges Instrument, um gemeinsam zu agieren und sich gemeinsam auf Wege zu verständigen, wie gegenüber

Leistungsträgern und auch dem Gesetzgeber aufgetreten werden kann.

Manchmal ist sind die Positionen klar, manchmal benötigt es einiges Moderationsgeschick: Ich freue mich, Ursula Schulz, Rechtsreferentin beim Lebenshilfe-Landesverband Bayern e.V. zu begrüßen, die den Vorsitz der Steuerungsgruppe BTHG der freien Wohlfahrtspflege Bayern innehat.

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In der LAG CBP und dem Landes-Caritasverband haben wir uns intensiv mit dem BTHG und auch schon mit dem BayTHG auseinandergesetzt.

Dabei sind wir immer auf Ihr Engagement und ihre Expertise

angewiesen, die uns die Auswirkungen von abstrakten Gesetzestexten auf die konkrete Arbeit vor Ort immer wieder deutlich machen. Fachtage wie dieser sind für die Vernetzung und den Wissensaustausch extrem wichtig. Stellvertretend für Sie alle möchte ich deshalb aus Ihrem Kreis die Leiter des Workshops heute Nachmittag begrüßen: Jonas

Glonnegger von der Stiftung Attl, Christoph Straßer von der KJF Regensburg und Peter Hell vom DiCV Augsburg.

Die Sorge und die Arbeit von und für Menschen mit Behinderung war immer Wandel unterworfen und hat in der Caritas eine lange Tradition.

Wie lang es genau zurückreicht, kann nicht abschließend geklärt

werden, aber ganz sicher deutlich länger als die 25 Jahre, die die LAG CBP in diesem Jahr besteht, und auch länger die 100 Jahre des Landes- Caritasverband, die in diesem Jahr gefeiert wurden. Gerade im

katholischen Bayern wurden im 19. Jahrhundert viele Vereine und Stiftungen gegründet, die seither für Menschen mit Behinderung arbeiten. Ausgangspunkt war und ist bis heute, sich um diejenigen Menschen zu kümmern, die ohne entsprechende Unterstützung und Hilfe nicht am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Freilich: Mit

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moderner Behindertenhilfe hatten die ersten Anstalten und Einrichtungen wenig zu tun. Aber sie gaben den Menschen mit Behinderung einen Ort und eine Heimat – etwas was sie oft nicht einmal in ihrer Familie fanden, geschweige denn in der Gesellschaft.

In der schrecklichen Zeit des Nationalsozialismus wurden geistig behinderte Menschen in einer kruden Ideologie als „lebensunwert“

bezeichnet und zu tausenden umgebracht. Die Geschehnisse damals sind uns auch heute immer noch eine Mahnung, die Menschenwürde als höchstes Gut zu betrachten.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Arbeit in den Einrichtungen weitergeführt. Das pädagogische Prinzip war damals - auch unter dem Eindruck der NS-Zeit - geprägt von der Fürsorge. Die Idee der

Integration kam erst langsam und in den 60er Jahren auf, einhergehend mit einer weiteren Professionalisierung der Arbeit. Das Paradigma der Integration und Normalisierung ging aber nach wie vor von einem

defizitären Blick auf Behinderung aus: Dem Menschen fehlt etwas, er ist anders, er braucht Förderung und die Einrichtungen wissen, was er braucht, damit er sich in der Gesellschaft zurechtfindet.

2009 wurde dann nach einem langen Diskussionsprozess die UN-

Behindertenrechtskonvention beschlossen, die in Worte fasst, was sich seit ca. 15 Jahren langsam Bahn bricht: die Erkenntnis, „dass

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Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit

Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (UN BRK Präambel e)). Man könnte auch kürzer sagen: Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert.

Die UN-Konvention wurde auch von der Bundesrepublik ratifiziert. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Bundesteilhabegesetz ist nun der Versuch, die in der Konvention genannten Rechte wirksam werden zu lassen. Dass ein Gesetz nie den idealen Ansprüchen einer UN-

Konvention gerecht wird, liegt sicher auch in der Tatsache begründet, dass es sich nicht nur um Verordnungen, Vorschriften und

Gesetzestexte handelt, sondern Teilhabe und Einbeziehung von

Menschen mit Behinderung ist ein gesellschaftlicher Prozess – das kann dauern, denn Haltungsänderungen kann man nicht gesetzlich anordnen!

Trotzdem: Die ersten Schritte des Prozesses sind gemacht - und mit dem BTHG kein kleiner. Das Bundesteilhabegesetz bringt viele Neuerungen mit sich, insbesondere im Wohnen: Die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen, an den

Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Pflege, bei der Ermittlung der Bedarfe der Menschen mit Behinderung. Mit dem Budget für Arbeit soll Teilhabe am Arbeitsleben besser ermöglicht werden und mit der

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unabhängigen Teilhabeberatung wurde eine zentrale Forderung der Selbsthilfe realisiert. Von der Neugestaltung der Verträge, die an die neue Systematik angepasst werden müssen, ganz zu schweigen.

Dass Menschen mit Behinderung nun das Recht zugestanden wird, selbst über ihr Leben zu entscheiden, zeigt auch, dass diesen Personen zugestanden wird, diese Entscheidungen auch treffen zu können. Dieser Schritt ist ein großer.

Die Einrichtungen der Behindertenhilfe und wir als Caritas mit teils sehr traditionsrechen Einrichtungen sehen uns manchmal in der Kritik, nur bewahren zu wollen und uns Weiterentwicklungen zu verschließen.

Ganz selbstkritisch kann man sagen: Wir wollen eine Weiterentwicklung, wir wollen die UN-Konvention umsetzen, wir brauchen eine

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, aber wir können auch nicht mehr als 150 Jahre Geschichte einfach über Bord werfen, sondern müssen mit dem was wir in der jeweiligen Zeit geleistet haben, und für das wir Anerkennung bekommen haben, umgehen.

Ich denke, dass die Veränderungen die das BTHG mit sich bringt zunächst für viel Unsicherheit sorgt. Zum einen ist das Gesetz keine leichte Kost, zum anderen sind noch viele Dinge in der Schwebe oder noch nicht umgesetzt. Diese Unsicherheit gilt es auszuhalten,

professionell damit umzugehen und genau hinzuschauen, wenn

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Entwicklungen eher zu Kostenersparnissen führen sollen als Teilhabechancen zu eröffnen.

Heut bin ich froh über diesen Fachtag. Dass das Thema auf den Nägeln brennt sieht man an der großen Zahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Mit dem BayTHG wird das BTHG wieder ein Stück klarer und konkreter.

Heute, drei Tage nach Abschluss des Anhörungsverfahrens , bieten wir also mit diesem Fachtag unseren Mitgliedern eine Plattform, über das Gesetz zu lernen, sich zu informieren und Ideen auszutauschen, wie konkrete Umsetzungen aussehen können. Dafür möchte ich dem Vorstand der LAG CBP und auch Herrn Borucker und der

Geschäftsstelle der LAG CBP Bayern herzlich danken.

Und nun wünsche ich Ihnen einen spannenden, lehrreichen und unterhaltsamen Tag.

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