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PATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/II - EIGNUNGSPRÜFUNG Pflichtfach 2 (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 PAZEignPrG)

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PATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/II - EIGNUNGSPRÜFUNG

Pflichtfach 2 (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 PAZEignPrG)

Bestehend aus einem Teil; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden

Sachverhalt

Nach einigen Erfahrungen in verschiedenen Kanzleien möchte Patentanwalt Paul eine eigene Kanzlei in München gründen. Um Kollegen und Mandanten zu beeindrucken, mietet er großzügige Kanzleiräume am Shakespeareplatz an. Zur Kanzleieröffnung am 18.4.2013 plant er ein abendliches Event für geladene Gäste mit einem Vortrag zu einem Thema aus dem gewerblichen Rechtsschutz, begleitet von einer Vernissage mit Bildern einer befreundeten Künstlerin und reichhaltigem Buffet mit zeitgemäßen Getränken.

Für den Vortrag gewinnt PA Paul den anerkannten Experten Prof. Grün. In Telefonaten und Emails werden sich beide einig, dass Grün einen geistreichen und witzigen Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH halten und ein Honorar in Höhe von 800 € bekommen soll.

Buffet und Getränke inklusive Service am 18.4.2013 für die anvisierten 100 Gäste bestellt PA Paul beim preiswerten Feinkost Wurm, mit dem er dafür per Fax einen verbrauchsunabhängigen Festpreis von 6.000 € vereinbart.

Die Bilder stellt die befreundete Malerin Kreidebleich kostenlos aus in der Hoffnung, dass diese zahlungskräftige Abnehmer finden. Insoweit gibt es keine weitere Vereinbarung. Kreidebleich soll die Werke selbst bringen und hängen und darf Informationen wie Preis und Kontaktdaten platzieren.

Am 18.4.2013 erscheinen die für 16 Uhr angekündigten Mitarbeiter von Feinkost Wurm nicht. Ein Anruf von PA Paul um 16.30 Uhr ergibt, dass Wurm das Event vergessen hat und keinesfalls so rechtzeitig liefern kann, dass das Buffet pünktlich um 19 Uhr fertig ist. Daraufhin ruft PA Paul panisch beim Bogenhausener Feinkostmogul um die Ecke an und bestellt dort Buffet mit Getränken und Service.

Der Preis für diesen spontanen Ersatz mit Expresszuschlag beträgt 12.000 €.

Die gegen 19 Uhr zahlreich eintreffenden Gäste aus Gesellschaft und Anwaltschaft genießen zunächst einen Aperitif flankiert von moderner Kunst, bis Prof. Grün gegen 20 Uhr seinen Vortrag beginnt. Nach einigen planmäßig unterhaltsamen Ausführungen zur aktuellen Rechtsprechung des BGH macht Prof. Grün in der zweiten Hälfte seines Vortrages seinem Unmut über Gesetzgebung, Rechtsprechung

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und die geringe Qualifikation von Anwälten im Allgemeinen lautstark Luft, ohne zu seinem Thema zurückzukehren. Wenig erheitert von diesen Ausführungen verlassen daraufhin viele Anwälte das Event, ohne noch gemütlich bei Häppchen vom Buffet und einem Gläschen beisammen zu stehen.

Am Ende des Abends hatte die anwesende Kreidebleich kein Bild verkauft, aber eines war stark beschädigt.

Am nächsten Tag um 16 Uhr stehen die Mitarbeiter von Feinkost Wurm mit dem Buffet vor der Tür und begehren Einlass.

Wenige Tage später gehen die Rechnungen von Feinkost Wurm, Prof. Grün und Feinkostmogul ein, und Kreidebleich verlangt Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für das beschädigte Bild. PA Paul versucht zunächst, sich an seine Ausbildung zum Patentanwalt und die dabei vermittelten Schuldrechtskenntnisse zu erinnern. Er muss dann aber feststellen, dass seine zivilrechtliche Orientierung durch die Schuldrechtsreform gelitten hat. Daher beschließt er, sich mit seinen Fragen an den benachbarten Rechtsanwalt Panther zu wenden.

Fragen:

1. Welche Arten von Verträgen hat PA Paul mit Feinkost Wurm, Prof. Grün und Kreidebleich geschlossen?

2. Haben

a. Feinkost Wurm b. Prof. Grün c. Feinkostmogul

Ansprüche auf Bezahlung beziehungsweise was könnte PA Paul dagegen tun?

3. Welche Ansprüche hat PA Paul gegen Feinkost Wurm?

4. Hat Kreidebleich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen PA Paul?

5. a. Welches Gericht wäre zur Geltendmachung des Anspruchs aus Frage 3 anzurufen?

b. Nennen und erläutern Sie kurz 3 Prozessmaxime und Erfordernisse, die in einem solchen Zivilverfahren für die Geltendmachung des Anspruchs relevant sind.

Nach diesen wunderbaren Erfahrungen mit einem Kenner des Zivilrechtes möchte PA Paul seine Einzelkanzlei um RA Panther und eventuell weitere Berufsträger ergänzen.

6. Nennen Sie 3 Möglichkeiten der Verbindung von Patent- und Rechtsanwälten zur Berufsausübung mit jeweils einem wesentlichen Vorteil.

Nehmen Sie bitte gutachtlich zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

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