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"Dazu gehört aber Führung"

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Academic year: 2022

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(1)"Dazu gehört aber Führung". Autor(en):. [s.n.]. Objekttyp:. Article. Zeitschrift:. Allgemeine schweizerische Militärzeitung = Journal militaire suisse = Gazetta militare svizzera. Band (Jahr): 75=95 (1929) Heft 9. PDF erstellt am:. 01.02.2022. Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-8307. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) Jahrgang 75 année. No. 9. 15.. September 1929. Allgemeine Schweizerische Militärzeitung Journal Militaire Suisse Gazzetta Militare Svizzera Organ der Schweizerischen Offiziersgesellschaft Redaktion: Oberst-Divisionär Ulrich Wille. Adresse der Redaktion: Dufourstraße. 99, Zürich, Telephon Limmat 27.80. „Dazu gehört aber Führung". In seiner Geschichte der Kriegskunst urteilt der kürzlieh. verstorbene. Professor Delbrück über den Sieg der Eidgenossen bei Mprgarten : „dazu gehört aber Führung" und sagt im weiteren: ..Die Schwyzer müssen also einen Führer gehabt haben, der nicht nur in der Beurteilung des Geländes und in der Organisierung des Nachrichtendienstes einen treffenden Blick und eine gute Leitung, sondern der auch seine Mannschaft ganz sicher in der Hand hatte, so daß sie seiner Führung vertraute und in dem Augenblick, wo er den Aufbruch befahl, antrat. Weder eine allgemeine Kriegerversammlung, noch ein beliebig gewählter Kriegshauptmann hätte einen so sehr auf den Moment gestellten Kriegsplan durchführen können." Die Autorität, mit der Stauffacher die Schwyzer bei Morgarten führte, hatte nach Professor Delbrück ihren Ursprung darin, daß der bäuerliche Landammann, der auch politisch und wirtschaftlich die Talschaft führte, schon im Frieden die Kriegstüchtigkeit vorbereitete und im Kriege Kraft seines Amtes den militärischen Oberbefehl übernahm. Heute unterstellt in der Eidgenossenschaft nichts mehr dem einheitlichen Willen eines Landammanns. Für die Kriegsvorbereitung der Armee ist dies ein großes Hemmnis. Zurzeit ist die Leitung in unserem Wehrwesen unklar geordnet und überall der Mangel eines einheitlichen Willens fühlbar. Für die Sicherheit der Landesverteidigung müßte man in der militärischen Leitung zum bäuerlichen Landammann von Schwyz zurückkehren, dem Chef des eidgenössischen Militärdepartements im Frieden die Ausbildung übertragen und in ihm grundsätzlich auch den gegebenen Führer im Kriege sehen. Ein derartiger Chef des Militärdepartements wäre nicht mehr in erster Linie Politiker und Verwaltungsmann, sondern der verantwortliche Kopf für Ausbildung. Bewaffnung,.

