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Botschafter*innen für das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

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Academic year: 2022

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Botschafter*innen für das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Sachsen-Anhalt ist ein weltoffenes Land mit einer vielfältigen Kultur und einer starken Zivilgesellschaft. Die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz und die Prävention von Rechtsextremismus, Rassismus und anderen Formen

gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist ein bedeutender Bestandteil der Arbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalts.

Um dieses Arbeitsfeld noch stärker zu vernetzen, Maßnahmen zu bündeln und zu ergänzen, wurde im Mai 2012 das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit beschlossen. Damit ist es gelungen, staatliche und zivilgesellschaftliche Maßnahmen im Sinne einer demokratischen Alltagskultur zusammenzuführen. Vielfältige Bildungs- und Beratungsangebote haben dazu beigetragen, Menschen in ihrem

Engagement zu ermutigen und ihre aktive Mitwirkung zu stärken.

Landesregierung, Verwaltung und demokratische Parteien setzen sich im Rahmen des Landesprogramms dafür ein, Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz in ihren Verantwortungsbereichen entschlossen und mit ganzer Kraft entgegenzutreten.

Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, lokalen Bündnissen und Initiativen wurde im Hinblick auf die bestehenden fremdenfeindlichen und demokratiekritischen

Ressentiments das Landesprogramm weiter ausgebaut und 2017 neu ausgerichtet. Auf die aktuelle Zunahme von demokratiefeindlichen Einstellungen, fremdenfeindlichen und rassistischen Agitationen sowie Bedrohungen aus dem Netz wurde reagiert.

Zur weiteren Unterstützung, Motivation sowie zur öffentlichen Wahrnehmung des Landesprogramms sollen Demokratiebotschafter*innen gewonnen werden. Prominente Menschen, die sich für Demokratie in Sachsen-Anhalt einsetzen und für Vielfalt und Weltoffenheit engagieren, sollen sich mit ihrer Botschaft an die Öffentlichkeit wenden. Sie identifizieren sich dabei mit den Inhalten des Landesprogramms und zeigen, dass

Demokratie im Alltag gelebt wird. Sie motivieren in der Öffentlichkeit für ein demokratisches Miteinander.

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2 1. Wer kann Botschafter*in werden?

Demokratiebotschafter*innen können bekannte Personen aus allen öffentlichen Bereichen - Kunst, Kultur, Sport, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kirche, Medien o.a.

werden, indem sie sich öffentlich für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit einsetzen. Sie begleiteten inhaltliche Schwerpunkte des Landesprogramms und unterstützen dauerhaft durch ihr Engagement. Sie verbreiten ihre Anschauungen und setzen sich für ein

demokratisches Miteinander ein, bereichern durch ihre Persönlichkeit, motivieren und unterstützen.

2. Welche Aufgaben haben Botschafter*innen?

Botschafter*innen haben zwei Möglichkeiten der Unterstützung:

• Mit ihrer Persönlichkeit werben sie durch ein Foto und ein aussagekräftiges Statement. In diesem wird verdeutlicht, wieso sie sich für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit engagieren.

• Sie unterstützen direkt eine Maßnahme, die aus dem Landesprogramm gefördert wird oder begleiten landesweite Veranstaltungen im Rahmen des Programms.

Demokratische Lebenskultur wird durch die Botschafter*innen auf eine authentische und praxisnahe Ebene transportiert. Die Botschafter*innen leisten mit ihrem Einsatz einen wichtigen Beitrag, das Landesprogramm als ein erfolgreiches und nachhaltiges Netzwerk der Demokratiearbeit in Sachsen-Anhalt zu verankern.

Auf Veranstaltungen oder in der Projektarbeit bringen die Botschafter*innen ihr Engagement und Know how ein.

3. Wie kann man Botschafter*in werden?

Die Erstansprache der Demokratiebotschafter*innen erfolgt durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Frau Grimm-Benne. Im weiteren Verfahren wird auf dem

Demokratieportal geworben. Die Stabsstelle Demokratie- und Engagementförderung in Abstimmung mit dem Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Internet des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration treffen die weitere Auswahl.

Die ernannten Botschafter*innen erhalten jeweils auf der nächsten Beiratssitzung des Landesprogramms eine Berufungsurkunde.

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3 4. Wann endet die Arbeit als Botschafter*in?

Die Aufgabe als Botschafter*in endet, wenn die für die Berufung maßgeblichen Voraussetzungen entfallen.

5. Sonstige Hinweise

Für jede/n Botschafter*in wird ein Portfolio (Formular siehe Demokratieportal) erstellt.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, Fahrtkosten können erstattet werden.

Botschafter*innen können als Gäste an Beiratssitzungen, Veranstaltungen oder

Netzwerktreffen des Landesprogramms teilnehmen. Zu besonderen Veranstaltungen und Fachtagungen werden sie persönlich eingeladen, zudem können sie sich auf dem

Demokratieportal über Neuigkeiten informieren.

Ein Netzwerktreffen für Botschafter*innen ist in Form eines Dialoges mit Frau Ministerin Grimm-Benne und/oder Frau Staatsekretärin Möbbeck ab 2020 geplant.

Ab 2020 können Botschafter*innen eine Rollup-Ausstellung zum Landesprogramm als Wanderausstellung kostenfrei anmieten.

Für die geplante Öffentlichkeitskampagne Ende 2020 stellen die Botschafter*innen ihr Gesicht und ihren Slogan kostenfrei zur Verfügung. Fotos können durch den Vertrag mit einem/r Fotograf/in angefertigt oder aus eigener Werbungsarbeit eingereicht werden.

Als Ansprechpartner und Koordinator fungiert die Geschäftsstelle Landesprogramm, Stabsstelle Demokratie- und Engagementförderung, 39114 Magdeburg,

Turmschanzenstraße 25. Rückfragen an Frau Herthum, Telefon 0391 567 4674 oder demokratie@sachsen-anhalt.de.

Weitere Informationen unter www.demokratie.sachsen-anhalt.de.

Referenzen

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