(3) —. 418. —. Ausrüstung und vor allem für alle Aufmarschpläne. Da nun aber der Chef des Militärdepartements nach Gesetz die oberste Leitung nicht in diesem Sinne ausüben soll und als Mitglied des Bundesrates nicht dazu gewählt ist, dann muß zunächst für den Frieden eine Organisation des Militärdepartements geschaffen werden, die eine einheitliche Leitung sicherstellt. Es muß zweitens die Wahl des Oberbefehlshabers im Kriegsfall so geordnet sein, daß parlamentarischer Unsachlichkeit besser vorgebeugt ist. als dies 1914 bei der Generalswahl der Fall war. und daß der Oberbefehlshaber nach Möglichkeit schon vorher auf die Kriegsbereitschaft den Einfluß ausüben kann, der seiner schweren Verantwortung entspricht. Diese Seite unserer Kriegsbereitschaft verlangt eine gründliche Neuordnung. Die Mängel der Leitung im Frieden und im Kriege sind in weiten Offizierskreisen bekannt. Erdauerung der Lösung ist eine bewährte eidgenössische Eigenschaft; sie kann aber auch das Verantwortungsgefühl in uns Offizieren töten und Wurstigkeit erzeugen. Nachdem 1907 die Militärorganisation angenommen war, wurden den Jahren bis zum Kriegsausbruch eine Reihe wichtiger Neuerungen in durchgeführt. In den zehn Jahren nach dem Kriege sucht man vergeblich nach einem ähnlichen entscheidenden Schritt, wie 1912 es die Umwandlung der höheren Truppenführer in ständige Heereseinheitskommandanten gewesen ist. In den Jahren vor dem Kriege war offensichtlich der Wille vorhanden, die Verantwortung und Leitung im Wehrwesen schrittweise zu ordnen und das zu verwirklichen, was in den Beratungen des Gesetzes von 1907 sich noch nicht voll hatte durchsetzen können und deswegen nur programmartig in den wichtigen Gesetzesartikeln 185 und folgende über die Truppenführung enthalten ist. Die Gesetzgeber waren sich der Notwendigkeit der späteren Ordnung der noch unabgeklärten Fragen bewußt, und fügten damals absichtlich im Gesetz auch den Artikel 184 ein: „Durch Beschluß des Bundesrates können einzelne Dienstabteilungen vereinigt oder sonstige Aenderungen mit Bezug auf die Aufgaben der Dienstabteilungen verfügt werden." Die Artikel 184 und 185 enthalten die Möglichkeit und zugleich den Grundsatz der Fortentwicklung, in welcher die Militärverwaltung des Bundes so zu organisieren ist, daß den Kommandanten der Heereseinheiten, Truppenkörpern und Truppeneinheiten der ihrem Kommando zukommende Einfluß auf die Kriegstüchtigkeit und die Kriegsbereitschaft gewahrt wird. Die heutige Aufgabenteilung in unserem Wehrwesen verhindert nach der Ansicht vieler die klare Führung und Verantwortung, denn sie leidet an Dualismus, an Zersplitterung und an Kommissionsbetrieb. Zur Zeit der Militärorganisation von 1874 hatte es sich darum gehandelt, die Leitung des Militärwesens, insbesondere die Ausbildung aus den Kantonen in die Hand des Bundes zu legen. Dieser Hauptgedanke wurde dann auch durch das Gesetz verwirklicht. An eine verantwortliche, selbständige Mitarbeit der Truppenkommandanten, insbesondere der Divisionskommandanten dachte damals noch niemand. Die Waffenchefs,.

(4) —. 419. —. vorab der Waffenchef der Infanterie und die Instruktoren leiteten die Ausbildung. Die Truppenkommandanten blieben bevormundet auch im Wiederholungskurs durch die ständige Beigabe eines Instruktors. Aber noch unter dem alten Gesetz begann der Kampf um die Selbständigkeit der Truppenkommandanten. Der Einfluß des Waffenchefs und der Instruktoren auf die Rekruten- und Kaderschulen begann abzunehmen, weil der Einfluß der Divisionskommandanten ah Inspektoren auf diese Schulen und als Truppenführer auf die Wiederholungskurse vermehrt wurde. Die Militäroragnisation von 1907 sollte neben der dringenden Verlängerung des Dienstes den Truppenführern die Stellung verschaffen, die ihnen als den im Kriege verantwortlichen Führern auch im Frieden gehörte. In seiner Skizze einer Wehrverfassung hatte General Wille schon 1898 vorgeschlagen, Divisionskommandanten an die Spitze der Divisionskreise zu stellen, denen die Verwaltung und die gesamte Ausbildung aller zugehörigen Truppengattungen ihres Kreises ständig obliegt. In den Beratungen zum Gesetzesentwurf platzten die überlieferten Anschauungen der zahlreichen Vertreter der Militärverwaltung und die Forderungen der wenigen verantwortungsfreudigen Truppenführer scharf auf einander. Es siegte der Kompromiß Vorschlag, der die Ausbildung der Rekruten- und Kaderschulen den Waffenchefs, die Ausbildung im Wiederholungskurs den Truppenkommandanten unterstellte. Auf dem Papier ist dies eine reinliche Trennung, in der praktischen Ausbildung aber nicht. Denn dadurch steht der Untergebene einmal unter der einen Leitung, das andere Mal unter anderer Leitung, eine über dem Waffenchef und dem Truppenkommandant stehende Leitung der Ausbildung besteht aber nicht. Eine oberste Leitung der Ausbildung vermag sich nur dann durchzusetzen, wenn sie von einer starken Persönlichkeit ausgeht, die ihre überlegene Sachkunde während ihrer ganzen militärischen Laufbahn bewiesen hat und als Autorität in der Armee anerkannt ist. Eine Kommission kann unmöglich diese Aufgabe erfüllen; sie kann beraten, aber nicht führen. Die Landesverteidigungskommission vermag die Zweiteilung in der Ausbildung nicht zu überbrücken und so ist heute der Dualismus unvermeidlich.Es widerspricht dem Wesen einer pflichtbewußten, energischen Leitung, wenn man zur Abschwächung des für die Untergebenen überaus schädlichen Dualismus dem Divisionskommandanten und dem Kreisinstruktor empfiehlt, sich freundschaftlich zu verständigen und dabei mehr oder weniger dem Waffenchef der Infanterie den Kreisinstruktor abspenstig zu machen. Bei den Spezialwaffen mutet man dem Divisionskommandanten zu, sich mit der Ausbildung abzufinden, die seine Batterien, seine Genie- und Sanitätstruppen aus den Rekruten- und Kaderschulen mitbringen. Besonders gegenüber ungenügender soldatischer Erziehung ist der Divisionskommandant im vierzehntägigen Wiederholungskurs völlig machtlos, wenn Offiziere und Unteroffiziere einer Waffengattung kein Verständnis dafür mitbringen, was soldatisches.

(5) —. 420. —. Wesen ist und wie es erzielt wird. Eine unklare, getrennte Verantwortung zwischen den Waffenchefs und den Divisionskommandanten beeinträchtigt den Erfolg, untergräbt die Autorität, verschleudert Kraft und Geld.. Zur Zeit der Annahme der Militärorganisation von 1907 bestand noch die Selbständigkeit der Waffengattungen und somit der Waffenchefs. Es bestand als Ueberbleibsel aus früheren Zeiten auch die getrennte Taktik der einzelnen Waffengattungen. Da der Krieg die Bedeutimg der Taktik der verbundenen Waffen bewiesen hat, ist auch eine über den Waffen stehende Leitung der Ausbildung eine selbstverständliche Forderung. In unseren Zentralschulen und taktischen Kursen kann man völlig verschiedene Auffassungen über die Artillerieverwendung und über die allgemeine Taktik beobachten. Verschiedene Auffassungen treten auch in der Anlage und Durchführung der Uebungen des Generalstabes, der Zentralschulen und der Armeekorps oder Divisionen offenkundig an den Tag. Die besten Vorschriften sind unzureichend, um Einheitlichkeit herbeizuführen; dazu gehört Führung. Welches die beste Ordnung der Leitung unseres Wehrwesens im Frieden zu werden verspricht, wenn wir die derzeitige Militärorganisation durch eine neue ersetzen können, soll hier unerörtert bleiben, da ein neues Gesetz noch lange auf sich warten lassen wird. Wenn aber unter dem heutigen Gesetz es sich als unmöglich erweisen sollte, die in unserem letzten Aufsatz über Ausbildungsfragen geforderte Verlängerung der Rekrutenschulen einzuführen, und außerdem eine Ordnung in die Leitung im Frieden und für den Oberbefehl im Kriege zu erzielen, dann freilich ist es die hohe Pflicht aller Sachkundigen, unverzüglich die Arbeit für ein neues Gesetz zu unternehmen, unbekümmert um die augenblickliche Volksstimmung. Offene Aufklärung über die Lücken in der Kriegstüchtigkeit muß dann der opportunistischen Täuschung des Volkes entgegentreten. Unter dem heutigen Gesetz sind im Wesentlichen zwei Lösungen möglich. Beide hängen zunächst vom Willen des Chefs des Militärdepartements ab und dann von der Zustimmung des gesamten Bundesrates. Es liegt im freien Ermessen des Chefs des Militärdepartements, wieweit er sich dabei von der Landesverteidigungskommission oder gar von der vielköpfigen Konferenz der Kommandanten der Heereseinheiten und der Abteilungschefs beraten lassen will. Die eine Lösung schafft einen Chef der obersten Heeresleitung, stellt den Chef der Generalstabsabteilung über alle anderen Abteilungschefs und über die Truppenkommandanten, jedenfalls über die Divisionskommandanten. Die Korpskommandanten würden als Generalinspektoren verwendet. Eine derartige Chefstellung schwebte den früheren Chefs der Generalstabsabteilung Oberstkorpskommandant von Sprecher und Oberstdivisionär Sonderegger vor. Je ausgesprochener diese Chefstellung gebildet würde, entsteht große Einheitlichkeit in der Leitung der Armee, aber der Einfluß des Bundesrates ist in Frage gestellt und die Landesverteidigungskommission bliebe eine leere Form. Diese radi-.

(6) —. 421. —. kale Lösung der einheitlichen Führung der Armee im Frieden läßt sich mit dem Gesetz nur schwer vereinbaren. Sie ist vielleicht denkbar in der Form, daß nach außen die bisherige Ordnung unverändert bleibt, und allein intern der Chef der Generalstabsabteilung grundsätzlich als ausschlaggebender Referent, Antragsteller und Ratgeber des Bundesrates anerkannt wäre. In dieser Form, die zeitweise wohl schon bewußt oder unbewußt versucht worden is.t, dringt aber der einheitliche Wille in der Armee nicht ausreichend durch. Die Armee muß wissen, wer die Ausbildung. leitet.. Die andere Lösung, die uns zweckmäßig und zugleich dem Gesetz besser entsprechend scheint, nimmt die Landesverteidigungskommission zur Grundlage und bedeutet zunächst eine Art von Geschäftsordnung dieser Kommission. Auffallenderweise besitzt diese im Jahre 1891, als die Armeekorps überflüssigerweise gebildet wurden, geschaffene Kommission bis heute kein Geschäftsreglement. Ihre Tätigkeit würde sicher an Sachlichkeit und Raschheit gewinnen, wenn entsprechend der Stellung des früheren Waffenchefs der Infanterie Oberst Feiß wieder der Waffenchef der Infanterie, der wohl auch deswegen Mitglied der Kommission ist, der Referent für die gesamte Ausbildung wird, also Chef der Ausbildimg, Waffenchef der Armee. In gleicher Weise würde der Chef der Generalstabsabteilung der Referent für die Mobilmachungsvorbereitung, Aufmärsche, Generalstabsdienst. Diese beiden Chefs wären innerhalb ihrer Arbeit die verantwortlichen, selbständigen Chefs. Für die Fragen, welche die allgemeine Landesverteidigung betreffen, wären sie die Referenten und müssen drei von den fünf Mitgliedern für ihren Antrag gewinnen. Dadurch bleiben die Mitglieder der Landesverteidigungskommission gemäß Gesetz die vertrauten Berater des Chefs des Militärdepartements, der ihre Anträge annimmt oder ablehnt. Der Chef des Militärdepartements würde aber verzichten, ohne Antrag von sich aus etwas zu entscheiden, was zu den Aufgaben des Chefs der Ausbildung oder der Generalstabsabteilung gehört. Diese Beratungen in der Landesverteidigungskommission würden die eine Aufgabe der drei Korpskommandanten darstellen, Generalinspektionen die andere und die Leitung besonderer Uebungen die dritte Aufgabe. Die Korpskommandanten hätten ihre Inspektionsbereiche, aber im Frieden keine Kommandogewalt, denn die Divisionskommandanten wären dem Chef der Ausbildung unterstellt, ebenso wie die Waffenchefs der anderen Truppengattungen. Die Einzelheiten dieser Kommandoordnung sind im Bericht des Generals ausreichend vorgezeichnet. Die Folge einer derartigen Neuordnung wäre im weiteren, daß die derzeitigen Divisionskreise kleiner werden. Wenn der Divisionskommandant der unterste ständige Kommandoinhaber ist, dann muß er alle Kommandanten seiner Division bis hinunter zu den Hauptleuten persönlich kennen und allgemein für die Offiziersfragen in der Division ausreichende Zeit besitzen. Dies ist bei einem Bestand von vier Brigaden, zehn Regimentern, mehr als dreißig Bataillonen oder Abteilungen und mehr als hundert Einheiten nicht.

(7) —. 422. —. mehr durchführbar. Noch oberflächlicher bleibt der Einfluß auf die Rekruten- und Kaderschulen, die Wiederholungskurse einer Division, deren Kontrollbestand weit über dreißigtausend Mann zählt. Diese Frage zusammen mit der Frage der taktischen Führung unserer unförmlichen Divisionen bleiben alle ungelöst, weil sie von keiner einheitlichen Stelle bearbeitet werden, auch dazu gehört Führung. Es wäre für die gesunde Fortentwicklung der Armee unheilvoll, wenn die Unklarheit in den Aufgaben der Abteilungschefs und der höheren Truppenführer so weit gediehen sein sollte, daß deswegen auch keine Lösung in der Kommandoordnung und in der Organisation des Militärdepartements eintritt.. Kriegswissenschaft und Kriegserlebnis. ') Von Oberst W. Muff in Weimar. Mehr denn zehn Jahre trennen uns schon vom Geschehen des Großen Krieges. Der eilige Pendelschlag der Zeit kommt dem älteren Soldaten am augenfälligsten zum Bewußtsein, wenn er die Front seiner Truppe abschreitet. Wer trägt noch einen Kriegsorden, wieviele besitzen noch das Verwundetenabzeichen Unteroffiziere und Mannschaften, die im Felde standen, sind bis auf einen kleinen Rest aus der Truppe verschwunden. Bereits haben die meisten Leutnante kein Pulver mehr gerochen. Binnen kurzem wird kein Unterführer, die Träger der Erziehung und Ausbildung des Soldaten, mehr eigene Kriegserfahrung besitzen. Was Taktik und Waffenhandhabung anlangt, so haben sie ihren Niederschlag in neuen Dienstvorschriften gefunden. Diese Kriegslehren brauchen daher nicht verloren zu gehen. Aber ihre Geltungsdauer ist begrenzt. Bald werden sie durch die niemals stillstehende technische Weiterentwicklung überholt. Und« eine neue Soldatengeneration sieht sich in neuem Kriege auch neuer Lage gegenüber. Sie nicht unvorbereitet dem Neuen gegenübertreten zu lassen, ist Sache der Kriegswissenschaften und der Friedensausbildung, in der jene sich auswirken. Die Kriegswissenschaften erfüllen daher ihre Aufgabe nicht, wenn sie, rein historisch eingestellt, nur der Aufhellung der Vergangenheit dienen und nicht versuchen, von ihr aus künftige Entwicklungsreihen vorauszubestimmen oder, vielmehr noch, vorauszuahnen. Angelsächsische Militärwissenschaftler, wie ihre ganze Rasse mehr politisch als historisch gerichtet, sind darin besonders stark. Deutsche Wissenschaftlichkeit lähmt leicht die Flügel des Geistes. Sie fühlt sich — nicht mit Unrecht — nur dort sicher, wo sie den Grund lückenloser Kausalität unter den. ') Anmerkung der Redaktion: Wir entnehmen diesen Aufsatz mit der gütigen Erlaubnis des Herrn Verfassers und der Schriftleitung der Nummer 48 des „Militär-Wochenblattes" vom 25. Juni 1929..

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